§ 281 BGB

Schadensersatz nach §§ 280 ff. BGB – Welche Anspruchsgrundlage ist richtig?

Die Frage nach der richtigen Anspruchsgrundlage für Schadensersatz bei den §§ 280 ff. BGB ist essenziell, da sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verschiedenen Ansprüche deutlich unterscheiden. Allerdings bereitet die Wahl der korrekten Anspruchsgrundlage immer wieder Schwierigkeiten, womit dieser Beitrag weiterhelfen soll. Dabei wird mehr auf die Grundlagen des hierfür erfolgreichen Vorgehens eingegangen als auf Einzelheiten der Anspruchsvoraussetzungen und etwaige Ausnahmen von den hier dargestellten Grundsätzen. Im Wesentlichen sind es „auch nur“ drei Gedankenschritte, die zum richtigen Ergebnis führen. In Klausuren muss die Wahl der Anspruchsgrundlage grundsätzlich nicht begründet werden, sondern lediglich fehlerlos geschehen. Die folgenden Überlegungen geschehen also grundsätzlich auch nur im Kopf.

BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03

a) Beauftragt der Verkäufer einen Makler mit den Vertragsverhandlungen, ist es ihm als eigenes Verschulden gegenüber dem Käufer anzurechnen, wenn er den Makler nicht über die Umstände informiert, die dem Käufer zu offenbaren sind.
b) Dem Verkäufer ist das Wissen seines Vertreters, der in seinem Namen den Makler mit den Kaufverhandlungen beauftragt, im Verhältnis zu dem Käufer nicht zuzurechnen; anderes gilt, wenn der Vertreter die Angelegenheiten des Verkäufers, sei es allgemein, sei es für den Verkaufsfall, in eigener Verantwortlichkeit zu erledigen und die dabei erlangten Informationen zur Kenntnis zu nehmen und weiterzugeben hat.
c) Dem Käufer, der die Einbuße aus einem Weiterverkauf als Schadensersatz statt der Leistung wegen Verschweigens eines Fehlers geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, der Fehler sei für den Weiterverkauf nicht ursächlich gewesen.

RG, 09.03.1918 - I 235/17

Zum Begriff des Spezieskaufs bei zukünftigen Sachen. Ist § 281 BGB anwendbar, wenn der geschuldete Gegenstand zur Zeit der die Unmöglichkeit der Leistung herbeiführenden Beschlagnahme noch nicht existierte?