Aktuelle Nachrichten
Fragestunde am 17. Dezember
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3237), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen 33 der insgesamt 72 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 26 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 13 Fragen. Von CDU/CSU- und SPD-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 18 der 72 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesministerium des Innern ist mit 14 Fragen vertreten. Jeweils neun Fragen werden an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Je vier Fragen sollen das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium der Finanzen beantworten. Drei Fragen gehen an das Bundesministerium der Verteidigung, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit je einer Frage müssen sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt auseinandersetzen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der niedersächsische Abgeordnete Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesfamilienministerium, welche Ursachen die Bundesregierung dafür sieht, dass die Anzeigequote bei gewaltbetroffenen Frauen meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent liegt. Limburg will erfahren, ob die Regierung Maßnahmen plant, um die Anzeigebereitschaft gewaltbetroffener Frauen zu erhöhen, und wenn ja, welche Maßnahmen dies sind. Die rheinland-pfälzische Abgeordnete Iris Nieland (AfD) will vom Bundesjustizministerium wissen, ob die Bundesregierung eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes dahingehend plant, dass bei besonders schweren Gewaltdelikten durch Jugendliche – etwa bei Messerangriffen – verstärkt Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Falls ja, soll das Ministerium mitteilen, welche Änderung genau beabsichtigt wird. Die sächsische Abgeordnete der Linken Clara Bünger fragt das Bundesinnenministerium nach dem Stand oder dem Ergebnis von 23 anhängigen oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Zurückweisungen trotz Asylgesuchs. Sie will wissen, wie die zahlenmäßige Bilanz der Zurückweisungen von Schutzsuchenden seit dem diesbezüglichen Erlass vom 7. Mai 2025 ist. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/12.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Ablehnung „jeder Form einer Chatkontrolle“ gefordert
„Keine digitale Überwachung – Gegen jede Form einer Chatkontrolle“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals im Bundestag beraten wird. Nach 30-minütiger Debatte soll der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. (hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes gegen den „Islamischen Staat“
Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr am Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) im Irak beteiligen. Den Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (21/3206) berät das Parlament am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll der Auswärtige Ausschuss federführend sein. Antrag der Bundesregierung Das aktuell gültige Mandat sieht die Entsendung von bis zu 500 Bundeswehrsoldaten vor, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Es ist noch bis 31. Januar 2026 gültig. (hau/11.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes
Über die Forderung der Fraktion Die Linke nach 28 Tagen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes berät der Bundestag am Mittwoch, 17. Dezember 2025. Im Anschluss an eine halbstündige Debatte soll der entsprechende Antrag (21/2241) den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Antrag der Linken Die Linksfraktion kritisiert in dem Antrag unter anderem die bis heute unvollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie 2019 /1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige durch Deutschland. „2019 wurden mit der Richtlinie Mindeststandards für die Mitgliedstaaten formuliert, die bis August 2022 umgesetzt werden mussten. Die vorgesehenen Maßnahmen der Richtlinie reichen von flexiblen Arbeitszeitregelungen, über Elternzeit und Urlaubsansprüchen für pflegende Angehörige bis hin zu einem Rechtsanspruch auf sogenannten Vaterschaftsurlaub“, erläutern die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um die EU-Richtlinie unverzüglich umzusetzen. Dieser sollte nach Ansicht der Fraktion folgende Punkte enthalten: eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent, deren Finanzierung entsprechend des bestehenden Systems des Mutterschutzgesetzes gestaltet wird; ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz. (che/hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Gasgeräte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024 / 2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) soll zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ Registerzensuserprobung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) wird im Innenausschuss beraten. Wolfsmanagement: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Aktives Wolfsmanagement" soll federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Freihandel: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ja zum Freihandel – Mehr Schutz für die deutsche Landwirtschaft – Nein zum Landwirtschaftsteil des Mercosur-Abkommens" wird federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Restrukturierungsfonds: Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) soll zur federführenden Beratung dem Finanzausschuss überwiesen werden. (eis/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen: Portugal: Entschieden werden soll über einen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (21/3143). Darin geht es konkret um die vorzeitige Teilrückzahlung von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) durch Portugal. Portugal hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung von EFSM-Krediten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro 2025 gebeten. Mit der Annahme des Antrags wird die Bundesregierung ermächtigt, als Garantiegeber der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen. Wie das Finanzministerium erläutert, hatte Portugal in den Jahren 2011 bis 2014 Hilfskredite der Euro-Rettungsschirme EFSM und EFSF erhalten. Die Unterstützung durch den EFSM erfolgte durch die Europäische Kommission. Für die EFSF garantieren die Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig nach der Höhe des Kapitalanteils an der Europäischen Zentralbank. Für Deutschland beträgt der Garantieanteil rund 28 Prozent, heißt es in dem Antrag. Die Finanzhilfevereinbarungen von Portugal mit der EFSF beinhalten laut Finanzministerium, dass Portugal bei vorzeitiger Rückzahlung der EFSM-Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber der EFSF in proportionaler Höhe verpflichtet ist (Parallelitätsklausel). Derzeit stünden noch EFSM-Kredite in Höhe von 25,3 Milliarden Euro und EFSF-Kredite in Höhe von 22,3 Milliarden Euro aus. Nach 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr wolle Portugal 2026 weitere fünf Milliarden Euro zurückzahlen. Die vorzeitige Teilrückzahlung begründe Portugal mit einem effektiveren Management der Schuldenfälligkeitsstruktur sowie einer Senkung der Kosten für den öffentlichen Schuldendienst. Petitionen: Der Bundestag entscheidet darüber hinaus über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 117 bis 127 (21/3087, 21/3088, 21/3089, 21/3090, 21/3091, 21/3092, 21/3093, 21/3094, 21/3095, 21/3096, 21/3097). Warnhinweise bei Waren- und Konsumkrediten vor Verschuldungsgefahr Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach gesetzlichen Warnhinweisen bei Waren- und Konsumkrediten sowie bei Ratenkäufen. Verbraucher würden häufig durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen zum Kauf angeregt, schreibt die Petentin. Allerdings seien die Zinssätze der in diesem Zusammenhang beworbenen „Easy-Kredite oder Wunschkredite“ wesentlich höher und würden sich auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten bewegen. Dies berge für Verbraucher das Risiko einer höheren Verschuldung, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 164857). Aus diesem Grund wird bei Waren- und Konsumkrediten sowie Ratenkäufen eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Warnhinweis mit dem folgenden Wortlaut gefordert: „Wir weisen darauf hin, dass unsere Effektivzinssätze auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten oder darüber hinaus gehen, sodass der Beginn einer Verschuldung oder weiterführenden Verschuldung nicht ausgeschlossen werden kann." Ein solcher Warnhinweis solle die Gefährlichkeit von Konsumerkrediten oder Ratenkrediten verdeutlichen und den leichtfertigen Umgang mit ihnen verhindern, schreibt die Petentin. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 3. Dezember verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. EU-Richtlinie greift das Anliegen der Petentin auf In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes Artikel 8 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2023 / 2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge in die Werbung für Kreditverträge aufzunehmende Standardinformationen vorsieht. Sie müssten einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten, um Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass Kreditaufnahme Geld kostet. Dabei sei die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung zu verwenden. Mit der Richtlinie werde das vorgetragene Anliegen aufgegriffen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Petitionsausschuss hält die Petition deshalb für geeignet, „in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie mit einbezogen zu werden“. (hau/ste/09.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Erste Lesung zur Novelle des Bundespolizeigesetzes
Die Bundesregierung will das Bundespolizeigesetz novellieren. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Bundestag beraten. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das geltende Bundespolizeigesetz, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst worden sei, bedarf laut Bundesregierung einer umfassenden Modernisierung. Erforderlich sei die Schaffung von zeitgemäßen und modernen Befugnissen. Dies gelte insbesondere für den Bereich der Telekommunikation, heißt es in dem Entwurf. Täter kommunizierten verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Hierfür müssten, in Anlehnung an das Bundeskriminalamtgesetz, Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um schwerwiegende Gefahren abzuwenden. Auch der Einsatz von Drohnen als Sensorträger sei aufgrund der gewandelten technischen Möglichkeiten unabdingbar. Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Einstellung geplant Des Weiteren soll der Bundespolizei die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffen und Messerverbotszonen im Bahnbereich ermöglicht werden. Gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich feststellt, soll sie zukünftig selbst Abschiebungshaft bei Gericht beantragen können. Zum Schutz der Integrität der Bundespolizei werde außerdem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Einstellungen eingeführt, stellt die Bundesregierung klar. Der Gesetzesentwurf setze verfassungs- und unionsrechtliche Vorgaben zum Datenschutz um, heißt es. (hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Rücknahme von „Asylmigranten“ durch EU-Mitgliedstaaten
Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Rücknahme von Asylmigranten durchsetzen – Vertragsverletzungsverfahren gegen vertragsbrüchige EU-Mitgliedstaaten einleiten“ wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals beraten. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
35. Jahrestag der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages
Kurz vor Weihnachten 1990, am 20. Dezember, konstituierte sich der erste gesamtdeutsche Bundestag im seinerzeit noch nicht umgebauten Reichstagsgebäude in Berlin. Anlässlich des 35. Jahrestages der Konstituierung gibt es am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Bundestag eine Vereinbarte Debatte. Eine Stunde ist dafür eingeplant. (hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Forderung nach einem Demokratiefördergesetz wird beraten
Über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Demokratiefördergesetz berät der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025. Der Antrag „Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen“ (21/791) soll nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Zur Abstimmung steht ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584). Der Innenausschuss spricht sich in seiner Beschlussempfehlung (21/1656) für dessen Ablehnung aus. Erster Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791). Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Stärkung von Präventionsnetzwerken Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, in dem Gesetz die Stärkung der „Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und einleiten“, ebenso festzuschreiben wie die der mobilen Beratungen, die Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Opferberatungen gelten, die Opfer von politisch motivierter Gewalt beraten, sowie für die „Ausstiegsarbeit“, die Personen berät und unterstützt, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/584), über den abgestimmt wird, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz soll die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden. Soldaten, Richter, Staatsanwälte Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen. Weiter dringt die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD „konsequent richterdienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“. Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder Daneben plädiert sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und gemäß der Verschlusssachenanweisung eingestuften Informationen erhalten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD „keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen, und hierfür entsprechende Überprüfungen gesetzlich und behördlich abzusichern“. (sto/che/hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Wahl von Mitgliedern der "Colonia Dignidad"-Kommission
Der Bundestag wählt am Donnerstag, 18. Dezember 2025, Mitglieder der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen von "Colonia Dignidad". Dazu legen die Fraktionen Wahlvorschläge vor. Die "Colonia Dignidad" In der „Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad“, der „Colonia Dignidad“, 350 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile, wurden seit 1961 systematisch schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die vom Deutschen Paul Schäfer gegründete Sekte begangen, während der Militärdiktatur Pinochets (1973 bis 1990) zum Teil zusammen mit dem chilenischen Geheimdienst Dirección Nacional de Inteligencia (DINA). Am 29. Juni 2017 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag zur „Aufarbeitung der Verbrechen in der ,Colonia Dignidad'“ (18/12943) an, der die Bundesregierung dazu aufforderte, in enger Zusammenarbeit mit dem chilenischen Staat sowohl die historische und juristische Aufarbeitung als auch die Klärung der Besitzverhältnisse der „Colonia Dignidad“ / „Villa Baviera“ (CD/VB) voranzutreiben. Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesregierung Nach diesem Beschluss sollte dem Bundestag bis Mitte 2018 ein Konzept für Hilfsleistungen vorgelegt und dessen Finanzierung geprüft werden. Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen sollten durch eine dafür einzurichtende Kommission, bestehend aus jeweils einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie acht Mitgliedern des Deutschen Bundestages, geregelt werden. Diese Gemeinsame Kommission aus Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung trat am 10. Oktober 2018 erstmalig zusammen. In den Sitzungen der Gemeinsame Kommission wurde ein Konzept für einen „Hilfsfonds für die Opfer der ,Colonia Dignidad' (19/10410) dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorgelegt. Anschließend wurde mit der Umsetzung dieses Hilfskonzepts begonnen. 2021 legte die Gemeinsame Kommission einen ersten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 19. Legislaturperiode (19/32501) und 2025 einen zweiten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 20. Wahlperiode (20/14825) vor. (vom/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Erste Lesung der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes
Der Bundestag berät am Donnerstag, 18. Dezember 2025, den von der Bundesregierung angekündigten Entwurf „eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“. Für die erste Lesung sind 30 Minuten vorgesehen. Im Anschluss ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Des Weiteren wird der Gesetzentwurf „zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft“ (21/2963) erstmals beraten. Auch er soll an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll in dem Fall der Verteidigungsausschuss sein. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Verbesserung der Abwehr von Bedrohungslagen, die von der missbräuchlichen Verwendung ziviler Luftfahrzeuge für „luftverkehrsfremde Zwecke“ ausgehen, sei eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit notwendig, heißt es in dem Gesetzentwurf (21/2963). Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft bilde die rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten. Das Abkommen lege Rahmen, Verfahren und Mittel der Zusammenarbeit fest. (hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Untersuchungsausschuss zu steuerfinanzierten NGOs gefordert
Die AfD plant, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, der „mögliche parteipolitische Beeinflussung durch steuerfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ überprüfen soll. Ein dazu angekündigter Antrag steht am Donnerstag, 18. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Debatte soll der Antrag dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Regelung für Ganztagsangebote in Schule auch während der Ferien
Die Bundesregierung will die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, durch den Bundestag beraten. Für die erste Lesung ist eine halbe Stunde eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 SGB VIII in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. (hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Debatte über Atomtransporte aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus
Über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Anschluss an eine 30-minütige Debatte ab. Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/1629), in der die Ablehnung empfohlen wird. Antrag der Linken Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem solle sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen, sowie unnötige Atomtransporte vermeiden. Weiter verlangen die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies solle vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag. (sas/hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant
Das Medizinal-Cannabisgesetz soll novelliert werden. Den dazu angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ berät der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, in erster Lesung. Nach der 20-minütigen Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Der Gesundheitsausschuss soll bei den weiteren Beratungen federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 sei eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten, schreibt die Bundesregierung. Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die Verordnungen der Gesetzlichen Krankenkassen nur im einstelligen Prozentbereich gestiegen seien. „Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung“, heißt es. Fortlaufende Aufklärung über die Suchtgefahr Geplant ist, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden kann. Dabei seien Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordere. Vorgesehen ist zudem einer fortlaufenden Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums, die sich mit Umfang und Zeitspanne des Konsums verändern können. Bei Folgeverschreibungen müsse eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen, wobei der vorherige Kontakt innerhalb des genannten Zeitraums im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Unter dieser Voraussetzung könne in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch auf telemedizinischen Weg erfolgen. Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen Außerdem soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gebe, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibe davon unberührt. (hau/08.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
2025 in review: A few M&A things you might have missed
Before you get lost in the festive-season cheer, we’ve captured some of the key trends from an Australian M&A and capital markets perspective this year.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
748/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung | 8. Dezember 2025
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
747/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes - Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen | 8. Dezember 2025
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane