1. Wahlschuld, oder Gattungsschuld?
2. Kann durch die von einem Dritten veranlaßte Verhinderung des Schuldners an einer beabsichtigten obligatorischen Leistung eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB begangen werden?
§ 243 BGB
RG, 25.02.1904 - VI 266/03
RG, 09.03.1918 - I 235/17
Zum Begriff des Spezieskaufs bei zukünftigen Sachen. Ist § 281 BGB anwendbar, wenn der geschuldete Gegenstand zur Zeit der die Unmöglichkeit der Leistung herbeiführenden Beschlagnahme noch nicht existierte?