Aktuelle Nachrichten

Bundestag und Bundesrat stimmen zu: So sieht der neue Tankrabatt aus

LTO Nachrichten - 25.09.2026

Mit etwas Trickserei im Gesetzgebungsverfahren hat die Regierungskoalition ihren neuen Tankrabatt kurzfristig an den Start gebracht: Ab dem 1. Oktober sinken die Preise wieder. Kritik kommt sowohl von der Opposition als auch von CSU-Chef Söder.

Wollen Sie eine Ausbildungsreform, Frau Ministerin?

beck-aktuell - 25.09.2026
Wollen Sie eine Ausbildungsreform, Frau Ministerin? Bibliothek (2).jpg maximilian_amos Fr., 25.09.2026 - 13:50 Der Juristentag hat sich zu einer weitgehenden Reform des juristischen Staatsexamens bekannt. Ob die Forderungen umgesetzt werden, hängt aber von politischen Entscheidungsträgern ab. Die Bundesjustizministerin solle sich einschalten, fordert Quint Aly. Recht allgemein

Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren

Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Siebtes Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze“ (21/7824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, mit dem verwaltungsgerichtliche Verfahren modernisiert und beschleunigt werden sollen. Die Gerichte sollen entlastet und personelle Ressourcen flexibler eingesetzt werden können. Die Vorlage wurde im Anschluss an die 30-minütige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung sollen auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. Die Regelungen betreffen laut Bundesregierung die Zuständigkeit, die Rechtsmittel, den einstweiligen Rechtsschutz, die Vollstreckung sowie verschiedene sonstige Bereiche des Prozessrechts. Der überwiegende Teil des Gesetzes soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Unter anderem soll der Einsatz von Einzelrichtern ausgeweitet werden. Proberichter an Verwaltungsgerichten sollen künftig bereits sechs Monate nach ihrer Ernennung als Einzelrichter eingesetzt werden können; bislang gilt eine Sperrfrist von einem Jahr. Auch an Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen sollen Verfahren „sehr viel weitgehender als bislang erlaubt“ auf Einzelrichter übertragen werden können, sofern sie keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweisen und keine grundsätzliche Bedeutung haben. Beim Bundesverwaltungsgericht soll in erstinstanzlichen Verfahren häufiger eine Besetzung mit drei statt fünf Berufsrichtern möglich sein. Änderungen beim einstweiligen Rechtsschutz Änderungen sind zudem beim einstweiligen Rechtsschutz und bei den Rechtsmitteln vorgesehen. So sollen die in der gerichtlichen Praxis genutzten sogenannten Hängebeschlüsse gesetzlich geregelt werden, mit denen Gerichte vor ihrer eigentlichen Entscheidung vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen können. Querulatorischen, also offensichtlich aussichtslosen und rechtsmissbräuchlichen Klagen und Anträgen sollen Verwaltungsgerichte zudem mit der Anordnung einer Vorauszahlung von Gerichtskosten begegnen können. Reformiert werden soll - „im Interesse eines wehrhaften Rechtsstaates“ – auch die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gegen die öffentliche Hand. Kommt eine Behörde einer vollstreckbaren Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflicht nicht nach, soll ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Dieses kann laut Entwurf wiederholt und unter bestimmten Voraussetzungen auch periodisch fällig werden. Erleichtert werden soll zudem die Einlegung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte. Soweit die betreffende Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet, soll künftig auch eine einfache elektronische Übermittlung, also beispielsweise mittels E-Mail, möglich sein. Eine entsprechende Vereinfachung soll es verwaltungsseitig bei der Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung geben. Bundesrat fordert Änderungen Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen. Unter anderem wendet er sich gegen geplante Neuregelungen bei der Zulassung von Berufung und Revision. Diese könnten „neue Auslegungs- und Abgrenzungsfragen“ aufwerfen, die zum bisherigen Wortlaut bereits geklärt seien, und damit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung entgegenstehen. Auch die Möglichkeit, bereits bei der erstmaligen Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Behörde eine periodische Taktung vorzusehen, hält der Bundesrat für „unangemessen und unnötig“. Eine solche Regelung solle erst greifen, wenn eine erste Festsetzung und Vollstreckung erfolglos geblieben sei. Die Bundesregierung hält an beiden Regelungen fest. Bei den Rechtsmitteln sieht sie insbesondere im Revisionsrecht die Notwendigkeit, Rechtsschutzlücken zu schließen. Auch eine periodische Taktung des Zwangsgeldes müsse bereits mit dessen erster Androhung möglich sein, wenn eine Behörde von Anfang an erkennen lasse, dass sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen wolle, oder wenn ein Fall besonders zeitkritisch sei. Umgang mit Experimentierklauseln Darüber hinaus fordert der Bundesrat unter anderem Experimentierklauseln „zur praktischen Erprobung neuer digitaler Technologien, Kommunikationsformen und neuen Verfahrensabläufen“. Außerdem warnt er vor einer Überlastung der Gerichte durch mit Künstlicher Intelligenz erstellte umfangreiche Schriftsätze und fordert entsprechende rechtliche Instrumente. Der Bundesrat verweist darauf, dass dieser Trend in der Sozialgerichtsbarkeit „bereits stark fortgeschritten“ sei. Die Bundesregierung sieht grundsätzlich einen Nutzen in Experimentierklauseln, will diese aber nicht in dem vorliegenden Gesetzentwurf verankern. Die Umsetzung solle einer späteren Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vorbehalten bleiben. Auch möglichen prozessrechtlichen Regelungen zum Umgang mit KI-generierten Schriftsätzen will sie weiter nachgehen. Zudem verweist sie auf technische Lösungen. „Entsprechende Anwendungen werden aktuell durch die Länder insbesondere für den Zivilprozess entwickelt und erprobt und vom Bund durch die Digitalisierungsinitiative für die Justiz und künftig durch die Digitalsäule des Pakts für den Rechtsstaat mitfinanziert“, heißt es weiter. (scr/hau/25.09.2026)

Was auf Sammelanderkonten zukommt

beck-aktuell - 25.09.2026
Was auf Sammelanderkonten zukommt AdobeStock_BMF.jpg sara_stanisic Fr., 25.09.2026 - 13:20 Das Finanzministerium lässt Sammelanderkonten bis Ende 2027 Luft. Doch neue EU-Geldwäschevorgaben könnten dem DAV zufolge ihre Zukunft gefährden. Der Verein warnt vor überzogenen Prüfpflichten. Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare Öffentliches Wirtschaftsrecht

Besserer Zugang zu Schuldnerberatung

beck-aktuell - 25.09.2026
Besserer Zugang zu Schuldnerberatung AdobeStock_Schulden.jpg sara_stanisic Fr., 25.09.2026 - 13:13 Wer seine Schulden nicht bezahlen kann, soll Hilfe finden, unabhängig vom Wohnort. Wie das geht, hat der Bundestag jetzt festgelegt - nachdem ein Streit mit den Ländern zur Kostentragung ausgeräumt wurde. Öffentliches Recht

Forderung nach Einführung eines KI-Grenzschutzes beraten

„Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen“ lautet der Titel eines Antrags (21/6822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem sich die AfD-Fraktion für ein „technologiebasiertes Grenzschutzkonzept“ ausspricht. Der Bundestag hat den Antrag erstmals am Freitag, 25. September 2026, beraten. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, „ein Konzept ,Digitaler Grenzschutz Deutschland (DGD)' zu entwickeln und umzusetzen, das auf einem risikobasierten, rechtsstaatlich eingehegten Drei-Ebenen-Modell beruht“. Dazu soll nach dem Willen der Fraktion der Aufbau einer „risikobasierten digitalen Grenzerkennung“ zählen mit einem technisch gestützten System zur abschnitts- und anlassbezogenen Erkennung grenzüberschreitender Bewegungen. Umfassen soll dieses System laut Vorlage insbesondere „den Einsatz von Wärmebild- und Infrarotsensorik an besonders belasteten Grenzabschnitten, die Installation von Bewegungs- und Bodensensoren entlang bekannter Schleusungsrouten, den Einsatz von Drohnen zur Aufklärung sowie KI-gestützte Videosysteme zur Erkennung auffälliger Bewegungsmuster“. Ferner plädiert die Fraktion für eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Bundespolizei zu einem „KI-gestützten Grenzlage- und Analysezentrum“ sowie zu einem „nationalen Grenzlagezentrum, dass eine Echtzeitübersicht über grenzrelevante Lagen ermöglicht“. Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem einen Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Einsatzes von KI und automatisierter Datenanalyse im Grenzschutz vorlegen. (sto/hau/25.09.2026)

Bundestag billigt Bundespolizeigesetz

beck-aktuell - 25.09.2026
Bundestag billigt Bundespolizeigesetz AdobeStock_Bundespolizei.jpg sara_stanisic Fr., 25.09.2026 - 13:06 Im Juli gab es eine Panne bei der Abstimmung, jetzt steht die Kanzlermehrheit im Bundestag: Die Bundespolizei soll neue Befugnisse bekommen. sonst. besonderes Verwaltungsrecht

Abgesetzt: Maßnahmen zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt

Der Bundestag hat die Beratung zweiter AfD-Anträge am Freitag, 25. September 2026, von der Tagesordnung abgesetzt. Die Anträge mit den Titeln „24 Maßnahmen zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt und Terror – Jetzt gemeinsam handeln zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat" und „Sachbeschädigungen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert abbilden“ sollten ursprünglich dem Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. (hau/22.09.2026)

Norton Rose Fulbright wins Financial Times Innovative Lawyers Europe Award for ‘Innovation in Strategic Direction’

Norton Rose Fulbright - 25.09.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has been recognised for ‘Innovation in Strategic Direction’ at the Financial Times Innovative Lawyers Europe Awards 2026.

Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung erörtert

Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Gemeinsam mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken“ (21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Sicherheit im Wandel – Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation" (21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde der Gesetzentwurf im Anschluss an die halbstündige Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf soll die Handlungsfähigkeit des Staates durch entbürokratisierte und schnellere Verwaltungsverfahren gestärkt werden soll. Das bislang geltende Schriftformerfordernis im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern führe zu einem Aufwand, der in Zeiten zunehmender Digitalisierung vermeidbar sei, heißt es in der Vorlage. Zudem soll die Vermittlung in Erwerbsarbeit als zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit gestärkt werden, womit auch eine Anpassung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung einhergeht. Aufgrund des demografischen Wandels stehe die Bundesagentur für Arbeit zudem vor grundlegenden Herausforderungen, die durch eine digitalisierte Arbeitsverwaltung gemindert werden könnten. So rechne sie bis 2032 mit einem Personalrückgang aufgrund altersbedingter Abgänge und Fluktuation in erheblichem Ausmaß. „Die konsequente Digitalisierung der Arbeitsverwaltung kann hier dazu beitragen, dem drohenden Personalengpass entgegenzuwirken“, betont die Regierung weiter. Recht der Arbeitslosenversicherung Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Anträge sowie die für die im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vorgesehenen Sozialleistungen erforderlichen Angaben sollen künftig vorrangig digital gestellt werden. Die derzeit noch im SGB III vorhandenen Schriftformerfordernisse sollen abgeschafft werden. „So wird bei der Vermittlung durch Dritte unter anderem das Schriftformerfordernis bei Verträgen mit privaten Arbeitsvermittlern durch ein Textformerfordernis ersetzt. Regelungen, die ein persönliches Erscheinen vor Ort erfordern, werden durch die Möglichkeit der Videotelefonie ersetzt und die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung wird erhöht. Durch eine Experimentierklausel werden zusätzliche Räume für innovatives Verwaltungshandeln und moderne Ansätze geschaffen.“ Das Gesetz soll zudem Erleichterungen für Unternehmen bringen, indem der Arbeitsschutz digitalisiert und modernisiert wird. Dabei geht es insbesondere um die Herabstufung von Schriftformerfordernissen auf die Textform nach Paragraf 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Denn die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier und verursacht somit Medienbrüche in digitalisierten Prozessen. Durch das Gesetz sollen Abläufe vereinfacht werden, ohne dabei Schutzstandards in Frage zu stellen“, bekräftigt die Regierung. Antrag der AfD Eine Reform der Arbeitslosenversicherung mit einer Stärkung des Versicherungsprinzips fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Arbeitslosenversicherung stehe mit ihrer aktuell schwierigen Finanzlage exemplarisch für den zunehmenden finanziellen Druck auf die deutschen Sozialkassen insgesamt. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung verzeichneten gemäß einschlägiger Fachstatistiken steigende Beitragssätze und wachsende Finanzierungsprobleme, führen die Abgeordneten in dem Antrag aus. Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, die Finanzierungsstruktur der Arbeitslosenversicherung nach dem Versicherungsprinzip neu zu ordnen, indem versicherungsfremde Leistungen gesetzlich eindeutig als solche definiert und vollständig, transparent und dauerhaft aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Sämtliche Leistungen und Maßnahmen müssten eindeutig einem Rechtskreis (Zweites oder Drittes Buch Sozialgesetzbuch, SGB II und SGB III) zugeordnet und jede Misch-, Quer- oder Kofinanzierung zwischen SGB II und SGB III beendet werden. Im Falle der Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung sollen die hierdurch entstehenden Mehrbelastungen durch steuerliche Entlastungen vollständig kompensiert werden, fordert die Fraktion. Antrag der Grünen Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Eine zukunftsfähige Arbeitslosenversicherung kann die Menschen während ihres gesamten Erwerbslebens, von der Berufsberatung und Ausbildung am Beginn des Erwerbslebens, über die Arbeitssuche und die Weiterbildung bis hin zur sozialen Absicherung von Übergängen im Erwerbsleben begleiten. Um diesen Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen gerecht zu werden, soll die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung bei der Arbeitsförderung unter anderem eine stärkere Konzentration auf die wirtschaftlichen Transformationsprozesse. Bestehende regionale Strukturen für Beratung, Vernetzung und Qualifizierung müssten gestärkt, betriebsübergreifende Lösungen für Beschäftigte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert sowie Kurzarbeit und Transferinstrumente stärker mit Qualifizierung verbunden werden. Weiterbildung soll noch stärker als bisher als wichtiges Instrument der Transformation und Fachkräftesicherung finanziell und strukturell ausgeweitet werden. Auch müsse geprüft werden, wie in Zeiten zunehmender hybrider Erwerbsverläufe Absicherungslücken besser geschlossen werden könnten, heißt es in dem Antrag. (che/hau/25.09.2026)

BGH zur Street Art in Wuppertal: WEG durfte Anbringung eines Fassadengemäldes beschließen

LTO Nachrichten - 25.09.2026

Von einem Kunstprojekt mit großflächigen Street-Art-Bildern wollte ein Eigentümer mit der Fassade seines Hauses kein Teil sein. Er kämpfte gegen den Beschluss seiner WEG, blieb aber vorm BGH erfolglos, der sich zum Wesen der Kunst äußerte.

Wochenzeitung „Das Parlament“: Grünen-Fraktionsvize von Notz dringt auf Nachbesserungen bei der Reform des Nachrichtendienstrechts

Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 26. September 2026) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz dringt auf Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts in Deutschland. Es sei grundsätzlich richtig, die Befugnisse der Nachrichtendienste zu stärken, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfaktion in einem Gespräch mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ über den Reform-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dabei machten die Grünen allerdings Unterschiede zwischen dem Auslandsnachrichtendienst, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Inlandsnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). So teilten sie die Ansicht, dass Befugnisse möglich sein müssen, im Ausland auch operativ wirken zu können, fügte das Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission hinzu. „Wenn ein Staat an einer Atombombe baut, der dies nicht tun sollte, wäre es ein operativer Vorgang, ein Virus in die Zentrifugenanlage einzubringen, der diese Vorrichtung verlangsamt oder zerstört, damit kein Uran angereichert werden kann“, nannte von Notz als Beispiel. Das sei heute für den BND nicht möglich und auch nicht legitim, doch in Zeiten, „in denen wir uns nur noch bedingt auf bisherige Kooperationen verlassen können, brauchen wir die Befugnisse“. Im Inland gibt es dagegen nach seinen Worten eine klare Aufgabenverteilung: Der Verfassungsschutz sammele Informationen und wenn diese konkrete Probleme aufzeigten, übernehme die Polizei. Zwar brauche auch das Bundesamt für Verfassungsschutz „moderne und schlagkräftige Befugnisse“. Der vorliegende Entwurf schieße aber „in vielen Punkten deutlich über das Ziel und über verfassungsrechtliche Vorgaben hinaus“. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr von Notz, braucht es aus Ihrer Sicht eine Reform des Nachrichtendienstrechts? Konstantin von Notz: Ohne jeden Zweifel braucht es die. Das Recht der Nachrichtendienste ist über Jahrzehnte sehr krautig vor sich hingewachsen. Das Bundesverfassungsgericht mahnt Reformschritte seit langem an. Auch angesichts gestiegener Bedrohungslagen von innen wie von außen muss man dringend etwas tun. Das Parlament: Was ist an dem nun vorliegenden Gesetzentwurf positiv zu bewerten? Von Notz: Es ist grundsätzlich richtig, die Befugnisse der Nachrichtendienste zu stärken. Wir als Grüne haben bei der Bereichsausnahme im 500-Milliarden-Sondervermögen erkämpft, die Nachrichtendienste mit aufzunehmen, weil wir finden, dass sie technisch und personell besser ausgestattet sein müssen. Wir finden es richtig, ihnen angemessene und moderne Befugnisse zu geben. Wir machen allerdings Unterschiede zwischen dem Auslandsnachrichtendienst und dem Inlandsnachrichtendienst. Das Parlament: Schauen wir doch zuerst mal auf den Auslandsnachrichtendienst, den BND. Was soll er künftig tun können, was ihm bisher untersagt ist? Von Notz: Bisher sind die deutschen Nachrichtendienste auch aus einem historischen Verständnis reine Informationssammelstellen, aber selbst nicht operativ tätig. Das ist in den meisten Ländern, mit denen wir kooperieren, anders. Diese Befugnisse, im Ausland auch operativ wirken zu können, die will man jetzt schaffen. Wir teilen die Ansicht, dass das möglich sein muss. Genauso klar ist, dass damit auch eine Stärkung der Kontrolle einhergehen muss, klare Verantwortlichkeiten geschaffen werden und der Umgang mit diesen Befugnissen insgesamt verhältnismäßig ist. Das Parlament: Sie sprechen von operativ tätig werden. Was kann man sich darunter vorstellen? Von Notz: Wenn ein Staat an einer Atombombe baut, der dies nicht tun sollte, wäre es ein operativer Vorgang, ein Virus in die Zentrifugenanlage einzubringen, der diese Vorrichtung verlangsamt oder zerstört, damit kein Uran angereichert werden kann. Das wäre heute für den BND nicht möglich und auch nicht legitim. Es sind solche Operationen, die Gefahren bereits im Vorfeld abwenden, Terroranschläge auch schon vor dem Versuchsstadium verhindern, was viele andere Dienste auf der Welt können, deutsche aber nicht. In diesen Zeiten, in denen wir uns nur noch bedingt auf bisherige Kooperationen verlassen können, brauchen wir die Befugnisse. Das Parlament: Innenminister Dobrindt hat bei der ersten Lesung gesagt, wenn ein Bombenanschlag auf Deutschland geplant ist, muss es möglich sein, dass der Verfassungsschutz als Abwehrdienst den Sprengstoff entschärft, austauscht und manipuliert. Das sehen Sie anders? Von Notz: Wir sehen, dass es im Inland schon eine Behörde gibt, die dafür zuständig ist – nämlich die Polizei. Wir haben nicht nur das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Wir haben noch 16 Landeskriminalämter und 16 Landesämter für Verfassungsschutz. Und da soll jetzt noch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Gefahrenabwehrbefugnissen im Geheimen wirken können? Das sorgt eher für weitere Unklarheit und Chaos. Es gibt bislang eine klare Aufgabenverteilung: Der Verfassungsschutz sammelt Informationen und wenn diese konkrete Probleme aufzeigen, übernimmt die Polizei, gegebenenfalls eng abgestimmt mit Behörden wie dem Generalbundesanwalt. Das ist verfassungsrechtlich so gewollt. Das Parlament: Also braucht der Inlandsnachrichtendienst keine neuen Befugnisse? Von Notz: Natürlich braucht auch das Bundesamt für Verfassungsschutz moderne und schlagkräftige Befugnisse. Dagegen stellen wir uns nicht pauschal. Der vorliegende Entwurf schießt aber in vielen Punkten deutlich über das Ziel und über verfassungsrechtliche Vorgaben hinaus. Bei der heimlichen Wohnungsdurchsuchung beispielsweise sehen wir eine starke Unwucht. Das Parlament: Zweifeln Sie an der Verfassungskonformität des Gesetzes? Von Notz: Beispielsweise in der Frage des heimlichen Zutritts in die Wohnung oder auch bei der Datenmanipulation auf den Rechnern von Betroffenen wird ein sehr sensibler Bereich angeschnitten. Wir werden sehen, was die unabhängigen Sachverständigen bei den demnächst stattfindenden Anhörungen sagen. Wenn da der Tenor ist, dass das Ganze voll drüber ist, hoffe ich, dass auch die Koalition bereit ist, sich zu bewegen. Es ist schließlich niemandem geholfen, wenn in zwei Jahren dieses Gesetz erneut in Karlsruhe scheitert. Daher sollten wir es so verabschieden, dass es trägt. Wir signalisieren unsere grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung. Aber wir sind nicht bereit, offen verfassungswidrige Dinge mitzumachen. Das Parlament: Gilt das auch für den Einsatz von Staatstrojanern und überhaupt den Zugriff auf fremde IT-Systeme? Von Notz: Hier ist der entscheidende Punkt, dass es ein „Schwachstellenmanagement“ braucht. Wenn der Staat IT-Sicherheitslücken ausnutzt, um in Systeme einzudringen, muss er dafür sorgen, dass diese Lücken die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle nicht maximal gefährden. Es braucht also eine Bewertung, ob das bewusste Aufhalten und Ausnutzen dieser Lücken staatliche Strukturen, Wirtschaftsunternehmen und Menschen gefährden. Dann müssen sie umgehend geschlossen und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldet werden, auch wenn man damit Angriffe starten könnte. Denn in der Verhältnismäßigkeitsabwägung wäre der Schaden höher als der Nutzen. Umgekehrt gilt: Wenn diese Gefahren nicht bestehen, kann man unter engen rechtsstaatlichen Grenzen solche Dinge machen. Das Parlament: Der Entwurf sieht die Nutzung von KI vor. Zum einen, um große Datenbestände automatisiert auszulesen. Zudem sollen KI-Systeme selbstständig operative Maßnahmen einleiten können, also etwa sogenannte Hackbacks. Wie stehen Sie dazu? Von Notz: So wie es für KI insgesamt dringend zukünftig einen – bestenfalls international verbindlichen – Regulierungsrahmen geben muss, muss es auch klare Regeln für die Anwendung von KI durch den Staat geben. Dies gilt erst recht, wenn Behörden, die mit repressiven Instrumenten ausgestattet sind, KI-Anwendungen nutzen. In bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Man kann jetzt aber nicht jeden Eierdieb mit der riesigen KI-Maschinerie angreifen. Auch das wäre völlig unverhältnismäßig. Wir brauchen auch hier rechtsstaatliche Schutzmechanismen. Gerade mit Blick auf die Verarbeitung großer Datenmengen, auch aus dem Internet, brauchen wir gute gesetzliche Regelungen, um all das rechtsstaatlich auszugestalten. Das Parlament: Künftig soll der Unabhängige Kontrollrat für die Rechtskontrolle über alle Nachrichtendienste des Bundes zuständig sein. Hat das Auswirkungen auf das Parlamentarische Kontrollgremium? Von Notz: Die Rolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums muss mit der Reform in jedem Falle gestärkt werden. Ich habe auch von Seiten der Koalition wahrgenommen, dass das im parlamentarischen Verfahren noch passieren soll. Was den Kontrollrat angeht, so glaube ich, dass der insgesamt etwas pluraler und heterogener aufgestellt werden sollte. Denn eine gute Kontrolle, eine echte Fachaufsicht, ist die Voraussetzung dafür, dass Karlsruhe bei diesem Zuwachs an Befugnissen überhaupt mitmacht. Das Interview führte Götz Hausding. Konstantin von Notz ist seit 2009 Mitglied des Bundestages. Der Grünen-Fraktionsvize ist stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

In-house legal forum 

Norton Rose Fulbright - 25.09.2026
Our webinar series will help keep you up-to-date with the major issues and significant developments likely to affect in-house legal teams.

Nordisch by Nature reicht nicht

beck-aktuell - 25.09.2026
Nordisch by Nature reicht nicht Friesisch.jpeg nina_setzer Fr., 25.09.2026 - 12:11 Ein Mann aus Essen wollte seinen Namen nach friesischer Tradition ändern. Er habe Friesen kennengelernt und ihre Mentalität schätzen gelernt. Das AG Essen stellte jedoch eine andere Frage: Was macht einen Friesen rechtlich aus? Familienrecht