Aktuelle Nachrichten

AfD gegen Beistandsklausel und EU-Mitgliedschaft für Ukraine

Auswärtiges/Antrag Die AfD-Fraktion setzt sich gegen eine EU-Mitgliedschaft und gegen militärische Beistandsgarantien für die Ukraine ein. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstag.

AfD fordert Aufhebung energiebezogener Sanktionen

Wirtschaft und Energie/Antrag Die AfD-Fraktion will hohen Energiepreisen entgegenwirken, indem Sanktionen gegen Russland aufgehoben werden. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstag.

Grüne fordern Arbeitsversicherung

Arbeit und Soziales/Antrag Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.

Staatsanwaltschaft Leipzig zum Vorfall im Zoo: Einschläferung von Tigerbabys war nicht strafbar

LTO Nachrichten - 23.09.2026

Nachdem ihre Mutter sie vernachlässigt hatte, schläferte der Leipziger Zoo drei Tigerbabys wegen ihres schlechten Gesundheitszustands ein. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass eine Aufzucht von Hand nicht verpflichtend war.

Reisebranche beklagt Bürokratie

Der Tourismusausschuss beschäftigte sich am Mittwochnachmittag, 23. September 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit der Lage der Reisebüros und der Reiseveranstalter. Die Unternehmen klagen über Zuwachs von Bürokratie und den damit verbundenen Kosten- und Zeitaufwand. Experte: Kleine Unternehmen am Rand der Belastbarkeit Prof. Dr. Nico Stengel, Professor für Reiseveranstaltermanagement und Reisevertrieb an der Hochschule Kempten, machte deutlich, dass von den rund 11.000 Reisebüros in Deutschland rund 5000 unabhängige, inhabergeführte Reisebüros seien. Der gesamte gebuchte Reiseumsatz der Reisebüros habe im Jahr 2025 rund 21 Milliarden Euro betragen. Außerdem agierten in Deutschland rund 1.700 Reiseveranstalter sowie etwa 1000 Busreiseveranstalter. Der Markt der Reiseveranstalter in Deutschland sei mit einem Umsatzvolumen von 43,4 Milliarden Euro der größte Reiseveranstalterquellmarkt in Europa und wachse seit Jahrzehnten kontinuierlich. "Die Reiseveranstalter und Reisebüros sind aktuell mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert, davon jedoch in unterschiedlichem Maße betroffen", sagte Stengel. Die Unternehmen seien durch sich stetig verändernde gesetzgeberische Rahmenbedingungen gefordert. So werde vor allem die novellierte EU-Pauschalreiserichtlinie (2026/1024) als "zu streng und zu stark auf den Kunden fokussiert angesehen", sagte er. Weiterhin seien gleichzeitig neue Anforderungen wie die Reform der EU-Fluggastrechteverordnung (2027/97), die Einführung der E-Rechnung und Neuerungen im Verbraucher- und Versicherungsrecht umzusetzen, "was kleine Unternehmen an den Rand der Belastbarkeit bringen kann", warnte Stengel. KI-Anwendungen in der Reisewirtschaft Albin Loidl, Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), berichtete, dass sich kleine und eigenständige Reisebüros nicht nur mit einem verändertem Kundenverhalten, sondern vor allem mit neuen technologischen Möglichkeiten konfrontiert sähen. Vor allem der Einsatz von Künstlicher Technologie (KI) sei bei den meisten Reiseveranstaltern die Regel. "Bei Reisebüros werden KI-Anwendungen insbesondere bei größeren Reisebüroketten und im Geschäftsreisebereich bereits bei Planungs- und Buchungsprozessen eingesetzt", erläuterte er. Der DRV begrüße den zielgerichteten Einsatz von KI durch Reisevertrieb und Reiseveranstalter, um Prozesse zu beschleunigen und eine Entlastung bei repetitiven Tätigkeiten zu erzielen. "Als ernste Bedrohung sieht die Reisewirtschaft jedoch den Abfluss wertvoller Daten und Informationen sowie die mögliche Verschiebung digitaler Besucher- und Umsatzströme zulasten lokaler Anbieter", sagte Loidl. Ohne rechtliche Begrenzung der globalen Technologiekonzerne drohe eine bedenkliche Marktkonzentration, bedingt nicht zuletzt durch den potentiellen Zugriff auf Kundendaten. Den Gesetzgeber forderte er auf, "für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums und faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen". "10 Prozent des Umsatzes gehen in die Verwaltung" In der Anhörung beklagte Jens Freudenberg, Gründer und Geschäftsführer des Touren- und Reiseanbieters Scandtrack Touristik, die Wettbewerbsbedingungen der kleinen und mittleren Anbieter und rechnete vor, dass sein Unternehmen mit fünf Angestellten "von Pauschalreiserecht bis KI-Kennzeichnung" die gleichen Vorgaben zu erfüllen habe "wie ein Konzern". 35 bis 40 Prozent seiner Arbeitszeit gingen in Verwaltung und Nachweise, rund zehn Prozent des Umsatzes. Auch bei der Insolvenzabsicherung seien große Unternehmen im Vorteil. "Veranstalter unter zehn Millionen Euro Umsatz zahlen bei der Versicherung das Zwei- bis Dreifache des Fondsbeitrags - oder liefern im Reisesicherungsfonds Nachweise wie ein Konzern", sagte Freudenberg. Sein Unternehmen bestehe seit 1995, er beschäftige neben seinen fünf festangestellten Mitarbeitern in der Saison bis zu 20 externe Arbeitskräfte. Freudenberg forderte abgestufte Nachweis-, Melde- und Prüfpflichten für Betriebe unter 20 Beschäftigten. Darüber hinaus sollte die Pauschalreiserichtlinie "KMU-tauglich umgesetzt werden". Die Regel "Anzahlung 20/30(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Prozent" sollte erhalten bleiben, und es sollten keine nationalen Fristverkürzungen geben. "Die persönliche Beratung ist ein Alleinstellungsmerkmal" Peggy Hähnel, Geschäftsführerin von Peggy´s Reisewelt, einem mobilen Reisebüro in Cottbus, sieht zwar gute Chancen für kleine Reisebüros. "Die persönliche Beratung ist ein Alleinstellungsmerkmal", sagte Hähnel. Ihre Kunden schätzten einen festen Ansprechpartner, insbesondere bei Fernreisen, Kreuzfahrten, Rundreisen und bei hochwertigen Individualreisen. Jedes kleine Reisebüro könne sich auf bestimmte Zielgruppen und Themen konzentrieren und spezialisieren, lautet ihr Rat. Bei Individualreisen werde die Vergleichbarkeit über große Onlineportale schwieriger, das sei ein Vorteil für Anbieter wie sie. Zudem seien kleine, mitarbeitergeführte Reisebüros persönlicher Ansprechpartner, "auch am Wochenende und abends erreichbar und können bei Umbuchungen oder Problemen vor Ort sofort reagieren". Schutz vor "irreführenden Umweltversprechen" Roland Streicher, Gründer und Inhaber von ReNatour, einem Reiseveranstalter für nachhaltigen Tourismus mit Sitz in Nürnberg, schloss sich seiner Vorrednerin an. Auch er sieht "trotz aller Herausforderungen" für kleine und mittelständische Reiseveranstalter grundsätzlich gute Zukunftschancen. "Reisende fragen zunehmend nach authentischen Erlebnissen, persönlicher Beratung, Spezialisierung und glaubwürdigen Nachhaltigkeitskonzepten", sagte Streicher. Allerdings mahnte auch er "verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und praktikable Regulierungen" an. Am Beispiel der EmpCo-Richtlinie ("Empowering Consumers for the Green Transition") der Europäischen Union zeigte er auf, wie der Wettbewerb verzerrt werde. Das Hauptziel der EmpCo-Richtlinie sei, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen und sie zu nachhaltigeren Kaufentscheidungen zu befähigen. "Doch die Umsetzung der Richtlinie sorgt gleichzeitig für eine große Verunsicherung bei den Unternehmen", sagte Streicher. Welche Formulierungen künftig mit welchen Nachweisen zulässig seien, werde unter Fachleuten kontrovers diskutiert. Auch anerkannte Initiativen oder Zertifizierungen seien zurückhaltend bei der Herausgabe von EmpCo-konformen Formulierungen. "Es braucht einen Positiv-Leitfaden für nicht angreifbare Formulierungen. Bislang ist nur bekannt, was nicht geht", sagte er. Ziel eines bisher im Bereich Nachhaltigkeit engagierten Unternehmens könne es nicht sein, sämtliche Begriffe wie "nachhaltig", "regional", "umweltfreundlich" aus der Kommunikation zu löschen. Rahmenbedingungen für den unabhängigen Reisevertrieb Marija Linnhoff, Erste Vorsitzende beim Verband unabhängiger selbständiger Reiseunternehmen - Bundesverband (VUSR), machte auf eine "grundlegende rechtliche Frage" aufmerksam und verlangte eine Antwort darauf, ob "das traditionelle Handelsvertretermodell noch zur wirtschaftlichen Realität des heutigen unabhängigen Reisebüros passt". Ein modernes, unabhängiges Reisebüro entscheide heute über sein Sortiment, vermittele Produkte zahlreicher Anbieter, beschäftige eigenes Personal, investiere in eigene Technik und in eigenes Marketing, trage seine Betriebskosten und sein unternehmerisches Risiko und baue eine eigene Kundenbeziehung auf. Diese Entwicklung finde inzwischen auch in der Rechtsprechung ihren Niederschlag. "Eine besondere Bedeutung hat das Urteil des OLG Düsseldorf vom 13. Mai 2026 im Rechtsstreit zwischen AIDA Cruises und S-Markt & Mehrwert", erklärte sie. Das Gericht habe die Stellung des Vermittlers im konkreten Fall kartellrechtlich nicht als die eines sogenannten "echten" Handelsvertreters behandelt. Damit sei deutlich geworden, dass die traditionelle rechtliche Einordnung des Reisevertriebs nicht mehr ohne Weiteres mit seiner heutigen wirtschaftlichen Realität gleichgesetzt werden könne. "Wenn Reisebüros einerseits wie selbstständige Unternehmer investieren, wirtschaftliche Risiken tragen und eigenständig am Markt auftreten, andererseits aber weiterhin in wesentlichen Bereichen den Bindungen eines klassischen Handelsvertretermodells unterliegen sollen, entsteht ein Spannungsverhältnis", sagte Linnhoff. Deshalb müsse offen diskutiert werden, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen künftig für den unabhängigen Reisevertrieb gelten sollten. "Es geht nicht darum, das Handelsvertretermodell kurzfristig abzuschaffen, sondern darum, Rechtssicherheit zu schaffen und die tatsächliche unternehmerische Rolle moderner Reisebüros anzuerkennen", sagte sie. (nki/23.09.2026)

Zivile Perspektiven für ehemalige Bundeswehrangehörige

Verteidigung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, die berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes zu stärken.

AfD fordert Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch

Arbeit und Soziales/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, Sozialleistungsmissbrauch zu stoppen und Lücken im Aktionsplan der Bundesregierung schließen.

Linken-Antrag zu Schrottimmobilien abgelehnt

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Der Bauausschuss hat am Mittwoch einen Antrag der Linken zu Schrottimmobilien abgelehnt. Die Fraktion wollte es Kommunen leichter möglich machen, solche Immobilien zu erwerben.

Bundesregierung betont Rolle des Bauhauses

Kultur und Medien/Antwort Die Bundesregierung sieht keine "Gefahr einer unkritischen Heroisierung des Bauhauses", wie sie in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage betont.

Grüne wollen berufliche Bildung stärken

Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag eine Stärkung der beruflichen Bildung in Deutschland.

Grüne scheitern mit Antrag zum Ostseeschutz

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Bündnis 90/Die Grünen sind im Umweltausschuss mit einem Antrag zum Schutz der Ostsee gescheitert. Gegen die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen und die AfD bei Enthaltung der Linken.

Boris Pistorius: Unsere Sicherheit ist in Gefahr

„Unsere Sicherheit ist in Gefahr, so sehr, wie schon lange nicht.“ Mit diesen Worten eröffnete Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sein Eingangsstatement in der Befragung der Bundesregierung des Bundestages am Mittwoch, 23. September 2026. Die Bedrohung durch Russland habe sich in den letzten Wochen zugespitzt. Die jüngsten Ereignisse wie der Drohnenanschlag am Leipziger Flughafen seien Eskalationsstufen, „die wir so bisher nicht erlebt haben“. „Moskau testet unsere Reaktion“, sagte der Minister. Deutschland habe nach den Vorfällen in Leipzig besonnen, aber nicht eskalierend reagiert. Bei der Ukraine-Unterstützung nicht nachzulassen, bleibe „Leitlinie unseres Handelns“, versicherte Pistorius. Es werde in modernes Gerät investiert, die Ausgaben für Forschung, Technologie und Technologie stiegen im nächsten Jahr auf 6,25 Milliarden Euro. Bereits heute würde knapp die Hälfte der Investitionen für Zukunftstechnologien ausgegeben. Die Bundeswehr werde auch attraktiver, 2025 seien rund 25.000 neue Soldaten eingestellt worden, „so viele wie nie zuvor seit Aussetzung der Wehrpflicht“. Bis Ende August 2026 seien 17.000 neue Einstellungen zu verzeichnen gewesen. Bei den Bewerbungen betrage das Plus fast 30 Prozent. Linnemann: Wer krank ist, soll schnell Hilfe bekommen Neben dem Verteidigungsminister stellte sich auch der neue Gesundheitsminister Dr. Carsten Linnemannn (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Er hob hervor, dass die beste Gesundheitspolitik die sei, die Krankheiten gar nicht erst entstehen lasse. „Wer krank ist, soll schnell Hilfe bekommen“, versprach Linnemann. Versorgung und Bezahlbarkeit seien kein Gegensatz, wer beides wolle, müsse die Systeme effizienter machen. In Deutschland hätten die Menschen mehr als eine Milliarde Arztkontakte im Jahr, täglich würden in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr als eine Milliarde Euro ausgegeben. Strukturen müssten reformiert, Bürokratie weggeräumt und Abläufe digitalisiert werden, „damit Zeit und Geld genau dort ankommt, wo behandelt wird“. Deutschland habe die besten Voraussetzungen, eines der leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt zu werden, sagte der Minister. Die mehr als sechs Millionen Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, gelte es weiter zu stärken. Die Beiträge müssten „in Schach gehalten werden“, denn die Beitragsbelastung sei eine der größten Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Perspektivisch sei das Ziel, die Beiträge zu senken. Nicht zugelassen werden dürfe, dass medizinisches Personal angegriffen wird. Diejenigen, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause pflegen, nannte Linnemann „Alltagshelden“ für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Litauen-Brigade und Rüstungsinvestitionen An den Verteidigungsminister richtete Jan Nolte (AfD) die Frage, ob die Verlegung einer ganzen Brigade nach Litauen eine richtige Entscheidung gewesen sei, was Pistorius bejahte. Es gebe keine Probleme, Personal für die Brigade zu finden. Versetzt werde eine mittlere dreistellige Zahl von Soldaten, es gebe mehr als 80 Prozent Freiwillige. Die Brigade werde nicht zum Schutz Litauens, sondern der Nato-Ostflanke verlegt. Das sei ein Signal der Abschreckung „von höchster Priorität“, so der Minister. Die Alliierten hätten „volle Hochachtung“ für diesen Schritt. Thomas Erndl (CDU/CSU) fragte angesichts eines Rekordhaushalts für Verteidigung, wie der Minister sicherstellen wolle, dass das Geld effizient eingesetzt wird. Es gehe darum, die über Jahre entstandene Investitionslücke schnell zu schließen, 50 Prozent der Mittel gingen in modernste Technologien. Was die Preisgestaltung angeht, verwies Pistorius auf Angebot und Nachfrage. Bessere Prüf- und Lieferkettenkontrollen seien Instrumente, um unnötige Preissteigerungen zu vermeiden. Die Antwort auf eine Frage von Ulrich Thoden (Die Linke) zu den Kosten der Beschaffungsmaßnahmen will der Minister schriftlich nachreichen. Kasernensanierung und Gefahrenzulage Nach dem Personalaufwuchs in der Bundeswehr und der dafür erforderlichen Infrastruktur erkundigte sich Claudia Moll (SPD). Der Minister sagte, ehemalige Kasernen würden reaktiviert, Bestandskasernen saniert und es seien mobile Unterkünfte mit 8.000 Betten geplant. Für Wehrpflichtige würden 54.000 Betten, für Ausbilder 8.000 Betten geschaffen. Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) thematisierte unter anderem die Gefahrenzulage von 550 Euro für Minentaucher, die eine lebensgefährliche Arbeit leisteten. Der Minister wolle sie höchstens inflationsbedingt anheben, das sei „beschämend“. Pistorius sagte, er würde sie gerne anheben, doch müsse eine solche Anhebung abgewogen werden im gesamten Zulagensystem des öffentlichen Dienstes. Private und gesetzliche Krankenversicherung Den Gesundheitsminister konfrontierte Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) konfrontierte mit der Aussage von Bundeskanzler Merz, dass es beim Dualismus von privater und gesetzlicher Krankenversicherung ein Gerechtigkeitsproblem gebe. Linnemann sagte, dem Kanzler gehe es nicht um eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung, sondern darum, „dass wir in der Patientensteuerung besser werden“. Auch Martin Sichert (AfD) griff das Kanzler-Zitat auf. Der Minister sagte, die Wartezeiten auf einen Arzttermin bei gesetzlich Krankenversicherten zu lange. 20 bis 30 Prozent der Patienten in den Notfallaufnahmen seien keine Notfälle. Nirgendwo auf der Welt gebe es mehr Arztkontakte pro Jahr als in Deutschland. „Wir wollen integrierte Notfallzentren bauen“, sagte der Minister und kündigte an, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Primärversorgung im November vorzulegen. Beitragsstabilität und Pflege-Neuordnungsgesetz Ob der Minister zusichern könne, dass die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr nicht steigen werden, wollte Stella Merendino (Die Linke) wissen. Das sei sein Ziel, sagte Linnemann. Darüber entscheide der beim Bundesamt für Soziale Sicherung angesiedelte sogenannte Schätzerkreis am 13. und 14. Oktober. „Wir wollen Beitragsstabilität halten“, so der Minister. Nach dem geplanten Pflege-Neuordnungsgesetz erkundigte sich Albert Stegemann (CDU/CSU). Linnemann wies darauf hin, dass er im Haushalt 2027 acht Milliarden Euro einsparen müsse. Der Gesetzentwurf soll am 30. September ins Bundeskabinett kommen. Er kündigte darüber hinaus an, im Oktober eine Fachkommission einzusetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, um auch in den 2030er-Jahren noch ein sicheres Pflegesystem haben zu können. Die Kommission solle sich an der Finanzkommission Gesundheit (FKG) für die gesetzliche Krankenversicherung orientieren und bis März 2027 Ergebnisse präsentieren. Claudia Moll (SPD) wollte vom Minister wissen, wie er die Mehrkosten finanzieren will, wenn pflegende Angehörige in der Rentenversicherung so gestellt werden sollen, als hätten sie gearbeitet. „Wir brauchen eine stärkere Unterstützung der häuslichen Pflege“, sagte Linnemann. Unsere Aufgabe ist es, diese Menschen in die Zeitung zu bringen.“ Zehn Prozent müssten gegenfinanziert werden, er sei dabei, eine Gegenfinanzierung zu finden. (vom/23.09.2026)

Tourismusausschuss besucht Albanien

Vom 28. September bis 2. Oktober 2026 reist eine Delegation des Tourismusausschusses zu Gesprächen auf parlamentarischer und ministerieller Ebene, mit Wirtschaftsvereinigungen und touristischen Einrichtungen nach Albanien. Sie wird sich dabei auch über die aktuelle innen- und außenpolitische Lage Albaniens informieren, insbesondere im Hinblick auf den angestrebten EU-Beitritt des Landes. Die Gespräche finden vor allem in Tirana, der Hafenstadt Durres und den Bergregionen Kruja und Dajti statt. Die Delegationsreise nimmt Bezug auf diesjährige Besuche hochrangiger albanischer Gäste in Berlin. Im März 2026 hat der albanische Parlamentspräsident Niko Peleshi den Bundestag besucht. Zudem bestehen seit der Internationalen Tourismusmesse ITB Berlin im März Kontakte des Ausschusses zu Tourismusminister Blendi Gonxhja und der Leiterin der „Albania National Tourism Agency“, Zana Cela. Im Jahr 2025 war Albanien offizielles Partnerland der ITB. Der Ausschuss sieht in Albanien eines der am schnellsten wachsenden Reiseziele Europas; inzwischen entfielen fast 25 Prozent des Bruttoinlandprodukts auf den Tourismus. Das Land investiere mit internationaler, auch deutscher Unterstützung in den Ausbau der touristischen Infrastruktur nach europäischem Standard und fördere, um „Hotspots“ zu entlasten, speziell im Landesinneren einen nachhaltigen Natur-, Wander- und Agrotourismus. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Anja Karliczek (Ltg), Michael Kießling, Leif Bodin (alle CDU/CSU), Erhard Brucker (AfD), Stefan Zierke (SPD), Boris Mijatovic (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Katalin Gennburg (Die Linke).

"Bestellen" statt "Zahlungspflichtig bestellen": Keine Rückabwicklung trotz falsch bezeichneten Bestellknopfs

LTO Nachrichten - 23.09.2026

Für 60.520 Euro gönnte sich ein Mann online ein Elektroauto. Ein Jahr später wollte er den Kauf rückabwickeln: Auf dem finalen Bestellknopf habe nur "Bestellen" statt "Zahlungspflichtig bestellen" gestanden. Das reicht dem OLG Frankfurt nicht.

Anhörung zur Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung sowie zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist in einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 23. September 2026, grundsätzlich begrüßt worden. Gleichzeitig machten die Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis in ihren schriftlichen Stellungnahmen eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ((EU) 2024/1712) in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden. Grundlegende Überarbeitung der Tatbestände Sophia Härtel vom Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) hob in ihrer Stellungnahme hervor, dass sich der Entwurf nicht allein auf die Umsetzung der Richtlinie beziehe, sondern eine grundlegende Überarbeitung der Menschenhandelstatbestände vorsehe. Eine bloße Erweiterung von Paragraf 232 Strafgesetzbuch (StGB) um die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, illegaler Adoption und Zwangsheirat und die Ausweitung der Nachfragestrafbarkeit über den Bereich der sexuellen Ausbeutung hinaus würde den bestehenden praktischen Anwendungsproblemen nicht abhelfen. Positiv hervorzuheben sei, dass das Ruhen der Verjährung neben der sexuellen Ausbeutung auf die neu eingefügten Ausbeutungsformen des Menschenhandels erweitert wird. Nicht nachvollziehbar sei jedoch, dass die besondere Ruhensregelung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei minderjährigen Betroffenen nicht für die übrigen Ausbeutungsformen des Menschenhandelsparagrafen gelten. Mehr Hilfsangebote gefordert Für die Dortmunder Ministerialrätin a. D. Dr. Ina Holznagel ist der Entwurf geeignet, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und eine wirkungsvollere Bekämpfung von Straftaten im Bereich des Menschenhandels, der Zwangsprostitution und sexuellen Ausbeutung sowie der Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung zu ermöglichen. Diesem Ziel könnte der Gesetzentwurf mit einigen Modifikationen noch besser gerecht werden. Die nachhaltige Absicherung opfergerechter Hilfsangebote und Präventionskonzepte sowie den Aufbau eines strukturellen Rahmens spare der Gesetzentwurf weitgehend aus, so Holznagel. Zu loben sei, so Holznagel, dass der Gesetzentwurf sich nicht in allen Punkten auf eine 1:1-Umsetzung der Richtlinien beschränkt und auch Rückmeldungen von Expertinnen und Experten aus der Strafverfolgungspraxis einbezieht. Übersichtlichere Gestaltung Staatsanwalt Dr. Oliver Piechaczek, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbunds (DRB), begrüßte den Entwurf in seiner Gesamtheit. Die Menschenhandelsdelikte und die Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung seien bislang in hohem Maße unübersichtlich, komplex und erschwerten eine effektive Strafverfolgung. Zudem seien die Straftatbestände der sexuellen Ausbeutung auf unterschiedliche Abschnitte des Strafgesetzbuches verteilt, was zum einen systematisch nicht überzeuge und zum anderen Abgrenzungsfragen in der Praxis der Strafverfolgung aufwerfe. Dem Gesetzentwurf gelinge es, die Tatbestände übersichtlicher zu gestalten sowie bestehende Widersprüche zu den im Bereich der Prostitution und der sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt maßgeblichen Strafvorschriften aufzulösen und auf diese Weise ein stimmigeres System zu schaffen, das eine effektivere Verfolgung von Menschenhandel und häufig damit einhergehender weiterer Delikte ermögliche. Beispiel für evidenzbasierte Strafgesetzgebung Der Strafrechtler Prof. Dr. Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, lobte den Entwurf als „ein sehr erfreuliches Beispiel für evidenzbasierte Strafgesetzgebung, das hoffentlich Schule macht“. Auch Renzikowski begrüßte, dass sich der Entwurf nicht mit einer Beschränkung auf das unabdingbare Mindestmaß der Richtlinienumsetzung begnügt. Neben weiteren Verbesserungen werfe der Entwurf auch einige Fragen auf. In seiner Stellungnahme nannte der Experte wie auch andere Sachverständige als Beispiel, dass künftig die Verjährung für minderjährige Opfer bei sexueller Ausbeutung, Leihmutterschaft, illegaler Adoption und Zwangsheirat bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ruhen soll. Hier gebe es Unklarheiten. Praktiker sieht begrenzte Effekte Für Helmut Sporer, Kriminaloberrat a.D. aus Augsburg, gehört die Verfolgung von Straftaten im Bereich kommerzieller sexueller Ausbeutung zu den schwierigsten Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung. Der Entwurf enthalte sowohl positive Aspekte wie auch Bereiche, die noch präziser gestaltet werden könnten, erklärte der Experte in seiner Stellungnahme. Aber auch bei bestmöglicher Ausgestaltung des Entwurfs dürften an dessen Wirkung keine zu hohen Erwartungen gestellt werden. Er werde nur zu begrenzten positiven Effekten führen. Es sei vielmehr zu befürchten, dass sich im Falle eines EU-Beitritts oder der Assoziierung von Westbalkan-Staaten die Problematik wegen neuer Ressourcen an vulnerablen Frauen aus diesen Ländern noch verschärfen könnte. Durch eine Änderung der Systemstruktur bei der Strafverfolgung sollten auch diejenigen, die von der Prostitutionsausübung Dritter profitierten, in strafrechtliche Verantwortung genommen werden können. Dazu wäre ein Systemwechsel hin zum Sexkaufverbot notwendig. Schließung von Strafbarkeitslücken Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn erklärte in seiner Stellungnahme, der Gesetzgeber reagiere mit dem Entwurf auf das beständig hohe Niveau der Fallzahlen. Punktuell handele es sich zudem um eine Erweiterung von Straftatbeständen und somit um die Schließung von Strafbarkeitslücken. Vieles sei gelungen, insbesondere die Vereinfachung und Neuanordnung der Strafvorschriften im StGB überzeuge. Der Entwurf mache vieles richtig, doch könnte die Gelegenheit der Neuordnung und Vereinfachung zu weitreichenderen Reformen genutzt werden. Thüsing nannte unter anderem die mögliche Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes durch Heraufsetzung des Mindestalters der Prostitution auf 21 Jahre und verwies auf weiterhin bestehende Schwierigkeiten bezüglich der „Leichtfertigkeit“ im Rahmen der Freierstrafbarkeit. Mehr präventive Maßnahmen Gerd Wiegel von der Abteilung Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärte, der DGB habe vor allem Kompetenzen und Expertise in den Bereichen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, daher sei für ihn die Aufnahme der „Beschäftigung zu ausbeuterischen Bedingungen“ und deren Erläuterung von Bedeutung, so der Experte. Aus Sicht des DGB wäre es für eine erfolgreiche Strafverfolgung wichtig, dass vor allem objektive Tatbestände, die gut zu beweisen sind, als Merkmale von Ausbeutung im Gesetz aufgeführt werden. Um aber erst gar nicht in den Bereich der Strafverfolgung zu gelangen, sollten präventive Maßnahmen zur Begleitung des vorgelegten Gesetzentwurfs eine noch größere Rolle spielen, so Wiegel. Dazu zählten die Stärkung der Tarifbindung und das Verbot oder mindestens die weitere Eingrenzung von Subunternehmerketten. Härtel nahm auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Anhörung teil. Holznagel und Renzikowski wurden von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, Piechaczek, Sporer und Thüsing von der Unionsfraktion, und Wiegel nahm für die Fraktion Die Linke teil. Erheblicher Reformbedarf Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, zeigen die Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis und Evaluationsergebnisse, dass erheblicher Reformbedarf besteht. Die Tatbestände sollen übersichtlicher gestaltet und bestehende Widersprüche innerhalb des Strafgesetzbuches sowie zu anderen Tatbeständen - insbesondere im Bereich der Prostitution und sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung - aufgelöst werden. Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kenne das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, heißt es. Künftig solle sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt solle durch neue Tatbestände verbessert werden. Bundesrat will Änderungen Der Bundestag hatte am 26. Juni 2026 erstmals über den den Entwurf debattiert. Anschließend hatte der Bundesrat Änderungen gefordert (21/7562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Unter anderem ging es um das vorgesehene Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers und die Erfassung weiterer Straftatbestände wie Zwangsarbeit und Kinderhandel. Zum anderen hält der Bundesrat die bei bestimmten Fällen der Zwangsprostitution und des Menschenhandels vorgesehene Beschränkung auf minderjährige Opfer für nicht überzeugend und fordert hier eine Regelung ohne Altersbeschränkung. Die Bundesregierung sieht dafür keinen Bedarf. (mwo/hau/scr/23.09.2026)

AfD will weniger Versicherungen bei Forstflächen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf Die Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen soll nach dem Willen der AfD-Fraktion eingeschränkt werden. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Social-Media-Schutz: Vorhandene Strukturen nutzen

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss Bis zum Jahresende sollen Maßnahmen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren von Social Media zu schützen. Das betonte Ministerin Prien heute im Ausschuss.

Arbeitskontakte mit "De facto-Regierung" Afghanistans

Auswärtiges/Antwort Die Bundesregierung steht "anlassbezogen auf technischer Ebene mit Vertretern der afghanischen De facto-Regierung in Kontakt", wie sie in der Antwort auf eine Linken-Anfrage schreibt.

Veröffentlichungspflicht für Parteien bei Kreditaufnahme

Inneres/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien" vorgelegt,