Die Frage nach der richtigen Anspruchsgrundlage für Schadensersatz bei den §§ 280 ff. BGB ist essenziell, da sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verschiedenen Ansprüche deutlich unterscheiden. Allerdings bereitet die Wahl der korrekten Anspruchsgrundlage immer wieder Schwierigkeiten, womit dieser Beitrag weiterhelfen soll. Dabei wird mehr auf die Grundlagen des hierfür erfolgreichen Vorgehens eingegangen als auf Einzelheiten der Anspruchsvoraussetzungen und etwaige Ausnahmen von den hier dargestellten Grundsätzen. Im Wesentlichen sind es „auch nur“ drei Gedankenschritte, die zum richtigen Ergebnis führen. In Klausuren muss die Wahl der Anspruchsgrundlage grundsätzlich nicht begründet werden, sondern lediglich fehlerlos geschehen. Die folgenden Überlegungen geschehen also grundsätzlich auch nur im Kopf.