Titel zum Volltext
Daten
Fall:
Vertragsbedingungen der Kabelweitersendung; Kabelweitersendung und IP-basierte Weitersendung / IPTV sind zu unterscheiden; Abschlusszwang der Sendeunternehmen nur bei traditioneller Kabelweitersendung
Gericht:
Oberlandesgericht München
Datum:
02.02.2024
Aktenzeichen:
38 Sch 68/20 WG
Entscheidungstyp:
Urteil (mit Beschluss)
Instanzen:
- OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20 WG (rechtskräftig)
Stichwörter:
- Internet-Fernsehen, Fernsehen über Internet-Protokoll, IPTV, Kabelweitersendung, Abschlusszwang, Sendeunternehmen, Kabelunternehmen, Netzbetreiber, § 87 Abs. 5 UrhG