Aktuelle Nachrichten
3 StR 571/25, Entscheidung vom 04.02.2026
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I ZB 108/25, Entscheidung vom 19.03.2026
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2 ARs 253/24, Entscheidung vom 15.01.2026
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2 ARs 203/24, Entscheidung vom 15.01.2026
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I ZB 101/25, Entscheidung vom 12.03.2026
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2 ARs 191/24, Entscheidung vom 15.01.2026
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I ZA 3/25, Entscheidung vom 26.03.2026
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Kompakt März 2026
In unserer Übersicht finden Sie Verlinkungen zu Artikeln, Meinungsbeiträgen und Reden sowie ausgewählten News & Maßnahmen des vergangenen Monats.
Kategorien: Finanzen
Bitwerk(.)pro und bitwerk(.)vip: BaFin warnt vor Websites
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites bitwerk(.)pro und bitwerk(.)vip. Über diese Websites betreibt die angeblich in Berlin ansässige Bitwerk ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen und ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen. Konkret bietet sie dort den Handel mit Kryptowerten und Aktien an.
Kategorien: Finanzen
Gravmor: BaFin warnt vor E-Mail-Angeboten der Firma Gravmor mit Verlinkung zur Webseite gravmor(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor E-Mail-Angeboten der Firma Gravmor, in denen eine Verlinkung zur Website gravmor(.)com enthalten ist. Diese vermeintliche Handelsplattform wird vermutlich von der angeblichen Firma Gravmor mit vorgeblicher Niederlassung in Hamburg (Poststraße 33) betrieben. Die Firma bietet ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die unbekannten Betreiber behaupten, von der angeblichen FINA EU (European Financial Authority) beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall. Die FINA EU ist keine Aufsichtsbehörde und sie beaufsichtigt auch keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind.
Kategorien: Finanzen
Orange Cat Energy Technology Co. Ltd.: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Orange Cat Energy Technology Co. Ltd. mit Sitz in Hongkong eine Vermögensanlage in Form einer sonstigen Anlage im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Deutschland öffentlich anbietet. Dabei handelt es sich um die Vermietung von Powerbank Ladestationen („Gerätekooperation“). Entgegen § 6 VermAnlG wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
Kategorien: Finanzen
Zazoon AG: Verdacht auf öffentliches Angebot von eigenen Aktien ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Zazoon AG in Deutschland Wertpapiere in Form von eigenen Aktien ohne den dafür erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Zwar hat die Zazoon AG einen von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein gebilligten Prospekt. Es liegt jedoch keine wirksame Notifizierung nach Deutschland vor. Das Angebot erfolgt über die Internetseite zazoon(.)com.
Kategorien: Finanzen
3 StR 376/25, Entscheidung vom 05.02.2026
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2 StR 757/25, Entscheidung vom 26.02.2026
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IX ZR 103/25, Entscheidung vom 19.02.2026
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3 StR 376/25, Entscheidung vom 05.02.2026
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2 StR 557/25, Entscheidung vom 07.01.2026
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Calculus Investments Ltd.: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website calculusinv(.)com sowie auf Social Media-Kanälen zum Erwerb des CVUZ-TOKEN über die App „GVEXPRO“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website calculusinv(.)com sowie auf Social Media-Kanälen wie der Gruppe „Calculus Investment Academy VIP Y“. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das vermeintlich in New York bzw. Frankfurt am Main ansässige Unternehmen Calculus Investments Ltd ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Es wird vermutet, dass der als Gründer des Unternehmens auftretende Prof. Tobias Fischer tatsächlich nicht existiert. In diesem Zusammenhang werden auch der Erwerb und der Handel mit dem CVUZ-TOKEN über die Krypto-Handelsapp „GVEXPRO“ beworben. Dort eingezahlte Gelder sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verloren.
Kategorien: Finanzen
blockshape(.)eu: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website blockshape(.)eu. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige Blockshape ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bietet sie den Handel mit Finanzinstrumenten an.
Kategorien: Finanzen
BaFin konsultiert 9. MaRisk-Novelle
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. April 2026 den Entwurf zur 9. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)“ zur Konsultation gestellt.
Kategorien: Finanzen
