Aktuelle Nachrichten

11.04.2106 - Oberlandesgericht Düsseldorf: Strafverfahren gegen Frank S.: Terminhinweise und Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Im Strafverfahren gegen Frank S. ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen. Alle akkreditierten Medienorgane erhalten einen Sitzplatz.

Für die Hauptverhandlung am 15. April 2016, Beginn: 10:30 Uhr, ist zunächst die Verlesung der Anklage vorgesehen. Die Zeugenaussagen der Tatopfer, so auch von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, sind für Freitag, den 29. April 2016 ab 9:30 Uhr vorgesehen. Akkreditierte Pressevertreter erhalten zeitnah per Email eine Übersicht mit Terminhinweisen, der alle beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen zu entnehmen sind.

Zum Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens im Einzelnen:

Aufgrund des Akkreditierungsverfahrens erhalten folgende Medienorgane/Journalisten jeweils einen Sitzplatz:

Gruppe 1: Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland

a) AFP

b) epd

c) dpa

d) Reuters

Gruppe 2: Medienorgane mit Sitz im Ausland

Keine Akkreditierungen eingegangen

Gruppe 3: öffentlich-rechtliche Fernsehsender

a) WDR

b) ZDF

Gruppe 4: öffentlich-rechtliche Hörfunksender

WDR

Gruppe 5: private Fernsehsender mit Sitz im Inland

a) RTL West

b) Sat1

Gruppe 6: private Hörfunksender mit Sitz in Inland

a) Radio Köln

b) NRW Lokalradios/Antenne Düsseldorf

Gruppe 7: Tageszeitungen mit Verlagshauptsitz in Köln

a) Kölnische Rundschau

b) Express Köln

c) Kölner Stadtanzeiger

Gruppe 8: sonstige Printmedien mit Sitz im Inland:

a) Bild

b) Der Spiegel

c) Der Tagesspiegel

d) Die Welt/Welt am Sonntag

e) Die Zeit

f) Frankfurter Allgemeine Zeitung

g) General-Anzeiger Bonn

h) Junge Freiheit Berlin

i) Neue Ruhr Zeitung

j) Rheinische Post

k) Süddeutsche Zeitung

l) taz

m) WAZ

Außerhalb dieser Kontingente erhalten jeweils einen Sitzplatz:

a) Focus Online

b) N24

c) NRW Direkt

d) Reuters TV

e) RP Online

f) Ruhrbarone.de

g) Spiegel Online

h) Westdeutsche Zeitung

i) Tagesschau

j) sowie vier freie Journalisten (werden am 11.04.2016 telefonisch informiert).

Von den insgesamt 68 für Medienvertreter zur Verfügung stehenden Sitzplätzen sind somit für die vorstehenden Medienorgane/Journalisten 40 fest reserviert. Die Medienorgane können den für sie reservierten Sitzplatz mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzen. Aus diesem Kontingent nicht in Anspruch genommene sowie die weiteren für Medienvertreter reservierten 28 Sitzplätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an akkreditierte, dann an nicht akkreditierte Medienvertreter vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Prozessgebäude.

2. Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Poolausweise) für Personen, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, können vom 12.04.2016 bis 14.04.2016 jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts (Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, Räume A 19 - 21) unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Dieser ist auch für den Zutritt zum Prozessgebäude zwingend erforderlich. Soweit die Abholung für nicht persönlich erscheinende Personen erfolgen soll, bedarf dies einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht bzw. Legitimation des Abholenden.

Sollte es einzelnen Pressevertretern nicht möglich sein, die Akkreditierungsunterlagen im genannten Zeitraum abzuholen oder abholen zu lassen, können diese auch am 15.04.2016 am Prozessgebäude abgeholt werden.

3. Poolführerschaft

Die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Westdeutschen Rundfunk, für die privaten Fernsehsender von RTL West übernommen. Andere akkreditierte Kamerateams erhalten hiervon unabhängig Zutritt zum Foyer des Prozessgebäudes.

Für Fotoaufnahmen im Sitzungssaal erhalten alle für Fotoaufnahmen akkreditierten Medienorgane Zutritt für jeweils einen Fotografen.

Düsseldorf, 11.04.2016

Andreas Vitek

Pressedezernent

Cecilienallee 3

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 4971-411

Fax: 0211 4971-641

E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

Kategorien: Pressemitteilungen

04.12.2105 - Arbeitsgericht Krefeld: Kaum Probleme mit dem Mindestlohngesetz am Niederrhein

Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Krefeld


Bei dem Arbeitsgericht Krefeld hat am 03.12.2015 die jährliche Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter stattgefunden.


Das Arbeitsgericht entscheidet Rechtsstreitigkeiten in einer Kammerbesetzung mit einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die von ihren jeweiligen Berufsverbänden (Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden) vorgeschlagen werden. Bei dem Arbeitsgericht Krefeld, das neben dem Gebiet der Stadt Krefeld auch für den gesamten Kreis Viersen zuständig ist, sind 127 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Diese kamen am 03.12.2015 wieder in großer Zahl zusammen, um sich über die aktuelle Situation des Gerichts und arbeitsrechtliche Entwicklungen zu informieren.

 

Thema der diesjährigen Tagung als war das zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz, wonach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich unabdingbaren Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde hat. Zur Diskussion der Auswirkungen und der Bedeutung des neuen Gesetzes für den Bereich des Arbeitsgerichts Krefeld hatte der Direktor des Arbeitsgerichts, Olaf Klein, die Vertreter der örtlichen Verbände, Herrn Ralf Köpke vom DGB Krefeld, Herrn Dr. Ralf Sibben von der Unternehmerschaft Niederrhein und Herrn Marc Peters von der Kreishandwerkerschaft eingeladen. Dabei stellte sich heraus, dass das Thema Mindestlohn jedenfalls am Niederrhein weit weniger spektakulär ist als es im Vorfeld der Einführung des neuen Gesetzes im letzten Jahr bundesweit in Politik und Medien diskutiert worden ist. Sowohl Herr Dr. Sibben als auch Herr Peters kritisierten zwar aus Sicht der Arbeitgeber, dass hier erneut ein Gesetz mit vielen fachlichen Mängeln und einem hohen Bürokratieaufwand geschaffen worden sei, das für viel Rechtsunsicherheit gesorgt habe. Insbesondere die Bereitschaft von Unternehmen, die für eine Berufswahlentscheidung gerade junger Menschen wichtigen Praktika in hoher Zahl zur Verfügung zu stellen, sei spürbar gesunken, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr sicher seien. Herr Köpke entgegnete dem, dass das Mindestlohngesetz, für das Gewerkschaften seit vielen Jahren gekämpft hätten, schon lange überfällig gewesen sei. Immerhin seien in Deutschland 3,6 Millionen Beschäftigte hiervon betroffen. Die Akzeptanzwerte des Gesetzes in der Bevölkerung seien überaus hoch und der bürokratische Aufwand der Unternehmen bei seiner Umsetzung sei durchaus überschaubar.

 

Einigkeit bestand bei allen Diskussionsteilnehmern, dass das Mindestlohngesetz jedenfalls am Niederrhein bislang keine großen Probleme verursacht. Der Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld, Olaf Klein, erklärte, die Fälle, in denen das Mindestlohngesetz in gerichtlichen Verfahren eine Rolle spiele, könnten bislang an einer Hand abgezählt werden. Herr Dr. Sibben und Herr Peters verwiesen darauf, dass die von ihnen vertretenen, tarifgebundenen Unternehmen ohnehin Löhne zahlten, die durchweg weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Auch bei den ihnen bekannten Prüfungen durch die Zollverwaltung sei es in den Verbandsunternehmen bislang kaum und in keinem Fall zu größeren Beanstandungen gekommen. Herr Köpke bestätigte, dass dem DGB für den hiesigen Bereich ebenfalls nur wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bekannt seien. Wenn solche auffielen, dann handele es sich meist um Versuche, das Gesetz - vor allem im Bereich der Minijobs (450,- Euro - Jobs) - zu umgehen.

 

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung:

pressestelle@arbg-krefeld.nrw.de

Kategorien: Pressemitteilungen

23.10.2105 - Arbeitsgericht Solingen: Verlegung der Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 im Verfahren ArbG Solingen, 3 Ca 530/15

Im Verfahren 3 Ca 530/15 ist die Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr verlegt worden. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung vom 14.07.2015 ("Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der wegen sexuellen Missbrauchs geklagt hatte“) Bezug genommen.

Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 530/15

Kategorien: Pressemitteilungen

14.09.2105 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Anspruch eines Profifußballspielers auf Differenzvergütung? - Vergleich

Die Parteien haben sich im Termin verständigt und das Verfahren durch Abschluss eines Vergleichs erledigt.

Arbeitsgericht Duisburg, 4 Ca 2167/14, Urteil vom 04.02.2015

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 9 Sa 422/15

Kategorien: Pressemitteilungen

ESG and the energy sector

Norton Rose Fulbright - Di, 11.11.2025 - 14:16
Changes in the laws and regulations in the energy sector are happening in rapid succession. Additionally, the application of energy law is expanding, partly due to the development of a new integrated and emission-neutral energy system.

CCS

Norton Rose Fulbright - Di, 14.10.2025 - 14:16
Changes in the laws and regulations in the energy sector are happening in rapid succession. Additionally, the application of energy law is expanding, partly due to the development of a new integrated and emission-neutral energy system.

New Energy Act

Norton Rose Fulbright - Di, 16.09.2025 - 14:09
Changes in the laws and regulations in the energy sector are happening in rapid succession. Additionally, the application of energy law is expanding, partly due to the development of a new integrated and emission-neutral energy system.

Anhörung zu Infrastruktur­investitionen von Ländern und Kommunen

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 12.09.2025 - 11:00
Der Haushaltsausschuss befasst sich am Freitag, 12. September 2025, ab 11 Uhr in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und Änderung anderer Gesetze (21/1087), zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, 21/1085) sowie zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes. Zwölf Sachverständige sind dazu geladen. Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Erster Gesetzentwurf Ziel des Ausführungsgesetzes (21/1087) ist es laut Bundesregierung, die in Artikel 109 aufgenommene Möglichkeit einer begrenzten strukturellen Verschuldung der Länder einfachgesetzlich umzusetzen. Demnach darf die Ländergesamtheit künftig Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts jährlich aufnehmen. Die Aufteilung dieses Gesamtbetrags auf die einzelnen Länder soll sich laut Entwurf am Königsteiner Schlüssel orientieren. Für 2025 wird in dem geplanten Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz bereits ein konkreter Verteilungsschlüssel aufgeführt. Der Entwurf sieht auch Änderungen des Stabilitätsratsgesetzes, des Haushaltsgrundsätzegesetzes und des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes vor. Hintergrund ist laut Bundesregierung die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU vom April 2024, mit der die Nettoausgaben als neuer Kontrollindikator eingeführt wurden. Künftig soll der Stabilitätsrat regelmäßig die Einhaltung eines von der EU-Kommission gebilligten Nettoausgabenpfads überwachen. Zur Unterstützung dieses Verfahrens wird die Rolle des Stabilitätsrates und seines unabhängigen Beirats gestärkt und gesetzlich angepasst. Der Beirat soll zweimal jährlich Stellung nehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben empfehlen. Regierung lehnt Forderungen des Bundesrates ab Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 Stellung zu dem Entwurf genommen. Er begrüßt die Umsetzung des Strukturkomponenten-Gesetzes und die Anpassung der Kontrollmechanismen. Zugleich fordert er, dass der Stabilitätsrat künftig bereits vor Abgabe des deutschen Fortschrittsberichts an die EU-Kommission eingebunden wird. Zudem spricht er sich dafür aus, dass der Bund bis 2037 allein für etwaige EU-Sanktionszahlungen aufkommt, da etwaige Defizite vor allem durch Bundesmaßnahmen verursacht würden. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung beide Forderungen ab. Eine Vorbefassung des Stabilitätsrates sei zeitlich und prozedural nicht umsetzbar, heißt es. Auch die Übernahme möglicher Strafzahlungen allein durch den Bund wird zurückgewiesen. Die Bundesregierung betont, dass „die Einhaltung der EU-Fiskalregeln eine gesamtstaatliche Aufgabe“ sei und alle staatlichen Ebenen zum Defizit beitragen könnten. Zweiter Gesetzentwurf Mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (21/1085) sollen die Voraussetzungen für die Verwendung von bis zu 100 Milliarden Euro geschaffen werden, die den Ländern gemäß Artikel 143h des Grundgesetzes aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen laut Entwurf beispielsweise in Bildungs-, Verkehrs- oder Gesundheitsinfrastruktur, Digitalisierung oder Energieversorgung fließen. Die Verteilung auf die Länder erfolgt laut Entwurf in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. So soll etwa Nordrhein-Westfalen rund 21 Prozent der Mittel erhalten, Bayern 15,7 Prozent und Baden-Württemberg 13,1 Prozent. Die Länder sollen jeweils selbst festlegen, wie viel der Mittel für kommunale Infrastrukturen verwendet werden soll. Laut Entwurf sollen die Länder dabei „die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen“. Investitionen ab 50.000 Euro Förderfähig sind laut Entwurf ausschließlich investive Maßnahmen mit einem Mindestvolumen von 50.000 Euro. Die Bewilligung von Investitionsmaßnahmen muss demnach bis Ende 2036 erfolgen, eine Verwendung ist unter Bedingungen bis Ende 2043 möglich. Der Entwurf enthält zudem Regelungen zur „Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung“. Auch Berichtspflichten der Länder sollen eingeführt werden. Der Bundesrat hat den Entwurf in seiner Stellungnahme vom 11. Juli 2025 grundsätzlich begrüßt, unter anderem aber eine stärkere Flexibilität bei der Mittelverwendung gefordert, etwa durch Wegfall der bundesgesetzlichen Vorgabe zur Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen oder die Zulassung von Zinsverbilligungen. Er bittet zudem um Klarstellungen zu Planungs- und Baunebenkosten sowie zur Berichterstattung. Die konkrete Umsetzung des Gesetzes soll im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt werden. Regierung lehnt Änderungswünsche ab Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung einen Großteil der Änderungswünsche ab. Sie verweist auf die Verantwortung der Länder für die ordnungsgemäße Mittelverwendung und auf die haushalts- und EU-rechtlichen Anforderungen. Zugleich kündigt sie an, einige Klarstellungen – etwa zu Begleitkosten – im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung umzusetzen. Der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Stellungnahme keine grundsätzlichen Einwände gegen das Gesetz, empfiehlt jedoch, bereits im Gesetz Kriterien für Erfolgskontrollen zu formulieren und die Chancen einer gemeinsamen digitalen Plattform für die Mittelbewirtschaftung zu nutzen. Der 42 Mitglieder zählende Haushaltsausschuss berät federführend den jährlichen Regierungsentwurf des Bundeshaushalts. Des Weiteren kontrolliert er fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung und die Finanzhilfen im Rahmen der Euro-Stabilisierung. (scr/11.08.2025)

7. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 10.09.2025 - 14:30
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt kommt am Mittwoch, 10. September 2025, ab 14.30 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Thema ist die Vorstellung der Konzepte für die deutsche Bewerbung um Olympische/Paralympische Spiele. Auskunft darüber geben unter anderem Präsident Hans-Jörg Michels und Vizepräsident Dr. Karl Quade vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) sowie Vorstandsvorsitzender Otto Fricke und der Leiter der Stabsstelle Olympiabewerbung Stephan Brause vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Zu den Kernaufgaben des Sportausschusses gehört die Förderung und Finanzierung effektiver und nachhaltiger Rahmenbedingungen für den Spitzensport, auch im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderungen. Seine 14 Mitglieder erarbeiten außerdem Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport, sie beschäftigen sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche, halten Kontakt zu Sportverbänden und lassen von unterschiedlichen Organisationen informieren. (11.08.2025)

Anhörung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU nach 2027

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 10.09.2025 - 09:49
Der Vorschlag der Europäischen Kommission über den Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2027 ist am Mittwoch, 10. September 2025, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Zu der zweieinhalbstündigen Anhörung ab 14.30 Uhr sind sechs Sachverständige geladen. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Prioritäten der Zukunft Konkret geht es um die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034" (Ratsdokument 11690/25) und den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 (Ratsdokument 11705 / 25). Der Europaausschuss gehört zu den vier im Grundgesetz verankerten Ausschüssen. Er ist der zentrale Ort der europapolitischen Mitwirkung im Deutschen Bundestag und unter anderem für sämtliche Grundsatzfragen der europäischen Integration, institutionelle Themen, Strategiedokumente, die Finanzplanung der EU und Fragen der Erweiterung zuständig. Mit 34 ordentlichen und 34 stellvertretenden Mitgliedern zählt er zu den großen Ausschüssen. (11.08.2024)

Anhörung zum Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 01.09.2025 - 10:00
Der Umweltausschuss befasst sich am Montag, 1. September 2025, mit den wortgleichen Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD (21/570) und der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz). Die öffentliche Anhörung beginnt um 10 Uhr und dauert etwa zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwürfe von Koalition und Regierung Ziel ist es, die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht zu überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Das bisherige Batteriegesetz soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen. Die EU-Batterieverordnung sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat dazu am 11. Juli 2025 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem vor, die Registrierungspflicht für Batteriemarken an EU-Mindestvorgaben anzupassen, die Pflicht zu „digitalen Bildtafeln“ im Onlinehandel zu streichen und eine zentrale Bundesbehörde für bestimmte Aufgaben einzurichten. Zudem äußert er Besorgnis über Brandgefahren durch unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und regt eine Prüfung zusätzlicher Maßnahmen, auch einer Pfandlösung, an. Die Bundesregierung lehnt alle drei Gesetzesänderungsvorschläge ab. Sie verweist unter anderem auf die Notwendigkeit, stationären und Onlinehandel bei Informationspflichten gleichzubehandeln, und auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder für den Vollzug. Die Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Batterien wolle sie durch geplante Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie durch EU-Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien reduzieren. Abschließende Beratung am 11. September Die Bundesregierung hatte den Entwurf am 18. Juni 2025 im Kabinett beschlossen, am 26. Juni fand die erste Lesung im Bundestag statt. Die abschließende Beratung ist für die Sitzungswoche vom 11. September vorgesehen. Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geht es um Fragen, die den Erhalt der Lebensgrundlagen betreffen: Mit welchen Instrumenten können wir dem Klimawandel begegnen? Was sind unsere Antworten auf zunehmende Extremwetter wie Fluten, Stürme und Dürren? Wie können wir die Artenvielfalt und unsere Natur erhalten? Wie können wir effizienter mit Ressourcen umgehen? Oder: Wohin mit dem Atommüll? Dem Ausschuss gehören 38 Mitglieder an. (12.08.2025)

6. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 27.08.2025 - 14:30
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt befasst sich am Mittwoch, 27. August 2025, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025, 21/500). Dabei geht es um gutachtliche Stellungnahmen zu den Einzelplänen des Bundesinnenministeriums, des Bundesfinanzministeriums, des Bundesverteidigungsministeriums und des Bundesbildungs- und -familienministeriums. Die öffentliche Sitzung beginnt um 14.30 Uhr und dauert etwa zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Zu den Kernaufgaben des Sportausschusses gehört die Förderung und Finanzierung effektiver und nachhaltiger Rahmenbedingungen für den Spitzensport, auch im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderungen. Seine 14 Mitglieder erarbeiten außerdem Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport, sie beschäftigen sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche, halten Kontakt zu Sportverbänden und lassen sich von unterschiedlichen Organisationen informieren. (11.08.2025)

Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz und Sondervermögen

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 25.08.2025 - 11:00
Der Haushaltsausschuss befasst sich am Montag, 25. August, ab 11 Uhr in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit den Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD für ein Haushaltsbegleitgesetz 2025 sowie zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität Zwölf Sachverständige sind dazu geladen. Die Anhörung wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Episode 8: Facing the future: What facial recognition means for business and consumers

Dentons Insights - letztes Update vor 0 Sek.

New Zealand: In our latest episode of Hold That Thought, Technology and Privacy Partner, Campbell Featherstone and Account Executive for NEC, Greg Webber explore what facial recognition means for businesses and consumers. Is the promise of smarter operations worth the risk of public backlash and regulatory scrutiny? How should businesses approach this new technology ethically and legally and what do consumers need to know about how businesses use this data when their face is being scanned?

- Bürgerfest des Bundespräsidenten zur Feier des Ehrenamts

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 17 Minuten 58 Sekunden
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lädt am 12. und 13. September 2025 zum Bürgerfest in den Park von Schloss Bellevue in Berlin ein. Mit dem zweitägigen Fest wollen der Bundespräsident und Elke Büdenbender auf das große bürgerschaftliche Engagement in Deutschland aufmerksam machen.

- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Wim Wenders

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 17 Minuten 58 Sekunden
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert dem Regisseur Wim Wenders zum 80. Geburtstag am 14. August.

- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Marie-Luise Marjan

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 17 Minuten 58 Sekunden
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert der Schauspielerin Marie-Luise Marjan zum 85. Geburtstag am 9. August. 

TOP Epl 05 Auswärtiges Amt

Bundestag | Menschenrechte und humanitäre Hilfe - letztes Update vor 28 Minuten
17. Sitzung vom 09.07.2025, TOP Epl 05 Auswärtiges Amt