Das OLG Frankfurt a.M. will rund 720 Millionen Euro aus eingefrorenem Vermögen eines russischen Finanzinstituts einziehen. Dazu ist auf Antrag der Bundesanwaltschaft ein besonderes Verfahren eröffnet worden, wie die hessische Justiz berichtet.
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Das Wehrdienstgesetz sorgte schon vor seiner ersten Lesung im Bundestag für Streit. Besonders ungewöhnlich: Der Bundespräsident mischte sich bereits ein. Dabei wird über die kontroverse "Wehrpflicht per Losverfahren" noch gar nicht beraten.
Eine Frau fliegt von Buenos Aires nach Barcelona. Mit dabei: ihre Hündin. Doch diese kommt nicht in Spanien an. Die Airline will die Frau für den Verlust entschädigen, allerdings nur bis zu dem für Reisegepäck vorgesehenen Höchstbetrag. Der EuGH hat dagegen nichts einzuwenden.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website vermoegenmeister(.)de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website dfcapital-gmbh(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Ein Handwerksbetrieb muss von einem Meister geleitet werden. Ausnahmen sind möglich – müssen allerdings genehmigt werden. Zwei Altgesellen wurde das verwehrt, weil sie die väterlichen Betriebe unzulässigerweise bereits zuvor übernommen haben sollen. Das OVG Koblenz schritt ein.
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Wenn das Auto Probleme macht, muss man im Zweifel mit dem ÖPNV kommen – eine Anwältin stellte nach Dienstschluss des Gerichts einen Antrag auf Videokonferenz für den Gerichtstermin am nächsten Morgen. Der musste nicht berücksichtigt werden, meinte nun der BFH.
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Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024 (21/1900) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, beraten. Die Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) stellte den Bericht zunächst im Plenum vor. Am Mittwoch, 15. Oktober, hatte sie den Bericht an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. 9.260 Petitionen sind im vergangenen Jahr beim Petitionsausschuss eingegangen, das sind 18,84 Prozent weniger als noch 2023. Im Jahr 2022 waren es noch 13.242 Petitionen gewesen. Zahl der Petitionen rückläufig Etwa zwei Drittel der eingegangenen Petitionen beträfen eigene Anliegen der Petentinnen und Petenten, ein Drittel bezögen sich generell auf gesetzliche Rahmenbedingungen. Thematisch vorherrschend seien Petitionen gewesen, die den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (1.526 Eingaben), also etwa Sicherheit und Migration, sowie den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1.279 Eingaben), also Fragen der sozialen Absicherung, betreffen. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz betrafen 1.203 Petitionen. In der vergangenen Wahlperiode war das Quorum für Petitionen, mit denen sich der Petitionsausschuss im Beisein des Petenten in öffentlicher Sitzung befasst, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen herabgesetzt worden, um die Bürgerbeteiligung zu stärken. „Mit derzeit mehr als fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Portal des Petitionsausschusses Im Berichtszeitraum haben sich 179.742 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2023: 491.639), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2024 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 722.639 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2023: 1,59 Millionen). Im Tätigkeitsbericht wird auch auf die Mitte 2024 in Kraft getretene Reform des Petitionswesens verwiesen. Damit wurde die Mitzeichnungsfrist für auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichte Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert. Im Zuge dieser Reform wurde auch das Quorum, das veröffentlichte Petitionen für eine Beratung in öffentlicher Ausschusssitzung erreichen müssen, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen gesenkt. (hau/16.10.2025)
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den WhatsApp-Gruppen „Innovationsforum E68“, „Freiheitskompass F185“, „Wissenschaftsaustausch Focus Money“ und „Freiheitsweg VIP12“, die angeblich von Mitarbeitern des in Luxemburg ansässigen Unternehmens Azimut Investments S.A. betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Apps „PAEXUP“ und „SSIK“ Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit dem Unternehmen Azimut Investments S.A. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
As the first deadline for reporting under the new Federal Plastics Registry (the Registry) has now come and gone, we look back at what we have learned during Phase 1 of reporting under the Registry.
Verluste aus einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten Wohnung sind steuerlich anzuerkennen. Dafür muss die Vermietung ernsthaft betrieben werden, was die Finanzämter anhand der Auslastung ermitteln. Über die genauen Vorgaben hat der BFH entschieden.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website adler-ch(.)com. Es besteht der Verdacht, dass der Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Ein Blitz trifft ein Flugzeug, die nachfolgenden Sicherheitschecks führen zu einer saftigen Verspätung – und schon geht es um 400 Euro Entschädigung. Der EuGH klärte jetzt, wann solches Wetterpech den Airlines die Zahlungspflicht erspart.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen und Chats, die angeblich von Vanguard betrieben und von Professor Daniel Prescott geleitet werden. Von der Existenz dieser Person ist der BaFin nichts bekannt. Nach Erkenntnissen der BaFin werden in diesen WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, die sich angeblich über die Websites pioneorg(.)com sowie pioneer-qnt(.)com handeln lassen. Die Angebote stammen nicht von der Vanguard Group Europe GmbH oder einem anderen Unternehmen der Vanguard-Gruppe oder deren Mitarbeitern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Wo früher noch mit Aufklebern und manuellen Belegen hantiert wurde, kommt bei der Deutschen Post nun der Scanner zum Einsatz. Das digitalisierte Einwurfeinschreiben mag die Zustellung erleichtern – doch einen Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt es nicht mehr, meint das LAG Hamburg.
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"Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2222), den der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Antrag der AfD Laut Antrag sollen Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt darin eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollen Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden. Außerdem sollen inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollen die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, fordert die AfD-Fraktion. (che/hau/16.10.2025)
Wer den Führerschein machen will, muss derzeit tief in die Tasche greifen. Das will das Bundesverkehrsministerium ändern – und zugleich für eine modernere Fahrausbildung sorgen. Abstriche bei der Verkehrssicherheit soll es nicht geben.
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Seit fünf Jahren ist der Finanzdienstleister Wirecard pleite. Aktionäre und Gläubiger haben Milliarden verloren. Aber wer bekommt noch Geld aus der Insolvenzmasse? Die Frage geht nach Karlsruhe.
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Ein sonniger Tag im Park, Kinderlachen: Doch plötzlich zerreißen wuchtige Messerstiche die Idylle und kosten zwei Menschenleben. Neun Monate später steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.
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Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ schaffen. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst Modernisierungsgesetz, 21/1853) stand am Donnerstag, 16. Oktober 2025, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren B Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundeswehr soll noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden, heißt es in dem Entwurf. Russland werde auf absehbare Zeit die größte Gefahr für die Sicherheit in Europa bleiben und schaffe militärisch die personellen und materiellen Voraussetzungen dafür, um innerhalb weniger Jahre in der Lage zu sein, Nato-Territorium angreifen zu können, schreibt die Regierung. Daraus folge, „dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Fähigkeiten zur gesamtstaatlichen Verteidigung nachhaltig verbessern muss“. Neuer Wehrdienst basiert „zunächst“ auf Freiwilligkeit Der neue Wehrdienst basiert zunächst auf Freiwilligkeit, enthält mit der für Männer verpflichtenden Bereitschaftserklärung und der Wiedereinführung der Musterung von vornherein aber auch verpflichtende Elemente. Zudem werde der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages die verpflichtende Heranziehung von Wehrpflichtigen zu veranlassen, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“, heißt es im Entwurf. Der neue Wehrdienst soll durch eine deutlich gesteigerte Attraktivität, Wertschätzung und einen sinnhaften, anspruchsvollen Dienst die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft und signifikant steigern. Notwendig sei darüber hinaus eine modernisierte Wehrerfassung, um effektiver und zielgerichtet das Potenzial der Wehrpflichtigen sowie der jetzigen und künftigen Reservistinnen und Reservisten zu erfassen. Verpflichtung „unter bestimmten Voraussetzungen“ Ein Element des Entwurfs ist zudem die Möglichkeit, die Verpflichtung zum Grundwehrdienst „unter bestimmten strengen Voraussetzungen wieder aufleben lassen zu können“. Die Bundesregierung soll durch Rechtsverordnung die Einberufung zum Wehrdienst anordnen können. Diese Rechtsverordnung setze die Zustimmung des Bundestages voraus, „da die Entscheidung über die verpflichtende Heranziehung wegen der damit verbundenen Grundrechtsrelevanz einer parlamentarischen Beteiligung bedarf und nicht allein der Exekutive überlassen werden kann“, schreibt die Bundesregierung. (hau/16.10.2025)