Art. 131 WRV
RG, 15.12.1936 - III 88/36
**1. Erwirbt der Ersteher das Eigentum an einer versteigerten Pfandsache schon mit dem Zuschlag oder erst mit der Ablieferung der Sache an ihn?
**1. Erwirbt der Ersteher das Eigentum an einer versteigerten Pfandsache schon mit dem Zuschlag oder erst mit der Ablieferung der Sache an ihn?