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Enquete-Kommission zum Medien- und Pressewesen gefordert

Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Informations- und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“. Über einen entsprechenden Antrag (21/6929(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Ausschuss für Kultur und Medien beantragt, konnte sich in der Abstimmung darüber aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen, die die Federführung beim Geschäftsordnungsausschuss sahen. "Zersplitterung von Zuständigkeiten" Die Kommission soll sich laut AfD-Fraktion aus 14 Abgeordneten und 14 Sachverständigen zusammensetzen und bis zum 1. Juli 2028 einen Abschlussbericht vorlegen. Aus Sicht der AfD wirft die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) im digitalen Informationsraum neue Fragen und Problemstellungen auf. Geschriebener Text im Internet unterliege, wenn er vom ÖRR stamme, dessen eigenen Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Stamme er von einem Presseunternehmen, könne er der freiwilligen Selbstkontrolle des Deutschen Presserates unterliegen. Stamme er von einem unabhängigen politischen Online-Publizisten, könne die Aufsicht einer Landesmedienanstalt zuständig sein. Diese „Zersplitterung von Zuständigkeiten“ sei kaum noch erklärbar und das Ergebnis einer Medienordnung, die immer weiter ausgedehnt worden sei. Durch die Verlagerung der Medien- und Nachrichtennutzung vor allem der jüngeren Generationen auf soziale Medien und andere digitale Angebote verliere der ÖRR nicht nur seine frühere Sonderstellung, sondern „zunehmend auch seine ehemals fast selbstverständliche Position als zentraler Informationsvermittler für die öffentliche Meinungsbildung“. Was die Kommission untersuchen soll Die Kommission soll unter anderem untersuchen, wie Internet, digitale Plattformen, Suchmaschinen, soziale Medien, neue publizistische Akteure und Künstliche Intelligenz die Entstehung, Verbreitung und Nutzung von Informationen sowie die öffentliche Meinungsbildung verändert haben. Untersucht werden sollen auch die Aufgaben, Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der Regulierungs-, Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Die Auswirkungen der Regulierung digitaler Plattformen und die Stellung des ÖRR innerhalb der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung sollen ebenfalls untersucht und geprüft werden. Auf Grundlage der Erkenntnisse solle die Kommission Leitlinien und Vorschläge für eine Neuordnung der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung entwickeln und bestimmen, welche Bereiche staatlicher Regulierung bedürfen und welche nicht. AfD: Öffentlich-Rechtliche berichten aus "fiktiver Realität" In der Debatte argumentierte Martin Erwin Renner (AfD), die aktuelle Medienordnung stamme aus dem vergangenen Jahrhundert und passe nicht mehr zu Bedingungen einer digitalen Medienwelt. Die Zeiten mit wenigen TV- und Radiosendern sei vorbei, heute könne jeder senden und empfangen. Die Bürger würden sich zunehmend auf Internetplattformen und in den sozialen Medien informieren. Das Festhalten am „verstaubten analogen Korsett“ der aktuellen Medienordnung zeuge von „der Angst der Mächtigen“ vor ungefilterten Debatten der Bürger in der digitalen Welt. Auf EU-, Bundes- und Länderebene würden immer mehr Aufsichtsgremien hinzuerfunden. Der durch „Zwangsgebühren“ finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk hingegen berichte „aus einer fiktiven Realität“ in einer Weise, die „sehr häufig an Desinformation grenzt“, kritisierte Renner. Trotzdem werde diese „heilige Kuh“ immer weiter gefüttert. Dies müsse beendet werden. CDU/CSU: Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) hielt der AfD vor, dass sie einen identischen Antrag auf Einsetzung einer solchen Enquete-Kommission bereits 2022 eingebracht habe. Seine Fraktion werde den Antrag wie damals erneut ablehnen. Der Bundestag könne laut seiner Geschäftsordnung eine Enquete-Kommission „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ einsetzen, führte Hoppenstedt an. Dies setze aber voraus, dass der Bundestag eine Entscheidungskompetenz zu dem Sachkomplex habe. Die Gesetzgebungskompetenz zur Medienordnung sei im Grundgesetz jedoch bei den Bundesländern verortet. Dies habe „gute und historische Gründe“, im Nationalsozialismus seien die Medien vom Staat gleichgeschaltet worden. Die Bundesländer würden ihrer Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch gerecht, argumentierte Hoppenstedt und verwies auf den Reformstaatsvertrag vom Dezember 2025 und die Ergebnisse der Enquete-Kommission des Landtags von Sachsen-Anhalt zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. SPD: Öffentlich-Rechtliche bieten hochwertige Versorgung In diesem Sinne argumentierte auch Holger Mann (SPD). Alle von der AfD angesprochenen Fragen würden längst von den Ländern diskutiert, dafür benötige man keine Enquete-Kommission des Bundestages. In Wirklichkeit gehe es der AfD lediglich um eine „Delegitimierung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie wolle das Vertrauen in die seriösen Medien untergraben. Dies zeige bereits die Ankündigung der AfD in Sachsen-Anhalt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen den Medienstaatsvertrag aufkündigen zu wollen. Die Qualität von Medien bemesse sich nicht nach Einschaltquoten, argumentierte Mann. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantierte für monatliche Gebühren von 18,36 Euro die journalistisch hochwertige Versorgung der Bürger mit Informationen. Dies sei „nicht teurer als ein Netflix-Abo“, aber dort werde nur Unterhaltung geboten. Grüne rügen Regierungskoalition Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der AfD ebenfalls entgegen, ihr Antrag sei von „pauschalen Unterstellungen“ gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geprägt und ignoriere zudem die föderale Ordnung der Bundesrepublik und die Kompetenz der Bundesländer. Zugleich erhob Tesfaiesus schwere Vorwürfe gegen die Regierungskoalition. Dies versuche den Informationszugang für Journalisten im Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken. Ohne dieses Gesetz wäre es der Presse nicht möglich gewesen, „den Masken-Deal“ des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn während der Corona-Pandemie aufzudecken. Die geplante Regelung, dass künftig ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für das Fragerecht der Presse vorliegen müsse, führe zu Intransparenz bei staatlichem Handeln, betonte die Abgeordnete. Linke kritisiert Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz Auch David Schliesing (Die Linke) kritisierte die geplanten Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz scharf. Dies sein „ein direkter Angriff auf die Demokratie“. Die Forderung nach einer Medien-Enquete wies er ebenfalls zurück. Der Antrag sei ein „Ladenhüter“ der AfD aus dem Jahr 2022, an dem sich inhaltlich nichts geändert habe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus staatsfern und föderalistisch organisiert. Es sei bezeichnend, dass die AfD dies ändern wolle. Die digitalen Medien seien im Gegensatz auch nicht unabhängig, sondern würden zum großen Teil von amerikanischen Tech-Konzernen kontrolliert. Letztlich wolle die AfD schlicht keine Medien, die über Rassismus, Rechtsextremismus und Klimawandel berichten. (aw/vom/eis/ste/09.07.2026)

Arbeit des Antiziganismus-Beauftragten

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung verweist in einer Antwort auf die vielen öffentlich zugänglichen Quellen, um sich über die Arbeit des Antiziganismus-Beauftragten zu informieren.

Arbeit der Missbrauchs-Beauftragten

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung kann keine detaillierten Informationen zu sämtlichen Treffen der Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bereitstellen, führt sie in einer Antwort aus.

Auswirkungen des Konversions-Moratorium in Rheinland-Pfalz

Verteidigung/Antwort Nach Angaben der Bundesregierung sind aktuell elf Liegenschaften in Rheinland-Pfalz von dem im Herbst 2025 erlassenen Moratorium für die Konversion militärischer Liegenschaften betroffen.

Zahl von "Gruppenvergewaltigungen" im Jahr 2025

Inneres/Antwort Im vergangenen Jahr hat es in Deutschland laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion 751 sogenannte Gruppenvergewaltigungen gegeben.

Zusammenarbeit mit Frankreich bei nuklearer Abschreckung

Verteidigung/Antwort Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD keine Angaben zur Zusammenarbeit mit Frankreich im Bereich der nuklearen Abschreckung.

Barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen

Inneres/Antwort Um die barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Einsatz von Quellen-TKÜ, IMSI- und WLAN-Catchern

Inneres/Antwort Der Einsatz von Quellen-TKÜ, IMSI- und WLAN-Catchern zur polizeilichen Gefahrenabwehr im Bereich der politisch motivierten Kriminalität ist ein Thema der Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage.

LG Zweibrücken: Körperverletzung mit Todesfolge: Zehn Jahre Haft nach Tod eines Zugbegleiters

LTO Nachrichten - 09.07.2026

Ein Fahrgast schlägt bei einer Ticketkontrolle mehrfach auf einen Zugbegleiter ein, zwei Tage später stirbt der Mann. Das LG Zweibrücken verurteilt den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Nebenkläger kritisieren das. 

Norton Rose Fulbright advises lenders on US$730 million green refinancing for ReNew's and Mitsui's hybrid renewable project in India

Norton Rose Fulbright - 09.07.2026
Norton Rose Fulbright has advised a consortium of lenders on the refinancing of a first-of-a-kind, 320MW “Round the Clock” hybrid renewable energy project developed by ReNew and Mitsui in India.

Abgesetzt: Bundestag debattiert Vorlagen gegen Linksextremismus

Der Bundestag hat die für Donnerstag, 9. Juli 2026, angesetzte Debatte über zwei angekündigte Anträge der AfD mit den Titeln "24-Punkte-Plan zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt und Terror – Jetzt gemeinsam handeln zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat" und "Prävention gegen Linksextremismus stärken – Jugendschutz und Präventionsforschung ausbauen“ sowie einen angekündigten Gesetzentwurf zur Sicherung der demokratischen Willensbildung, abgesetzt. Nach einstündiger Aussprache sollten der erste Antrag an den Innenausschuss, der zweite Antrag an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss federführend zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/07.07.2026)

Bundestag macht den Weg für antragsloses Kindergeld frei

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, den Weg für die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen freigemacht, was zu einer erheblichen Erleichterung für Eltern und Kindergeldstellen führen soll. Dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der die antragslose Zahlung ab dem zweiten Kind ab März 2027 vorsieht, stimmten in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/6979(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. AfD-Fraktion und Fraktion Die Linke enthielten sich. Abgelehnt wurde ebenfalls auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die AfD-Fraktion stimmten dafür, alle anderen Fraktion lehnten ab. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6992(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem unter anderem eine schnelle Erweiterung des antragslosen Verfahrens gefordert wird, wurde mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich. SPD: Das ist der Weg zu einem antragsarmen Staat In der Debatte erklärte Parsa Marvi (SPD), die staatlichen Leistungen müssten schnell, unkompliziert und ohne Bürokratie dort angekommen, wo sie gebraucht würden. „Wir machen einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen Staat, der das Leben der Menschen einfacher macht“, sagte Marvi. Wo Ansprüche eindeutig feststehen, sollten Leistungen möglichst automatisch gewährt werden. Und wo Informationen fehlen würden, sollten die Verfahren so einfach wie möglich sein. „Das ist der Weg zu einem antragsarmen Staat.“ Durch die Neuregelung könnten jedes Jahr 300.000 300.000 Anträge entfallen. Das bedeute eine Entlastung von 205.000 Stunden Bürokratie. AfD: Die Missbrauchsrisiken sind sehr hoch Kay Gottschalk (AfD) sagte, das antragsloses Kindergeld klinge zunächst sympathisch, aber zustimmen könne seine Fraktion trotzdem nicht. Die Missbrauchsrisiken seien sehr hoch. 528 Millionen Euro Kindergeld gingen direkt ins Ausland. In Bulgarien würden 27 Euro nationales Kindergeld gezahlt. Arbeite jemand aus Bulgarien hier, erhalte er 250 Euro Kindergeld, rechnete Gottschalk vor und sprach von einer Diskriminierung der hier lebenden Kinder. Mit dem antragslosen Kindergeld werde zudem eine Doppelstruktur errichtet. Gottschalk kritisierte, dass Missbrauch durch Scheinwohnsitze und Mehrfachbezug nicht kontrolliert werde. Die Koalition sei im Blindflug unterwegs und gehe grob fahrlässig mit dem Geld der Steuerzahler um. „Sie können es nicht“, stellte Gottschalk fest. Union: Den Menschen das Leben leichter machen Lukas Krieger (CDU/CSU) sagte, der Staat habe die Aufgabe, den Menschen das Leben dort leichter zu machen, wo er das könne. Genau darum gehe es bei diesem Gesetz. Es handele sich um einen kleinen, aber sehr konkreten Schritt hin zu einer moderneren, bürgernäheren und familienfreundlicheren Verwaltung. Wenn die Familienkasse alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorliegen habe, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung vorliege, dann könne das Kindergeld künftig ohne Antrag ausgezahlt werden. Ab Herbst 2027 solle das antragslose Verfahren auch auf das erste Kind ausgeweitet werden. Bei der Auszahlung des Geldes solle im Zweifel die Mutter das Kindergeld bekommen, sagte Krieger. Die Familienkasse werde hier durch klare Vorgaben gesteuert, damit die Rechte der Mütter besonders berücksichtigt würden. Den Gesetzentwurf der AfD bezeichnete Krieger als europarechtswidrig, Grüne: Viele werden von der Neuregelung nicht erfasst Dr. Moritz Heuberger (Bündnis 90/Die Grünen) würdigte, dass in Zukunft 300.000 Kindergeldanträge entfallen würden. Die Eltern würden entlastet, und deshalb würden die Grünen dem Gesetzentwurf zustimmen. Doch angesichts von 700.000 Geburten im Jahr werde nicht einmal die Hälfte der Eltern entlastet. Heuberger kritisierte, dass Kinder aus Pflegefamilien, Adoptivfamilien und Familien mit Bürgergeldbezug nicht von der Neuregelung erfasst würden. Man fordere daher einen barrierefreien und mehrsprachigen Kinder-Leistungs-Check, wo man mit einem Klick zu allen Leistungen komme. Wenn eine Firmengründung in 24 Stunden möglich sein werde, müsse auch der „Papierkram“ rund um eine Geburt binnen 24 Stunden erledigt werden können, forderte der Abgeordnete. Linke kritisiert Kürzungen bei Leistungen Doris Achelwilm (Die Linke) lobte, dass viele Mütter und Väter nicht mehr mit Formularen um Geld kämpfen müssten, das ihnen ohnehin zustehe. Sie forderte, das antragslose Kindergeld materiell zu untermauern. Die Koalition kürze jedoch wichtige Leistungen. Achelwilm sprach vom „größten Sparhammer“ der jüngsten Zeit durch die Reformpolitik der Koalition. Es könne doch nicht sein, dass ein Spitzenverdiener-Ehepaar über den steuerlichen Kinderfreibetrag erheblich mehr vom Staat bekomme als Bedürftige per Sozialrecht. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. (hle/bal/09.07.2026)

Quote des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllt

Verkehr/Antwort Die Bundesverwaltung erfüllt laut Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die Beschaffungsquoten für den ersten Referenzzeitraum im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes.

Einstellung des Mikrokreditfonds

Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung verteidigt und begründet in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage die Einstellung des Mikrokreditfonds (MKF).

Forschungssicherheits-Plattform soll im Herbst 2026 starten

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Die geplante Nationale Plattform für Forschungssicherheit soll im Herbst 2026 starten. Dies antwortet die Bundesregierung auf Grünen-Anfrage.

AfD fordert Maßnahmenpaket für die Wirtschaft

Wirtschaft und Energie/Antrag Die AfD-Fraktion fordert ein Maßnahmenpaket zur Belebung der Wirtschaft. In einem Antrag spricht sie sich besonders für eine Senkung von Energiesteuern aus.

Grüne: Verkehrssektor muss bis 2045 treibhausgasneutral sein

Verkehr/Antrag Mit dem Verweis auf "hitzebedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur" fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag, den Klimaschutz zu forcieren.