Aktuelle Nachrichten

Christina Block darf zwei ihrer Kinder weiterhin nicht sehen

beck-aktuell - Mo, 03.11.2025 - 15:49

In Hamburg geht es seit Monaten vor Gericht um die Entführung der Kinder, in Dänemark dagegen um das Sorgerecht. Christina Block ist erschüttert von dem Urteil – und will dagegen vorgehen.



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Fernsehpreis-Nominierung von "Kaulitz & Kaulitz": Co-Regisseur musste mitgenannt werden

beck-aktuell - Mo, 03.11.2025 - 15:37

Der Deutsche Fernsehpreis nominierte ein Regisseur-Duo für seine Arbeit an der TV-Reality-Show "Kaulitz & Kaulitz", nannte aber nicht Pablo Ben Yakov als weiteren Regisseur. Der klagte, und bekam Recht: Sein Recht auf Anerkennung der Urheberschaft werde verletzt, entschied das LG Köln.



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Kritik von Krankenhäusern am Sparpaket zur Entlastung der Krankenkassen

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 03.11.2025 - 15:15
Gesundheitsexperten haben sich in einer zweiten Anhörung erneut mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Pflegekompetenzgesetz, 21/1511, 21/1935) befasst und dabei separat über einen sachfremden Änderungsantrag beraten. Die Koalition will das sogenannte „kleine Sparpaket“ zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an das Pflegegesetz anhängen. Scharfe Kritik an den Einsparplänen kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die den Hauptteil der Einsparungen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro für 2026 tragen soll. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 3. November 2025, sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Sparpaket der Bundesregierung Das Sparpaket umfasst drei Punkte: Geplant sind Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken sowie jeweils 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds der GKV sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen. Dem Änderungsantrag zufolge soll bei den Kliniken die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für 2026 ausgesetzt werden. Damit wird der Kostenrahmen, der zugunsten der Krankenhäuser vergütet wird, verkleinert. Vergütet wird demnach nur die reale Kostensteigerung nach dem sogenannten Orientierungswert. Um die Verwaltungskosten der Krankenkassen zu deckeln, soll der Ausgabenanstieg 2026 gegenüber dem Jahr 2024 auf acht Prozent begrenzt werden. Schließlich wird auch das Fördervolumen für den Innovationsfonds 2026 einmalig von 200 auf 100 Millionen Euro reduziert. Beitragssatzsteigerungen erwartet Nach Einschätzung der Krankenkassen wird es trotz des vorliegenden Sparpakets 2026 zu Beitragssatzsteigerungen kommen. Der errechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent für 2026 decke den kassenspezifischen Finanzbedarf für den gesetzlich geforderten Aufbau der Mindestreserven nicht ab, erklärte der GKV-Spitzenverband. Um die Reserven aufzufüllen, ergebe sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten. Insgesamt sei davon auszugehen, dass die tatsächlich erhobenen Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn 2026 im Durchschnitt drei Prozent überschreiten werden. Der Verband forderte, weitere große Ausgabenbereiche wie die Arzneimittelversorgung und die vertragsärztliche Versorgung in die Sparbemühungen einzubeziehen. Für ausgewogene Kostendämpfungsregelungen Auch die Techniker Krankenkasse (TK) forderte ausgewogene Kostendämpfungsregelungen, die weitere Leistungsbereiche umfassen sollten, etwa die ambulante oder die Heil- und Hilfsmittel-Versorgung. Die Frage sei auch, warum die Meistbegünstigungsklausel für Kliniken nicht dauerhaft abgeschafft werde. Was die Deckelung der Verwaltungsausgaben der Kassen betrifft, forderte die TK eine nach der Versichertenzahl differenzierte Regelung. Eine pauschale Deckelung sei nicht sachgerecht, weil sie von kosteneffizienten und wachsenden Kassen einen überproportionalen Einsparbeitrag erfordere. Die Knappschaft Bahn-See erklärte hingegen, ein erheblicher Teil der Sachkosten entfalle auf Grundstücke und Gebäude oder den IT-Betrieb und habe Fixkostencharakter. Sachkosten seien nur mittelbar abhängig von der Zahl der Versicherten. Die Innungskrankenkassen (IKK) erinnerten an das von der GKV geforderte Ausgabenmoratorium und die nötigen Strukturreformen. Ferner seien die Einsparungen über die Meistbegünstigungsklausel und die Verwaltungskosten der Kassen in der Umsetzung nicht hinreichend konkret. Es bestehe weiter dringender Handlungs- und Nachbesserungsbedarf. "Sparpaket völlig verfehlt" Nach Ansicht der DKG ist das Sparpaket völlig verfehlt. Der Gesetzgeber habe in der Vergangenheit mit Auflagen wie der Mindestvorhaltung für Personal selbst dafür gesorgt, dass die Kosten in den Krankenhäusern gestiegen sind. Gleichzeitig werde an unzeitgemäßen Vorgaben festgehalten und damit eine Entlastung der Krankenhäuser verhindert. Vor diesem Hintergrund sei das Sparpaket absolut unangebracht und inakzeptabel. Der Beschluss, die Sofort-Transformationskosten der Jahre 2022/2023 in Höhe von vier Milliarden Euro zumindest einmalig zu schließen, würde durch die geplante gesetzliche Änderung ad absurdum geführt. In der Anhörung warnte der Vertreter der DKG vor den möglichen Konsequenzen der Sparrunde für die Versorgung. Ende 2026 könnte die Finanzierungslücke größer sein als heute, nämlich bei knapp sechs Milliarden Euro. Spätestens dann wären Kliniken gezwungen, sich von defizitären Bereichen zu trennen, davon könnte etwa die Geburtshilfe betroffen sein. Mit der Meistbegünstigungsklausel seien die Kliniken im Übrigen keineswegs überfinanziert. Mehrere Fragen der Abgeordneten zielten in der Anhörung auf mögliche Kompromisse, um zum einen die Finanzierung der Krankenhäuser weiter zu sichern und zum anderen zu gewährleisten, dass die Krankenkassen die Beiträge wie versprochen 2026 nicht anheben müssen. Kassenvertreter forderten daraufhin nachdrücklich, das Sparpaket auf andere Versorgungsbereiche auszudehnen und teure, aber ineffiziente Versorgungsregelungen dauerhaft zu streichen. (pk/03.11.2025)

Kassamarkt-Umsatzstatistik für Oktober 2025

Deutsche Börse (PM) - Mo, 03.11.2025 - 15:00
An den Kassamärkten der Deutschen Börse wurde im Oktober ein Handelsvolumen von 146,23 Mrd. € erzielt (Vorjahr: 108,00 Mrd. € / Vormonat: 138,08 Mrd. €). Davon entfielen 141,05 Mrd. € auf Xetra (Vorjahr: 104,28 Mrd. € / Vormonat: 133,95 Mrd. €), womit der durchschnittliche Xetra-Tagesumsatz bei 6,13 Mrd. € lag (Vorjahr: 4,53 Mrd. € / Vormonat: 6,09 Mrd. €). Am Handelsplatz Börse Frankfurt wurden 5,18 Mrd. € umgesetzt (Vorjahr: 3,72 Mrd. € / Vormonat: 4,13 Mrd. €). Nach Wertpapierarten entfielen im gesamten Kassamarkt auf Aktien 107,56 Mrd. €. Im Handel mit ETFs/ETCs/ETNs lag der Umsatz bei 36,34 Mrd. €. In Anleihen wurden 0,85 Mrd. € umgesetzt, in Zertifikaten 1,43 Mrd. € und in Fonds 0,06 Mrd. €. Umsatzstärkster DAX-Titel auf Xetra im Oktober war Rheinmetall AG mit einem Volumen von 8,51 Mrd. €. Bei den MDAX-Werten lag Renk Group AG mit 1,34 Mrd. € Umsatz vorn. Im Aktienindex SDAX führte Salzgitter AG mit 256,44 Mio. €. Im ETF-Segment erzielte iShares Core MSCI World UCITS ETF mit 901,36 Mio. € das größte Volumen. Handelsumsätze für Oktober 2025 in Mrd. Euro: Xetra Frankfurt Gesamt Aktien 104,99 2,57 107,56 ETFs/ETCs/ETNs 34,06 0,27 36,34 Anleihen - 0,85 0,85 Zertifikate - 1,43 1,43 Fonds - 0,06 0,06 Gesamt Oktober ‘25 141,05 5,18 146,23 Gesamt September ‘25 133,95 4,13 138,08 Gesamt Oktober ‘24 104,28 3,72 108,00 Weitere Einzelheiten sind in der Kassamarktstatistik der Deutschen Börse zu finden. Ein europaweiter Vergleich der Handelsplätze ist in den Statistiken der Federation of European Securities Exchanges (FESE) zu finden. Medienkontakt: Andreas von Brevern  +49 69 21114284 media-relations@deutsche-boerse.com Martin Möhring  +49 69 21116277 media-relations@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

Eigenbedarfskündigung mit Floskeln: "Ich bin alt und lebe getrennt" reicht nicht

beck-aktuell - Mo, 03.11.2025 - 14:52

Wer Eigenbedarf geltend machen will, muss mehr liefern als Alter, Trennung und Wohnsituation. Das LG Heilbronn verlangt für Eigenbedarfskündigungen eine substanzielle Begründung – pauschale Floskeln genügen nicht. 



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Richter am BVerwG Andreas Hartung im Ruhestand

beck-aktuell - Mo, 03.11.2025 - 14:40

Über 16 Jahre, genauer gesagt seit Dezember 2009,  war er als Richter am BVerwG tätig – jetzt ist Andreas Hartung in den Ruhestand getreten.



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Campari-Aktien für fast 1,3 Milliarden Euro beschlagnahmt

beck-aktuell - Mo, 03.11.2025 - 14:36

Aperol, Campari, Crodino – die Getränke aus Mailand sind weit über Italien hinaus bekannt. Jetzt gibt es schwere Vorwürfe: Die Holding dahinter soll in großem Stil Steuern hinterzogen haben.



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Sachverständige für Senkung der Übertragungs­netzkosten

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 03.11.2025 - 14:00
Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Stromkunden ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 3. November 2025, von allen Sachverständigen begrüßt worden. Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (21/1863, 21/2472). Zur Reduzierung der Kostenbelastung der Stromkunden durch die Übertragungsnetzentgelte sollen Netzbetreiber im Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro erhalten. Grund für die Maßnahme sind die Preisbelastungen im Strommarkt. "Entlastung bleibt ein richtiges Instrument" Kerstin Andreae (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) erklärte, es würden nicht nur Verbraucher auf der Ebene der Übertragungsnetze, sondern alle stromverbrauchenden Netznutzer auch in nachgelagerten Netzen wirksam entlastet. Das Vorhaben der Regierung müsse aber zügig verabschiedet werden, mahnte sie an. v Andreae appellierte in ihrer Stellungnahme an die politischen Entscheidungsträger, sie sollten in der Kommunikation der geplanten Entlastung der Stromkunden „klar darauf hinweisen, dass die Entlastung bei den Kundinnen und Kunden aufgrund verschieden wirkender Effekte der allgemeinen Netzentgeltsystematik unterschiedlich ankommen wird“. Die Entlastung bleibe aber dennoch ein wichtiges und richtiges Instrument. Auch Dr. Carsten Rolle (Bundesverband der Deutschen Industrie) begrüßte den geplanten Zuschuss, der durchschnittliche Industriekunden um bis zu 57 Prozent entlasten könnte. Da sich der Zuschuss auf das Übertragungsnetz und damit auf die Netzentgelte auf Hochspannungs- und Transformationsebene beziehe, werde die Entlastung für Industriekunden – insbesondere auf höheren Spannungsebenen – direkter und substanzieller ausfallen. „Gelingt es, diesen Kostenrückgang über die nächsten Jahre zu verstetigen, wäre dies ein erster deutlicher Schritt zur politisch versprochenen Strompreissenkung“, erklärte Rolle. "Entlastung der Verbraucher auch angebracht" Felix Fleckenstein (Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB) erinnerte daran, dass der DGB wiederholt eine Stabilisierung der Netzentgelte eingefordert habe. Hohe Stromkosten würden den Wirtschaftsstandort gefährden und die Elektrifizierung der Volkswirtschaft hemmen. Insbesondere die Stromnetzentgelte hätten in den letzten Jahren deutlich als Stromkostentreiber gewirkt. Fleckenstein sagte, der Zuschuss könne sehr einfach in das bestehende Netzentgeltregime integriert werden, schnell wirken und sämtliche Stromverbrauchergruppen effektiv entlasten. Darüber hinaus sei aber auch eine Entlastung der Verbraucher angebracht. Als wichtigen Baustein und Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Kerstin Maria Rippel von der Wirtschaftsvereinigung Stahl den Plan der Bundesregierung. Für die Stahlindustrie, die seit 2023 mit einem Anstieg der Übertragungsnetzentgelte um 130 Prozent und Mehrkosten von 300 Millionen Euro im Jahr konfrontiert sei und sich in einer existenziellen Krise befinde, sei dies eine „dringende und überfällige Entlastung“. Rippel forderte eine Verstetigung der Maßnahme für die nächsten Jahre. Zudem sollte ein verlässlicher und rechtssicherer Mechanismus zur Begrenzung der Übertragungsnetzentgelte eingeführt werden. "Klarheit für die Folgejahre schaffen" Stefan Kapferer (50Hertz Transmission) sagte, der Gesetzentwurf sei geeignet, die Kosten zu senken. Er erinnerte aber daran, dass von der Entlastung vor allem die Kunden profitieren würden, die direkt an die Übertragungsnetze angeschlossen seien. Alle anderen hätten weniger davon. Für die Folgejahre müsse auch Klarheit geschaffen werden, forderte er. Justin Müller (EWE AG) begrüßte, dass mit dem Zuschuss die Strompreise für 2026 gesenkt werden sollten. Das sei ein wichtiges Signal und stärke die Akzeptanz der Energiewende. Auch Müller wies darauf hin, dass die Entlastung für private Haushalte begrenzt sei. Die Entlastung sei ein erster Schritt, die Strompreise zu mindern. Es müsse aber mehr getan werden – zum Beispiel mehr Freileitungen statt Erdverkabelung. Janek Steitz (Dezernat Zukunft) nannte das Regierungsvorhaben eine „pragmatische und sinnvolle Maßnahme“. Mittelfristig sei der Zuschuss keine optimale Lösung, er entlaste Haushalte nur begrenzt und löse kein strukturelles Problem des Energiesystems. Diese Probleme müssten mit Vorrang gelöst werden. (hle/03.11.2025)

Sachverständige für Senkung der Übertragungs­netzkosten

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 03.11.2025 - 14:00
Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Stromkunden ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 3. November 2025, von allen Sachverständigen begrüßt worden. Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (21/1863, 21/2472). Zur Reduzierung der Kostenbelastung der Stromkunden durch die Übertragungsnetzentgelte sollen Netzbetreiber im Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro erhalten. Grund für die Maßnahme sind die Preisbelastungen im Strommarkt. "Entlastung bleibt ein richtiges Instrument" Kerstin Andreae (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) erklärte, es würden nicht nur Verbraucher auf der Ebene der Übertragungsnetze, sondern alle stromverbrauchenden Netznutzer auch in nachgelagerten Netzen wirksam entlastet. Das Vorhaben der Regierung müsse aber zügig verabschiedet werden, mahnte sie an. v Andreae appellierte in ihrer Stellungnahme an die politischen Entscheidungsträger, sie sollten in der Kommunikation der geplanten Entlastung der Stromkunden „klar darauf hinweisen, dass die Entlastung bei den Kundinnen und Kunden aufgrund verschieden wirkender Effekte der allgemeinen Netzentgeltsystematik unterschiedlich ankommen wird“. Die Entlastung bleibe aber dennoch ein wichtiges und richtiges Instrument. Auch Dr. Carsten Rolle (Bundesverband der Deutschen Industrie) begrüßte den geplanten Zuschuss, der durchschnittliche Industriekunden um bis zu 57 Prozent entlasten könnte. Da sich der Zuschuss auf das Übertragungsnetz und damit auf die Netzentgelte auf Hochspannungs- und Transformationsebene beziehe, werde die Entlastung für Industriekunden – insbesondere auf höheren Spannungsebenen – direkter und substanzieller ausfallen. „Gelingt es, diesen Kostenrückgang über die nächsten Jahre zu verstetigen, wäre dies ein erster deutlicher Schritt zur politisch versprochenen Strompreissenkung“, erklärte Rolle. "Entlastung der Verbraucher auch angebracht" Felix Fleckenstein (Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB) erinnerte daran, dass der DGB wiederholt eine Stabilisierung der Netzentgelte eingefordert habe. Hohe Stromkosten würden den Wirtschaftsstandort gefährden und die Elektrifizierung der Volkswirtschaft hemmen. Insbesondere die Stromnetzentgelte hätten in den letzten Jahren deutlich als Stromkostentreiber gewirkt. Fleckenstein sagte, der Zuschuss könne sehr einfach in das bestehende Netzentgeltregime integriert werden, schnell wirken und sämtliche Stromverbrauchergruppen effektiv entlasten. Darüber hinaus sei aber auch eine Entlastung der Verbraucher angebracht. Als wichtigen Baustein und Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Kerstin Maria Rippel von der Wirtschaftsvereinigung Stahl den Plan der Bundesregierung. Für die Stahlindustrie, die seit 2023 mit einem Anstieg der Übertragungsnetzentgelte um 130 Prozent und Mehrkosten von 300 Millionen Euro im Jahr konfrontiert sei und sich in einer existenziellen Krise befinde, sei dies eine „dringende und überfällige Entlastung“. Rippel forderte eine Verstetigung der Maßnahme für die nächsten Jahre. Zudem sollte ein verlässlicher und rechtssicherer Mechanismus zur Begrenzung der Übertragungsnetzentgelte eingeführt werden. "Klarheit für die Folgejahre schaffen" Stefan Kapferer (50Hertz Transmission) sagte, der Gesetzentwurf sei geeignet, die Kosten zu senken. Er erinnerte aber daran, dass von der Entlastung vor allem die Kunden profitieren würden, die direkt an die Übertragungsnetze angeschlossen seien. Alle anderen hätten weniger davon. Für die Folgejahre müsse auch Klarheit geschaffen werden, forderte er. Justin Müller (EWE AG) begrüßte, dass mit dem Zuschuss die Strompreise für 2026 gesenkt werden sollten. Das sei ein wichtiges Signal und stärke die Akzeptanz der Energiewende. Auch Müller wies darauf hin, dass die Entlastung für private Haushalte begrenzt sei. Die Entlastung sei ein erster Schritt, die Strompreise zu mindern. Es müsse aber mehr getan werden – zum Beispiel mehr Freileitungen statt Erdverkabelung. Janek Steitz (Dezernat Zukunft) nannte das Regierungsvorhaben eine „pragmatische und sinnvolle Maßnahme“. Mittelfristig sei der Zuschuss keine optimale Lösung, er entlaste Haushalte nur begrenzt und löse kein strukturelles Problem des Energiesystems. Diese Probleme müssten mit Vorrang gelöst werden. (hle/03.11.2025)

Reform des SGB-VI-Anpas­sungsgesetzes unter Experten teils umstritten

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 03.11.2025 - 14:00
Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Fallmanagements bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte mit besonderem Unterstützungsbedarf traf bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 3. November 2025, auf Zustimmung. Umstritten hingegen ist die im Gesetzentwurf „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB-VI-Anpassungsgesetz, 21/1858) geplante Ausweitung der kurzfristigen, sozialversicherungsfreier Beschäftigung in der Landwirtschaft von 70 auf 90 Tage. Während Gewerkschaftsvertreter dies ablehnten und schon die aktuelle Regelung als falsch bewerteten, forderte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Anwendungsmöglichkeit der 90-Tage-Regelung für alle Branchen. Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Träger Jürgen Ritter von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) sagte während der Anhörung, im Rahmen des Fallmanagements werde es den Trägern der Rentenversicherung ermöglicht, im Sinne einer Modularisierung je nach Kompetenzen und Ressourcen bestimmte Teilaufgaben des Fallmanagements sowohl selbst zu erbringen, „als auch für Teile Dritte in Anspruch zu nehmen“. Damit würden die Handlungsmöglichkeiten der Rentenversicherungsträger im Sinne einer flexiblen und passgenauen Unterstützung im Teilhabeprozess erweitert, befand er. Der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ werde mit der Einführung eines Fallmanagements gestärkt. Zudem würden Impulse für eine verbesserte Integration von Versicherten mit vielfachen Problemstellungen gesetzt. Personenzentrierte Strukturen und Abläufe „Folgerichtig und zukunftsorientiert“ sei die Entscheidung, das Fallmanagement in das SGB VI einzuführen, befand Prof. Dr. Hugo Mennemann von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management. „Es macht unbedingt Sinn, die komplexe Lebenssituation von Menschen, die in komplexen Hilfesituationen leben oder einen spezifischen Hilfebedarf haben, in den Blick zu nehmen und in das Versorgungssystem hinein vernetzt zu reagieren“, sagte er. Die Träger der Rentenversicherung sollten seiner Ansicht nach ausdrücklich verpflichtet werden, ihre Strukturen und Abläufe personenzentriert einzurichten. Aktuell seien Kann-Regelungen vorgesehen, die missverstanden werden und einige Träger in einer Haltung bestärken könnten, Hilfe weiterhin primär verwaltungsbezogen und mit Blick auf die Rechtssicherheit und Interessen des eigenen Hauses zu erbringen. Mischfinanzierung aus Steuer- und Beitragsmitteln Die Bundesagentur für Arbeit (BA) begrüße die geplante Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei ihr, sagte BA-Vertreter Thomas Friedrich. Der Gesetzentwurf sehe jedoch deren ausschließliche Finanzierung aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung vor. Dies sei nicht sachgerecht, da der überwiegende Anteil der in der Arbeitsverwaltung registrierten Menschen, die über einen ausländischen Studien- oder Berufsabschluss verfügen, bei den Jobcentern registriert sei. Friedrich plädierte daher für eine Mischfinanzierung aus Steuer- und Beitragsmitteln. Bürokratiekosten für die Unternehmen BDA-Vertreter Robert Meldt hingegen bewertet es als „systemwidrig und inhaltlich nicht sinnvoll“, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA zu übertragen. Zuständig für die Beratung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen seien die Länder und Kammern, sagte er. Meldt warnte zugleich vor zunehmenden Bürokratiekosten für die Unternehmen. Wenn ein neues Betriebsstättenverzeichnis bei der Deutschen Unfallversicherung eingerichtet werden soll, müsse darauf geachtet werden, „dass dadurch nicht neue Meldepflichten für die Arbeitgeber entstehen“. Kurzfristige Beschäftigung Bereits in ihrer jetzigen Form sei die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit gravierenden Nachteilen für die Beschäftigten verbunden und sollte aus Sicht von Antonius Allgaier von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt „einschränkt und nicht ausgeweitet werden“. Die kurzfristige Beschäftigung sei vor allem für Studierende und Rentner gedacht, die anderweitig sozialversichert und daher nicht schutzbedürftig im Rahmen einer kurzzeitigen Beschäftigung sind. Die Anwendung dieser Ausnahmeregelung, um Saisonkräfte aus anderen Staaten ohne ausreichenden Sozialversicherungsschutz zu beschäftigten, „erscheint missbräuchlich“. Diese Regelung auszuweiten sei ein sozialpolitischer Skandal, sagte Allgaier. Der bestehende Ausschluss von zentralen Sicherungssystemen wird mit der Ausweitung auf 90 Tage weiter verfestigt, ohne dass eine Kompensation in Form verbindlicher arbeitsrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Schutzvorkehrungen vorgesehen ist, hieß es auch von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die kurzfristige Beschäftigung müsse wieder auf eine Bagatellregelung zurückgeführt werden, wurde gefordert. Positiv bewertete DGB-Vertreter Janosch Tillmann die geplante einmalige Möglichkeit, zur Versicherungspflicht bei geringfügig entlohnter Beschäftigung zurückzukehren zu können. Die Genehmigungsfiktion, also die Geltung des Antrags mit Ablauf eines Monats, wenn die Einzugsstelle nicht rechtzeitig widerspricht, sei ebenfalls ein richtiger Schritt, befand er. Ziel des DGB bleibe jedoch die volle Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigung. Zugang zu den Geldleistungen Martin Kositza von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe kritisierte die geplante Regelung, dass die Auszahlung von Geldleistungen nach dem SGB VI zukünftig nur noch auf ein Konto bei einem Kreditinstitut erfolgen kann, was mit dem grundsätzlich bestehenden Anspruch auf ein Basiskonto für jeden Verbraucher begründet wird. Dies werde den Zugang zu den Geldleistungen erschweren, sagte er. Ausnahmen soll es laut dem Gesetzentwurf nur geben, wenn der Zahlungsempfänger nachweisen kann, „dass er ohne eigenes Verschulden kein Konto bekommen hat“. Lehne aber eine Bank einem Wohnungslosen ein Konto ab, „geben sie das natürlich nicht schriftlich raus“, sagte Kositza. (hau/03.11.2025)

Umsetzung der globalen Mindeststeuer sorgt für ein geteiltes Echo

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 03.11.2025 - 14:00
Die Implementierung der globalen Mindeststeuer sorgt unter Experten für ein geteiltes Echo. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 3. November 2025. Anlass waren der Gesetzentwurf des Bundesregierung zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (21/1865, 21/2467) und ein Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen mit dem Titel „Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuer stärken“ (21/2245). Warnung vor Wettbewerbsnachteilen Dirk Nolte von der Steuerberatungsgesellschaft Ernst &Young Tax GmbH warnte vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Einführung der globalen Mindeststeuer. Der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Experte verwies auf das sogenannte „Side-by-Side“-System der USA, das eine Koexistenz der globalen Mindeststeuer mit dem US GILTI-System ermöglichen und US-Konzerne von der Mindeststeuer ausnehmen soll. Diese Zielsetzung werfe erhebliche Fragen hinsichtlich der Erreichbarkeit eines "Level Playing Field" in der globalen Steuerlandschaft auf. Es bestehe die Gefahr, “dass durch die Exklusion der USA die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und insbesondere Deutschlands beeinträchtigt wird, warnt Nolte in seiner schriftlichen Stellungnahme. Für einheitliche Regelungen in der EU Auch Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, warnte vor dem Weg der USA. Es sei zu befürchten, dass weitere Staaten ähnliche Wege versuchten zu gehen. "Ich denke hier an China", sagte er. Es müsse deshalb versucht werden, zumindest auf EU-Ebene zu einheitlichen Regelungen zu kommen. Insgesamt zieht Köbler in seiner schriftlichen Stellungnahme aber ein positives Fazit zur globalen Mindeststeuer: “Die globale Mindestbesteuerung markiert einen Paradigmenwechsel in der internationalen Steuerpolitik. Nach jahrzehntelangem schädlichem Steuerwettbewerb etabliert Pillar 2 der OECD und G20 erstmals eine wirksame Untergrenze von 15 Prozent für multinationale Konzerne ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz. Dies sichert Steuersubstrat, schafft faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt das Vertrauen in den Steuerstaat. Die DSTG unterstützt diese Entwicklung grundsätzlich, da die Beschäftigten in der Finanzverwaltung täglich erleben, welche Ungleichgewichte durch aggressive Steuerplanungsmodelle entstehen." "Die Mindeststeuer funktioniert" “Die Mindeststeuer funktioniert„, befand auch Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das zeige das Beispiel des chinesischen Onlinehändlers Temu. Dieser verlagere zwar weiterhin Gewinne nach Irland, müsse dort aber nun eine Ergänzungssteuer von 2,5 Prozent bezahlen. Jedoch löse die Mindeststeuer auch weiterhin nicht umfassend das Problem der Gewinnverlagerung über konzerninterne Lizengebühren. So verlagere das Unternehmen booking.com Gewinne in die Niederlande, wo diese mit weniger als 15 Prozent belastet würden. “Vor allem die größten und profitabelsten Konzerne aus den USA zahlen in Deutschland wegen dieser Schwächen kaum Steuern auf ihre hier erwirtschafteten Gewinne und reduzieren ihren globalen Steuersatz durch Gewinnverschiebung und Steuervermeidung auf etwa die Hälfte der deutschen Konkurrenz", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Netzwerks Steuergerechtigkeit und des Tax Justice Networks. "Regeln zur Lizenzschranke nicht abschaffen" Letzteres war auf Vorschlag der Fraktion Die Linke geladen und wurde von Markus Mainzer vertreten. Dieser warnte davor, die Regeln zur sogenannten Lizenzschranke, die die Verlagerung von Gewinnen über Lizenzgebühren begrenzen soll, abzuschaffen. Es fehle dazu eine Kosten-Nutzen-Abschätzung. Dabei gebe es Institute in Deutschland, die das berechnen könnten, argumentierte Mainzer. Statt die Lizenzschranke abzuschaffen, sollte die Politik seiner Ansicht nach besser "bestehende Lücken gezielt schließen". Das gelte insbesondere mit Blick auf US-Unternehmen. Für die beiden Nichtregierungsorganisationen ist “die von der G7 im Juni 2025 vereinbarte Ausnahme für US-Konzerne von der Mindeststeuer (Side-by-Side) ein fatales Zeichen der Unterwerfung unter die Trumpsche US-Politik", wie sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme schreiben. Dagegen sieht der Sachverständige Dirk Nolte eine mögliche Abschaffung der Lizenzschranke weniger kritisch. Es gebe sehr wenige Fälle, bei denen die Lizenzschranke zur Anwendung gekommen sei. Nolte sprach von einer kleinen Zahl an Fällen, die "mit sehr viel Aufwand" nachzuprüfen seien. Deshalb sei deren Abschaffung "vertretbar und begrüßenswert". (bal/03.11.2025)

Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 03.11.2025 - 14:00
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 3. November 2025. Kreditwirtschaft, Handel und Verbraucherschutzverbände begrüßten den Entwurf, schlugen aber gleichzeitig eine Vielzahl von branchenspezifischen Änderungen vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die nach der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie notwendigen Änderungen im nationalen Recht vorzunehmen. Sie soll zu einem hohen Verbraucherschutzniveau und zu einer Förderung des Binnenmarkts für Kredite zwischen Unternehmern und Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen und bis zum 20. November 2025 umgesetzt werden. Den Abgeordneten ging es bei ihren Fragen an die Sachverständigen vor allem um den Überschuldungsschutz, die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Wuchergrenze bei Krediten, die Wartefrist bei der Restschuldversicherung und die neu einzuführende Textform-Regelung. Vorgaben zu Kopplungs- und Bündelungsgeschäften Karen Bartel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, die auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion an der Anhörung teilnahm, ging in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf das Recht auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten und Vorgaben zu Kopplungs- und Bündelungsgeschäften ein. Positiv hervorzuheben sei, so Bartel, dass die Vorgaben der Richtlinie zum RTBF nahezu eins zu eins umgesetzt werden und ein Gold-Plating vermieden wird. Mit Gold-Plating wird die Einführung von Regelungen bezeichnet, die über die EU-Vorgabe hinausgehen. Zu Bündelungsgeschäften, die laut Richtlinie ausdrücklich zuzulassen seien, schlug Bartel mit Blick auf die siebentägige Wartefrist vor, diese zu streichen und den Abschluss von Restschuldversicherungen ohne Einschränkung zuzulassen. Anderenfalls würde Deutschland von den Vorgaben der maximalharmonisierenden Richtlinie abweichen. Während der Verhandlungen zur Richtlinie sei die Einführung einer siebentägigen Wartefrist diskutiert worden, der Unionsgesetzgeber habe sich allerdings bewusst dagegen entschieden. Verbraucherfreundlichere Kreditvergabe gefordert Johannes Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband schlug in seiner Stellungnahme vor, den Gesetzesentwurf an den entscheidenden Stellen im Sinne der Verbraucher und Verbraucherinnen nachzuschärfen. Im Einzelnen forderte Müller, die Cooling-Off-Periode für Restschuldversicherungen zu erhalten. Eine Streichung der Wartefrist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie würde jene Verbraucher und Verbraucherinnen am härtesten treffen, die für größere Anschaffungen auf Kredite angewiesen seien und zusätzlich teure Restschuldversicherungen abschließen müssten. Zudem müsse das Schriftformerfordernis für den Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen erhalten werden. Würde die Unterschrift durch ein online anzuklickendes Häkchen ersetzt, würden Verbraucher und Verbraucherinnen einem hohen Risiko für missbräuchliche und übereilte Kreditabschlüsse ausgesetzt. Alien Mulyk vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland, die auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen wurde, appellierte an den Gesetzgeber, angesichts der praktischen Auswirkungen der geplanten Umsetzung der Richtlinie – insbesondere der drohenden Einschränkungen des Kaufs auf Rechnung und der damit verbundenen Unsicherheiten für Händler und der Belastungen für Verbraucher – unverhältnismäßige bürokratische Hürden und wirtschaftlich nachteilige Mehrbelastungen zu vermeiden. Durch die Überarbeitung der Richtlinie werde der Kauf auf Rechnung in vielen Fällen einem Verbraucherkredit gleichgestellt. Deshalb sähen sich, trotz einiger Ausnahmeregelungen, Unternehmen großen Herausforderungen gegenüber, und der Kauf auf Rechnung werde auch für die Kunden unattraktiver. Der Kauf auf Rechnung sei aber wirtschaftlich gesehen etwas vollkommen anderes als ein klassischer Verbraucherkredit. Wartefrist und Textform umstritten Für den Bundesverband deutscher Banken begrüßte Dirk Stein den Regierungsentwurf als wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung. Die vorgesehene Abschaffung von Schriftformerfordernissen zugunsten moderner, digitaler Wege stelle eine zentrale und zukunftsweisende Maßnahme dar. In seiner Stellungnahme verwies Stein, der ebenfalls von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagen wurde, gleichzeitig auf Nachbesserungsbedarf bei zentralen Punkten. Dies betreffe unter anderem Zahlungsaufschübe für Kreditkarten, die Kreditwürdigkeitsprüfung vor der Vereinbarung eines Entgelts für die geduldete Überziehung und überzogene Anforderungen an die Widerrufsinformation. Auf Gold-Plating sollte verzichtet werden, und die absolute Wartefrist für Restschuldversicherungen sollte gestrichen oder so ausgestaltet werden, dass dem Verbraucher der Abschluss einer solchen Versicherung auf seinen Wunsch ohne Einhaltung einer Cooling-off-Periode von maximal drei Tagen möglich sein müsse. Aus der Sicht von Jakob Thevis, Stellvertretender Vorstand des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz, setzt der Entwurf die unionsrechtlichen Vorgaben behutsam um. Die Digitalisierung führe auch zu einem neuen Kaufverhalten. So gebe es die „Will-haben-Momente“, vor den man Verbraucher schützen müsse, weil sie zu einer hohen Verschuldung vor allem bei jungen Menschen führen könnten. Deswegen sei die „Cooling-off-Phase“ wichtig, die Verbraucherschützer gerne beibehalten würden, sagte Thevis, der von der SPD für die Anhörung vorgeschlagen wurde. Konkretere Verweisungsregelungen gefordert Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Anhörung benannt worden war, sprach sich in seiner Stellungnahme für den Erhalt der Unterschrift als Schutzfunktion aus. Die Textform sei damit nicht vergleichbar. Aus der anwaltlichen Praxis seien jetzt schon Fälle bekannt, in denen Verbraucher nicht merken, dass sie einen Darlehensvertrag aufnehmen oder ihre Unterschrift unter Darlehensverträgen gefälscht wurden. Tiffe zufolge ist zu begrüßen, Kleinkredite, die unter dem Begriff „Buy Now Pay Later“ bekannt geworden seien, möglichst lückenlos in die Regeln zu Verbraucherdarlehensverträgen einzubeziehen. Eine Abschaffung der Wartefrist bei Restschuldverträgen wäre ein Rückschritt für Verbraucher und würde dazu führen, dass Verbraucher wieder systematisch benachteiligt würden und sich die Verschuldungssituation für Verbraucher deutlich verschlechtern würde. Michael Weinhold von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, der von der Fraktion Die Linke benannt worden war, nahm Stellung zur Umsetzung der in der Verbraucherkreditrichtlinie normierten Verweisungsregelungen der Kreditinstitute an eine unabhängige gemeinnützige Schuldnerberatung. Wie Weinhold in seiner Stellungnahme erläuterte, ist die Verweisung an unabhängige und wohnortnahe Schuldnerberatungsdienste unter anderem im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung möglich. Analog zur Richtlinie sei im Entwurf eine Verweisungsoption („gegebenenfalls“) bei Ablehnung eines Darlehensvertrags an Schuldnerberatungsdienste enthalten. Diese sei aber nicht weiter definiert und lasse den Kreditgebern vollkommen freie Hand. Im Entwurf müsse daher geregelt werden, dass der Verweis wegen Ablehnung aufgrund drohender Zahlungsstörungen verpflichtend zu erfolgen hat. Anderenfalls gingen die Ziele ins Leere. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch Laut Bundesregierung sind für die Umsetzung der Richtlinie vor allem Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB erforderlich. So sollen unter anderem der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts ausgeweitet und die Schutzvorschriften verschärft werden. Laut Entwurf soll entsprechend den Vorgaben der Richtlinie unter anderem der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts ausgeweitet, die Vorgaben für die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchzuführende Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft und weitere bereits für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge bestehende Vorgaben auch auf Allgemein-Verbraucherdarlehen angewendet werden. Dem Entwurf zufolge sollen Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie sogenannte "Buy now, pay later"-Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen werden. Außerdem werden vorvertragliche Informationspflichten geändert. Für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen soll künftig die Textform genügen. Geplant ist zudem, die von der Rechtsprechung entwickelten objektiven Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen gesetzlich festzuschreiben und die Frist für den Widerruf bei fehlerhaften Informationen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage zu begrenzen. Ergänzend enthält der Entwurf Regelungen zu erweiterten Informationspflichten für Kreditgeber sowie zum Widerrufsrecht von Verbrauchern. Bundesrat fordert Änderungen Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (21/2459) zu dem Entwurf unter anderem Änderungen in mehreren Bereichen des Entwurfs gefordert, um den Verbraucherschutz zu verbessern und Bürokratie abzubauen. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme verweist die Bundesregierung auf die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie und lehnt viele der vorgeschlagenen Änderungen ab. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fordern in Entschließungsanträgen zu dem Gesetzentwurf ((21(6)18, 21(6)25)) eine stärkere Betonung des Verbraucherschutzes. Den Grünen zufolge bleiben zu viele Schutzlücken, für die Linke bleibt er weit hinter den sozialen und verbraucherschutzrechtlichen Erfordernissen zurück. (mwo/03.11.2025)

Kompromiss auf EU-Ebene: Umfassende Chatkontrolle vom Tisch

LTO Nachrichten - Mo, 03.11.2025 - 13:53

Die EU-Kommission wollte Nachrichten bei WhatsApp & Co. automatisch prüfen lassen, um gegen Kinderpornografie vorzugehen. Nach Kritik aus Deutschland und anderen Ländern wird es erstmal keine anlasslose Chatkontrolle geben.

Dänisches Berufungsgericht hat entschieden: Christina Block darf Kinder weiter nicht sehen

LTO Nachrichten - Mo, 03.11.2025 - 13:43

In Hamburg geht es seit Monaten vor Gericht um die Entführung der Kinder, in Dänemark dagegen um das Sorgerecht. Dort erlitt Christina Block nun eine weitere Niederlage. 

Adeel Mangi Named Attorney of the Year by Law.com and New Jersey Law Journal

Linklaters Publications - Mo, 03.11.2025 - 13:43

Linklaters is proud to announce that Adeel Mangi, Litigation, Arbitration & Investigations Partner and Chair of the Trial Practice, has been named Attorney of the Year by Law.com and New Jersey Law Journal. The honor was presented at the New Jersey Legal Awards on October 30, 2025, recognizing Adeel’s outstanding achievements and exceptional leadership in the U.S. litigation field over the past year and the “the strength and grace he exhibited” during this nomination to the Third Circuit.

Adeel is widely regarded as one of the country’s leading trial lawyers, with a remarkable record handling high-stakes commercial disputes in state and federal courts. He is currently representing Appian Corporation in its effort before the Supreme Court of Virginia to reinstate a $2 billion judgment for willful and malicious trade secret misappropriation—the largest jury verdict in Virginia’s history, won by Adeel and his team. He also leads Linklaters’ representation of Johnson & Johnson in a variety of complex litigations, including one of the most closely watched lawsuits in the health insurance field.

This Attorney of the Year honor is the latest in a series of distinctions for Adeel, who was also recently named to Forbes’ inaugural America’s Top Lawyers list and recognized for the fourth consecutive year in Benchmark Litigation’s Top 100 Trial Lawyers and Litigation Stars lists.

Beyond his commercial work, Adeel is a leading advocate for pro bono work. He has achieved precedent-setting settlements supporting religious freedom, including successful outcomes for two Muslim communities in New Jersey denied permission to build houses and worship, and has secured a landmark settlement following a high-profile inmate death and resulting trial in New York.

In 2024, Adeel was nominated by President Biden to the United States Court of Appeal for the Third Circuit—the first Muslim-American to be considered for a federal circuit court judgeship. 

Adeel joined Linklaters in January 2025 as part of an elite 11-lawyer trial team from a leading New York litigation firm. His arrival represented a significant milestone in the firm’s transformation of its U.S. practice into a premier disputes and transactional powerhouse, anchored by one of the world’s strongest global legal platforms. Today, Linklaters’ nationally recognized commercial litigation and trial team, market-leading white collar defense group, and top-tier international arbitration practice operate as part of a 400-person litigation, arbitration and investigations team spanning the globe.

This strategic growth has produced outstanding results over the past year, with the U.S. practice achieving a 57 percent increase in profit, welcoming 13 lateral partners, and advising on several high-profile mandates for major corporations, investment banks, funds and financial sponsors. Most recently, the firm’s achievements have been recognized by nominations for Law.com and The American Lawyer’s U.S. Impact Law Firm of the Year award, as well as the Attorney of the Year for New York (recognizing Linklaters Partner Muhammad Faridi), with winners to be announced in November.

Adeel Mangi Named Attorney of the Year by Law.com and New Jersey Law Journal

Linklaters Latest News - Mo, 03.11.2025 - 13:43

Linklaters is proud to announce that Adeel Mangi, Litigation, Arbitration & Investigations Partner and Chair of the Trial Practice, has been named Attorney of the Year by Law.com and New Jersey Law Journal. The honor was presented at the New Jersey Legal Awards on October 30, 2025, recognizing Adeel’s outstanding achievements and exceptional leadership in the U.S. litigation field over the past year and the “the strength and grace he exhibited” during this nomination to the Third Circuit.

Adeel is widely regarded as one of the country’s leading trial lawyers, with a remarkable record handling high-stakes commercial disputes in state and federal courts. He is currently representing Appian Corporation in its effort before the Supreme Court of Virginia to reinstate a $2 billion judgment for willful and malicious trade secret misappropriation—the largest jury verdict in Virginia’s history, won by Adeel and his team. He also leads Linklaters’ representation of Johnson & Johnson in a variety of complex litigations, including one of the most closely watched lawsuits in the health insurance field.

This Attorney of the Year honor is the latest in a series of distinctions for Adeel, who was also recently named to Forbes’ inaugural America’s Top Lawyers list and recognized for the fourth consecutive year in Benchmark Litigation’s Top 100 Trial Lawyers and Litigation Stars lists.

Beyond his commercial work, Adeel is a leading advocate for pro bono work. He has achieved precedent-setting settlements supporting religious freedom, including successful outcomes for two Muslim communities in New Jersey denied permission to build houses and worship, and has secured a landmark settlement following a high-profile inmate death and resulting trial in New York.

In 2024, Adeel was nominated by President Biden to the United States Court of Appeal for the Third Circuit—the first Muslim-American to be considered for a federal circuit court judgeship. 

Adeel joined Linklaters in January 2025 as part of an elite 11-lawyer trial team from a leading New York litigation firm. His arrival represented a significant milestone in the firm’s transformation of its U.S. practice into a premier disputes and transactional powerhouse, anchored by one of the world’s strongest global legal platforms. Today, Linklaters’ nationally recognized commercial litigation and trial team, market-leading white collar defense group, and top-tier international arbitration practice operate as part of a 400-person litigation, arbitration and investigations team spanning the globe.

This strategic growth has produced outstanding results over the past year, with the U.S. practice achieving a 57 percent increase in profit, welcoming 13 lateral partners, and advising on several high-profile mandates for major corporations, investment banks, funds and financial sponsors. Most recently, the firm’s achievements have been recognized by nominations for Law.com and The American Lawyer’s U.S. Impact Law Firm of the Year award, as well as the Attorney of the Year for New York (recognizing Linklaters Partner Muhammad Faridi), with winners to be announced in November.

„Wir brauchen leistungsstarke Wertpapierinstitute“

Rede von BaFin-Präsident Mark Branson anlässlich der 2. Fachkonferenz der Bundesbank-Hochschule zur Regulierung von Wertpapierinstituten in der Kapitalmarktunion am 03. November 2025 in Frankfurt am Main.
Kategorien: Finanzen