RG, 25.02.1904 - VI 266/03
1. Wahlschuld, oder Gattungsschuld?
2. Kann durch die von einem Dritten veranlaßte Verhinderung des Schuldners an einer beabsichtigten obligatorischen Leistung eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB begangen werden?
Anhang | Größe |
---|---|
RG, 25.02.1904 - VI 26603 - RGZ 57, 138.pdf | 131.53 KB |