Aktuelle Nachrichten

1 StR 176/25, Entscheidung vom 22.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 22.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

1 StR 286/25, Entscheidung vom 22.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 22.09.2025 - 09:30

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IX ZR 108/24, Entscheidung vom 10.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 22.09.2025 - 09:30
Leitsatzentscheidung
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VI ZR 278/24, Entscheidung vom 01.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 22.09.2025 - 09:30
Leitsatzentscheidung
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6 StR 176/25, Entscheidung vom 10.06.2025

BGH Nachrichten - Mo, 22.09.2025 - 09:30

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Sitzung des Europaratsparlaments im April 2025

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 22.09.2025 - 09:06
Europa/Unterrichtung Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat in ihrer Sitzung im April unter anderem über die Strafverfolgung russischer Verantwortlicher für Kriegsverbrechen in der Ukraine debattiert.

Grüne erkundigen sich nach Erb- und Schenkungsvolumen

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 22.09.2025 - 09:06
Finanzen/KleineAnfrage Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen behandelt in einer Kleinen Anfrage das Thema "Gerechtigkeitslücken in der Erbschaftsteuer".

Geprüfte Rechnungen der Fraktionen für 2024 veröffentlicht

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 22.09.2025 - 09:06
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat in einer Unterrichtung die geprüften Rechnungen der Fraktionen und Gruppen im Bundestag für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht.

Finanzhilfen des Bundes sinken 2025 leicht

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 22.09.2025 - 09:06
Finanzen/Unterrichtung Die veranschlagten Finanzhilfen des Bundes sinken 2025 leicht um 1,1 Milliarden Euro auf 58,2 Milliarden Euro im Vergleich zu 2024.

AfD-Fragen zur Kinderkrankenpflege

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 22.09.2025 - 09:06
Gesundheit/KleineAnfrage Die Kinderkrankenpflege ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Bergstein Solutions.: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und der Website daadacr(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen (z.B. A124 Bergstein Solutions), die angeblich von der in Denver, Vereinigte Staaten von Amerika, ansässigen Bergstein Solutions LLC betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die App „BergsteinSolution“ und die Website daadacr(.)com Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der Bergstein Solutions LLC. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.
Kategorien: Finanzen

lumioglobal(.)org(.)pro: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website lumioglobal(.)org. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige Lumio Global ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bietet sie den Handel mit Finanzinstrumenten an.
Kategorien: Finanzen

Gestalten statt verwalten: Wie D&O-Versicherungen Führungsspielräume erweitern können

CMS Hasche Sigle Blog - Mo, 22.09.2025 - 08:16

In Zeiten wachsender regulatorischer Anforderungen, erhöhter Transparenzpflichten und zunehmender Komplexität unternehmerischer Entscheidungen rücken Fragen der Organhaftung stärker in den Fokus. Für viele Führungspersönlichkeiten stellt sich heute nicht mehr nur die Frage nach rechtlicher Absicherung – sondern auch nach Gestaltungsfreiheit.

Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) wird dabei oftmals lediglich als passiver Schutzschirm gegen Haftungsansprüche verstanden. Doch in der Praxis zeigt sich: Richtig konzipiert, umgesetzt und in die Governance-Struktur eingebettet, kann sie deutlich mehr. Sie eröffnet Entscheidungsspielräume, stärkt das Vertrauen in die Führung und professionalisiert den Umgang mit Risiken. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Unternehmen gemeinsam mit juristischen Berater:innen und Versicherern nicht nur auf Haftung reagieren, sondern eine neue Qualität in der Steuerung rechtlicher Rahmenbedingungen schaffen können – vorausschauend und strategisch.

D&O-Versicherung als strategisches Führungsinstrument

Traditionell wird die D&O-Versicherung als Teil der Risikovorsorge betrachtet – ein Mittel, um mögliche finanzielle Folgen individueller Fehlentscheidungen abzufedern. Doch diese Betrachtung greift zu kurz. Moderne Unternehmensführung verlangt nach Lösungen, die nicht nur absichern, sondern auch Verantwortung strukturieren und Vertrauen ermöglichen.

Die D&O-Police kann – richtig gestaltet – ein integraler Bestandteil eines umfassenden Corporate-Governance-Systems sein. Sie bietet nicht nur den versicherten Personen Sicherheit, sondern auch dem Unternehmen selbst – etwa durch klare Haftungszuteilung, geregelte Freistellungsverfahren und eine geordnete Kommunikation mit dem Versicherer.

Diese strategische Sichtweise auf die D&O-Versicherung wird in der Praxis bislang noch zu selten eingenommen. Dabei ist gerade sie es, die Führung flexibler, resilienter und effektiver machen kann.

Dreiecksverhältnis aktiv gestalten: Unternehmen – Organ – Versicherer

Ein zentraler Hebel für eine funktionale D&O-Struktur liegt in der Ausgestaltung der sogenannten Dreieckskonstellation: Versicherungsnehmer (in der Regel das Unternehmen), versicherte Person (z. B. Geschäftsführer:innen, Vorstände, Aufsichtsrät:innen) und Versicherer. Was nach einem technischen Detail klingt, birgt großes Gestaltungspotenzial.

Gerade in Fällen von Innenregress – also wenn das Unternehmen selbst gegen aktuelle oder ehemalige Organmitglieder vorgeht – ist eine saubere und vorausschauende Struktur essenziell. Hier geht es etwa um:

  • Vertragliche Klarheit, wer im Schadenfall agiert und informiert,
  • Abstimmungen zur Verteidigungsstrategie und
  • präzise Regelungen zu Selbstbehalten und Deckungsumfang.

Wer diese Schnittstellen frühzeitig regelt, schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten – und vermeidet spätere Interessenkonflikte oder operative Blockaden.

Verteidigungskosten als vertrauensbildende Maßnahme

Ein oftmals unterschätzter Aspekt der D&O-Deckung ist die Übernahme von Verteidigungskosten. Sie umfasst regelmäßig Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen der Anspruchsabwehr – unabhängig davon, ob ein Anspruch am Ende begründet ist. Doch hier beginnt die Praxisrelevanz: Denn genau an diesem Punkt entscheidet sich häufig, ob eine versicherte Person mit Vertrauen oder mit Unsicherheit in die rechtliche Auseinandersetzung geht. Unternehmen können und sollten gemeinsam mit erfahrenen Rechtsberater:innen definieren, wie mit der Auswahl von Verteidiger:innen, der Beteiligung des Versicherers an der Strategieentwicklung und der Kostenkontrolle umzugehen ist. Nicht selten kommt es hierbei zu Friktionen – die sich aber durch präzise vertragliche und organisatorische Regelungen vermeiden lassen. Gerade in größeren Konzernstrukturen oder bei börsennotierten Gesellschaften ist diese Abstimmung ein zentraler Baustein für wirksame Compliance und funktionierendes Krisenmanagement.

Marktentwicklung beobachten – und aktiv nutzen

Die D&O-Versicherungslandschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Versicherer agieren zurückhaltender, Policen werden spezifischer, und neue Klauseln – etwa zu Quotenvorbehalten oder Vorvertraglichkeit – gewinnen an Bedeutung.

Das birgt Herausforderungen, aber auch Chancen: Unternehmen, die ihre D&O-Deckung regelmäßig überprüfen und mit fachlicher Unterstützung anpassen, können gezielt Einfluss auf Reichweite, Reaktionsgeschwindigkeit und Konfliktvermeidung nehmen.

Beispielhafte Gestaltungsansätze sind:

  • Maßgeschneiderte Sublimits für Verteidigungskosten,
  • regelmäßige Policen-Audits im Dialog mit Rechtsberater:innen und
  • vertragliche Klarstellungen zu Anzeigepflichten und Rückwärtsdeckung.

So wird aus einem standardisierten Vertragsverhältnis ein dynamisches Führungsinstrument.

Praxisnah gedacht: GLA D&O als spezifische Lösung für Unternehmensverantwortliche

Ein besonders praxisrelevantes Beispiel für die Weiterentwicklung klassischer D&O-Modelle ist die GLA D&O-Versicherung – kurz für Geschäftsführer- und leitende Angestellten-Haftpflichtversicherung. Diese spezielle Ausprägung zielt darauf ab, den Schutzbedarf von Entscheidungsträger:innen noch zielgerichteter abzudecken. Die GLA D&O greift sowohl bei internen Ansprüchen – also etwa, wenn das Unternehmen selbst Vorwürfe gegenüber einer verantwortlichen Person erhebt – als auch bei externen Forderungen, wie sie z. B. von Gesellschafter:innen, Gläubiger:innen oder Kund:innen geltend gemacht werden können.

Für viele Unternehmen bietet die GLA-Variante die Möglichkeit, eine maßgeschneiderte Schutzlösung zu etablieren, die Verantwortungsübernahme absichert, ohne Entscheidungsfreiheit zu blockieren. Richtig integriert, schafft sie genau das Sicherheitsgefühl, das moderne Unternehmensverantwortliche brauchen, um vorausschauend agieren zu können.

Fazit: D&O clever einsetzen – Vertrauen schaffen und führen ermöglichen

Die D&O-Versicherung ist weit mehr als ein Risikoausgleichsinstrument. Richtig konzipiert, wird sie zum Baustein moderner Unternehmensführung: Sie schützt nicht nur, sondern befähigt. Sie reduziert nicht nur Haftungsängste, sondern schafft Handlungssicherheit.

Führungskräfte, die sich auf solche Rahmenbedingungen verlassen können, handeln freier – und oft auch mutiger. Unternehmen, die D&O aktiv gestalten, signalisieren Verantwortung, Professionalität und Zukunftsorientierung.

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BVerwG 1 WB 11.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mo, 22.09.2025 - 07:24
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BVerwG 2 B 29.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mo, 22.09.2025 - 07:24
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BVerwG 4 BN 7.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mo, 22.09.2025 - 07:24
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BVerwG 5 B 2.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mo, 22.09.2025 - 07:24
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