Aktuelle Nachrichten

Bundeswehr-Schutz-Gesetz (BwSchutzG)

Buzer Nachrichten - 15.01.2026
16.01.2026 Bundeswehr-Schutz-Gesetz (BwSchutzG)
Artikel 2 G. v. 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 7, S. 28

MAD-Gesetz (MADG)

Buzer Nachrichten - 15.01.2026
16.01.2026 MAD-Gesetz (MADG)
Artikel 1 G. v. 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 7, S. 2

Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften

Buzer Nachrichten - 15.01.2026
16.01.2026 Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 6

ändert
- Bundesbeamtengesetz (BBG)
- Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrV)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Artikel 10-Gesetz (G 10)
- Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
- Gewerbeordnung
- Soldatengesetz (SG)

Chemikaliengesetz soll novelliert werden

Die Bundesregierung will das Chemikaliengesetz an überarbeitete EU-Vorgaben anpassen. Ihren Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ (21/3511) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung,, das Chemikaliengesetz an die bereits 2024 in Kraft getretene europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung, anzupassen. Wesentliche Änderungen der F-Gas-Verordnung, die damit in nationales Recht umgesetzt werden sollen, betreffen zum einen neue Verbote: So soll die Bereitstellung und das Inverkehrbringen bestimmter F-Gas-haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenregelung untersagt werden. Zum anderen sind Sanktionen vorgesehen. So sollen Behörden bei Verstößen vorübergehende Handelssperren verhängen können. Darüber hinaus ist geplant, die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank (Substances of Concern in Products) „geringfügig“ anzupassen. Mit der F-Gas-Verordnung will die Europäische Union die Emissionen von F-Gasen schrittweise senken und bis 2050 auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Löschmitteln eingesetzt. Der Bundestag hat sich zuletzt im Dezember mit Verordnungen der Bundesregierung zur Anpassung des Chemikalienrechts an EU-Vorgaben zu F-Gasen sowie Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, befasst. (sas/hau/15.01.2025)

Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ (21/3542), das dazu gehörende Ausführungsgesetz (Hochseeschutzgesetz, 21/3543) sowie das Vertragsgesetz zum Erdgas-Abkommen mit den Niederlanden (21/3491) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurden die Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend für die ersten beiden Gesetzentwürfe ist der Umweltausschuss, federführend für das Vertragsgesetz zum Erdgas-Abkommen mit den Niederlanden ist Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Gesetzentwurf Mehr als zwei Jahre nach Unterzeichnung des UN-Hochseeschutzabkommens am 19. Juni 2023 haben im September 2025 die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen 60 Staaten das „Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ ratifiziert. Im Vertragsgesetzentwurf (21/3542) heißt es, die Meeresgebiete jenseits der Hoheitsbefugnisse von Staaten – die sogenannte Hohe See und der Tiefseeboden jenseits der nationalen Festlandsockel – seien zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt, darunter Klimawandel, Überfischung und Zerstörung von Lebensräumen, Verschmutzung und Versauerung sowie Unterwasserlärm. Für diese Meeresgebiete habe es bislang jedoch keine international einheitliche Regelung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der dortigen biologischen Vielfalt gegeben, die über die allgemein gehaltenen Vorschriften des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen hinausgehe. Diese Lücke solle das UN-Hochseeschutzabkommen schließen, erklärt die Bundesregierung. Es ermögliche unter anderem die Ausweisung von Meeresschutzgebieten, etabliere umfassende Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen für „neue und unregulierte Tätigkeiten“ und regele die Verteilung von Gewinnen aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen (MGR) und digitaler Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen (DSI). Zweiter Gesetzentwurf Ein Bedarf zur Umsetzung ins nationale Recht bestehe für drei der vier Hauptteile des Übereinkommens, schreibt die Bundesregierung zudem im Entwurf für das Hochseeschutzgesetz (21/3543): Diese beträfen den Umgang mit MGR und DSI, gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Vorgaben sollten sicherstellen, dass die notwendigen Informationen zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit MGR und DSI auf nationaler Ebene erhoben und „in den Vermittlungsmechanismus eingespeist werden“, heißt es im Entwurf weiter. Dies gewährleiste die wissenschaftliche Dokumentation und Transparenz im Zusammenhang mit der Entnahme von MGR sowie ihrer Nutzung und der davon abgeleiteten DSI. Die Regelungen zu gebietsbezogenen Managementinstrumenten stellten beispielsweise sicher, dass Meeresschutzgebiete durch Rechtsverordnungen umgesetzt werden können. Als sogenannte Notfallmaßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem Kontrollen von Wasserfahrzeugen oder Seeanlagen. Die Regelungen legen ihr zufolge auch bestimmte Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz fest. So soll es unter anderem die zuständige Behörde für die Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Hochseeschutzabkommen werden. Zuständigkeiten für Genehmigungsverfahren durch das Umweltbundesamt oder das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie blieben davon unberührt, schreibt die Bundesregierung. Dritter Gesetzentwurf Die Bundesregierung will mit den Niederlanden ein Abkommen zur Erdgasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum schließen. Dazu hat sie dem Bundestag nun den Entwurf eines Vertragsgesetzes „zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee“ (21/3491) vorgelegt. Das Abkommen betrifft eine grenzüberschreitende Kohlenwasserstofflagerstätte in der Nordsee - das sogenannte N05-A-Feld - und soll die Zusammenarbeit beider Staaten bei dessen Erschließung sowie bei der Erschließung weiterer grenzüberschreitender Lagerstätten regeln. So sind unter anderem ein Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der grenzüberschreitenden Gasvorkommen sowie Regelungen zur Erhebung von sogenannten Förderabgaben vorgesehen. Darüber hinaus soll das Abkommen die Zusammenarbeit der niederländischen und deutschen Bergbehörden sichern. Die Genehmigung des Förderprojekts selbst ist wiederum nicht Gegenstand des Abkommens, wie die Bundesregierung schreibt. Die bergrechtliche Genehmigung und die Entscheidung über die Förderung sowie die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorgaben oblägen gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesberggesetzes dem betroffenen Land Niedersachsen, heißt es im Entwurf. Eine Förderung von Erdgas aus der Lagerstätte N05-A soll demnach nur so lange erfolgen, „wie die Nachfrage in den Niederlanden und Deutschland dies verlangt“. (sas/15.01.2026)

Ausrichtung des deutschen Gesundheitswesens erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Das Gesundheitswesen bleibt zivil – Kriegsprävention statt Militarisierung des Gesundheitswesens" (21/3611) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Der Ruf nach Kriegstüchtigkeit habe auch das Gesundheitswesen erreicht, heißt es im Antrag der Linken. Die militärischen Planungen bei einem Nato-Bündnisfall gingen von täglich bis zu 1.000 Verletzten aus, was die Kapazität militärischer Krankenhäuser binnen 48 Stunden übersteigen würde. Seit geraumer Zeit rückten daher zivile Krankenhäuser sowie das Gesundheitssystem insgesamt in den Blickpunkt von Militärstrategen. Die Regierung arbeite bereits an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz, das 2026 vorgelegt werden solle. Es solle die Rechtsgrundlage für die umfassende Militarisierung des Gesundheitswesen darstellen. Hinzu komme, dass in gegenwärtigen Konflikten die Gesundheitseinrichtungen zur militärischen Zielscheibe würden. Dies sei ein grober Verstoß gegen die Genfer Konvention. Die bewusste Indienstnahme ziviler medizinischer Einrichtungen für militärische Zwecke könne dieser Entwicklung weiter Vorschub leisten. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung eine Klarstellung, dass das Gesundheitswesen zivil bleibt. Zivile Gesundheitseinrichtungen dürften nicht unter militärische Befehlsgewalt der Bundeswehr unterstellt werden. Stattdessen sollte eine zivile Kontrollinstanz eingerichtet werden, die unter Beteiligung von Beschäftigten des Gesundheitswesens sowie Akteuren der Zivilgesellschaft über den Eintritt des Notstands und die zu ergreifenden Maßnahmen entscheide. (pk/ste/15.01.2026)

Foreign influence transparency, now with teeth: Canada opens 30-day consultation on FITAA regulations

Norton Rose Fulbright - 15.01.2026
The Government of Canada has launched a 30-day consultation on proposed Foreign Influence Transparency and Accountability Regulations under the Foreign Influence Transparency and Accountability Act (FITAA).

Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds

Die Bundesregierung will finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt umsetzen. Ihren Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds “eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds soll es außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Stärkung des Clearings in der EU Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes sollen diese Gesetze außerdem an die Verordnung (EU) 2024/2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende Richtlinie (EU) 2024/2994 umgesetzt werden. Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem angeregt, im Kapitalanlagegesetzbuch die neuen Regeln zur Stundungswirkung konkreter zu fassen, um Rechtsunklarheit zu vermeiden. Die Bundesregierung will dies prüfen. (hau/bal/15.01.2026)

Bundestag lehnt Antrag für ein „Antifa-Verbot“ ab

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Inneren Frieden in Deutschland bewahren – Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen" (21/2221) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2592) vor. Antrag der AfD In dem Antrag drang die Fraktion darauf, „die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung ,Antifa' oder ,Antifaschistische Aktion' zusammengeschlossen haben beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren“, zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Dies sollte laut Vorlage insbesondere für gewaltbereite Gruppierungen mit Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festen Personenkern gelten. Die „angesprochene Gewaltorientierung beinhaltet dabei ausdrücklich auch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen Deutschlands“, heißt es in dem Antrag weiter. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „ihre tatsächlichen Aufklärungsbemühungen von insbesondere gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen und Netzwerken in bundesweiter Koordination mit den Ländern“ intensivieren und durch personelle Umsetzungen innerhalb der Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützen. Zudem forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, „sich mit Ungarn und den Niederlanden trilateral zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen linksextremistische Antifa-Bewegungen, einschließlich ihrer Finanzierungsquellen, abzustimmen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“. Dabei sollte sie sich dem Antrag zufolge vor allem auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Terrorrichtlinie einsetzen, „um typischen linksextremistischen Anschlägen besser begegnen zu können“. Des Weiteren solltedie Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit den zuständigen US-Behörden „internationale Verflechtungen deutscher Antifa-Netzwerke und paramilitärische Ausbildungslager im Ausland aufzuspüren und dafür spezielle Arbeitsgruppen in den Sicherheitsbehörden des Bundes einzurichten“. (eis/sto/15.01.2025)

Changes to federal in-house lobbying rules coming January 19

Norton Rose Fulbright - 15.01.2026
On January 19, 2026, new federal lobbying guidance will come into effect.

Ja zum Informationsaustausch zwischen Strafver­fol­gungs­behörden in der EU

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996, 21/3488) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3634) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Vorlage umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt (BKA). (sto/hau/15.01.2026)

Stärkung des Film- und Kinostandorts Deutschland

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den „Film- und Kinostandort Deutschland stärken“. Einen so betitelten Antrag (21/2808) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize" (21/3608) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Kultur und Medien. Antrag der Grünen Die Bundesregierung habe den Ankündigungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die Stärkung des Filmstandorts Deutschland bislang keine ausreichenden Taten folgen lassen, obwohl es höchste Zeit zum Handeln sei, schreiben die Abgeordneten. Der deutsche Film brauche jetzt Verlässlichkeit, Struktur und Mut zur Veränderung. Nur mit einem modernen Steueranreizmodell, einer verbindlichen Investitionsverpflichtung und einer nachhaltigen Kino-Infrastruktur könne Deutschland seinen Filmstandort sichern und die kreative Kraft dieser Branche für die Zukunft bewahren. Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter Die Grünen fordern die Einführung eines Steueranreizmodells in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Herstellungskosten in Form einer steuerlichen Filmförderzulage, um langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Produktionen zu gewährleisten. Verlangt wird zudem eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter in Höhe von 20 Prozent der Nettoumsätze in Deutschland. Dabei solle die Filmabgabe sowie weitere Leistungen an Filmfördereinrichtungen von Bund und Ländern auf die Investitionsverpflichtung angerechnet werden. Weiterhin soll die Investitionsverpflichtung nach den Vorstellungen der Grünen mit einer Rechteklausel verbunden werden, wodurch die Rechte bei anrechenbaren Investitionen nach fünf Jahren an die unabhängigen Produzenten zurückfallen wollen. Antrag der Linken Die Linksfraktion drängt auf verschiedene gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Filmförderung. In einem Antrag (21/3608) fordert sie die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe sowohl zur Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste als auch zur Einführung eines steuerlichen Anreizmodells für Filmproduktionen vorzulegen. Die Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste soll nach dem Willen der Linksfraktion bei mindestens 20 Prozent der in Deutschland erzielten Nettoumsätze ansetzen, die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „in angemessener Weise“ berücksichtigen und private Anbieter „fair in die Pflicht“ nehmen. Über Regelungen zum Rechterückbehalt sollen zudem unabhängige Produzenten gestärkt werden. Ebenso sollen im Gesetz Transparenz-, Berichts- und Kontrollpflichten sowie eine unabhängige Aufsichtsinstanz mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung verankert werden. Die steuerliche Filmförderung soll nach den Vorstellungen der Fraktion bei 30 Prozent der Herstellungskosten liegen. Voraussetzung für die Förderung soll die Einhaltung aller tarifvertraglichen Regelungen sein. Darüber hinaus fordert die Linksfraktion eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes, um Maßnahmen zur Stärkung der Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit zu implementieren. (aw/hau/15.01.2026)

Staatliches Tierhaltungslogo kommt erst 2027

beck-aktuell - 15.01.2026

Beim Fleischkauf soll bald auch ein amtliches Siegel über die Bedingungen in den Ställen informieren - nun aber zehn Monate später. Die Koalition will die zweite Verschiebung für Änderungen nutzen.



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Asche in Biotonne entsorgt: Mann muss Feuerwehreinsatz bezahlen

beck-aktuell - 15.01.2026

Ein Mann hatte gegen Feuerwehrgebühren geklagt, nachdem sich seine Biotonne mit entsorgter Kaminasche entzündet hatte. Das VG Gießen sah den Brand als grob fahrlässig verursacht an. Dass der Mann seine Glut schon lange so entsorge, ändere daran nichts.

 



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BGH verwirft Haftbeschwerde in Nord-Stream-Verfahren

beck-aktuell - 15.01.2026

Seit November sitzt der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in deutscher Untersuchungshaft. Warum seine Haftbeschwerde in Karlsruhe keinen Erfolg hatte.



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Urheberrechtsschutz im Internet: Was wird aus dem Anne-Frank-Tagebuch?

beck-aktuell - 15.01.2026

EuGH-Generalanwalt Rantos sieht die Online‑Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke nicht als öffentliche Wiedergabe an, wenn wirksames Geo‑Blocking greift. Was das am Ende für die Manuskripte von Anne Frank bedeutet, ist offen.



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Katastrophenschutz und Resistenz kritischer Infrastrukturen debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland – Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen" (21/3596) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt auf eine Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „die Sicherheitsanforderungen für Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Gesundheitsinfrastrukturen zu überprüfen und anzupassen, physische Schutzmaßnahmen gegen Sabotageakte sowie digitale Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe auszubauen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu verpflichten, regelmäßig Risiko-und Resistenzanalysen durchzuführen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die Vorsorge für großflächige und langanhaltende Stromausfälle verbessern, indem sie bundesweit einheitliche Mindeststandards für Notstromversorgung – insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen und Wasserwerke – festlegt; den Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten und Inselnetze fördert und Notfallpläne für längerfristige Stromausfälle regelmäßig überprüfen und beüben lässt. Ferner sollen nach dem Willen der Fraktion Katastrophenschutzstrukturen finanziell und personell gestärkt und die finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes dauerhaft erhöht werden. "Gewinnung ehrenamtlicher Einsatzkräfte ausbauen" Zugleich plädiert die Fraktion dafür, die technische Ausstattung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk zu modernisieren und Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auszubauen. Des Weiteren setzt sie sich in der Vorlage unter anderem dafür ein, die dezentrale Ausstattung, Infrastruktur und Stabilität sicherzustellen und die „strategische Notfallvorsorge mit dem weiteren Ausbau dezentraler Notfallreserven (Trinkwasser, Medikamente, Lebensmittel, Energie, Notstrom)“ zu stärken. In der Begründung schreiben die Abgeordneten, dass der Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 auf dramatische Weise offengelegt habe, „wie unzureichend Deutschland auf schwerwiegende Krisenlagen vorbereitet ist“. Besonders besorgniserregend sei, dass nach bisherigen Erkenntnissen ein linksextremistischer Anschlag auf kritische Energieinfrastruktur ursächlich gewesen sei und zu weitreichenden Versorgungsstörungen geführt habe. Dies verdeutliche nicht nur die sicherheitspolitische Bedrohung durch extremistische Gewalt, sondern auch das „Versagen staatlicher Vorsorge- und Schutzmechanismen“. Das Ereignis zeige deutlich auf, dass der Katastrophenschutz in Deutschland zu lange vernachlässigt worden sei. (sto/eis/15.01.2026)

Europaausschuss reist nach Zypern

Vom 18. bis zum 20. Januar 2026 reist eine Delegation des Europaausschusses des Deutschen Bundestages zu politischen Gesprächen nach Zypern. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die Schwerpunktthemen des zypriotischen EU-Ratsvorsitzes, der am 1. Januar 2026 begonnen hat. Neben dem Austausch mit Mitgliedern des EU-Ausschusses des Parlamentes und der Regierung der Republik Zypern über aktuelle Fragen der Europapolitik stehen folgende Themen auf dem Programm: ein Besuch des Komitees zu vermissten Personen in Zypern (CMP) und des bi-kommunalen Projektes "Imagine", das vom Auswärtigen Amt gefördert wird, sowie ein Gespräch über die Zypernfrage mit der Leitung der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP). An der Reise unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Johannes Schraps (SPD) nehmen die Abgeordneten Dr. David Preisendanz, Alexander Radwan (beide CDU/CSU), Pierre Lamely (AfD), Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) und Janina Böttger (Die Linke) teil.

"Herausgehobene Funktion als Anwalt": Zeitung durfte "Familienanwalt" der Blocks namentlich nennen

beck-aktuell - 15.01.2026

Auch das weniger prominente Umfeld von Christina Block ist nicht vor der Öffentlichkeit gefeit. Das zeigt ein Urteil des LG Berlin II im Fall des "Familienanwalts", der ebenfalls angeklagt ist. Bild.de durfte ihn namentlich nennen.



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Tax insights: January edition

Norton Rose Fulbright - 15.01.2026
In this edition of Tax Insights, we highlight six of these developments, chosen for their potential impact on our clients’ business including four recent cases.