§ 262 BGB

RG, 25.02.1904 - VI 266/03

1. Wahlschuld, oder Gattungsschuld?
2. Kann durch die von einem Dritten veranlaßte Verhinderung des Schuldners an einer beabsichtigten obligatorischen Leistung eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB begangen werden?