Aktuelle Nachrichten

Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Buzer Nachrichten - 16.03.2026
17.03.2026 Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
G. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 68

ändert
- Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung

Buzer Nachrichten - 16.03.2026
17.03.2026 Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung
V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67

enthält
- Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
ändert
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (GVIDVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (MtDBwVWehrtechnikVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes (GStDVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV)
- Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang "Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (GtDFmEloAufklVDV)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (HBPolVDAufstV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (MtDFmEloAufklVDV)
- Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes - Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit - (GntVDDVCSVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (MDBNDVerfSchVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes (GArchDVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
- Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang "Intelligence and Security Studies" (MISSAufstV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz (GtDBwBrandschutzVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes (HArchDVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV)
- Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
- Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)
- Postlaufbahnverordnung (PostLV)
- Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
- Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium "Master of Public Administration" an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (MPAHSBundV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (HtDBwVWehrtechnikVDV)
- Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (GtDBwVWehrtechnikVDV)
- Kriminallaufbahnverordnung (KrimLV)
- Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
- Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
- Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-gbautDV)
- Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV)
- Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV)

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Buzer Nachrichten - 16.03.2026
17.03.2026 Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Artikel 1 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67, S. 2

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Buzer Nachrichten - 16.03.2026
17.03.2026 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
G. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 66

enthält
- KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG)
ändert
- BSI-Gesetz (BSIG)
- Wärmeplanungsgesetz (WPG)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
- Verordnung zum Schutz von Übertragungsnetzen
- Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
- Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG)

Buzer Nachrichten - 16.03.2026
17.03.2026 KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG)
Artikel 1 G. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 66

Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Hundertzweiundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof-Plauen)

Buzer Nachrichten - 16.03.2026
17.03.2026 Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Hundertzweiundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof-Plauen)
V. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 65

ändert
- Hundertzweiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof-Plauen)

Wahlvorschläge von Union, SPD und AfD für Kinder-Stiftung

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Wahlvorschlag Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD machen Wahlvorschläge für den Stiftungsrat der "Stiftung Kinder forschen".

Kostenhöhe bei der Altersvorsorgereform umstritten

Finanzen/Anhörung Die von der Regierung geplante Reform der privaten Altersvorsorge ist am Montag in einer Anhörung des Finanzausschusses von Verbraucherschützern und Gewerkschaften stark kritisiert worden.

Evaluierungsbericht zu Zielen der Wasserrahmenrichtlinie

Verkehr/Unterrichtung Die Bundesregierung hat ihren Evaluierungsbericht zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt.

Knut Abraham als ZOiS-Stiftungsratsmitglied vorgeschlagen

Auswärtiges/Wahlvorschlag Die Union schlägt den Abgeordneten Knut Abraham als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung "Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien", wie aus ihrem Wahlvorschlag hervorgeht.

Udo Theodor Hemmelgarn für ZOiS-Stiftungsrat vorgeschlagen

Auswärtiges/Wahlvorschlag Die AfD wirbt in einem Wahlvorschlag für den Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung "Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS)".

Sudan-Konferenz im April in Berlin

Auswärtiges/KleineAnfrage Nach den Plänen der Bundesregierung für die im April stattfindende Sudan-Konferenz in Berlin erkundigt sich die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Gesetz gegen Missbrauch von Vaterschaftsanerkennung

Inneres/Anhörung Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" geht es am 23. März in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses.

AfD will Bilanz zum Chinabesuch von Bundeskanzler Merz

Auswärtiges/KleineAnfrage Nach einer Bilanz des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers in China erkundigt sich die AfD in einer Kleinen Anfrage.

Kostenhöhe bei der Altersvorsorgereform umstritten

Die von der Bundesregierung geplante Reform der privaten Altersvorsorge ist von der Finanzwirtschaft grundsätzlich begrüßt, von Verbraucherschützern und Gewerkschaften dagegen kritisiert worden. Besonders umstritten war in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 16. März 2026, der geplante Deckel für die Kosten, die Käufern von Finanzprodukten berechnet werden. Während die Deutsche Kreditwirtschaft dafür warb, den Kostendeckel von 1,5 Prozent für Standardprodukte ganz aufzuheben, weil der Wettbewerb für niedrige Kosten sorgen werde, war dem Bundesverband der Verbraucherzentralen der geplante Deckel viel zu hoch. Vorlagen zur Anhörung Grundlage der von Anja Karliczek (CDU(CSU) geleiteten Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088). Die Bundesregierung will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können. Künftig soll es für jeden Euro Eigensparleistung eine Grundzulage von 30 Cent geben, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das soll bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro gelten. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Sparbetrag von 1.800 Euro sind noch einmal 20 Cent vorgesehen. Für Sparer mit Kindern soll es höhere Zulagen geben. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (21/2830) für einen ETF-Sparplan für die Rente und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3617) für einen Bürgerfonds. Kostendeckel für Standardprodukte Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, nannte das Vorhaben einen wichtigen und dringlichen Schritt, um die private Altersvorsorge wesentlich attraktiver zu gestalten, den Lebensstandard der Bürger im Alter langfristig zu sichern und Altersarmut zu verhindern. Änderungsbedarf sah die Kreditwirtschaft beim Kostendeckel für Standardprodukte von 1,5 Prozent. Da die Regierung selbst im ihrem Entwurf einen Rückgang der Kosten angesichts des Wettbewerbs erwarte, sei der Deckel nicht notwendig. Angeregt wurde, die steuerliche Begünstigung für Sparbeiträge von 1.800 auf 3.500 Euro anzuheben. Wie auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) regte die Kreditwirtschaft an, den Zugang zur privaten Altersvorsorge auch für Bürger zu öffnen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (wie zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende), damit diese auch die Förderung erhalten könnten. Ebenso sollten Angestellte, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sind, förderberechtigt sein. Insgesamt bezeichnete der BVI den Entwurf als „epochalen Wandel“ und als wichtigen Schritt, um die Altersvorsorge zu stärken. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte in seiner Stellungnahme eine Benachteiligung der Versicherungsbranche: Banken und Neobroker dürften das Standardprodukt ohne Beratung vertreiben. Versicherer könnten das nicht, da im Versicherungsvertrieb eine gesetzliche Beratungspflicht gelte. Auch sollte die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden können. Außerdem forderte die Organisation, Auszahlungspläne sollten mindestens bis zum Alter von 90 Jahren laufen, um Versorgungslücken im hohen Alter zu vermeiden. Standardprodukt nach schwedischem Vorbild Grundsätzliche Kritik kam von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Statt viele unterschiedliche Standard-Depots zuzulassen, sollte ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild geschaffen werden, forderte die Organisation, die auch Kritik an den hohen Kosten der angebotenen Produkte übte. Die Verbraucherzentrale rechnete in ihrer Stellungnahme vor, welchen Einfluss die Kosten auf die Rendite über lange Laufzeiten haben. So würde ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt mit einer Aktienquote von 90 Prozent und Kosten von 0,2 Prozent bei einer monatlichen Einzahlung von 130 Euro nach 40 Jahren einen Vermögenszuwachs von 179.823 Euro aufweisen. Ein Standard-Depot mit Kosten von 1,5 Prozent würde nach 40 Jahren bei gleich hoher Einzahlung nur einen Zuwachs von 79.807 Euro aufweisen. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnte davor, dass es ein Angebot geben werde, dass zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach sein werde. Die Organisation sprach sich für ein Modell nach schwedischem Vorbild aus. Ein Kostensatz von 1,5 Prozent führe dazu, dass lediglich 53 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparern ankommen würden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, mit dem Gesetzesvorhaben bleibe die private Vorsorge für die Kunden „teuer, beratungsintensiv und ineffizient, während der Bund den Zuschuss erhöht“. Geringverdiener und Alleinerziehende würden benachteiligt. Das sei ein „Desaster“. Der DGB verlangte eine Erhöhung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Ergänzung durch Betriebsrenten. Vermögensaufbau für die Altersvorsorge Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater erklärte, es sei richtig, dass es Angebote mit Verzicht auf eine Bruttobeitragsgarantie und die Anlagemöglichkeit in Aktien geben werde. Andererseits würden nach einer Umfrage mehr als 73 Prozent der Bevölkerung bei der Altersvorsorge einer lebenslang garantierten Rente den Vorzug geben und dabei bewusst Renditeeinbußen in Kauf nehmen. Darauf aufbauend könne, sofern es die Einkommenssituation zulasse, Vermögensbildung mit mehr Risiko erfolgen. Prof. Ulrike Malmendier, Haas School of Business der University of California, Berkeley, erklärte, der Entwurf bleibe weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, einen effizienten Vermögensaufbau für die Altersvorsorge anzustoßen und das Anlageverhalten der deutschen Bevölkerung in ihrem eigenen Interesse zu verbessern: „Vor allem bildungsferne Haushalte werden aufgrund der fehlenden Automatisierung nicht erreicht werden; doch gerade diese haben eine Vorsorgelücke und partizipieren nicht am Kapitalmarkt. Für diese Haushalte muss es deutlich einfacher gemacht werden, in das Standard-Depot einzuzahlen.“ Den Kostendeckel von 1,5 Prozent nannte sie absolut inakzeptabel und im internationalen Vergleich „geradezu peinlich“. (hle/16.03.2026)

Berufungsprozess in Libyen-Affäre: Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy will Haftstrafe kippen

LTO Nachrichten - 16.03.2026

Im Berufungsprozess zur Libyen-Affäre stellt sich Nicolas Sarkozy erneut den schweren Vorwürfen. Das Pariser Gericht rollt den Fall um mutmaßliche illegale Wahlkampfgelder neu auf – für den Ex-Präsidenten geht es um fünf Jahre Haft.

Informationsfreiheit: Das IFG braucht eine Reform, aber wer macht es?

beck-aktuell - 16.03.2026

20 Jahre nach seinem Inkrafttreten steht das IFG zunehmend in der Kritik, während Aktivisten Behörden und Gerichte beschäftigen, um die Informationsfreiheit auszuweiten. Die Bundesregierung hat sich deshalb eine Reform vorgenommen. Gute Idee, findet Matthias Rossi. Doch allein der Glaube fehlt ihm.



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Platform-to-Business-Verordnung: Erster Verein erhält Verbandsklagebefugnis

beck-aktuell - 16.03.2026

Die Bundesnetzagentur hat den Bundesverband Onlinehandel als ersten verbandsklagebefugten Verein nach der europäischen Platform-to-Business-Verordnung benannt. Er kann nun seine Mitglieder gerichtlich vertreten und Verbandsklagen innerhalb der EU erheben.



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Fluggastrechte: Unzulässige Abtretung an ausländische Dienstleisterin

beck-aktuell - 16.03.2026

Das AG Köln hat dem Geschäft eines in Spanien ansässigen Fluggastrechte-Dienstleisters einen Strich durch die Rechnung gemacht. Als nicht eingetragener Rechtsdienstleister konnte er keine Ansprüche von deutschen Fluggästen erwerben.



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Wohnrecht: Nicht jede Wohnung unter einem Dach ist auch eine Dachgeschosswohnung

beck-aktuell - 16.03.2026

Ein an einer "abgeschlossenen Wohnung im Dachgeschoss" vereinbartes Wohnrecht ist wertlos, wenn es tatsächlich nur eine Wohneinheit gibt, die sich auf Erd- und Obergeschoss erstreckt. Das hätte man genauer bezeichnen müssen, so das OLG Zweibrücken.



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