Aktuelle Nachrichten

Abgesetzt: Förderung des muslimischen Lebens in Deutschland

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291) vorgelegt. Eine Debatte hierzu war ursprünglich für Freitag, 6. März 2026, vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch abgesetzt. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (hau/eis/sto/03.03.2026)

Anträge zur Stärkung der Kommunen beschäftigten den Bundestag

Über Möglichkeiten zur Stärkung der Kommunen hat der Bundestag am Freitag, 6. März 2026, debattiert. Grundlage dafür waren Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Starke Kommunen, starke Demokratie – Für mehr Zusammenhalt vor Ort“ (21/4393) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gutes Leben für Alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen“ (21/4471). Nach halbstündiger Aussprache wurden beide Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Antrag der Grünen Die Grünen legen In ihrem Antrag (21/4393) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen und zur Stärkung der Demokratie vor. Darin heißt es, die Kommunen seien die Herzkammern des demokratischen Zusammenlebens. Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt würden lebendige und lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften gebraucht, „die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander fördern“. Die Orte des Miteinanders und die Stabilität der Demokratie seien jedoch gefährdet. Viele Menschen seien frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst würden. Dies werde auf eine fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurückgeführt. Die Abgeordneten fordern daher von der Bundesregierung unter anderem, die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzuerkennen und in den Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren, Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs zu fördern. So soll ein Programm für Sport und Demokratie vor Ort aufgelegt werden, das die Sportinfrastruktur insbesondere in benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichern soll. Mit einem Demokratieförderungsgesetz sollen „die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche Daueraufgabe festgeschrieben werden“, fordert die Fraktion in dem Antrag. Der Bund soll „umgehend und dauerhaft“ zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellen. Dazu soll auch eine „spürbare Umverteilung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen“ gehören. Antrag der Linken Angesichts der äußerst prekären Finanzlage der deutschen Kommunen will die Fraktion Die Linke mit verschiedenen Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen. In ihrem Antrag (21/4471) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen. Als Soforthilfeprogramm soll ein Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll als Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet werden. Außerdem soll der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“ auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen soll. Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes schreiben die Abgeordneten, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im 1. Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es trotz aller Anstrengungen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben. Damit sollen Betriebe wieder in das Eigentum der öffentlichen Hand gelangen, um damit „Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten“. (hle/06.03.2026)

Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments: Das "Veggie-Burger"-Verbot wird aufgeweicht

LTO Nachrichten - 06.03.2026

Aufreger im Herbst 2025: Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" aus. Dieses wird nun etwas aufgeweicht. "Tofu-Rippchen" oder "veganes Hühnchen" sollen aber unzulässig sein.

Opposition empört: Tschechischer Regierungschef Babis entgeht Prozess

beck-aktuell - 06.03.2026

Der tschechische Regierungschef Andrej Babis muss sich nun doch nicht wegen mutmaßlichen Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten. Das Abgeordnetenhaus lehnte die Aufhebung seiner Immunität als Parlamentarier mit den Stimmen der rechten Drei-Parteien-Koalition ab.



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Ja zu Ganztagsangeboten in Schulen auch während der Ferien

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) in der vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (21/4524) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen votierte die Linksfraktion. Die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Abgelehnt wurde in dritter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4526). Der Bundestag beschloss darüber hinaus mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der AfD die Annahme einer Entschließung. Erstmals debattiert wurde der dritte Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (21/3295), der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/3295). Die Vorlage wurde dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 tritt laut Regierungsentwurf (21/3193) stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gilt dem Gesetzentwurf zufolge im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen sind dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen "wertvollen und etablierten Beitrag" dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser müsse nach Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII vor allem sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen wollten mit ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/4526) die Bundesregierung auffordern, an der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 festzuhalten und die Voraussetzungen für die Umsetzung vor Ort, auch während der Schulferienzeiten, zu schaffen. Dabei sollen sowohl die Belange der Kommunen und Schulträger sowie die der Jugendarbeit beachtet werden. Entschließung verabschiedet In der beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, eine zielführende und bürokratiearme Umsetzung der Ganztagsförderungsgesetz-Statistik zu ermöglichen. Abgestimmt mmit den Ländern sei zu prüfen, ob und in welcher Form über die formalen Ebenen hinweg ein pseudonymisiertes Hilfsmerkmal bundesrechtlich ermöglicht und landesrechtlich eingeführt werden kann. Geprüft werden sollten weitere Erleichterungen im Bereich von Statistik- und Berichtspflichten im Bildungsbereich. Mit Blick auf die Forderung des Bundesrates zur Anpassung der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf seien etwaige Regelungslücken und Umsetzungsdefizite zu prüfen und unter Berücksichtigung dieser Prüfergebnisse mögliche Lösungsoptionen zu erarbeiten, heißt es weiter. Regierungsbericht zu Ganztagsangeboten Nach einer längeren Phase der Stagnation sei der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen, heißt es im überwiesenen Regierungsbericht (21/3295). Im Jahr 2024 hätten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform gewünscht. Dies entspreche einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) sei zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, teilt die Regierung mit. In dem Bericht heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass aus Sicht der Regierung die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte. Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in dem Bericht. Ausbaubedarf fast ausschließlich in Westdeutschland „Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Bundesländer hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird. (che/hau/06.03.2026)

Streit um neue Zölle: Mehrere US-Bundesstaaten gehen gegen Trump vor

beck-aktuell - 06.03.2026

Nach seiner Niederlage vor dem Supreme Court hat Trump zügig reagiert und Zölle auf anderem Wege angeordnet. Über 20 Bundesstaaten ziehen dagegen nun vor Gericht. Sie sagen, Trump schade dem amerikanischen Volk.



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Forderung nach Erhebung einer Vermögensteuer beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, erstmals Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern“ (21/4029) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen" (21/4456) debattiert. Beide Vorlagen wurden im Anschluss dem federführenden Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Linke: Wir wollen ein Prozent ab der ersten Million Die Debatte eröffnete Heidi Reichinnek für die Linksfraktion und erklärte: „Unser Vorschlag ist ehrlicherweise lächerlich gering, denn wir wollen ein Prozent ab der ersten Million. Also alle, die jetzt zuhören: Eure erste Million ist vermögensteuerfrei. Hurra! Aber wahrscheinlich wärt ihr eh nicht betroffen, weil es betrifft nur die reichsten 1,9 Prozent in diesem Land. Dann wollen wir einen Cent pro Euro. Das ist nichts, das tut nicht mal weh.“ CDU/CSU: Erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz Prof. Dr. Matthias Hiller von der Unionsfraktion warnte indes: „Eine derartige Vermögensteuer bringt erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz mit sich. Und zwar unabhängig davon, ob diese Vermögenssubstanz auch aus den Erträgen, die das Vermögen generiert, bezahlt werden kann. In schwachen Jahren würde so zwangsläufig die Vermögenssubstanz abgeschmolzen werden. Das schwächt das Eigenkapital, das schwächt die Investitionsfähigkeit der Unternehmen, das schwächt die Krisenfestigkeit.“ AfD: Linke will Reiche arm machen Ablehnend äußerte sich auch Diana Zimmer für die AfD-Fraktion. Sie sagte in Richtung der Linksfraktion: „Im Feststellungsteil schreiben Sie wörtlich: Niemand hat ein Anrecht auf ein Milliardenvermögen. Ein sehr interessanter Satz, und ich frage Sie deshalb auch gerne: Gilt das auch für den Staat? Seien Sie doch ehrlich, Ihre politische Agenda zielt darauf ab, Reiche arm zu machen, Unternehmen zu zerstören, Bürger arm zu halten, um den Staat reicher zu machen.“ SPD: Vermögenskonzentration ist real Weniger kritisch äußerte sich dagegen Marsa Parvi für die SPD-Fraktion. „Wenn das reichste Prozent rund 40 Prozent des Nettovermögens besitzt, während die untere Hälfte kaum mehr als eines hält, dann sind die Themen Vermögenskonzentration und Vermögensverteilung keine Phantomdebatten, sondern real“, sagte er. Extreme Vermögenskonzentration bedeute auch immer Konzentration von Einfluss, von Macht von Gestaltungsmöglichkeiten. „Genau deshalb sieht zwar nicht diese Koalition, aber das Programm der SPD die Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung vor.“ Grüne: Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro kann erzielt werden Auch ohne Vermögensteuer, aber bei Schließung von Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer, lässt sich aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro bei den Ländern erzielen. „Das heißt für die Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder oder gut ausgestattete Feuerbäder vor Ort oder für bessere Bildung“, erklärte deren erste Rednerin Katharina Beck. Ihre Fraktion stehe für „pragmatische, effiziente und gerechte Politik, die im Hier und Jetzt das Leben und Arbeiten besser macht“. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4029) die Bundesregierung auf, „einen Gesetzesentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen“. Die Linksfraktion will das persönliche Nettovermögen ab einer Million Euro besteuern. Für Betriebsvermögen soll ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Vorgeschlagen wird ferner ein Steuersatz von einem Prozent, der linear auf fünf Prozent für Vermögen ab 50 Millionen steigen und ab einer Milliarde Euro auf zwölf Prozent springen solle. Die Möglichkeit der Steuerzahlung in Vermögensanteilen sowie die Anrechnung der Einkommensteuer auf die Vermögensteuer solle die Bundesregierung rechtlich prüfen und dem Bundestag Bericht erstatten, wird verlangt. Antrag der Grünen Die Grünen fordern von der Bundesregierung in ihrem Antrag (21/4456) einen Gesetzentwurf, „der die De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist“. (bal/hau/06.03.2026)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - CDU-Abgeordneter Asghari sieht einen Plan für die Zukunft des Iran

Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 07. März 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Die Militärschläge der USA und Israels gegen den Iran sind aus Sicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Reza Asghari notwendig, um die Mordmaschinerie des Regimes zu zerstören und das Volk zu befreien. Angesichts der Massaker, die das iranische Regime seit Jahrzehnten an der eigenen Bevölkerung verübe, sei es „zynisch, dass in der Öffentlichkeit nun eine spitzfindige juristische Diskussion über die völkerrechtliche Legitimität der Intervention geführt wird“, sagte der aus dem Iran stammende Politiker im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Das Regime habe bei der großen Mehrheit der jungen und sehr gebildeten Bevölkerung keinen Rückhalt mehr. Als Reaktion auf die Herrschaft der Mullahs sei der Iran „das säkularste islamische Land der Welt“ geworden. Asghari zeigte sich zuversichtlich, dass ein mit Gewalt herbeigeführter Regimewechsel im Iran anders als im Irak oder in Afghanistan erfolgreich sein kein. Es gebe einen Plan für die Zukunft, der freie Wahlen und eine Entscheidung über die neue Staatsform vorsehe, betonte der CDU-Politiker. Mit Reza Pahlavi, dem Sohn des früheren Schahs, verfüge die Opposition außerdem über eine starke Führungsfigur, die den Übergang organisieren kann. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Asghari, Sie sind 1987 aus dem Iran nach Deutschland geflohen, zuvor saßen Sie zweieinhalb Jahre in einem der berüchtigten Foltergefängnisse der Islamischen Revolutionsgarden. Wie blicken Sie auf den amerikanisch-israelischen Krieg gegen das Regime in Teheran? Reza Asghari: Das ist eine sehr emotionale Situation für mich. Das Regime hat in den vergangenen Wochen mehr als 30.000 friedliche Demonstranten umgebracht und erneut gezeigt, dass es nicht zu Reformen bereit ist. Daher bin ich froh, dass Israel und die USA militärisch dagegen vorgehen. Nur so kann diese Mordmaschinerie endlich zerstört und das Volk befreit werden. Das Parlament: Es wird darüber diskutiert, ob die Angriffe im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Wie sehen Sie das? Reza Asghari: Im Völkerrecht gibt es den Ansatz der Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft, die „responsibility to protect“. Militärische Interventionen sollen danach schwere und andauernde Menschenrechtsverletzungen unterbinden. Genau darum geht es hier. Das Parlament: Die Umsetzung dieses UN-Prinzips ist aber politisch umstritten und erfordert mindestens ein Mandat der Vereinten Nationen, das in diesem Fall nicht vorlag. Reza Asghari: Angesichts der Massaker, die das iranische Regime seit Jahrzehnten an der eigenen Bevölkerung verübt, finde ich es zynisch, dass in der Öffentlichkeit nun eine spitzfindige juristische Diskussion über die völkerrechtliche Legitimität der Intervention geführt wird. Die Massenmorde im Iran müssen beendet werden. Mit Verhandlungen und Sanktionen ist das in der Vergangenheit nicht gelungen. Das Parlament: War die Iran-Politik der bisherigen Bundesregierungen zu naiv? Reza Asghari: Die aktuelle Regierung hat sich aus meiner Sicht richtig positioniert. Bundeskanzler Merz hat unmittelbar nach den Massakern im Januar klare Worte in Richtung der Machthaber in Teheran gefunden. Bei seinem Besuch in den USA hat er diese Woche klargestellt, dass Deutschland in diesem Krieg an der Seite der USA und Israels steht. Und es war Bundesaußenminister Johann Wadephul, der in der EU die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation durchgesetzt hat – frühere Regierungen haben darüber immer nur geredet. Ich begrüße diesen offensichtlichen Paradigmenwechsel in der Iran-Politik ausdrücklich. Das Parlament: Das Regime wehrt sich mit Angriffen auf Ziele in der gesamten Region, ein Sohn des getöteten Revolutionsführers Chamenei wird als Nachfolger gehandelt; er soll genauso radikal sein wie sein Vater. Was stimmt sie so zuversichtlich, dass die Mullahs bald fallen? Reza Asghari: Dafür gibt es objektive Gründe. Die USA und Israel gehen sehr präzise und planvoll vor und verfügen über beeindruckend viele Informationen über den Iran. Sie haben in den vergangenen Tagen knapp 60 hochrangige Generäle und Kommandeure getötet, den obersten Führer Chamenei eliminiert, wichtige Militärbasen, das Hauptquartier der Revolutionsgarden und das Verteidigungsministerium zerstört. Jetzt greifen sie die Stellungen der Basidsch-Milizen an, die verantwortlich sind für die jüngsten Massaker. Das Regime wird so von Tag zu Tag schwächer. Das Parlament: Sehen Sie bei den Akteuren auch einen Plan für die Zukunft des Iran? Nach unterschiedlichen Äußerungen der US-Regierung gab es daran zuletzt Zweifel. Reza Asghari: Ich sehe einen Plan. Das Volk soll nach dem Ende der Kampfhandlungen wichtige staatliche Einrichtungen besetzen und einen Neuanfang einleiten. Als Führungsfigur für den Übergang hat sich in den vergangenen Monaten der Sohn des früheren Schahs, Kronprinz Reza Pahlavi, hervorgetan. Seinen Namen rufen die Demonstranten im Iran, und auch auf der jüngsten Großdemonstration von Exil-Iranern in München, wo Pahlavi selbst anwesend war, war sein Einfluss deutlich zu spüren. Pahlavi kann Menschen mobilisieren und dafür sorgen, dass nach dem Sturz das Regimes kein Machtvakuum entsteht. Er will, dass freie Wahlen stattfinden und das frei gewählte Parlament anschließend über die Staatsform entscheidet. Es ist ein großer Vorteil, dass die iranische Opposition heute eine so starke Führungsfigur wie ihn hat, nachdem sie viele Jahre sehr gespalten war. Das Parlament: Kritiker werfen Pahlavi vor, sich nie von dem brutalen und autoritären Regime seines Vaters distanziert zu haben. Warum gilt ausgerechnet er als Hoffnungsträger für einen Neuanfang? Reza Asghari: Pahlavi muss aufpassen: Wenn er seinen Vater zu scharf kritisiert, stößt er die Anhänger der Monarchie vor den Kopf, und davon gibt es im Iran viele. Sehen Sie, die Mullahs haben es geschafft, aus einem der reichsten Staaten der Erde ein bitterarmes Land zu machen. Milliarden von Euros fließen jedes Jahr an Terrororganisationen wie Hisbollah, Huthis und Hamas. Die Menschen werden jeden Tag verfolgt, vergewaltigt und ermordet. Pahlavis Vater, der Schah, hat große Fehler gemacht. Aber unter seiner Regentschaft hat der Iran wirtschaftlich prosperiert, die Frauen hatten Rechte und Freiheiten. Danach sehnen sich die Iranerinnen und Iraner. Das Parlament: Es gingen auch Bilder von Iranern um die Welt, die den Tod von Chamenei betrauert haben. Hat das Regime nicht auch noch Anhänger im Land? Reza Asghari: Natürlich gibt es die, aber das ist eine sehr kleine Minderheit. Im Herbst 2025 hat ein hochrangiger Vertreter des Machtapparates in einem Interview zugegeben, dass nur noch zehn Prozent der Bevölkerung zum Regime stehen. Zu der Zeit ging es um die Umsetzung der Kopftuchpflicht. Die Machthaber entschieden sich gegen das Gesetz, weil sie wussten, dass es noch größere Unruhen im Land geben würde. Kurz darauf begannen die umfangreichsten Proteste in der Geschichte der Islamischen Republik. Das Parlament: Schon im Irak, in Libyen und Afghanistan sind Versuche der USA und ihrer Verbündeten gescheitert, mit Gewalt einen Regimewechsel herbeizuführen. Warum sollte das im Iran funktionieren? Reza Asghari: Der Großteil der Iranerinnen und Iraner ist sehr jung und westlich orientiert. Die Bildungsschicht ist groß, die Zivilgesellschaft weit entwickelt. Das ist nicht vergleichbar mit anderen islamischen Ländern. Tatsächlich ist der Iran heute das säkularste islamische Land der Welt, gerade wegen der Herrschaft der Mullahs. Die Menschen haben 46 Jahre lang erlebt, was es bedeutet, wenn der Islam die Gesetze bestimmt. Sie haben gesehen, wie korrupt die Mullahs sind, die sich üppige Gehälter auszahlen, in Luxusvillen leben und ihre Kinder zum Studium zum „großen Satan“ nach Amerika schicken. Das hat in der Bevölkerung zu einem Säkularisierungsprozess geführt, den vor allem die Frauen mit großem Mut vorangetrieben und erkämpft haben. Das Parlament: Welche Perspektiven bietet ein Ende des Regimes für die ganze Region? Reza Asghari: Das Mullah-Regime ist die Quelle der Kriege und Unruhen im Nahen Osten. Stürzt es, kann das für die Region einen nachhaltigen Frieden und eine ganz neue wirtschaftliche Prosperität bedeuten. Das eröffnet übrigens auch für Deutschland Chancen, das traditionell gute Wirtschaftsbeziehungen zum Iran hat. Die Nachfrage nach Industriegütern dürfte enorm zunehmen, wenn der Iran in die internationale Familie zurückkehrt. Zur Person: Der Wirtschaftswissenschaftler Reza Asghari (CDU) floh 1987 aus dem Iran nach Deutschland. Im Juni 2025 zog er als Nachrücker auf der Landesliste Niedersachsen in den Deutschen Bundestag ein und sitzt dort im Forschungs- und im Umwelt-Ausschuss. Das Interview führte Johanna Metz.

Abschiebung: Haftzeiten müssen vollständig addiert werden

beck-aktuell - 06.03.2026
Wer das Land verlassen muss, kann hierzu in Abschiebehaft genommen werden. Doch dafür gibt es Grenzen, betont der EuGH – und klärt auch, wann diese in jedem Fall überschritten sind.

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