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Daten

Fall: 
Vertragsbedingungen der Kabelweitersendung; Kabelweitersendung und IP-basierte Weitersendung / IPTV sind zu unterscheiden; Abschlusszwang der Sendeunternehmen nur bei traditioneller Kabelweitersendung
Gericht: 
Oberlandesgericht München
Datum: 
02.02.2024
Aktenzeichen: 
38 Sch 68/20 WG
Entscheidungstyp: 
Urteil (mit Beschluss)
Instanzen: 
  • OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20 WG (rechtskräftig)
Stichwörter: 
  • Internet-Fernsehen, Fernsehen über Internet-Protokoll, IPTV, Kabelweitersendung, Abschlusszwang, Sendeunternehmen, Kabelunternehmen, Netzbetreiber, § 87 Abs. 5 UrhG

Rechtsnormen