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Bewährt im Notariat: LawX mittlerweile auch für Anwaltskanzleien verfügbar

Legal Tech Verzeichnis - 01.09.2026

Der Rechtsmarkt verändert sich grundlegend. KI eröffnet neue Möglichkeiten, gleichzeitig fehlen Fachkräfte und viele Kanzleien arbeiten noch mit gewachsenen, fragmentierten Softwaresystemen.

Wie groß der strukturelle Druck ist, zeigen die Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer: Seit Ende der 1990er-Jahre ist die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverhältnisse für ReFa und ReNoFA um mehr als 70 Prozent zurückgegangen.

Gleichzeitig stellt KI Kanzleien vor eine neue Frage: Wie lässt sich die Technologie sinnvoll nutzen – sicher, nachvollziehbar und berufsrechtskonform?

Genau dafür ist LawX gebaut.

Ein System. Fünf Kernbereiche. Ein intelligenter KI-Workflow.

Nach dem erfolgreichen Einsatz im Notariat ist LawX mittlerweile auch für Anwaltskanzleien verfügbar.

LawX Core vereint fünf zentrale Bereiche der Kanzleiarbeit in einem System: Datenerfassung, Fallmanagement, Dokumente & Vorlagen, Kommunikation und Finanzmanagement.

Der entscheidende Unterschied: KI verbindet diese Bereiche intelligent miteinander. Informationen aus E-Mails, Dokumenten und Vorgängen werden erkannt, strukturiert und direkt für die nächsten Arbeitsschritte nutzbar gemacht.

So entstehen durchgängige Prozesse statt manueller Mehrfacheingaben, Medienbrüche und zusätzlicher KI-Tools neben der eigentlichen Kanzleisoftware.

Sicher ins KI-Zeitalter

LawX wurde aus der juristischen Praxis heraus für einen hochregulierten Berufsstand entwickelt. Sicherheit, Datenschutz und Berufsrechtskonformität gehören deshalb zur Grundlage des Systems.

Dabei gilt ein einfaches Prinzip: Die KI unterstützt. Der Mensch behält die Kontrolle.

So entlastet LawX Kanzleiteams von manuellen Routinen und schafft mehr Zeit für die Arbeit, bei der menschliche Erfahrung und juristische Urteilskraft zählen.

Mehr als Kanzleisoftware. Das KI-Betriebssystem der nächsten Generation.

→ LawX für Anwaltskanzleien kennenlernen und hier persönliche Demo buchen

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M&A hub

Norton Rose Fulbright - 01.09.2026
Key legal and regulatory developments driving and shaping M&A

Berliner Senat nach CSD-Anschlag: Terrorfälle sollen raus aus dem Jugendgericht

LTO Nachrichten - 01.09.2026

Nach dem Anschlag auf dem Berliner CSD will der Senat das Strafrecht ändern: Bei Heranwachsenden soll Erwachsenenstrafrecht der Regelfall werden. Der Senat möchte dazu eine Bundesratsinitiative einbringen.

European AI and Data Protection Conference 2026

Norton Rose Fulbright - 01.09.2026
We are pleased to invite you to join us at our 14th Annual European Data Protection Conference.

Wegen Kampagne für AfD-Verbotsverfahren: Finanzamt hinterfragt Gemeinnützigkeit von Naziopferverband

LTO Nachrichten - 01.09.2026

Hinterbliebene der Opfer des Nationalsozialismus sprechen sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus. Muss ihnen deshalb die Gemeinnützigkeit abgesprochen werden? Das Finanzamt Berlin will es prüfen.

Vorwurf u.a. Beihilfe zum versuchten Mord und kriminelle Vereinigung: Weitere Anklagen gegen "Letzte Verteidigungswelle"

LTO Nachrichten - 01.09.2026

Gegen zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe 'Letzten Verteidigungswelle' wurde Anklage erhoben. Es geht u.a. um Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum versuchten Mord.

Das Ende des Fernunterrichtsschutzgesetzes naht

beck-aktuell - 01.09.2026
Das Ende des Fernunterrichtsschutzgesetzes naht Online_Unterreicht_und_analoger_Unterricht_2026.jpg henriette_garbade Di., 01.09.2026 - 16:16 Nach knapp 50 Jahren soll das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen. Das Bildungsministerium will die Zulassungspflicht bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) streichen, der Verbraucherschutz des BGB reiche aus. Recht allgemein

BVerwG 1 B 17.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 01.09.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 1 WB 64.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 01.09.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 VR 8.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 01.09.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 WD 5.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 01.09.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 4 VR 1.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 01.09.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 9 A 37.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 01.09.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BGH zu Drogen-Kurierfahrten: Oft ein bisschen Koks ist noch keine "nicht geringe Menge"

LTO Nachrichten - 01.09.2026

Drei Fahrer eines "Koks-Taxis" lieferten über Monate Hunderte Gramm Kokain aus. Für Besitz in nicht geringer Menge reicht das aber nicht automatisch, so der BGH. Entscheidend ist, wie viel Kokain sie bei einer einzelnen Fahrt dabeihatten.

Hygiene und Einbrüche sind kein Argument für Videoüberwachung

beck-aktuell - 01.09.2026
Hygiene und Einbrüche sind kein Argument für Videoüberwachung kamera-ueberwachung-Oleksandr -adobe.jpg timothy_heinle Di., 01.09.2026 - 15:58 Kameras im Außenbereich, Kameras im Pausenraum. Ein Produzent von Dönerspießen wollte ganz genau wissen, was auf seinem Gelände passiert. Zu viel Überwachung, fand das VG Hannover und verhängte eine Verwarnung und ein Bußgeld. Öffentliches Recht

HHS delegates exclusion authority to CMS

Norton Rose Fulbright - 01.09.2026
HHS Secretary Robert F. Kennedy Jr. announced that the CMS would exercise exclusion authority to remove “bad actors” from federal healthcare programs “effective immediately.”

Karin Angerer übernimmt die BGH-Präsidentschaft

beck-aktuell - 01.09.2026
Karin Angerer übernimmt die BGH-Präsidentschaft Karin_Angerer_2026.jpg henriette_garbade Di., 01.09.2026 - 15:16 Nach über zwölf Jahren im höchsten Amt des BGH ist Bettina Limperg in den Ruhestand getreten. An ihre Stelle tritt eine erfahrene Juristin aus Bayern. Recht allgemein

Deutsche Börse-Umsatzstatistik für August 2026

Deutsche Börse (PM) - 01.09.2026
An der Deutschen Börse mit ihren Handelsplätzen Xetra und Frankfurt wurde im August ein Handelsvolumen von 136,12 Mrd. € erzielt (Vorjahr: 123,32 Mrd. € / Vormonat: 163,37 Mrd. €). Davon entfielen 131,56 Mrd. € auf Deutsche Börse Xetra (Vorjahr: 119,98 Mrd. € / Vormonat: 157,51 Mrd. €), womit der durchschnittliche Xetra-Tagesumsatz bei 6,26 Mrd. € lag (Vorjahr: 5,71 Mrd. € / Vormonat: 6,85 Mrd. €). Am Handelsplatz Deutsche Börse Frankfurt wurden 4,55 Mrd. € umgesetzt (Vorjahr: 3,34 Mrd. € / Vormonat: 5,86 Mrd. €). Nach Wertpapierarten entfielen auf Aktien insgesamt 102,83 Mrd. €. Im Handel mit ETFs/ETCs/ETNs lag der Umsatz bei 31,56 Mrd. €. In Anleihen wurden 0,59 Mrd. € umgesetzt, in Zertifikaten 1,10 Mrd. € und in Fonds 0,04 Mrd. €. Umsatzstärkster DAX-Titel auf Xetra im August war SAP SE mit einem Volumen von 9,47 Mrd. €. Bei den MDAX-Werten lag Deutsche Lufthansa AG mit 915,79 Mio. € Umsatz vorn. Im Aktienindex SDAX führte Carl Zeiss Meditec AG mit 192,28 Mio. €. Im ETF-Segment erzielte der Vanguard FTSE All-World UCITS ETF mit 885,6 Mio. € das größte Volumen. Die fünf umsatzstärksten Aktien am Handelsplatz Deutsche Börse Frankfurt waren SK HYNIX GDR mit 1,02 Mrd. €, Micron Technology Inc. mit 65,9 Mio. €, NVIDIA Corp. mit 43,5 Mio €, Microsoft Corp. mit 33,2 Mio. € und Samsung Electronics Co. Ltd. (GDR) mit 30,3 Mio. €. Weitere Einzelheiten sind in der Kassamarktstatistik der Deutschen Börse zu finden. Ein europaweiter Vergleich der Handelsplätze ist in den Statistiken der Federation of European Securities Exchanges (FESE) zu finden. Änderung ab 1. Oktober: Wir stellen den klassischen Versand dieser monatlichen Pressemitteilung ein und bieten Ihnen stattdessen andere Wege zu den Zahlen. Jederzeit abrufbar: Die aktuellen monatlichen Umsatzstatistiken finden Sie auf unserer Website unter Statistiken. Direkt im Postfach: Wenn Sie die Statistiken weiterhin automatisch erhalten möchten, können Sie sich ganz einfach für unseren Sign-up-Service registrieren. Wichtiger Hinweis: Die Kommunikationsabteilung der Deutsche Börse Group bleibt natürlich auch weiterhin Ihr gewohnter und direkter Ansprechpartner für alle Presseanfragen und redaktionellen Belange. Medienkontakte: Andreas von Brevern +49 69 21114284 media-relations@deutsche-boerse.com Carola Dürer +49 69 21114739 media-relations@deutsche-boerse.com   Über die Deutsche Börse Die Deutsche Börse betreibt das Kassamarktgeschäft innerhalb der Deutsche Börse Group. Über die Handelsplätze Deutsche Börse Xetra und Deutsche Börse Frankfurt bietet der Geschäftsbereich institutionellen und privaten Anlegern einen transparenten und verlässlichen Zugang zu einer breiten Auswahl an Anlageklassen an. Das Angebot umfasst Aktien, ETFs, Anleihen, Fonds und strukturierte Produkte für institutionelle und private Anleger. Damit stärkt die Deutsche Börse die Stabilität der Kapitalmärkte in Deutschland und Europa. Sie eröffnet Unternehmen den Zugang zu Kapital, das Wachstum ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft fördert.
Kategorien: Finanzen

DAV schlägt Reform der Kanzleipflicht vor

beck-aktuell - 01.09.2026
DAV schlägt Reform der Kanzleipflicht vor Telefon-Kanzlei.jpg maximilian_amos Di., 01.09.2026 - 14:53 Laut DAV sollen Anwälte künftig weiter eine Kanzlei betreiben müssen. Doch was damit gemeint ist, könnte sich ändern. Der Verband reagiert mit seinem Vorschlag auf ein viel diskutiertes BGH-Urteil. Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare Pia Lorenz

OLG Frankfurt zur Leasingübernahme: Raus aus dem Leasingvertrag, raus aus der Haftung

LTO Nachrichten - 01.09.2026

Wer muss die rückständigen Leasingraten für einen Mercedes CLA zahlen? Diese Frage musste das OLG Frankfurt entscheiden, nachdem eine Frau ihren Leasingvertrag an ihre ehemalige Mitbewohnerin übertragen hatte und letztere nicht mehr zahlte.