Kommentare: Wie Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Wirklichkeit aussieht: Der Vergleich des Diktators über das Protokoll

Kommentare

Ist das schon der integrierte

Ist das schon der integrierte zweite Teil zum Fall Sebastian Wörner https://opinioiuris.de/aufsatz/3359 oder kommt da extra was? Ich fand den ersten Teil ziemlich gut. Und ist der Richter noch aktiv?

Nein, das ist nicht der

Nein, das ist nicht der zweite Teil. Der wird gesondert veröffentlicht. In diesem Beitrag ist ein Vorgeschmack dessen enthalten. Es gibt ein Dossier der Veröffentlichungen zu Sebastian Wörner.

Ja, Michael Reinke ist nach wie vor am Landgericht Berlin beschäftigt.

Das (nichtvorhandene?) Verantwortungsbewusstsein von Richtern

Ich weiß nicht, mit welchen Erwartungen, Hoffnungen, Bedenken ein von der Uni kommender Jurist seine Tätigkeit als Richter beginnt?! Sieht er (oder sie) diese lediglich als einen „Job“, der zwar nicht überaus lukrativ bezahlt wird, der aber durch den Beamtenstatus andere Vorzüge bietet, absolut krisensicher ist und zudem aufgrund der grundgesetzlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) jede Menge Freiheiten bietet? Ich befürchte jedenfalls, dass sich nur die wenigsten Richter ihrer eigentlich enorm verantwortungsvollen Aufgabe bewusst sind, dass nämlich letztlich mit ihren Entscheidungen der „Rechtsstaat“ steht … oder fällt.

Ein kürzlich von mir entdecktes Buch „Protokoll einer Rechtsbeugung“ (eine Entscheidung zum Urheberrecht) zeigt Schriftsatz für Schriftsatz einen konkreten Fall auf, und wie es sich der Richter (bzw. hier eine Richterin) nach monatelanger Verhandlung am Ende ganz einfach macht. Hauptsache der Fall ist geschlossen, und notfalls hat ja der Verlierer des Prozesses die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

So wie mancher Regierungsverantwortliche oder andere gesellschaftlich relevante Personengruppen (z.B. die Medien) die z.T. offene Korruption in vielen anderen Ländern anprangern, so muss sich unser Rechtsstaat (bzw. alle, die darin involviert sind) fragen lassen, ob auch die häufig vorkommende und nicht geahndete Rechtsbeugung in der Bundesrepublik am Ende eine ganz ähnliche Belastung für ein Staatswesen darstellt?!

GG Artikel 97, Rechtsbeugung

Der Artikel gefällt mir weitgehend gut,
es gefällt mir, dass mal ausgesprochen wird, dass es Richter gibt die machen was sie wollen. Die BRD ist,-angäblich, ein Rechtsstaat aber nach meinen Erfahrungen ist vieles in einer Schieflage, die ich für nicht hinnehmbar halte. Seit dem ich mich seit 2017 mit einer "Justiz" konfrontiert sehe, die vornehm ausgedrückt parteiisch und moralverachtend ist, habe ich viel gelesen und auch unternommen. Die Realität ist jedenfalls aus meiner Sicht häufig sogar Grundgesetzverletzend. Die Auseinandersetzung mit der Justiz im weitesten Sinne, hat mich auch zu einem kurzen Buch inspiriert (Rattenpack in Richterroben), welches sich mit dem Ungeist der Gegenwart befasst. Auch ich kann nur alle auffordern mit offenen Augen durch die Welt und die BRD zu gehen und Wiederstand zu leisten. Besten Dank für diesen schönen Artikel.

Weiter so! Hans Schwarz

Schaffung eines Qualitätsmanagement bei Gericht

In der konkreten Gerichtssituation fehlt nahezu regelmäßig das aufmerksam zuhörende und dem Spruchorgan signalisierende kritische Auditorium:
wir "kontrollieren" dich.
Ein positives Beispiel habe ich kürzlich vor dem Arbeitsgericht erlebt. Ein Neunmalkluger Kläger (Zessionar)
und sein noch mehr abseits des Rechts arbeitende Advokat waren in Gegenwart zahlreicher "sachkundiger Kollegen" im Zuhörerbereich
sichtlich beschämt, als über deren krasses arbeitsrechtliches Unwissen diese in großes Gelächter ausbrachen.
Die Arbeitsrichterin musste den beiden erklären, wann eine Forderung des Arbeitgebers in einem Arbeitsverhältnis entsteht
und wann diese frühestens abgetreten werden kann oder nicht.
Ob Ihre Ausführungen auch so deutlich gefallen wären, wenn niemand im Saal gesessen hätte, kann ich
nicht sagen. Aber zumindest hat sie versucht, objektiv und rechtstreu zu argumentieren
und dem Fachpublikum ihr ganzes Detailwissen zu präsentieren.
Die beiden haben die Klage zurückgenommen und andernorts einen neuen Anlauf unternommen:
Gerichtshopping auch ein Volkssport, um die Gerichte bei Laune zu halten.
Auch diesem Gebaren muss der Gesetzgeber Einhalt gebieten.

Das Problem ist aber hierbei, dass nahezu der gesamte Prozeßstoff in den Akten
steht und daher auch einem kritischen Publikum verschlossen bleibt. Diese Akteninhalte
anonymisiert im Internet abrufbar zu machen, wäre revolutionär, weil dann erst die Chance besteht, dass Rechtsuntreue
entdeckt würde. Was allerdings auch fehlt, ist das sogenannte Qualitätsmanagement in den
Gerichten. Hier sollten qualifizierte handverlesene Juristen und eine unabhängige Fachjury, abgeschlossene
Gerichtsverfahren untersuchen und auf Einhaltung der Gesetze und Rechtsprechung untersuchen.
Sobald sie schwerwiegende Verfahrensmängel oder gravierende Verletzungen des materiellen Rechts festgestellt
haben sollte Ihnen ein Sanktionskatalog für den betroffenen Richter zur Verfügung stehen:

  1. Erfordernis einer dokumentierten Nachschulung an einer Hochschule mit Prüfung (und nicht Tennis spielen)
  2. Aktenkundige Belehrung des Richters
  3. Veröffentlichung des Falles in anonymisierter Form in einem Gerichtsbulletin und im Internet
  4. Im Falle von nachgewiesener Rechtsbeugung - wirksame Anklage vor einem
    unabhängigen Richtergericht - dieser neu zu schaffende Gerichtszug könnte dann die Wende einleiten.
    Im Übrigen zuständig für alle Gerichtszweige und Instanzen - bis hin zu den roten Roben.
  5. Die Verfahren gegen diese Richter werden öffentlich im staatlichen Fernsehen vollständig übertragen.
    Problem dabei: Es gibt für die Vielzahl derartiger Prozesse, nicht ausreichend Sendeplatz!
  6. Veröffentlichung der Nebentätigkeiten und Ämtern von Richtern im Internet sowie Angaben zur
    Universität und den Kommillitonen und eine aussagefähige juristische-Biografie (Wer wo bei wem
    im Referendariat war, kann so das Beziehungsgeflecht" erhellen.)

Die Verfassung/das Grundgesetz müßte um diese zusätzliche Kontrollinstanz und deren
Instrumente ergänzt und abgeändert werden. Da kämen viele Parlamentarier her und würden behaupten,
dass rüttelt an den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Diese anachronistische Denkweise
hat ja eben dazu geführt, dass die Fortentwicklung moderner Demokratie nebst Teilhabe und Kontrolle
der Justizpaläste keinen Schritt vorankommt. Betonköpfe sind hier nicht gefragt.

Die jetzigen Juristen im Deutschen Bundestag sind hier zudem nicht geeignet oder
geneigt so etwas auf den Weg zu bringen.
Da gehören progressive und innovative Denker hin, mit denen eine entsprechende
Verfassungsänderung gemacht werden könnte.

Die richterliche Unabhängigkeit hat sich dynamisch in eine richterliche Selbstherrlichkeit
entwickelt, ohne dass der Gesetzgeber dem Einhalt gebietet.
Die "kleine Beugung" geht total unter, die "große" findet keinen Zuspruch bei der Anklagebehörde,
wird kaputtgeschrieben bis zur quälenden Unerträglichkeit.

Auch dieser Behörde fehlt ein unabhängiges Qualitätsmanagement, dass nur der Öffentlichkeit gegenüber verpflichtet
ist.

Die Instanzenkontrolle hat sich in weiten Teilen akademisiert und deren Urteile beschäftigen lediglich noch die
Jurisprudenz und bei Grundsatzurteilen der obersten Gerichtshöfe einen Tag lang die Öffentlichkeit. Dann wandern
diese ins Archiv.
Dass der zu Grunde liegende Rechtsstreit oft jahrelang gedauert hat und im nächsten Moment von
der Gesetzgebung zur Makulatur erklärt werden kann, wird in der breiten Öffentlichkeit oft kaum wahrgenommen.

Ob der an der Basis agierende Richter immer alles rechtzeitig durch Fortbildung aufnehmen kann, mag angesichts der Masse an Akten und Prozeßstoff
zweifelhaft sein.
Wieso gibt es keine wissenschaftlichen Mitarbeiter in der ersten Instanz, die den SACHVERHALT und
damit zusammenhängende Rechtsfragen für das Gericht aufbereiten und damit zur Fehlervermeidung beitragen.
Diese Vorgutachten könnten den Parteien helfen, sich für oder gegen die Fortsetzung des Verfahrens
auszusprechen. Die sogenannten Hinweisbeschlüsse erreichen oft nicht einmal das Niveau von Studienanfängern, sondern
präsentieren Gesetzestexte im Wortlaut und Begründungen, die ebenfalls aus dem Ersturteil abgeschrieben werden.
Eine echte Befassung mit dem Prozeßstoff erfolgt erst gar nicht. Beachtung der Denkgesetze Fehlanzeige.
Auch die alternative Betrachtungsweise - das sogenante dialektische juristische Argumentieren, was ist wenn der
Sachverhalt der unterlegenen Partei richtig ist, was spricht dagegen, was dafür.
Nein der Urteilsstil ist einfacher, weil er sich der Komponente des Intellektuelen vollständig entzieht.

Das allergrößte Manko ist die Verständigungsebene Sprache. Die Richter beherrschen die
des kleinen Mannes nicht. Verstehen sie oft auch nicht. Anwälte vergiften oft das
Klima bis zur Unerträglichkeit. Auch deren Gebührenordnung muss weg vom Streitwert,
hin zu einer echten Aufwandsentschädigung. Hierbei kann der rechtliche Schwierigkeitsgrad
entsprechend eingebunden werden und wie bei Ärzten mit einem Faktor berechnet werden.
Aber was man häufig von Anwälten präsentiert bekommt ist allerhöchstens der Form nach ein Schriftsatz, aber inhaltlich hohl.
Auch dieses Organ der Rechtspflege trägt ihr gerüttet Maß an den Ursachen für die Rechtsbeugung letztlich bei.

Insgesamt sehe ich Veränderungen im Positiven nur dann kommen, wenn alle im und am Prozeß beteiligten
Protagonisten sich einer Nabelschau unterziehen und reflektieren, welche Fehler, Irrtümer und
Defizite ihr eigenes Handeln ausmachen.

Sehr erschreckend

Genau so haben wir es erlebt. Man weiß nicht, dass man durch Anwälte und Gerichte in allen Instanzen nur betrogen wird. Wenn Recht und Gesetz komplett an Bedeutung verlieren, braucht es solcher nicht. Dann befinden wir uns in Rechtslosigkeit. Berufspflichten gibt es offensichtlich nicht. Es wird nach Gutdünken ohne jegliche Beachtung von Tatsachen und deren Prüfung entschieden. Beweise in Massen vorhanden, aber wozu, es interessiert weder Anwälte noch Richter. Unser Rechtssystem ist nicht zu verstehen, weil es keines gibt. Wenn Betrug vor Ehrlichkeit steht, dann muss man sich für Betrug entscheiden, sonst hat man rigoros verloren. Wenn oberste Priorität im Gebührenerzielungsinteresse besteht und Anwälte gemeinsame Sache machen ... keine Chance.

Unrecht wird zu Recht, Willen verstorbener Menschen (durch Testamente festgelegt), haben keine Bedeutung.

Nach 5 Jahren Kampf bin ich fassungslos!!!

Zustimmung- auch und gerade, was Ihre Fassungslosigkeit betrifft

Nichts hat Bedeutung: alles Makulatur in einem Spiel, dessen einziger Sinn und Zweck zu sein scheint, dass Gelder unter dem Deckmantel Justiz/Recht/Gerechtigkeit generiert werden.

Den Artikel- insbesondere die Einleitung - habe ich ebenfalls mit großem Interesse gelesen und ich überlege immer öfter, ob der einzig sinnvolle Weg nicht doch der der physischen Gewalt ist: ging diesem doch nachweisbar ein jahrelang stattfindender psychischer Zermürbungsprozess voraus.
Und so gesehen:
was hat man zu verlieren? Nicht viel. Die persönliche Reputation ist (in meinem Fall unzweifelhaft) sowieso zerstört worden.

Ihr Kommentar

Ihren Kommentar finde ich sehr gut.

Unsere Justiz ist eine Katastrophe. Würde man es so machen, wie Sie vorschlagen,
würde sich das ganz schnell ändern.

Aber das erfordert das Handeln der Politiker, daran kommt man nicht vorbei.
Ich habe einem Landtagspräsidenten, der mir erzählte, dass 2000 neue Richter eingestellt
würden, gesagt, dass man genauso gut einen Eimer ohne Boden mit Wasser füllen kann. Weil
die "Hoheiten" gierig sind und durch Nebentätigkeiten dem System Kapazität entziehen.
Außerdem ist Faulheit weit verbreitet und Überheblichkeit. Und man macht sich seine
eigenen Gesetze.

Parteiübergreifend wurden Politiker auf die Mißstände aufmerksam gemacht. Ich denke,
sie spielen die Sache absichtlich runter. Grund ist für meine Begriffe: die Richter sind
gute Kassierer für die Staatskasse. Rechtssuchende werden gerupft. Das gefällt den Politikern.
Irgendwo muss ja herkommen, was die verpulvern.

Ihr seid ein Lichtstrahl ...

Moin,

euere Initiative ist ein Lichtblick für mich und Hoffnung, den Rechtsstaat zu bewahren und weiter zu entwickeln.

Die Heilung erlittenen Unrechtes kann m.E. nur über die Veröffentlichung der Tat und der Nennung seiner Täter erfolgen.

Me too.

Ich würde gerne mein Leben der letzten 30 Jahre verfilmen und auch jede Form der Veröffentlichnung nutzen.
Es ist sehr umangreich und schmerzvoll.
Ich könnte Hilfe zur verständlichen Ausarbeitung der Faktendarstellung sehr gut gebrauchen.
Gibt es einen Tipp?

In meinem Fall hat das Finanzamt Kassel und die Gerichte AG/LG/OG erst die von mir gegründete URHAUS GmbH, dann meine Lebensgrundlage, dann die Sin&Partner GmbH, dann die meines Freundes und dann meines Sohnes zerstört.
Die Gerichte lehnen meine Prozesskostenhilfeanträge (PKH), auch die meines Freundes, den ich vertrete, mit komplizierten Auslegnungen einfach ab, es kommt nicht einmal zur Prüfung der Beweise. Mein Sohn als Selbständiger wurde depressiv und arbeitsunfähig.

Die PKH Prüfung ist eine Ungleichbehandlung, die, in meinem Fall, zur Vermeidung der Sachprüfung und der Wahrheitsfindung führt.
Hier ist ein neues Verfahren (Bedarf und Willkür sind m.E. sicher zu prüfen) dringend erforderlich.
Im Strafrecht wurde die PKH mit Richtlinie EU (2016/1919 Europäisches Parlament) bereits garantiert, kommt aber bei den Gerichten nicht an.
Instrumente, wie: - Betriebsberater vor Pfändungsbeamter, - Hilfe vor Insolvenzantrag und - Nutzung des Steuererlasses,
sind Mittel, für eine soziale Markwirtschaft und zur Vermeidung volkswirtschaftlichen Schadens.
Es ist doch irrsinnig, erst die Berufsausbildung und Betriebsgründung zu fördern, dann aber Betriebe zu zerschlagen, weil irgendwelche (sinnvollen?) Formalien nicht eingehalten wurden, oder der betrogene Unternehmer, der ja gearbeitet und geleistet hat, keine PKH erhält.

Gruß erstmal
Egino Riedl

Beugung durch LG-Bremen

2 S 126/19
41 C 451/16 Beschluss vom 18.11.2019

Seit 40 Jahren erfolgreich als Unternehmer im vorbeugenden- abwehrenden Brandschutz tätig, beauftragte ich am 26. März 2014 den Dipl.-Ing Architekt Uwe der im Rahmen einer Dachsanier-ung die Planung übernahm, wegen Geringfügigkeit soll nach Std. 75.-/55.-€ abgerechnet werden, Baubeginn sollte Juni 2014 sein.

Im Leistungsverzeichnis von Uwe steht: Es handelt sich um die Sanierung eines 2-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit Kellergeschoss und zum Teil ausgebautem Dachgeschoss dessen Dach wärmegedämmt und saniert werden soll. Die Traufhöhe ist 6,50 m.ü. Gelände. Das Gebäude gliedert sich in 3 (drei) aneinander stehende unterschiedliche Abschnitte:
1. Haushälfte links 1932 (ausgebaut und bewohnt)
2. Haushälfte rechts 1932 (ausgebaut und z.Z. nicht bewohnt)
3. Anbau 1955 (nicht ausgebaut, jedoch für Ausbau vorbereitet)

Also um ein ganz normales Gebäude welches laut Feuerwehr Gesprächsprotokoll vom 23.06.2014 auch einen 1. und 2. Rettungsweg hat und auch Anleiterbar ist … und

 gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 BremLBO das Gebäude die Klasse 3 hat
 laut LBO keine RWA verlangt wird
 im 1.OG ein zusätzlicher Rettungsweg auf ein Flachdach vorhanden ist
 im DG zusätzlich ein Austrittfenster eingebaut wurde
 vom Keller bis Dachboden ausreichend Feuerlöscher installiert wurden
 vernetzten Rauchmelder im Treppenhaus und Wohnungen vorhanden

Dennoch fordert Uwe überbordende Brandschutzmaßnahmen, wie:
1. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
2. Rauchschutztür im Erdgeschossflur
3. Wendeltreppe hofseitig bis zum Boden
4. Unterkleidung der Treppen in F30
5. Bestandsdecke auf die geforderte Qualität von F60 zu prüfen
6. Rauchabzug RWA im Dachgeschoss 136
7. Einbau einer Wendeltreppe vom Dachgeschoss auf den Balkon
8. Wendeltreppe zur Straßenseite vom DG zum 1.OG
9. Befahrbarkeit der Kellerdecke prüfen.
10. feststellen ob die Decke durch die Feuerwehr befahrbar ist,

Und besteht auf die am 13.11.2014 in Rechnung gestellten überhöhten Leistungen in Höhe von 3.979,66 €. Die Rechnung wurde wegen falscher Adressierung vorerst mit dem Wunsch auf Berichtigung zurückgegeben.

07.06.2016 ein Versäumnisurteil (Zahlung Rechnung)
10.06.2016 der Einspruch
28.11.2016 Güteverhandlung Direktor des Amtsgerichts Dr. Lüthe
(Beweislast sei auf Klägerseite + Protokoll vom 23.06.2014 wurde
besprochen – hier hätte bereits Schluss sein müssen-siehe Protokoll)
20.03.2017 gehört wurden die Zeugen Nils Brandt und Thomas Böhlandt
(Gütliche Einigung kam nicht zustande) AG Richterin Reinke
12.04.2017 Beschluss – Sachverst. Ulrich Schiffler
10.11.2017 Gutachten- Gebäudeklasse 3- keine Nutzungsänderung- Brandschutznachweis
nicht erforderlich-
27.11.2017 Gutachten II – jetzt kommt eine Drehleiter ins Spiel
07.08.2019 Berufung – wegen Verfahrens als auch Rechst Fehler
18.11.2019 mit Beschluss hat die 2. Zivilkammer des Landgerichtes Bremen die Berufung vom 14.12.2019 gegen das Urteil vom 11.11.2015 auch unter Berücksichtigung des
Berufungsvorbringens durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen
trotz anderslautender, nachfolgender Gesetzesvorgaben.

 kein Brandschutzauftrag an den Architekten erteilt
 weil laut LBO-Bremen keines erforderlich ist
§ 62 Genehmigungsfreistellung
 (1) Keiner Genehmigung bedarf unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von
a)Wohngebäuden
 (2) Nach Absatz 1 ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn
 1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Absatz 1, des § 12 oder des § 30 Absatz 2 des Baugesetzbuches mit Festsetzungen nach der Baunutzungsverordnung liegt,
 2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht,
 3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und Nutzungsänderungen fallen unter den Bestandsschutz, solange sie unwesentlich für die Qualität und Quantität einer baulichen Anlage sind.
 Falsch ist die Feststellung; Die Zufahrt und die Aufstellfläche für ein Hubrettungsgerät müsste unter diversen Bedingungen hergestellt werden.
 § 5 Abs. 1 Satz 4 BremLBO – Notwendigkeit einer Feuerwehrzufahrt und Bewegungsfläche ist in der Regel erst erforderlich, wenn das Gebäude mehr als 50 Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt ist, bei uns sind es ca. 18 Meter.
 4. Richtig ist; dass die vom Architekten erbrachten Brandschutzmaßnahmen einen übermäßigen, und unnötigen Aufwand darstellen.
 Richtig ist; Das der Gutachter Herr Bartel in seinem Gutachten vom 02.11.2017 beschrieb,
 es hätte laut BremLBO § 66 auf einen Brandschutznachweis verzichtet werden können. und es wegen dem Verzicht- kein Genehmigungsverfahren- und kein Brandschutznachweis nötig wären und laut
 BremBauVorLV § 11 KEIN Bauvorhaben ein Brandschutzkonzept gefordert wird
 Richtig ist auch die Aussage vom Gutachter Bartels vom 02.11.2017 auf Frage 2; Das Gutachten sei fehlerhaft erstellt: es sei kein vollständiges Brandschutzkonzept
 Die Reduzierung der geforderten Brandschutzqualität A für die Treppe auf eine unter seitige Bekleidung des Treppenlaufes in F30, wird durch den Einsatz von vernetzten Rauchmeldern im Treppenhaus kompensiert.
 2. Eine RWA-Anlage gem. §35 (8) ist erst ab den 5 Geschoss vorgesehen wir haben 2.
 § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen, Vorhaben des Bundes (1) Verfahrensfrei sind
 1. folgende Gebäude:
 g. der Ausbau von Räumen zu Wohnzwecken in fertiggestellten Wohngebäuden, wenn auch nach erfolgtem Ausbau die Gebäudeklasse nicht überschritten wird,
 (2) Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen, wenn
 1. für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen oder
 2. die Errichtung oder Änderung der Anlagen nach Absatz 1 verfahrensfrei wäre.
 (4) Verfahrensfrei sind Instandhaltungsarbeiten; dies gilt bei Gebäuden, die von örtlichen Bauvorschriften nach § 85 Absatz 1 Nummer 1 erfasst werden nur, wenn die Instandhaltungsarbeiten keine Änderung der äußeren Gestaltung zur Folge haben.

Derartige eindeutige Fehlentscheidungen stellen eine Gefahr für den Rechtsstaat dar – und zwar jede einzelne von ihnen, auch wenn es sich aus der Sicht eines Außenstehenden um einen „Ausreißer“ handeln mag. Denn wenn jemand einer solchen Fehlentscheidung zum Opfer fällt, verliert er das Vertrauen in die Justiz und wird dieses Empfinden auch an sein soziales Umfeld weitergeben.

Mit freundlichem Gruß
Werner Dierker

Rechtsbeugung

wir machen das gerade durch .Wenn ein Anwalt nicht reagiert und nur eine Klageerweiterung nach der
anderen einreicht ,hat er beim Amtsgericht Diepholz schon gewonnen .
Wir sind die ersten Mieter in Deutschland ,welche laut Urteil AZ-2c 283/17 (II)verpflichtet sind,
die Nebenkosten des Vermieters mit bezahlen müssen .Es geht in die zweite Runde .
Wer möchte den Fall veröffentlichen ?

Wie wahr

Sehr gut geschrieben.
Ich habe in mehrfachen eigenen Gerichtsverhandlungen immer das Selbe erlebt.

Keiner warnte uns vor dem System. Ich war getäuscht von all dem Lügen-TV, indem immer das Recht gesucht wird.

Bei uns geht es um einen einfachen Steuerfall. Erkannte das Steuerberater die Steuer falsch berechnete über Jahre.
Trug die Daten in Elster ein und ging danach zum Rechtsanwalt.

Was danach abging war der Horror und der Horror endet immer noch nicht.

Gerade Unterlassungsklage am OLG Frankfurt am Main gegen Rechtsanwältin verloren. Obwohl mein Mann die Rechtsanwältin das erste Mal in der Herausgabeklage gegen die Anwältin am Gericht sah, muss ich behaupten, dass er eine Erstberatung von der Anwältin bekam (und das obwohl es eine Vereinbarung zur außergerichtlichen Vertretung gab.
Da erfindet das Gericht sogar selbst, dass sie die Erfolgsaussichten ermittelt hätte, obwohl die Anwältin selbst dem Gericht mitteilte, dass man die Erfolgsaussichten erst nach einer Honorvereinbarung mitteilen würde. (Diese sollt 3 Monate nach Vereinbarung zu RVG unterschrieben werden.)

ZENSUR!

Statt 1500 € zurückzubekommen, kostet mich all das vllt. 20.000, vllt. noch mehr Tausend Euro.

Dazu soll ich auch noch bestraft werden, weil ich über diese Rechtsanwältin schrieb. Sie sitzt mittlerweile als Lobbyist im Bundestag.

Das schlimmste: Alles was ich im Internet dazu schrieb, steht in meiner Strafakte!

Ihr Artikel.

Guten Tag,
danke, sehr, sehr gut. Besonders der Hinweis auf die Notwendigkeit der Herbeiführung der Öffentlichkeit bei den Prozessen.
Vor den privaten Aufnahmen, da bin ich mir sicher, werden sich die Richterinnen und Richter mit Händen und Füssen wehren. Auch der Hinweis, dass sich die Abgründe in den unteren Instanzen eröffnen ist sehr treffend.
Ich werde einige Passagen aus dem Artikel (hauptsächlich Zitate aus der Rechtsprechung) bei der Strafanzeige gegen einen betrügerischen Rechtsanwalt, einen Obergerichtsvollzieher und zwei Richter verwenden. Ich darf es, oder?
Mit freundlichem Gruss

Sicher.

Rechtsbeugung

Sehr interessant dieser Kommentar zu einem beschuldigten Richter aber es geht noch viel schlimmer wie hier dargestellt.

So hat das Bundesverfassungsgericht und auch der Bundesgerichthof Straftaten von Staats- und Justizbeamten gedeckt. Das BVerfG greift bei solchen Beschwerden gerne zum § 93b mit § 93a BVerfGG, welchem dann der EMGR durch seine Deutschen Rechtsvertreter gerne folgt. Es mag durchaus sein, dass und wenn es in Zivilklagen nicht um kriminelle Staats- und Justizbehörden geht Recht besprochen wird. Wenn es aber in Strafrechts- oder Zivilsachen gegen Staats- und Justizbeamte geht, dann gilt nicht einmal mehr die Verfassung noch die Menschen-Rechtskonvention. In einem solchen Fall verweigern die Anwälte ein Mandat von vorn herein. Sogar vom Gericht gemäß §78b ZPO beigestellte Anwälte verweigern ein Mandat, ganz abgesehen von Strafrechtsverfahren, hier wurde sogar die die Generalstaatsanwaltschaft Urkunden im Rechtsverkehr für den BGH gefälscht, welches durch die Generalbundesanwaltschaft für den BGH so weiter geben wurde.

EGMR

Wieso deckt der EGMR dies?

Was war der konkrete Sachverhalt?

Gewaltdarstellung

Danke für Ihren Aufsatz. Er kam gerade zur rechten Zeit, da ich schon dabei war gegen die Rechtsbeugungen der Münchner Staatsanwaltschaft zu kapitulieren. Sie geben mir neuen Mut, weitermachen.
Über meinen Fall schreibe ich gerade das Buch "MÜNCHNER SCHANDURTEILE" - Recht im System des Unrechts.

Das Buch befindet sich in der Arbeit und wird je nach Stand der Verhandlungen fortgesetzt und nach Absitzen einer 30 Tage Ersatzstrafe für 30 Tagessätze á 30 Euro veröffentlicht.

Das für Sie wichtige Kapitel finden Sie ab Seite 150 unter der Überschrift Staatsanwalts-Domino. URL zum Buch: http://www.staatsanwalt-vs-kothny.de/muenchner-schampenurteile.html

Ich möchte Sie bitten, Ihren Aufsatz in meinem Buch veröffentlichen zu dürfen. Mit Angabe der Quelle.

Falls Sie der Fall interessiert, finden sie sporadisch Berichte auf meiner facebookseite Erik Kothny

Ich danke Ihnen, dass Sie mir durch Ihren Aufsatz Mut gemacht haben, den Kampf fortzusetzen.

Erik Kothny

Rechtsbeugung

Auch wir sind von Richtern geschädigt worden und haben über 1 mio. Euro aufgrund eines Fehlurteils, das vom OLG Düsseldorf vermutlich vorsätzlich gefällt wurde, verloren. Die Richter Maiwald, Mayen-Esch und Rodemann urteilten entgegen jeder Logik mit diversen Fehlern:

Architektenhaftung

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Der Fall:

Bauherr beauftragt den Architekten Hans-Herrmann Lucht aus Hilden mit der Planung eines Luxus-Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Es wird vereinbart und schriftlich bestätigt, dass in der Tiefgarage 40 große Stellplätze mit einer Gesamtlast von jeweils 2.600 KG pro Einstellplatz gebaut werden sollen.

Das Objekt wird gebaut.

Immer wieder fahren Mieter mit ihren Autos gegen die enge Tiefgarageneinfahrt. Da die PKW Stellplätze zu klein sind, mindern sie die Miete um 100 Prozent. Alle Gerichtsverfahren gewinnen sie vor dem OLG Düsseldorf.

Der Bauherr verklagt daraufhin den planenden Architekten:

Der vom Gericht bestellte Gutachter stellt fest, dass die Tiefgarageneinfahrt zu eng ist. Sie entspricht nicht den Regeln der Technik. Weiterhin sind die Stellplätze lediglich für eine Gesamtlast von 2.000 KG ausgelegt. Sie waren so ausgelegt, dass nur das kleinste Parksystem verbaut werden konnte.

Die Richter am OLG Düsseldorf Dr. Maiwald, Dr. Rodemann und Mayen-Esch urteilen:

Ein Schadensersatz gegen den Architekten steht dem Bauherrn nicht zu.

Begründung:

das die Planung der Tiefgaragenzufahrt nicht den Regeln der Technik entspricht und die Tiefgarageneinfahrt zu eng ist, hätte im Rahmen der Ausführungsplanung oder der wiederholten Entwurfsplanung korrigiert werden können. Also sei das kein Fehler

Hierbei übersehen die Richter, dass kein Bauherr eine Planung mehrfach in Auftrag gibt. Weiterhin benötigte bereits das Gericht einen Sachverständigengutachter um festzustellen, dass die Planung fehlerhaft ist. Dem Bauherr und den folgenden Planern fallen solche Fehler schon gar nicht auf.
Bezüglich der schriftlichen Bestätigung über den Einbau der 40 großen PKW – Stellplätze mit einer Gesamtlast von 2.600 KG erfinden die Richter einfach einen Sachverhalt, den keine der Parteien jemals vorgetragen hatte: Der Architekt Hans-Herrmann Lucht hat die Planung nicht selbst erstellt sondern zumindest teilweise seinem Bauzeichner Winkler übertragen. Somit könne der Architekt Lucht davon ausgegangen sein, dass seine Bestätigung (große Stepplätze mit 2.600 KG) den gemachten Anforderungen genügen würden. Er habe ja nicht selbst geplant.

Auf diese deutlichen Fehler hingewiesen lehnt der BGH dann die Nichtzulassungsbeschwerde mit folgender Begründung ab:

„Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzung beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist.“

Die hier erlebte Vorgehensweise ist geeignet , das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig zu reduzieren. Wenn Gerichte Sachverhalte erfinden, die keine Partei vorgetragen hatte oder auf Begründungen gänzlich verzichten ist der Willkür jede Möglichkeit gegeben. Dafür benötigt man keinen Rechtsstaat.

Rechtsbeugung mit Prozessbetrug sowie Strafvereitelung im Amt

Die Staatsanwälte in Bremen und Owingen ließen 1995 zwei Banden mit einem finanziellen Schaden von 120TDM durch Betrug straflos davon kommen. Für eine kleine Gbr ist so ein finanzieller Schaden so gut wie tödlich. Allerdings hat man ja Familie und Freunde und die einem in einer solch schrecklichen Situation beistehen. Also arrangierte man sich mit dem Finanzamt und zahlte Steuern und die man gar nicht verdient hatte. Um diese miese Branchen hinter sich zu lassen, hatte man sich ja Mitte 1994 schon betrieblich in Richtung Chemie-Umwelt vor-orientiert. Drei Jahre der harten persönlichen Vorbereitung hat es gedauert und bis die IKB-Berlin für das neue Umweltprojekt einen Kredit von DM 22 Millionen genehmigte. Genau am Tage der Kreditzusage der IKB-Berlin fallen zig Steuerfahnder aus Hannover über sein ganzes Leben her und sind der Beginn der völligen Existenz Zerstörung durch den Demokratischen Rechtsstaat. Es wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle über fünf Jahre lang vor Gericht vorsätzlich durch mehrere Staats- und Oberstaatsanwälte gelogen, völlig entlastendes Beweismaterial vernichtet(Bankbelege,)bis dann Ende 2003 und wo alles Berufliche schon nach zwei Gerichtsverfahren zerstört war, der Freispruch erging. Nun hat man ja das Recht auf Vorsteuererstattung durch das Finanzgericht Hannover, was macht der Demokratischen Rechtsstaat, er sendet einen Gutachter und dessen Gutachten auf die vergangenen Vorbereitungsjahre sind nicht nur eine Katastrophe sondern sind glatter vorsätzlicher und bandenmäßiger Prozessbetrug. Dieser Gutachter des Demokratischen Rechtsstaats behauptete doch in seinem Gutachten vor dem Finanzgericht Hannover, dass man mit den inzwischen patentierten Umwelttechnologien und mit den 22 Millionen Kredit der IKB-Berlin sowie den Firmen Krupp Hosokawa in 10 jähriger weltweiter exklusiver Partnerschaft kein Geld verdient hat und doch jemals verdienen könnte. Um nun die insgesamt kriminellen Handlungen des Demokratischen Rechtsstaats seit 1988 zu vertuschen, schloss doch inzwischen das zuständige Finanzamt Delmenhorst ab 2002 und insgesamt rückwirkend ab 1994 die privaten sowie geschäftlichen Steuerakten und das bis heute, hier in Bezug auf diese patentierten und un-patentierten Umwelttechnologien. So verkaufte in 2006 eine internationale kriminelle Bande Betriebsgeheimnisse nach Saudi-Arabien und kassierte straffrei nach bisherigem Wissen über $40Millionen Dollar ab. Dem noch nicht genug, die gleiche Bande erteilte einem US-Branchenunternehmen und weltweitem Börsenmitglied exklusive kriminelle Lizenzen und kassierte nochmals steuerfrei ab. Wie sagte doch der Gutachter vor dem AG-Finanzgericht Hannover im Jahre 2002, "mit diesen Technologien kann man und wird man niemals Geld verdienen". Man stelle sich vor, dieses US-Börsenunternehmen kassierte in nur sieben Monaten Geschäftsaufträge von rund 240 Millionen US-Dollar. Alle Bemühungen ab 1998 dieses bis heute einmalige Umweltprojekt auf den weltweiten Markt zu bringen, zumal darin auch CO² Minderungen enthalten sind, sind an anhaltender krimineller Unterstützung durch Richter, Staatsanwälte sowie mitwissender Politiker und bis hoch zum Kanzleramt gescheitert. Der Deutsche Bundestag und der ja als gewählte Vertreter von uns Bürgern über den Rechtstaat wachen soll, weigerte sich 2015 entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wobei sich schon zuvor 2012 die Kanzlerin auf diese drei Affenpositionen zurückzog.
Wie will man in einem Demokratischen Rechtsstaat einen fairen Gerichtsprozess führen, wenn Anwälten bei der realen Vorgeschichte die blanke Angst aus deren Gesicht zu lesen ist. So können dann die Gerichte und egal vorm AG,LG, OLG, BGH, BFH, BGH, BVerfG und auch EGMR, Klagen und Beschwerden abweisen, da ja kein Anwalt mandatiert e und PKH grundsätzlich abgelehnt wurde, obwohl dafür alle materiellen Voraussetzungen gegeben waren. Es gab auch viele Anwälte und die aus selbigem Grunde ein Mandat beim SG-Oldenburg ablehnten oder nach kurzem Kontakt mit diesem Gericht ihr Mandat zurückzogen. Da nun über die vielen vielen Jahre sich die kriminellen Straftaten von Staats- und Generalstaatsanwälte sowie Richtern sich gesammelt haben, blieb ja nur noch ein Weg offen, das Ganze zum stoppen zu bringen, Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft. Dazu sollte man wissen, dass die Generalbundesanwaltschaft es unter dem Az. 1 AR 1215/19 am 16. Oktober 2019 es abgelehnte, gegen 8(acht) unter dringendem Verdacht stehende Generalstaatsanwaltschaften zu ermitteln. In den Strafanzeigen ging es insbesondere um die § 13 StGB, § 153 StGB, § 164 StGB, StGB § 258a StGB, StGB § 267 Abs.1 StGB, § 344 StGB,§ 345 StGB, § 348 StGB und 339 StGB mit § 116 AO sowie § 369/370 AO, § 142 Abs. 1 PatentG mit § 129 Abs.1 StGB Bildung von kriminellen Vereinigungen gegen die bestehenden Rechtsordnungen. Das Bundesverfassungsgericht deckte unter dem Az. 2 BvR 2156/09 zusammen mit dem EGMR zum Az. 17132/10 abschließend zwei schwerste Steuerhinterziehungen durch § 93b mit § 93a BVerfGG. Gemäß der Beschwerde beim BVerfG sind Steuerzahlungen und Steuergerechtigkeit nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung, so nochmals bestätigt durch den ehemaligen Präsident des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c Papier am 14. Oktober 2009. Richter greifen schon gern mal durch den Art. 97 GG zur Urkundenfälschung im Rechtsverkehr. So auch ein Richter Thomas Fischer am BGH zum Az. 2 ARs 283/15, indem dieser zuvor der Urkundenfälschung der Bundesanwaltschaft zum Az. 2 AR 217/15 und das der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg mit dem OLG Oldenburg deckelte. Richter am BGH gaben damit schriftlich vor, den § 183 Abs. 1-4 GVG nicht zu kennen bzw. gegen solche Straftäter in Staats- und Justizdiensten nicht anwenden zu müssen. Abschließend sei in den hier geschilderten Fällen festzustellen, dass sich Staats- und Justizbeamte bis in die höchsten beruflichen Positionen des Demokratischen Rechtsstaats außerhalb jeglichen Rechts sowie der Verfassung straffrei bewegen dürfen. Der seit über zwanzig Jahren dadurch angerichtete verheerende finanzielle Schaden geht weit in den dreistelligen Millionenbereich und sucht seines Gleichen mit anderen Straftaten des Demokratischen Rechtsstaats gegen seine eigenen Bürger.

Kriminelle Justiz

Guten Tag,
bin gerade zum 1. Mal auf Ihre Seiten gestoßen. Habe so einiges mit unserer Justiz erlebt, kann mich aber auch ganz gut wehren. Verleihe u.a. den "Miese-Justiz-Award". Unterm Strich aber gewinnt fast immer eine in Teilen hochkriminelle Justiz.
Wenn Sie auf die o.g. Homepage gehen, werden Sie aber merken, dass ich die mir immer wieder vorknöpfe. Vielleicht auch eine Unterstützung für Ihre wichtige Arbeit?
Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
PS: Alle meine Kontaktdaten finden auf der genannten Homepage.

Guter und wichtiger Artikel

Sehr gut gemacht. Leider die Realität.

Rechtsbeugung scheint ein Kavaliersdelikt zu sein

Wie kommt man gegen Rechtsbeugung an, wenn alle Beteiligten in Verfahren die Rechtsordnung nicht beachten? Unser Fall (Erbrecht) mittlerweile beim OLG, allerdings geschieht auch dort nichts anderes als Rechtsbeugung. Bei derartigen Vorgehen aller Anwälte und Gerichte durch die Instanzen hat man keine Chance. Allerdings "lernt" man in diesen Verfahren sehr eindeutig, dass man mit Betrug (nachgewiesen!!!) besser steht als mit Ehrlichkeit. Das ist ein ganz fürchterliches Erleben. Sollte man sich jetzt unredliche Gedanken machen ... dies wird von unseren Rechtsvertretern geradezu propagiert, bspw. mit Sätzen wie: "Sie hätten sich doch auch mit dem Vermögen von einem Fremdkonto mit Ihrer Bankvollmacht bereichern können. Selbst Schuld, dies nicht getan zu haben ... " Ehrlichkeit scheint dann doch die größte Dummheit zu sein. Ein super Rechtssystem!

Mein Erlebnis vom gestrigen Tag wirkt noch nach ... es ist unbegreiflich, dass dies trotz bestehender Rechte und Gesetze möglich ist!!!

michael reinke

guten tag,

auch ich bin in einer skandalösen verhandlung vom richter reinke gerade aus meiner wohnung geflogen.
der seit 25jahren bestehende mietvertrag wurde zum 31.august 2020 fristlos gekündigt. nach dem der vermieter seit 20jahren ununterbrochen wegen allerlei vorwürfen (erfolglos)geklagt hat, hat er nun einen freund auf der richterbank gefunden, der ihm in 2ter instanz vollumfänglich recht gegeben hat. von der ersten minute an war richter reinke auf der seite des vermieters (anwalt aus bayern). es wurde gescherzt über die unterschiede zum berliner rechtsbetrieb, auch über die sinnlosigkeit der mietpreisbremse war man sich einig. die einlassungen meinerseits bzw. meiner anwältin wurden nicht gehört oder verdreht und widersprüchlich eingeordnet. der vom vermieter aufgebotene und abhägige haushandwerker hat natürlich alle konstruierten vorwürfe bestätigt und wurde als glaubhaft bewertet. keine der vorgebrachtan anschuldigungen konnten beweiskräftig und schlüssig dargelegt und bewiesen werden. nur auf grund, dass der richter in seiner befangenheit dem vermieter glauben schenkte, wurde das urteil gesprochen. auch hat reinke dem vermieter freundschaftlich vorgeschlagen, desweiteren noch einen schadensersatzprozess zu führen. der ja nun nach der fristlosen kündigung aussicht auf erfolg habe. der richter hat sich aufgeführt, als ob er sich in einer bewerbung für das sat1-fernsehgericht befindet.
da es in berlin nicht möglich ist kurzfristig wohnraum zu finden, sehe ich mich stark von zwangsräumung bzw. odachlosigkeit bedroht. bei den auf mich zu kommenden kosten, werde ich trotz erwerbstätigkeit privatinsolvenz anmelden müssen.

richter. recht. gerechtigkeit. kling ähnlich, hat aber wenig mit einander zu tun.

Richter Reinke, Karsten Rohde, RA Sebastian Wörner

Nein, ich bin nicht beruhigt oder gar zufrieden, weil der Artikel aus eigener Erfahrung heraus kein Einzelfalls zu sein scheint.
Ich bin höchst beunruhigt.

Die einleitenden Zeilen des Artikels zeigen denn auch warnend und zu Recht kritisch das sich anschließend gezeichnete Szenario auf:
Der Bürger vor dem 'Richtertisch' darf sich zurückgesetzt fühlen in eine Zeit, die längst vorüber zu sein schien. Evolution in der Justiz? Was ist das?

Ich bedanke mich jedenfalls herzlich für den doch sehr umfassenden Einblick in die Berliner Justiz. Aber halt: die Düsseldorfer können' s auch. Nur dass sie nicht schreien.
Nein, in Düsseldorf - liegt wohl an der Kö-Nähe - kungelt man etabliert.

Freundliche Grüße
Gabriele Rohde

Unglaublich! 5 Prozesse! 5 Richter, welche das Recht beugen!

Zuerst ein herzliches Dankeschön an jenen Schöpfer dieser Seite und seinen Mut, die Wahrheit über unser beschädigtes Rechtssystem so offen darzulegen. Danke auch für die Möglichkeit, meine fünf Leidenswege bezüglich fragwürdiger Richter hier erörtern zu können.
Mein Hilferuf geht an Alle: ich suche einen Weg über Presse und Rundfunk, um Gerechtigkeit zu erfahren. Wenn Sie einen Weg kennen, bitte ich um Ihre Nachricht. Jedem gewähre ich Einsicht in die Gerichts- und Prozessunterlagen.
Möge man mich Lügen strafen, ich bin nicht streitsüchtig. Wenn aber bei fünf Prozessen, welche mir praktisch kurz nach einander aufgebürdet wurden, alle Richter Rechte und Grundrechte beugen und selbst von obersten Stellen geschützt und gedeckt werden, dann liebe Leidensgenossen fällt mir nichts mehr ein, als an die Öffentlichkeit zu gehen.
1. Fall. Fürth bei Nürnberg. Auf der Straße, auf welcher ich mit meinem Auto parkte, gab es kein Parkverbotsschild, aber ein Knöllchen am Spiegel. Ich zahlte nicht! Die Stadt Fürth legte gefälschte Beweismittel vor. Diese Hürde konterte ich mit einem riesigen Aufwand und erlangte - man soll es nicht glauben - einen Freispruch. Trotzdem bürdete der Richter mir meine Anwaltskosten und Auslagen auf. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht schien unausweichlich. Diesen Fall habe ich in einem Buch veröffentlicht, weil es mir so an die Nerven ging. Titel: "Fürther Amtsstuben löffeln schuldlosen Parksünder mit Rechtsbeugung und Gemauschel"
2. fall. Am Sozialgericht Nürnberg klagte ich gegen meine Krankenkasse. Der Richter Merkel hatte noch vor Beginn des Verfahren vom Richtertisch aus festgestellt, dass ich AUSLÄNDERFEINDLICH sei. Egal, schwarz, weiss, gelb oder auch grün, ich liebe alle Menschen, aber ich hasse Menschen, welche Unrecht tun. Gegen dem Richter erließ ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde bis hin zu einem Strafantrag. Alle legten ihre schützende Hand über den Richter.
Der Strafantrag ist noch am laufen.
3. Fall. Ein betrügerischer, Menschenverachtender Urlaub, gekauft bei Berge&Meer über Aldi Süd. Man hat mir, bzw. meiner Frau ungerechtfertigterweise den Geldhahn zugedreht und nicht einmal einen dringenden Besuch beim Schiffsarzt zugestanden (unterlassene Hilfeleistung), obwohl ich genügend Bargeld hatte, um den Arzt zu bezahlen. Schon vor Beginn des Prozesses in Neuwied bei Köln habe ich den Richter darüber informiert, dass die Beklagte mit dem größten Teil ihrer schriftlichen Beweismittel Urkundenfälschung beging und diese somit unter Prozessbetrug fallen. Der Richter hätte tätig werden müssen, tat aber nichts. Am Tag des Prozesstermins, ich verlor den Prozess wegen der gefälschten Beweise mit Pauken und Trompeten, fragte ich den Richter, warum er nicht tätig würde, da er nach § 138 wegen einer geplanten Straftat hätte durchgreifen müssen.
Die kurze Antwort, " Dafür sei er nicht zuständig". Berge&Meer zeigte ich wegen Urkundenfälschung, Prozessbetrug an. Der Richter wurde vorerst von mir mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde konfrontiert. Die Antwort steht noch aus.
4. Fall. Noch der Urlaub, gekauft bei Berge&Meer, aber die ausführende Firma Costa Kreuzfahrten lässt nichts aus, um ihren Kunden das Fell über die Ohren zu ziehen, wenn es um Ausflüge geht. Der größte Teil aller Ausflüge wurden nur teilweise oder erst gar nicht geliefert. Der Richter am Amtsgericht Hamburg war womöglich nicht erfreut, dass er gut 30 DIN A-4 Seiten Klageschrift lesen Sollte/musste und verlangte nun, dass die Klageschrift neu gefasst werden müsse.
Die Rückantwort des Richters auf mein erneutes Schreiben veranlasste mich zu einem Ablehnungsgesuch nach § 45 ZPO. § 45 ZPO legt fest, dass es einem Richter NICHT erlaubt ist, an dem Ablehnungsgesuch teilzunehmen. Was mach der Richter? Er übergeht den § 45 ZPO und schreibt seine eigene verfasste Antwort auf mein Ablehnungsgesuch. Dieser Fall steht zur Zeit vor der Eskalation, weil sich der Richter noch mehr zu Schulden hat kommen lassen.
Fall 5. Über den demnächst mein zweites Buch veröffentlicht wird. Unglaublich aber wahr. Die Telekom klemmt mir das Telefon ohne Begründung ab. Sie gesteht ihre Schuld ein und will 300,- € bezahlen.
Der Schaden lag aber bei über 4.000,- €. Selbst mein Anwalt war von dem Fall so genervt, dass er sein Mandat nieder legte. Am Gerichtstermin wollte ich meine 4.000,- €. Die Telekom: wir zahlen nur 300,- €. Ich nehme keine Almosen von der Telekom, aber biete hier einen VERGLEICH an, der Sie - die Telekom - erfreuen wird: Sie brauchen mir in der Tat nur 1,- € Schadenersatz bezahlen.
Die Richterin stellte fest, dass das Angebot über 1,- € UNSERIÖS sei und fällte darauf hin ein Urteil, das mich, den Geschädigten, zum Sündenbock machte. Gerichts- und Anwaltskosten, so auch die der Telekom, gingen zu 100% zu meinen Lasten. Soviel zu unserem Rechtsstaat. Mein Zeichen ZZZ006

Telekom

Sehr geehrter „Beitragender“,

bei Ihrem letzten geschilderten Fall (Telekom) handelt es sich bei der/dem Ruchter/in zufällig um die Richterin Knipper vom AG Bonn? Ich Danke für die Antwort…

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ströhmann

Richter deckt verwirrten Notar & verlogene Anwälte & ungültige

In meinen Fällen wurde ich erst von Arzneifälscher angeklagt weil ich die grausame Realität eines aus Ameisendimethyl mit Lähmungsmittelbestehenden Tötungsmittel für Tiere veröffentlichte& dadurch aus Angst unser Haus würde wegen der Blindheit der Richter gepfändet gelangten Mama & ich an Betrüger (Hans Rainer Stelzl & Helga Stelzl der insolventen Sicura Haus- und Grund GmbH jetzt HS Immoteam UG), der uns seinen Freund & Hauskäufer Karl Rieder brachte & uns vor machte, das er uns hilft. Stattdessen hat der mit seinem Freund oder bekannten Notar Franz Kelch, der danach in Rente ging wieder abgezockt & auch im Verkaufsvertrag gelogen, dass er den anhängenden Mietvertrag verlesen hätte, den der Notar mit nem Kürzel unterzeichnete, obwohl er den von Rieder vorunterzeichneten Einheitsmietmietvertrag verlesen hat, den er Mutter nicht unterschreiben ließ! Denn darin strich Rieder die Betriebskosten sofort durch als wir diese mokierten & schrieb daneben "keine". Aber auch hier lügen die Anwälte der Waugelkanzlei mit Rieder. Richter Walter hat gesagt ich dürfe nicht sagen das sie lügen. Er ignoriert alles & ich erhielt keinen Anwalt! Das Protokoll vom Notar habe ich als Beweismittel gefordert, aber auch das hatte er ignoriert. Obwohl ich nur Bevollmächtigte meiner nun verstorbenen Mutter in der Mietschuldenklage bin solle ich diese bezahlen & das obwohl dieser ohne Unterzeichnung ungültig ist & er hat die Räumungsklage positiv beschieden, obwohl ich kein Geld aus dem Verkauf erhielt & Mutter um 200.000.00€von Rieder Freund & Makler der sich schon damals mit falschem Namen vorstellte& einen Kreditvertrag so falsch unterschrieb abgezockt wurde, weil Rieder sie überredete ihm soviel Geld zu leihen. V.a weil sie nach 2 Jahren mit 88 Jahren noch immer lebte weil er nur ihr ein lebenslanges Wohnrecht garantierte (in der ebenso ungültigen weil nicht unterzeichneten Anlage zum Einheitsmietvertrag & warum hat der Richter ignoriert, dass er uns nicht vermieten ließ & später sagte er, wenn sie zum Essen in sein Restaurant Romans komme, dürfe sie vermieten & sie erlitt eine Lebensmittelvergiftung, die in der Klinik nicht ausgeheilt wurde, bis sie durch Vorhofflimmern durch die toxinbildenden Bakterien gelähmt wurde & wiederum nach 2 Jahren durch Herzrasen & Lungenödem erstickte, wie er auch ignorierte, daś ich das Protokoll des Notars forderte. Auch die vielen Fehler & gegensätzliche Klauseln eines verwirrten öd betrügerischen Notars sieht er nicht, sowie das ich den Notarvertrag anfechten möchte WG Täuschung, & Sittenwidrigkeit usw. Die Justiz ist kriminell & deckt Verbrecher wie Stelzls....

Rechtsbeugung am LG KASSEL gem Verachtung 55 ZPO

Hallo,
Ein tätiger Anwalt aus Kassel zunächst beschäftigt unterstellt in einer Kanzlei jetzt Selbständig und noch dazu Notar hat hier aus Titel 794 Abs1 Pkt5 ZPO versagt in Halle am LG bis OLG Naumburg

Dabei kassierte er für die anwaltl Pflichten Vorschuss mithin gingen das Verfahren am LG Halle wegen versäumter Frist in die Brüche wie am OLG NBG der Anwalt die von ihm eingelegte Berufung für den Mandanten zurück genommen
Die Kosten dafür festzusetzen oblag ihm beim Gericht i Halle
Abrechnung des Vorschuss und dabei für das Mandat abzurechnen
Auch Gelder für den Mandanten aus HL ( Hinterlegung) nunmehr bekannt holte der Anwalt nicht - Gelder für den Mandanten der Gläubiger ist ! Bedeutend selber Geld zu bekommen hatte Gelder auf Kaufpreis aus Verwahrung in der LHK und nur mit den ihm vorliegenden Originalen versehenen Rechtskraft Vermerk einer Anordnung hier aus Auszahlung für den Mandanten wie die Freigabe von Verzugszinsen rechtskräftig seit Urteil 2009 - Doch am LG KASSEL wurden die Kosten unbürokratisch auf Streitwert 6.000EUR gesetzt - das LG kassel befindet sich nur wenige 200m von der Kanzlei!, der Richter Viehmann als unzudtändiges Gericht hatte hier sich in Verfahren eingemischt derer KASSEL nie geführt dh einzig der Gerichtsstand Halle setzt die Rpflg auf Antrag fest - der RA hat auch nie eine Rechnung erstellt - er könnte dazu dem Gericht nichts vorlegen noch belegen " er müsste dazu erstmal in die Kanzlei um sich der Sache anzunehmen die mdl Verhandlung war da gerade am Laufen - exakt so wie das Mandat geführt lief es in KASSEL ab - Hände aufhalten für nichts Tun - schön über Richter abkassieren und dann schön weiter schlafen - da 55 ZPO aber die Kostenfestsetzung weder den RA weitere Kosten Beschwer hat der Richter Viehmann in KASSEL sehr objektiv das Recht massiv gebeugt - Unzuständig in KASSEL ungeprüft der Akten aus HAL Kosten mit Kosten belohnt willkürlich 6.000EUR Streitwert festgelegt und der Anwalt hat weder etwas beigetragen noch belegen können- so funktioniert die Vetternwirtschaft in diesem Bundesland vereitelt vom Präsidenten des LG KASSEL - Traurig wie fie ihr geld verdienen können von Armut sind die Kanzleien nicht/ nie betroffen Richter verhelfen denen zu Geld- mischt sich KASSEL in Verfahren in Halle ein einfach nur eklig - ob man da was machen kann ich denke ja mittels Anzeige der Amtsenthebung des Richters am LG und OLG in dem Bundesland gleich noch den Präsidenten dazu.... Das wäre doch mal eine Errungenschaft fürs Volk das nur gebeutelt obwohl Gläubiger ....

Rechtsbeugung durch Gerichte

Vielen Dank für den beeindruckenden Aufsatz zur Rechtsbeugung. Ich habe das so oft schon erlebt das es für 10 Leben reicht.
Wie geht man denn damit um, das man hier das Opfer rechtlicher Willkür wird? Die Selbstjustiz wird gesetzlich verboten, Gerechtigkeit wird einem versagt.

meine Frau wurde erpresst Sozialbetrug zu begehen

Ich würde mich sehr freuen mit Ihnen in Kontakt zu treten. Seit nunmehr 4 Jahren erleben wir einen Rechtsbruch nach dem anderen. ganz kurz zum Sachverhalt. Meine frau war Inhaberin einer Praxis.
Eine Mitarbeiterin bereitete ihre Selbstsändigkeit vor und legte vorher noch 10 Leitz Ordner mit Kopien von professionellem Arbeitsmaterial an. Weiterhin forderte sie um Sperrzeiten bei der Arge zu vermeiden mit unterstützung ihres Anwalt eine arbeitgeberseitige Kündigung (10.000€) Meine frau hätte sich somit strafbar gemacht, da keine Kündigungsgründe nachvollziehbar waren und bereits die Vorbereitungen für die Neueröffnung beendet waren. Da die Forderung mit diversen Drohungen erfolgte diese aber nur unter 4 Augen ausgesprochen wurden habe ich ein Treffen mit dem Anwalt und 2 zeugen auf dem Handy aufgenommen. Vertraulichkeit kann in Anwesendheit eines Anwalt nicht gegeben sein und die gesamten Drohungen sind auf Band.

Meine Frau hat dann fristlos gekündigt. Im Kündigungsschutzprozess wertete der Duts Bekannte Richter des Anwalt die Drohungen und Erpressung als "Vergehen" und wir wurden verurteilt den Arbeitslohn zu zahlen. Der Urteils Tenor war nicht unterzeichnet und die Pfändung erfolgte ohne vollstreckbare Ausfertigung. Die Klage war voller nachweislichen Lügen. Die Steuer und Sozialabgaben die in der Summe enthalten waren hat der Anwalt bis heute nicht abgeführt. Meine Frau hat diese abgeführt somit doppelt gezahlt.

Es folgte eine Strafanzeige wegen § 201 die ebenfalls trotz Lügen und falsch Aussagen der Zeugen vor Gericht zu meiner Verurteilung führte. Dort sagte der Vorsitzende Richter im Arbeitsprozess und der Anwalt und die Mitarbeiterin sogar aus, dass sie ausschließlich einen Aufhebungsvertrag gefordert haben was den Schriftsätzen widerspricht. Weiterhin kam heraus, dass entscheidende Beweise unserer Seite im AG Verfahren vom Anwalt und Richter gar nicht gelesen wurden.

In der Restitutionsklage hat der Vorsitzende Richter beim LAG vollkommen unrichtige und gesetzlich falsche Erörterungen gemacht. Das haben wir alles schriftlich. Es ist zu keinem Zeitpunkt auch nur eine frage an die Gegenseite gestellt wurden, die auf augenscheinlichen Widersprüche abzielt. Die Revision mit einer Vielzahl von beweisen für Falschaussage und Verletzung der Ermittlungspflicht der Richter wurde ohne Begründung abgewiesen und die Verfassungsklage nicht angenommen. Das ist eine ganz kurze Version da gibt es so viele weitere Lügen und falsch Behauptungen auch von Richtern im Pfändungsprozess das ich nun eine Staatshaftungsklage oder Betrugsklage sowie Strafanzeige ( bringt wohl nicht viel ) einrechen will. Vieleicht können Sie mir, natürlich gegen Honorar Unterstützung und Beratung geben.

Rechtsbeugung ein Kavaliersdelikt

Interessante Seite,

hallo, habe auch einen Fall von Rechtsbeugung. Suche deshalb nach einer Lösung.
Was sich da die Einelrichterin am FamG am AG geleistet hat ist eine Sache, aber die Prüfungsinstanz leugnet schriftliche Fakten.
Der Senat am OLG München (3 Richter) behaupten, ein Rechtsanwalt sei von mir mandatiert worden.
Der Anwalt selbst sagte nein, in der Gerichtsakte findet sich keine Vollmacht. Trotz eindeutigen Hinweises
(schriftlich) bleibt das OLG dabei. Der Anwalt sei mandatiert gewesen. Die ZPO schreibt zwar vor, dass Vollmacht
in der Akte zu sein hat, aber wen interessiert schon die ZPO. Die sieht auch keine Ausnahem vor.
Schaut man sich das Gerichtsprotokoll an, dann sieht dieses nach einem Schmierzettel aus, zahlreiche Streichungen
und Ergänzugen, offensichtlich nach der Verhandlung erstellt. OLG Senat sieht keinen Grund zur Beanstandung.
Es scheint normal zu sein, dass man Protkoll nachträglich ändert ohne Parteien zu informieren, was ich als Fälschung interpretiere.
Wie sollte es anders sein, man hat eine (scheinbare) Begründung für ein feststehendes Urteil gebraucht.
Da wird alles zurecht gebogen. Zum Schluss hat dieser Senat die Überprüdung seiner Entscheidung durch ein anderes
Gericht ausgeschlossen. Das ist modernes Recht. Justizminister und Parlament interessiert es nicht.
Wen interessiert schon, wer Gesetze erlässt? Wenn das Gericht seine eigene Interpretation der ZPO hat.

Rechtsbeugungen sind mittlerweile normal

Mittlerweile sind Rechtsbeugungen vollkommen normal geworden. Zum einen geben die Politiker durch ihr Verhalten vor, dass man es mit nicht so genau nehmen muss, zum anderen fühlen sich viele Richter mit ihrer Arbeit überfordert und kürzen die Verfahren gerne ab. Es passiert ja nichts. Rechtsbeugung ist aufgrund der strengen Auslegung nicht nachweisbar. Beispielsweise hat der Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, Dr. Tobias Rodemann einen Sachverhalt erfunden, um sein Urteil schnell fällen zu können. Belangt wurde er deshalb nicht. Weiteres Beispiel gefällig: die Richterin am Landgericht Wuppertal Dr. Zwermann-Millstein urteilte entgegen physikalischen Gesetze, obwohl ihr ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen vorlag, das belegte, dass der erfundene Sachverhalt nicht möglich war (in zwei Büros sollen täglich 230 voll gefüllte Badewannen abgeflossen sein und das unbemerkt täglich über elf Monate). Der vereidigter Sachverständiger führte in seinem Gutachten aus, dass dies aufgrund der Leitungen nicht möglich ist. Die Richterin interessierte es jedoch nicht und urteilte gegen den Verbraucher und für den Staatsbetrieb Stadtwerke Haan.
Alles belegt und nachzulesen auf der oben angegebenen Homepage.
Es handelt sich nicht um normale Fehler, da die Richter genau wissen, dass ihre Urteile falsch sind. Nachweisen lässt sich das jedoch nicht.

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