Aktuelle Nachrichten
Lob für die Haltelinie beim Rentennivau und Sorge vor Kostenexplosion
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Montag, 10. November 2025, Sachverständige zur geplanten Haltelinie beim Rentenniveau und Ausweitung der Mütterrente befragt – mit wenig überraschenden Bewertungen durch die jeweils von den Fraktionen des Bundestages eingeladenen Experten. Denn erwartungsgemäß bewerteten die arbeitgebernahen Verbände die Rentenpolitik deutlich skeptischer, während arbeitnehmernahe Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund den zur Debatte stehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) begrüßten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wollen CDU/CSU und SPD das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente eines „Standard-Rentners“ nach 45 Beitragsjahren zum aktuell gültigen Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängern. Ansonsten drohten deutlich sinkende Alterseinkommen, warnt die Regierung im Entwurf. Der Plan bedeutet, dass die Renten weiter entsprechend der Lohnentwicklung steigen, der Nachhaltigkeitsfaktor also weiter ausgesetzt bleibt. Dieser soll den Anstieg eigentlich bremsen, wenn demografiebedingt mehr Rentnern immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung soll künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf drei Jahre verlängert werden. Mit der Novelle würde die „Mütterrente“ keinen Unterschied mehr nach Geburtsjahr des Kindes machen. Die sich aus diesen beiden Vorhaben ergebenen Mehrkosten will der Bund aus Steuermitteln erstatten. "Dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus" Für Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund steht fest, am Gleichgewicht von Löhnen und Renten dürfe nicht gerüttelt werden, denn „dies ist auch für die jungen Beschäftigten ein Gewinn“. Er forderte eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus, auch über 2031 hinaus. Dr. Magnus Brosig von der Arbeitnehmerkammer Bremen betonte, die Begrenzung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sei „kein Wert an sich“. Befragungen hätten gezeigt, dass für Versicherte nicht die Beiträge, sondern die Leistungen Priorität hätten. „Ein paritätisches Konzept ist ein nachhaltiges und gutes Konzept“, sagte er. Für unsere Mitglieder ist ein Rentenniveau von 48 Prozent keine „abstrakte Ziffer“, stellte Verena Bentele vom Sozialverband VdK Deutschland klar. Es gehe um eine wichtige Weichenstellung, die das Vertrauen aller Generationen in die Rentenversicherung extrem stärken könne. „Bei Menschen mit wenig Geld ist die Rentenversicherung die Basis ihrer Absicherung im Alter“, betonte sie. Als entscheidendes Mittel im Kampf gegen Altersarmut bezeichnete auch Ulrike Stein vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung die Höhe des Rentenniveaus. Sie verwies auf das in den vergangenen Jahren gestiegene Armutsrisiko vor allem in der Gruppe der über 65-Jährigen. „Belastung für die jüngere Generation“ Kritik äußerte dagegen Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. In den nächsten Jahren könne sich die Bundesregierung ein solches Rentenpaket vielleicht noch leisten, aber wie es mit dem finanziellen Spielraum in 20 bis 30 Jahren aussieht, sei völlig unklar. „Das Rentenpaket ist schuldenfinanziert und die Schulden zahlen die Jüngeren“, sagte er. Prof. Dr. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum, nannte die Haltelinie eine „Belastung für die jüngere Generation“. Um die Bundeszuschüsse für die Rentenkasse nicht ausufern zu lassen, könne das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente „kontrolliert abgesenkt“ werden, wenn gleichzeitig die dadurch entstehende Lücke durch kapitalgedeckte Vorsorge geschlossen würde. Dr. Imke Brüggemann-Borck rechnete für die Deutsche Rentenversicherung Bund vor, dass ohne die Haltelinie das Rentenniveau ab 2028 sinken, 2031 bei 47 Prozent und 2040 dann nur noch bei 46 Prozent liegen würde. In der schriftlichen Stellungnahme mahnte die Rentenversicherung einen Gesamtblick auch auf die betriebliche und staatlich geförderte Altersvorsorge an, wenn am Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung festgehalten werden soll. (che/10.11.2025)
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Lob und Kritik für das Steueränderungsgesetz 2025
DFB-Präsident Bernd Neuendorf hat den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 der Bundesregierung (21/1974, 21/2470) gelobt. „Viele der Dinge, die uns am Herzen liegen, spiegeln sich in diesem Steueränderungsgesetz wider“, sagte Neuendorf, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, am Montag, 10. November 2025, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Dem DFB ging es beispielsweise um die geplante Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. „Erhebliche Verbesserungen“ gebe es auch im Bereich der Steuerbürokratie, die vor allem kleine Vereine belaste. Ja zu geplanten Änderungen beim E-Sport Positiv bewertet Neuendorf auch die geplanten Änderungen im Bereich E-Sport. Hier sehe der Gesetzentwurf eine rechtssichere steuerliche Abgrenzung vor. In seiner schriftlichen Stellungnahme fordert der DFB, „dass gemeinnützige Fußballvereine in ihrem ideellen Bereich auch E-Sport-Angebote anbieten können, ohne dadurch in eine gemeinnützigkeitsrechtliche Rechtsunsicherheit zu geraten“. Zur Frage der Definition von E-Sport erklärte der DFB-Präsident, dass es dazu eine Debatte im Fußball gebe. Klar müsse sein, dass „gewaltverherrlichende Spiele“ ausgeschlossen werden müssten. Der DFB lobt ferner, dass Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit gelten sollen und die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro steigen soll. "Gewerkschaftsmitglieder mit Nicht-Mitgliedern gleichstellen" Raoul Didier vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, sprach sich für eine steuerliche Gleichstellung von Gewerkschaftsmitgliedern mit Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern aus. Er verwies dabei auf den Arbeitnehmerpauschbetrag. Dazu heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des DGB: „Soweit die Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag nicht überschreiten, wird dieser durch einen Gewerkschaftsbeitrag auf ein Durchschnittseinkommen bereits annähernd zur Hälfte aufgezehrt. Damit geht der Steuergesetzgeber zu Unrecht davon aus, dass Gewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern regelmäßig ein gleich hoher Aufwand entsteht.“ Mit Blick auf die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und das in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ebenfalls verankerte Verbot, diese einzuschränken oder zu behindern, halte der DGB es daher für geboten, die Mitgliedsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag geltend machen zu können und dies unabhängig davon, ob die Werbungskosten die Höhe des Pauschbetrages überschreiten. "Mobilitätsgeld erweitern und Verpflegungspauschalen erhöhen" Prof. Dr. Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie in der Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte wesentliche Maßnahmen des Gesetzentwurfs. Zur geplanten Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz erklärte er, dass derzeit gesetzliche Vorhaben auf die Generierung von Wirtschaftswachstum zielen sollten. Ihm sei nicht klar, wie die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie dazu beitrage. Auch zur Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer äußerte Dullien sich kritisch. In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt er zu den beiden Maßnahmen: „Sie begünstigen zudem Haushalte mit hohem Einkommen. Es wird empfohlen, auf diese Maßnahmen zu verzichten.“ Stattdessen empfahl Dullien in der Anhörung eine Erweiterung des Mobilitätsgeldes und einer Erhöhung der steuerlichen Verpflegungspauschalen. NGG gegen Abbau sozialstaatlicher Leistungen Susanne Uhl von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, warnte, dass von der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie vor allem die Systemgastronomie profitieren werde, aber nicht Betriebe im ländlichen Raum oder in strukturschwachen Gebieten. Eine Steuersenkung müsse sich „vor dem Hintergrund einer mehr als angespannten Haushaltslage mehr als gut begründen lassen“, mahnt die NGG in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Die geplanten Maßnahmen in der Gastronomie führten zu staatlichen Mindereinnahmen von vier Milliarden pro Jahr, die dann nicht mehr für Sozialausgaben zur Verfügung stünden. „Dass es keinen Abbau sozialstaatlicher Leistungen geben darf, steht für NGG außer Frage.“ Dies sei der NGG vor allem auch deshalb wichtig, weil rund 50 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich arbeiteten, „also tendenziell auf aufstockende Leistungen des Sozialstaates, auf Wohngeld, angewiesen“ seien. "Auf ermäßigten Steuersatz verzichten und normalen Satz absenken" Kritisch zu den Maßnahmen in dem Gesetzentwurf äußerte sich auch Prof. Dr. Fritz Söllner, Finanzwissenschaftler an der Technischen Universität Ilmenau und geladen auf Vorschlag der AfD-Fraktion. Er stellte generell den ermäßigten Steuersatz infrage und schlug vor, auf diesen zu verzichten und dafür den normalen Satz abzusenken. Das würde helfen, Abgrenzungsprobleme und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. In der Anhörung wie in seiner schriftlichen Stellungnahme spricht sich Söllner mit Blick auf die Entfernungspauschale dafür aus, „die Einkommensteuer generell zu senken und dafür Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen entweder ersatzlos abzuschaffen oder durch einen allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag zu ersetzen“. Söllner weiter: „Erste Schritte zum Zurückschneiden des Wildwuchses dieser Vergünstigungen hat vor Kurzem die Expertenkommission ,Bürgernahe Einkommensteuer' des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagen (Bundesministerium der Finanzen 2024) – bislang freilich ohne politische Resonanz.“ Thema der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch Anträge der AfD-Fraktion (21/2363) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2558). (bal/10.11.2025)
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California’s Attorney General reaches $530,000 settlement with streaming service provider over CCPA opt-out failures and children's privacy
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White & Case achieves 28 Tier 1 rankings in IFLR1000 EMEA 2025
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Navigating choppy fundraising waters: calibrating fund terms
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Nach 40 Tagen Haushaltskrise: Ende des US-Shutdowns in Sicht?
Seit über 40 Tagen herrscht in den USA Stillstand: Behörden bleiben geschlossen, Flughäfen überlastet, Hilfsprogramme gestoppt. Nun könnte sich ein Ende des Shutdowns abzeichnen – der Senat hat der Beratung eines Übergangsetats zugestimmt.
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UK Pensions briefing | Government gives the green light to major collective DC expansion
The Government has published a response to its October 2024 consultation on the extension of the collective defined contribution (CDC) scheme regime to unconnected employers.
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Experten warnen, Politiker räumen ein: Meinungsfreiheit gerät unter die Räder
Darf man noch sagen, was man denkt? Meinungsfreiheit und Machtkritik sind durch Gesetzgeber und Gerichte zu sehr eingeschränkt worden, finden viele Wissenschaftler und Abgeordnete.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
21/2689: Kleine Anfrage Förderung von ausgeflaggten Schiffen durch die Bundesrepublik Deutschland (PDF)
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21/2687: Kleine Anfrage Ermäßigte Steuersätze der Umsatzsteuer (PDF)
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21/2686: Kleine Anfrage Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (PDF)
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21/2685: Kleine Anfrage Bornavirus (BoDV-1) im Jahre 2025 in Deutschland (PDF)
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