Aktuelle Nachrichten
IT-Mitbestimmung: Bürolokalisierung durch MS Teams
Funktionserweiterungen von bereits mitbestimmten IT-Tools können erneut die Mitbestimmungspflichtigkeit auslösen. Maßgeblich ist im Ausgangspunkt, welche Regelungen die Betriebsparteien mit Blick auf Änderungen und Erweiterungen eines IT-Tools in der zugrundeliegenden Betriebsvereinbarung getroffen haben. In der Regel haben sie vereinbart, dass Funktionserweiterungen, die weitergehende Leistungs- und Verhaltenskontrollen des Arbeitgebers ermöglichen, die (erneute) Beteiligung des Betriebsrats verlangen.
Die Beteiligung des Betriebsrats ist auch dann erforderlich, wenn in der zugrundeliegenden Betriebsvereinbarung überhaupt keine Regelung zu Änderungen getroffen worden ist. Üblicherweise wird die Mitbestimmung in Form einer (kurzen) Ergänzungsvereinbarung ausgeübt.
Bürolokalisierung in Microsoft TeamsViele Unternehmen nutzen Microsoft M365. Es handelt sich dabei um eine cloudbasierte Produktivitätsplattform, welche Apps wie Microsoft Teams, Word, Excel, Outlook und vieles mehr bietet. Die Einführung von M365 unterliegt aufgrund der Eignung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitbestimmung des Betriebsrats aus § 87 I Nr. 6 BetrVG.
Schon jetzt ist es möglich, dass der Nutzer in Microsoft Teams manuell seinen aktuellen Standort für Dritte erkennbar macht. Künftig bietet Microsoft Teams die Möglichkeit, dass der Bürostandort des Nutzers automatisiert angezeigt wird, sobald sich der Nutzer aus dem Büro mit dem Internet des Arbeitgebers verbindet. Die Neuerung geht auf vielfachen Kundenwunsch zurück. Die Funktion hat den Vorteil, dass im Falle mehrerer (ggf. weiter auseinanderliegender) Bürogebäude Mitarbeitende wissen, wo sich die Kollegen befinden. Dies erleichtert die Möglichkeit, persönliche Treffen zu koordinieren.
Die neue Funktion muss durch den Admin des Tools technisch aktiviert werden. Für Mitarbeitende besteht wiederum die Möglichkeit, das Teilen ihres Bürostandortes in den Einstellungen zu deaktivieren.
Bürolokalisierung stellt Verhaltenskontrolle darDie Möglichkeit der Bürolokalisierung beinhaltet eine Verhaltenskontrolle. Sie macht nämlich nicht nur für Kollegen, sondern auch für den Arbeitgeber erkennbar, an welchem Bürostandort sich der Mitarbeitende befindet. Zugleich bietet die Funktion für Führungskräfte die Möglichkeit, nachzuhalten, ob Mitarbeitende etwaige Büroanwesenheitspflichten erfüllen.
Gerade in größeren Organisationen mit Shared-Desk-Arbeitsplätzen ist das für Arbeitgeber nicht immer offensichtlich. Vor diesem Hintergrund unterliegt die Einführung der neuen Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. In der betrieblichen Praxis wird es daher maßgeblich darauf ankommen, ob und wie der Arbeitgeber die Funktion nutzen möchte.
Denkbar ist ein Spektrum von gar keiner Nutzung (die Funktion bleibt technisch deaktiviert), über eine freiwillige Nutzung (der Mitarbeitende kann die Funktion in den Einstellungen deaktivieren) bis hin zu einer verpflichtenden Nutzung. Auch mit Blick auf Letzteres kann ein Arbeitgeber durchaus berechtigte Interessen an der Nutzung haben.
Bei Aktivierung der Bürolokalisierung in Microsoft Teams Datenschutz zu beachten!Zu empfehlen ist, dass Arbeitgeber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit mit Blick auf die im Einzelfall konkreten Nutzungszwecke im Vorfeld mit ihrem betrieblichen Datenschutzbeauftragten abklären und das Ergebnis dem Betriebsrat zur Verfügung stellen.
Als datenschutzrechtliche Erlaubnisgrundlagen kommen neben einer Einwilligung durch die Mitarbeitenden Art. 6 DS-GVO, § 26 I S. 1 BDSG oder eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat auf der Grundlage von § 26 IV BDSG in Betracht.
Fazit: Der Kunde ist König, aber die Mitbestimmung bleibtDie Digitalisierung schreitet weiter voran. Softwareentwickler hören auf ihre Kunden und setzen deren Wünsche um. Das ist grundsätzlich sehr positiv. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bleibt aber bestehen. Arbeitgeber müssen daher sorgfältig prüfen, ob neue Funktionen der Mitbestimmung unterliegen und die Rechte des Betriebsrats gewahrt bleiben. Mit Blick auf die Möglichkeit der Bürolokalisierung durch Microsoft Teams wird die Mitbestimmungspflicht zweifelsohne zu bejahen sein.
In vorherigen Blogbeiträgen haben wir bereits dazu ausgeführt, welche neue Dimension die IT-Mitbestimmung durch die Einführung von Künstlicher Intelligenz erhält bzw. dass das Datenschutzrecht im Rahmen der IT-Mitbestimmung nicht erzwingbar ist und auch die Einführung von ChatGPT und CO. nicht zwingend ein Mitbestimmungsrecht auslöst.
Der Beitrag IT-Mitbestimmung: Bürolokalisierung durch MS Teams erschien zuerst auf CMS Blog.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (PDF)
752/25 | Siebter Armuts- und Reichtumsbericht - Lebenslagen in Deutschland | 9. Dezember 2025
752/25 | Siebter Armuts- und Reichtumsbericht - Lebenslagen in Deutschland | 17. Dezember 2025
742/25 | Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes | 9. Dezember 2025
742/25 | Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes | 17. Dezember 2025
741/25 | Entschließung des Bundesrates zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität | 9. Dezember 2025
739/25 | Entschließung des Bundesrates: Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Bundes aus der CO2-Bepreisung | 9. Dezember 2025
740/25 | Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital | 9. Dezember 2025
738/25 | Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen" | 9. Dezember 2025
741/25 | Entschließung des Bundesrates zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität | 17. Dezember 2025
721/1/25 | Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Erhebung einer Klage nach Artikel 8 Absatz 1 des Protokolls (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit i.V.m. Artikel 263 des Vertrags über die Arbeit
729/1/25 | Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam | 9. Dezember 2025
732/1/25 | Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur
733/1/25 | Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze | 9. Dezember 2025
740/25 | Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital | 17. Dezember 2025
738/25 | Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen" | 17. Dezember 2025
739/25 | Entschließung des Bundesrates: Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Bundes aus der CO2-Bepreisung | 17. Dezember 2025
Dritte Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
V. v. 03.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 306
ändert
- Lkw-Maut-Verordnung (Lkw-MautV)
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ablösung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
V. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 305
enthält
- Verordnung zur Ablösung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
- Hundertachtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
ändert
- Hundertachtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)