Aktuelle Nachrichten

Anschlag geplant? Haftbefehl für 22-jährigen Syrer in Berlin

beck-aktuell - Mo, 03.11.2025 - 10:58

Der 22-jährige Syrer, der einen Anschlag in Berlin geplant haben soll, sitzt nun in Untersuchungshaft. Ein Haftrichter des AG Tiergarten in Berlin erließ nach einer Vorführung Haftbefehl gegen den Mann, wie die Strafverfolgungsbehörden am Abend mitteilten.



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I ZB 1/25, Entscheidung vom 22.10.2025

BGH Nachrichten - Mo, 03.11.2025 - 10:30
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VII ZA 5/25, Entscheidung vom 15.10.2025

BGH Nachrichten - Mo, 03.11.2025 - 10:30
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XII ZB 193/25, Entscheidung vom 01.10.2025

BGH Nachrichten - Mo, 03.11.2025 - 10:30
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3 StR 150/25, Entscheidung vom 30.09.2025

BGH Nachrichten - Mo, 03.11.2025 - 10:30
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4 StR 422/25, Entscheidung vom 24.09.2025

BGH Nachrichten - Mo, 03.11.2025 - 10:30
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2 StR 182/25, Entscheidung vom 24.09.2025

BGH Nachrichten - Mo, 03.11.2025 - 10:30
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VIII ZB 34/24, Entscheidung vom 24.09.2025

BGH Nachrichten - Mo, 03.11.2025 - 10:30
Leitsatzentscheidung
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Kompakt Oktober 2025

In unserer Übersicht finden Sie Verlinkungen zu Artikeln, Meinungsbeiträgen und Reden sowie ausgewählten News & Maßnahmen des vergangenen Monats.
Kategorien: Finanzen

Eurex Lowers Market Access Barriers with New Sponsored Access Model

Deutsche Börse (PM) - Mo, 03.11.2025 - 10:00
Eurex, Europe's leading derivatives exchange, will enhance its market access landscape with the launch of its new "Sponsored Access" model, set to go live on November 10, 2025. This new access route advances Eurex's strategy to lower entry barriers for a broader range of buy-side firms and other firms not holding a full exchange membership, providing a streamlined and efficient path to trade directly on Eurex using their own systems. A new framework for direct market access The new model complements Eurex's existing range of client access options, broadening its market ecosystem. Classified as direct electronic access (DEA) under the MiFID II framework, the model allows an existing Eurex trading member to act as a sponsor. This sponsor provides its clients with direct access to Eurex's high-speed T7 platform and full connectivity suite, enabling them to deploy latency-sensitive electronic trading strategies without the need for a full exchange membership.  For sponsoring members, this creates an opportunity to expand their client services by leveraging Eurex's comprehensive integrated risk controls to manage their clients' activity. The registration process for this new service is fully electronic, ensuring a streamlined onboarding experience. Expanding the client ecosystem Robbert Booij, CEO of Eurex: “A key priority is to make our markets more accessible to a wider range of trading firms. This model provides top-tier access for firms with latency-sensitive strategies, all within a robust, exchange-controlled risk framework managed by their sponsoring members. It’s a significant step in enhancing our service portfolio and growing our distribution network.“ About Eurex  Eurex is the leading European derivatives exchange and – with Eurex Clearing – one of the leading central counterparties globally. As architects of trusted markets characterized by market liquidity, efficiency, and integrity, we provide our customers with innovative solutions to seamlessly manage risk.  Media contact:  Irmgard Thiessen  +49 (69) 211 1 59 11  irmgard.thiessen@deutsche-boerse.com Fabian Vichtl +49 69 211-1 65 95    fabian.vichtl@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

Tarifwerk GVP/DGB: Allgemeine Einsatzregelungen

CMS Hasche Sigle Blog - Mo, 03.11.2025 - 09:06

Der MTV BAP/DGB enthält einige allgemeine Einsatzregelungen (dort: §§ 8.1 und 8.2). Danach unterliegt der Zeitarbeitnehmer* dem Direktionsrecht des Kundenbetriebs, soweit diesem Aufgaben im Kundenbetrieb übertragen sind. Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers bleibt hiervon unberührt. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers an wechselnden Einsatzorten tätig zu werden. Beschränkende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen, vertraglichen Vereinbarung, z. B. wenn das in Betracht kommende Einsatzgebiet begrenzt werden soll. Diese Bestimmungen finden sich nunmehr (wortgleich) in §§ 7.1 und 7.2 Abs. 1 MTV GVP/DGB wieder. Im MTV iGZ/DGB fehlen derartige Klauseln.

Eine Umstellung ist damit für die bisherigen iGZ-Anwender in der Regel allerdings nicht verbunden, da die obigen Klauseln allgemein das Wesen der Tätigkeit eines Zeitarbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerüberlassung charakterisieren. Vergleichbare Bestimmungen werden in der Praxis im Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter vereinbart und können aufgrund der tariflichen Regelungen grundsätzlich zukünftig entfallen. Sollten die Klauseln im Arbeitsvertrag verbleiben, ist dies möglich. In diesem Fall sollten diese aber inhaltlich mit den tariflichen Bestimmungen synchronisiert werden.

Wesentlich ist, dass in § 7.2 Abs. 2 MTV BAP/DGB ergänzend vorgesehen ist, dass der Zeitarbeitnehmer einen Anspruch auf eine Einsatzmeldung mit den wesentlichen Inhalten seines Einsatzes im Kundenbetrieb hat. Diese Bestimmung wurde in das Tarifwerk GVP/DGB überführt (dort: § 8.1 Abs. 2). Im MTV iGZ/DGB ist ein derartiger Anspruch nicht vorgesehen, jedoch dürfte auch in diesem Zusammenhang der „Umstellungsaufwand“ für bisherige iGZ-Anwender gering sein, da diese den Zeitarbeitnehmern in der Vergangenheit schon aus praktischen Gründen eine entsprechende Einsatzmitteilung haben zukommen lassen müssen, um diesen über den nächsten Kundeneinsatz in Kenntnis zu setzen – schlicht um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter weiß, wann er sich wo bei welchem Kunden zur Aufnahme der Tätigkeit einzufinden hat. Zudem verpflichtet § 11 Abs. 2 S. 4 AÜG das Zeitarbeitsunternehmen dazu, den externen Mitarbeiter vor jeder Überlassung darüber zu informieren, dass dieser als „Leiharbeitnehmer“ tätig wird (in Textform), und ergänzend die Firma und die Anschrift des Kunden mitzuteilen, bei dem dieser eingesetzt wird.

Letztlich werden in dieser Information dem Zeitarbeitnehmer in der Praxis regelmäßig die weiteren wesentlichen Einsatzdetails übermittelt, so dass sich für iGZ-Anwender durch die Anpassung der tariflichen Vorschriften kaum (relevante) Änderungen in den Prozessen ergeben dürften.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

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BGBl. 2025 I Nr. 131

Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 06. Mai 2025

BGBl. 2025 I Nr. 130

Verordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vom 05. Mai 2025

BGBl. 2025 I Nr. 128

Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 30. April 2025

BGBl. 2025 I Nr. 125

Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren vom 30. April 2025

BaFin warnt vor Plattformreihe -„Die Zukunft des Handels gestalten“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Die Zukunft des Handels gestalten“ verwenden. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber auf diversen Websites Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht mit dem lizenzierten Institut Easy Forex Trading Limited verbunden.
Kategorien: Finanzen

Investing In: BaFin warnt vor der Website investing-in(.)ltd

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Investing In. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website investing-in(.)ltd ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Kategorien: Finanzen

Franchisors on notice

Norton Rose Fulbright - Mo, 03.11.2025 - 01:45
In another important decision regarding wage compliance, the Full Court of the Federal Court has handed down a ruling with major implications for franchisors.

Dentons strengthens Corporate practice with addition of partner Raymond Dudlo

Dentons News - Mo, 03.11.2025 - 01:00

Dentons announces today that Raymond P. Dudlo has joined the Firm as a partner in the Corporate practice, based in the Firm’s Evansville office.

The Court of Final Appeal issues important guidance on cross-border judicial cooperation amidst regulatory barriers to disclosure

Dentons Insights - Mo, 03.11.2025 - 01:00

Hong Kong: Letters of request are judicial mechanisms which enable the taking of evidence and/or the production of documents between jurisdictions in the form of a letter issued by a requesting court to a receiving foreign court.