The period from November 2025 through May 2026 represents a fundamental reorientation of the US regulatory landscape for asset managers, SEC-registered investment advisers (RIAs), including private fund advisers, and CFTC-registered commodity pool operators (CPOs) and commodity trading advisors (CTAs).
On April 30, 2026, the FCA published Policy Statement PS26/7, Progressing Fund Tokenisation, finalizing new rules and guidance that bring tokenized authorized funds firmly within the UK regulatory perimeter.
2026 has opened against a backdrop of continued uncertainty for the private funds market.
The Middle East fund management landscape is undergoing significant regulatory evolution.
In April 2026, the Financial Conduct Authority (FCA) published Policy Statement PS26/5: Changes to the UK Short Selling Regime (PS26/5), setting out its final rules and Statement of Policy following an earlier consultation.
In recent months, China has rolled out a series of significant regulatory initiatives across its asset management industry, spanning commercial real estate investment trusts (REITs), futures market access, real-world asset (RWA) tokenization, short-swing trading rules, and mutual fund reforms.
Welcome to the fifth issue of Global Asset Management Review.
Der Deutsche Anwaltverein hat LTO mit dem Sonderpreis des Medienpreises 2026 geehrt. Die Jury würdigte die "kontinuierlich hohe Qualität der Berichterstattung sowie die zentrale Rolle als Leitmedium für Recht und Anwaltschaft".
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, in erster Lesung drei Gesetzentwürfe debattiert, die die AfD-Fraktion vorgelegt hatte. Die Entwürfe zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz, 21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz, 21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiterberaten. AfD: Abgeschaltete Kernkraftwerke reaktivieren Kay Gottschalk leitete seine Rede für die AfD-Fraktion mit dem Verweis darauf ein, dass Deutschland seit sieben Jahren praktisch ein Nullwachstum erlebe. Angesichts einer Kerninflation von 2,5 Prozent warf er der Regierung vor: „Sie haben es mit ihrer Nichtregierungsfähigkeit geschafft, dass man in Deutschland wieder eine Stagflation hat.“ Die von der Regierung für Mai und Juni beschlossene befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin nannte er einen „Placebo-Tankrabatt“. Sobald dieser auslaufe, herrsche „wieder Panik an den Tankstellen“, prophezeite Gottschalk und erklärte: „Deutschland war einmal ein Land verlässlich bezahlbarer Energie.“ Er plädierte dafür, abgeschaltete Kernkraftwerke zu reaktivieren. CDU/CSU: Die Koalition steuert dagegen „Deutschland hat seit mehreren Jahren strukturelle Standortprobleme“, gestand Dr. Florian Dorn für die CDU/CSU-Fraktion zu. Diese Probleme müssten angegangen werden. Dazu gehörten die Lasten aus der demografischen Entwicklung, aber auch hohe Steuern und Abgaben sowie hohe Energiepreise. Dabei weise die AfD-Fraktion in ihrem Antrag selbst zu Recht darauf hin, dass externe Faktoren maßgeblich für viele Probleme verantwortlich seien. Dorn verwies auf die Kriege im Iran und in der Ukraine. Für Letzteren sieht er die Verantwortung in Moskau: „Russland könnte jeden Tag den Angriff auf die Ukraine beenden.“ Der Christdemokrat verwies ferner auch darauf, dass die schwarz-rote Koalition bereits gegensteuere. So habe sie die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe bereits auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Davon profitierten 600.000 Unternehmen, die für fast 30 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland stünden. Dazu kämen bereits vollzogene Entlastungen bei den Netzentgelten, auch für Privathaushalte. Grüne: AfD bekämpft erneuerbare Energien Michael Kellner rechnete als Redner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, dass die AfD-Initiativen zu Steuermindereinnahmen von 50 Milliarden Euro führten. Das entspreche zehn Prozent des gesamten Bundeshaushalts. „Wo will denn die AfD das zusammenstreichen? Bei der Pflege? Bei der Gesundheit?“, fragte Kellner. Die AfD wolle Deutschland an die fossile Energie ausliefern, und das mitten in einer großen Öl- und Gaskrise. Sie bekämpfe die erneuerbaren Energien, die Deutschland schützten. „Ihre Wählerinnen und Wähler sind schlauer, die installieren sich Solaranlagen auf ihren Dächern“, sagte Kellner. Er verwies auch darauf, dass in den zurückliegenden drei Monaten mehr Elektroautos als Benziner zugelassen worden seien. SPD: AfD legt keine Gegenfinanzierung vor „Wir hören wieder eine energiepolitische Irrfahrt der AfD und ihre alte fossile Laier“, befand für die sozialdemokratische Fraktion Michael Thews und ergänzte mit Blick auf Berichte über Mitarbeiter in AfD-Abgeordnetenbüros: „Wenn man zu viele Familienmitglieder angestellt hat und zu wenig Experten, dann muss man immer wieder die alten Anträge stellen.“ Auch Thews warf der AfD-Fraktion vor, für ihre geplanten Abgabensenkungen in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro keine Gegenfinanzierung vorgelegt zu haben. „Typisch AfD“, stellte er fest. „So machen sie das jedes Mal. Sie reißen ein gewaltiges Loch in den Bundeshaushalt, und sie führen uns zurück in eine fossile Vergangenheit.“ Dabei seien viele europäische Länder längst auf einem anderen Kurs. Auch aus sicherheitspolitischer Perspektive kritisierte Thews die AfD-Vorschläge und verwies darauf, dass AfD-Abgeordnete erst zu Russlands Präsident Putin reisten und dann die vorliegenden Anträge stellten. „Da glaubt man nicht an Zufall“, sagte er. Linke: Doris Achelwilm verwies für die Fraktion Die Linke darauf, dass ein Durchschnittshaushalt heute mit steigenden Strompreisen konfrontiert werde und zugleich die Energiekonzerne „Milliardenprofite“ einsackten. „Die Verbraucher müssen zahlen, und die AfD checkt es natürlich nicht“, sagte Achelwilm. Sie berichtete über hohe Dividendenzahlungen des Energieversorgers RWE in Höhe von „fast einer Milliarde Euro“. Das Geld fließe in die Depots von Aktionären, aber nicht in den Ausbau von Netzen und Speichern. „Hier liegt doch das Problem“, sagte Achelwilm und erklärte: „Hohe Verbraucherpreise liegen an der Konzernmacht der Erzeuger. Da müssen wir ran.“ Erster Gesetzentwurf der AfD „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärt die AfD in ihrem ersten Gesetzentwurf (21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent, wie im zweiten Gesetzentwurf der AfD (21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert wird, würde der Fraktion zufolge zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an. Dritter Gesetzentwurf der AfD In ihrem dritten Gesetzentwurf (21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt die Fraktion, die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt. Die Abgeordneten schreiben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. (bal/sas/vom/11.06.2026)
Unglaublich! Ein Bundesgericht in Mississippi hat ein Verfahren ausgesetzt, nachdem Anwälte beider Prozessparteien in ihren Schriftsätzen nicht existente Gerichtsentscheidungen zitiert hatten. Die fehlerhaften Fundstellen stammten aus KI-gestützten Recherchen und wurden vor Einreichung nicht ausreichend überprüft.
Richterin Sharion Aycock stellte fest, dass beide Seiten ihre anwaltlichen Sorgfaltspflichten verletzt hatten. Sie betonte, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz Anwälte nicht von der Pflicht entbinde, sämtliche Quellen eigenständig zu verifizieren.
Sanktionen und Signalwirkung
Die verantwortlichen Prozessvertreter wurden für zwei Jahre von der anwaltlichen Tätigkeit vor dem Northern District of Mississippi ausgeschlossen und mit Geldstrafen belegt. Auch die beteiligten Local Counsel wurden sanktioniert. Zudem ordnete das Gericht eine Meldung an die zuständigen Disziplinarstellen an. Der Fall gilt als besonders bemerkenswert, weil erstmals beide Seiten eines Rechtsstreits wegen KI-erzeugter Falschzitate sanktioniert wurden.
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Tourismus/Ausschuss Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von vier öffentlichen Anhörungen sowie mehrerer Fachgespräche beschlossen.
Im Bundestag stand am Donnerstag, 11. Juni 2026, die erste Lesung über den Nachfolger des Heizungsgesetzes der Ampelregierung auf dem Programm. Das von der schwarz-roten Regierung vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz führte zu heftigen Debatten, nahezu zu jedem Redebeitrag gab es Zwischenfragen. Die schwarz-rote Koalition hatte lange um einen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz gerungen. Der Koalitionsvertrag hatte vorgegeben, dass das sogenannte Heizungsgesetz abgeschafft wird. Der zentrale Passus, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist in dem nun vorliegenden Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nun im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden. Ministerin: Neustart für die Wärmewende Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb offensiv für das neue Gesetz, sie nannte es einen Neustart bei der "Wärmewende". Die Kernbotschaft des Gesetzes sei, dass "Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzt" werden. "Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens", sagte Reiche. Die Menschen bekämen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem System sie ihr Haus beheizen oder modernisieren wollten. Die bisherigen Regelungen aus dem Gesetz der Ampelregierung seien zu kompliziert, "sie waren bürokratisch, und sie waren wenig flexibel". Die starre 65-Prozent-Vorhabe, verpflichtende Beratungen und ein Regelwerk, das für viele Eigentümer kaum noch verständlich gewesen sei: "Diese Politik, die korrigieren wir jetzt", sagte Reiche. AfD: Heizungshammer durch die Hintertür Marc Bernhard (AfD) widersprach: "Sie wollen uns allen Ernstes erzählen, dass das Heizungsgesetz abgeschafft wird und in Zukunft wieder jeder die Heizung einbauen kann, die er will?" Vielmehr sei das neue Gesetz "nichts anderes als Habecks Heizungshammer durch die Hintertür". Die Biotreppe und der weiter steigende CO2-Preis bedeuteten faktisch das Verbot von Öl- und Gasheizungen. "Ihre angebliche Freiheit bei der Heizungswahl ist in Wirklichkeit eine Falle", sagte Bernhard. Öl und Gas blieben scheinbar erlaubt, aber mit der Biotreppe würden die Verbraucher dazu verpflichtet, Öl- und Gasheizungen in Zukunft mit bis zu 60 Prozent Biogas oder Bioöl zu betreiben. CDU/CSU: Wärmepumpe im Neubau ist Standard Lars Rohwer (CDU/CSU) widersprach dieser Argumentation. Im Neubau sei die Wärmepumpe heute bereits "absolut der Standard". Übertriebene Eingriffe in das Ordnungsrecht und eine "gesellschaftlich aufgeheizte Debatte sind deshalb völlig überflüssig", sagte er. Richtig sei, dass die Schwierigkeit im Gebäudebestand bei den energetischen Sanierungen liege, sie seien mitunter ein finanzieller Kraftakt. "Und diesen gilt es angemessen einzuschätzen und dann auch zu unterstützen." SPD: Klimaschutz ist kein Luxus Helmut Kleebank (SPD) wurde grundsätzlich. "Klimaschutz ist kein Luxus", befand der Sozialdemokrat. Der Klimawandel und der Klimaschutz seien für ihn soziale Fragen. Von den Folgen des Klimawandels seien Menschen mit kleinen Einkommen "härter als andere" betroffen. Andererseits könnten sich diese Gruppen am schlechtesten selbst an veränderte Bedingungen anpassen. "Diese Gruppen zu schützen, ist auch eine vorrangige Aufgabe von Politik". Er halte es jedoch für falsch, dass "der Umbau zu einer Welt ohne CO2-Emissionen von genau diesen Gruppen selbst gestemmt wird". Aus dem Grund brauche es eine Akzeptanz für die Wärmewende, das sei mit dem Gesetz aus der Ampelzeit nicht gelungen. "Aus dieser Realität ziehen wir heute Konsequenzen mit dem vorliegenden Gesetz", so Kleebank. Grüne: Regierung blendet Realität aus Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) warf Ministerin Reiche vor, die Realität auszublenden. "Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, machen Sie ein Gesetz, in dem Sie den Leuten sagen, kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht". Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs seien die Kosten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereits "explodiert". Nun lege die Bundesregierung ein Gesetz vor, "mit dem sie den Leuten im Grunde sagt, kauft noch mehr fossile Gasheizungen, was soll auch schon schiefgehen". Linke: Entwurf ist verfassungswidrig "Wir wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist", betonte dagegen Violetta Bock (Die Linke). Es gebe bereits zahlreiche Gutachten, und Klagen von Umweltverbänden seien in der Vorbereitung. "Wir erwarten von allen Abgeordneten des Bundestags, das Gesetz umfassend nachzubessern, um auch das Staatsziel des Klimaschutzes zu wahren", forderte sie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Das GEG der Ampel-Koalition sah vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Das käme in vielen Fällen einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Vorgabe entfällt. Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Die Lieferanten sollen dabei einer Informationspflicht unterliegen, um den Anteil korrekt zu bemessen. Grüngasquote und Grünheizölquote Darüber hinaus sind eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl geplant: Der Brennstoffhandel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. So sollen auch Heizungen im Bestand einen Klimaschutzbeitrag leisten. 2028 soll die Quote zunächst bei unter einem Prozent starten und dann steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden. Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten: Unter anderem soll die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgestockt werden. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen unter anderem entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen. (nki/11.06.2026)
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Für Innovationen am Bau braucht es mehr Fördermittel. Das machten die zu einem öffentlichen Fachgespräch im Nachhaltigkeitsbeirat geladenen Sachverständigen deutlich.