Unfallversicherung. Zur Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens nach § 901 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung.
§ 901 RVO
RG, 08.05.1918 - VI 69/18
Unter welchen Umständen stellt die von dem landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer gegen seinen Angestellten begangene vorsätzliche Körperverletzung einen landwirtschaftlichen Betriebsunfall dar?