Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU) hat Deutschland angesichts globaler Krisen als Stabilitätsanker in der Eurozone und Innovationsmotor in Schlüsseltechnologien bezeichnet. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 18. März 2026, sagte die Ministerin, um diese Stärken zu erhalten, habe die Regierung in den vergangenen Monaten die Weichen gestellt, die Gasspeicherumlage abgeschafft, die Stromsteuer für das Gewerbe und die Landwirtschaft auf das europarechtliche Minimum reduziert. Durch 6,5 Milliarden Euro Zuschüsse seien die Netzentgelte gesenkt worden. Der zugesagte Industriestrompreis werde rückwirkend zum 1. Januar eingeführt. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz „gehen wir die nächsten Schritte“, so Reiche. Parallel würden die Abschreibungsbedingungen für Unternehmen verbessert und die Senkung der Körperschaftsteuer werde vorbereitet. Aufgrund externer Konflikte sei das Wachstumsfenster nur „schmal“. Schnieder: Sanierungsstau abbauen und investieren Neben der Wirtschaftsministerin stellte sich auch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Die Verkehrswege in Deutschland müssten zuverlässig und sicher sein. „Wenn Infrastruktur zerfällt, bröckelt auch das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates“, sagte Schnieder, der von „massivem Nachholbedarf“ sprach: Brücken, Tunnel und Straßen, die jahrelang auf Sanierung warten, Bahnstrecken, deren Ausbau sich über Jahrzehnte zieht, Autobahnlücken, die „dringend geschlossen werden müssen“. Die Bundesregierung baue den Sanierungsstau ab und investiere umfangreich. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz werde ein moderner Rahmen geschaffen, damit Deutschland schneller und effizienter bauen könne, ohne Abbau von Umwelt- und Beteiligungsrechten. Planfeststellungsverfahren würden künftig vollständig digital geführt. Bahnfahren in Deutschland müsse wieder zuverlässiger werden, fügte der Minister hinzu. Mobilität müsse für alle bezahlbar bleiben. Die Bundesregierung habe sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Kosten für den Führerschein zu senken. Die Fahrausbildung solle grundlegend modernisiert werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit Mit dem digitalen Fahrzeugschein will die Regierung nach den Worten Schnieders den Alltag bürgerfreundlicher machen. Mehr als 1,5-millionenfach seien die App und der digitale Fahrzeugschein heruntergeladen worden. Maßnahmen gegen hohe Spritpreise Leif-Erik Holm (AfD) sprach die hohen Spritpreise und eine fehlende Entlastung von Pendlern durch die Bundesregierung an. Die Sorgen der Bürger und Unternehmen seien ihr alles andere als egal, erwiderte Katherina Reiche. Die Kraftstoffpreise seien in Deutschland stärker angestiegen als im europäischen Vergleich und sänken weniger schnell. Die Regierung stärke das Kartellrecht, indem das Bundeskartellamt schnellere Sektoruntersuchungen durchführen könne mit dem Ziel, Preisabsprachen aufzudecken. Das Kartellrecht sei ein „scharfes Schwert“, die Ölkonzerne sorgten sich wegen der anstehenden Transparenz. Außerdem sollen Tankstellen nur einmal täglich ihre Preise anheben dürfen. Geschaut werde dabei auch nach der Marktmacht großer Unternehmen im Großhandel, die durch das Bundeskartellamt stärker untersucht werden können, so Reiche auf eine Frage der SPD-Abgeordneten Dunja Kreiser. Kartellrecht und Beschäftigungssicherung Der Abgeordnete Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) verglich die Lage der Wirtschaftsministerin mit der ihres Vorgängers Robert Habeck nach Beginn des Ukrainekriegs. Den Vergleich wies Reiche zurück. Damals seien Gas- und Öllieferungen aus Russland weggefallen. In der jetzigen Situation gebe es keine physischen Engpässe, sondern Preissprünge. Die Bundesregierung sei dabei, die Krise zu managen: „Wir gehen neue Wege zur Schärfung des Kartellrechts“. Das Thema Beschäftigungssicherung brachte die Abgeordnete Agnes Conrad (Die Linke) zur Sprache. Der Industrial Accelerator Act (IAA) der Europäischen Kommission zur Vereinfachung und Digitalisierung für Industrieprojekte werde nicht dazu führen, dass die Beschaffung auf europäischer Ebene beschleunigt wird, prognostizierte die Ministerin, da er „jetzt schon zu kompliziert“ sei. Stahlbranche und Tourismuswirtschaft Die Lage der deutschen Stahlbranche thematisierte Sebastian Roloff (SPD). Der Sektor werde mit übersubventionierten Produkten aus dem Ausland überschwemmt, stellte die Ministerin fest. Dem AfD-Abgeordneten Dr. Rainer Kraft entgegnete sie, die Lage der Stahlindustrie lasse sie nicht kalt, doch gebe es auch positive Projekte etwa von Salzgitter Stahl. Der CSU-Abgeordnete Michael Kießling richtete den Fokus auf die Bedeutung der Tourismuswirtschaft. Diese sei eine wichtige, klein- und mittelständisch geprägte Branche, die einen Umsatz von 86 Milliarden Euro erwarte, erwiderte die Wirtschaftsministerin. Die Branche spiele eine wichtige Rolle in der Fläche und den Regionen. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) leiste gute Arbeit in der Werbung für den Tourismusstandort Deutschland, so Reiche auf Kießlings Nachfrage, in der er betont hatte, dass 6,8 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland im Tourismus tätig seien. Sicherheit im Bahnverkehr Lars Haise (AfD) fragte den Bundesverkehrsminister nach den Ergebnissen des Bahnsicherheitsgipfels am 13. Februar und danach, ob sich ein bestimmten „Täterprofil“ ausmachen lasse. Schnieder sagte, bei dem Gipfel seien alle Aspekte der Sicherheit in Zügen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen besprochen und abgewogen worden. Ein besonderes Täterprofil sei nicht erkennbar. Überall gebe es vor allem bei Kontrollen ein besonderes Aggressionspotenzial. Unter den Tätern seien alle Schichten, Junge wie Alte, vertreten. Haise nannte diese Antwort einen „Schlag in das Gesicht jedes Eisenbahners“. Mehr als 50 Prozent seien ausländische Tatverdächtige. Dem widersprach der Minister. Es gebe eine ganze Bandbreite von Taten. Aggression und Gewalt seien ein gesamtgesellschaftliches Problem. Der CDU-Abgeordnete Michael Donth nahm den Bahnsicherheitsgipfel zum Anlass, Schnieder nach den weiteren Schritten zu fragen. Der Minister unterschied zwischen Fernverkehr in der Zuständigkeit des Bundes und dem Regional- sowie Nahverkehr in der Zuständigkeit der Länder. So sollen die Zugbegleiter mit Body-Cams und die Züge und Bahnhöfe mit Videoüberwachung ausgestattet werden. Darüber hinaus gebe es Präventionsmaßnahmen. Während in Fernzügen zwei bis vier Bahn-Mitarbeiter kontrollierten, sei es in Regionalzügen meist nur eine Person, so Schnieder auf eine Nachfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner. Im Fernverkehr stelle sich das Problem nicht. Für den Regional- und Nahverkehr müssten die Länder das Problem klären, sagte der Minister auf eine Frage der Abgeordneten Luigi Pantisano (Die Linke). Klimaziele und Tempolimit Johannes Wagner und Tarek Al-Wazir (beide Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) wollten dem Minister die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen schmackhaft machen. Sein Ressort werde Vorschläge zur Einhaltung der Klimaziele unterbreiten, kündigte Schnieder an. Der Verkehrsbereich werde dazu einen „signifikanten Beitrag“ leisten. Die Vorschläge befänden sich in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Auf den Hinweis, ein Tempolimit würde zu weniger Verkehrstoten führen, sagte Schnieder, die unsichersten Straßen in Deutschland seien die Landstraßen. Schnieder empfahl, maximal mit der Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern unterwegs zu sein. (vom/18.03.2026)
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Sachverständige haben bei einer Anhörung im Digitalausschuss am Mittwochnachmittag, 18. März 2026, breite Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (21/4089) und der zugrunde liegenden EU-Verordnung geäußert. Mit dem Entwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) soll die Verordnung in Deutschland umgesetzt und der Digital Services Act (DSA) sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Die geladenen Experten kritisierten insbesondere die unklare Begriffsdefinition von „politischer Werbung“, den durch die Verordnung entstehenden bürokratischen Aufwand sowie fehlende Konkretisierungen bei den Zuständigkeiten. EU-Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025 Die EU-Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025 uneingeschränkt. Mit dem Durchführungsgesetz sollen die Transparenz politischer Werbung deutlich erhöht sowie Zuständigkeiten und Sanktionen zur Durchsetzung von EU-Vorgaben festgelegt werden. Je nach Verstoß sind laut Entwurf Geldbußen bis zu 300.000 Euro oder – bei größeren Unternehmen – bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Stelle für die Durchsetzung der Regelungen über das Targeting bestimmt werden, soweit sie auch im Übrigen europäische Datenschutzregelungen durchsetzt. Daneben soll die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, der sogenannte Digital Services Coordinator (DSC), die Einhaltung zentraler Transparenz- und Informationspflichten durch Diensteanbieter überwachen. Die Koordinierungsstelle soll zudem ein Online-Verzeichnis über in Deutschland eingetragene bevollmächtigte Vertreter politischer Werbedienstleistungen führen. Problem der Begriffsbestimmung Prof. Dr. Matthias Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (eingeladen auf Vorschlag der SPD) wies darauf hin, dass inhaltliche Konkretisierungen oder Präzisierungen der Begriffe und Maßstäbe unionsrechtlich unzulässig sein dürften. Cornils sprach von einem „problematischen Beispiel einer sehr starken Regulierung dieses Themas“, die die politische Kommunikation nicht befördere. Der bundesgesetzlichen Regelung bescheinigte er einen zurückhaltenden Ansatz, der an etablierte Strukturen und Vorbilder, etwa die DSA-Kompetenzverteilung, anschließe. Die Regulierung und Aufsicht der Diensteanbieter bleibe zwar beim Bund, der Großteil der Aufsichtsbefugnisse und Zuständigkeiten liege jedoch auf der Länderebene, betonte Cornils. Dr. Jörg Frederik Ferreau (Kanzlei CBH Rechtsanwälte), der auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen wurde, kritisierte, dass der Entwurf die Chance verstreichen lasse, den unbestimmten Begriff der „politischen Werbung“ näher zu präzisieren. Es sei zu begrüßen, dass der Entwurf die Durchführung der Artikel 11 und 12 der Verordnung den Ländern überlasse. Die Transparenzanforderungen an politische Anzeigen in den Artikeln seien klar der Medienregulierung und damit dem Kompetenzbereich der Länder zuzuordnen, sagte Ferreau. Im Hinblick auf Vorschriften zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern müsse der Gesetzgeber durch eine Ergänzung sicherstellen, dass die zuständigen Behörden bei Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger „den hohen Bestimmungen des Geheimnisschutzes“ Rechnung tragen – das gelte etwa für Mitarbeiter von Medien, sagte Ferreau. Experte befürchtet „Verarmung der politischen Debatte“ Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (auf Vorschlag der SPD eingeladen) berichtete von einem Fall eines Verlages in Norddeutschland, der einen Podcast mit politischen Akteuren unterschiedlicher Couleur erstellt und diesen bei Instagram habe verbreiten wollen, was von der Plattform untersagt worden sei. Die EU-Verordnung wolle Transparenz schaffen, führe aber zu Bürokratiebelastungen und gerate dazu noch in Konflikt mit der Pressefreiheit, kritisierte Verdenhalven. Unter anderem werde man „mehr staatliche Kontrolle politischer Kommunikation“ und eine „Verarmung“ der politischen Debatte erleben, prophezeite er und verwies weiter auf „enorme Haftungsrisiken“ und „extrem hohe Bußgelder“, die entstünden. Deutliche Kritik übte auch Prof. Dr. Christoph Fiedler vom Medienverband der freien Presse (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion). Er nannte die EU-Verordnung ein „Bürokratiemonster“, das die politische Kommunikation beschränke. Auch Fiedler monierte unbestimmte Rechtsbegriffe. Ein Problem sehe er in dem Punkt, dass der Bund davon ausgehe, dass Diensteanbieter keine Presseverlage seien. Das könne aber etwa bei Direktvermarktungen der Fall sein, so Fiedler. Daher brauche es eine Klarstellung, dass Medien, die politische Werbung verbreiten, auch dann nicht von der Koordinierungsstelle beaufsichtigt werden, wenn sie für diese Werbung eine Vermittlungsleistung erbringen. Mit Blick auf Eingriffsbefugnisse zur Durchsetzung der Verordnung gegenüber Presseverlagen und anderen redaktionelle Medien betonte Fiedler, dass es geboten sei, notwendige Schutzvorkehrungen für die Presse- und Medienfreiheit sicherzustellen. Vertrauen in die digitale Öffentlichkeit Jochen König von der Cosmonauts & Kings GmbH (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) betonte, er begrüße das Ziel der Verordnung und des Gesetzentwurfs, politische Werbung transparenter zu machen und das Vertrauen der Bürger in die digitale Öffentlichkeit zu stärken. Allerdings wies auch er auf Handlungsunsicherheit und rechtliche Herausforderungen für politische und zivilgesellschaftliche Akteure hin und sprach sich für eine Klärung des Anwendungsbereichs der Definition „politischer Werbung“ aus. „Die Leitlinien der Kommission helfen hierbei nur bedingt weiter“, sagte König mit Blick darauf, wann eine Werbeanzeige unter die Verordnung falle, und wann nicht. Im Hinblick auf Bußgelder sprach er sich dafür aus, die Mindestumsatzschwelle zum Schutz kleinerer Akteure auch auf den Bereich der Zwangsgelder nach Paragraf 8 auszuweiten, die dort noch fehle. Tahireh Audrey Panahi von der Universität Kassel (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Verordnung müsse im Kontext mit dem DSA und der DSGVO betrachtet werden. Panahi sprach sich dafür aus, ein Bußgeld „erst bei wiederholten Verstößen“ anzudrohen, um einen Chilling Effect zu vermeiden. Ein Leitfaden des DSC solle als öffentlich zugängliche Auslegungshilfe erstellt werden, befand Panahi weiter. Angesichts komplexer Auslegungsfragen und im Sinne einer wirksamen Rechtsdurchsetzung schlug die Sachverständige zudem vor, -nach Vorbild des DSA den Beirat nach dem Digitale-Dienste-Gesetz einzubinden. Sie regte außerdem an, weitere Lücken im Gesetz, etwa bezüglich der Aufsicht über Sponsoren und der Zuständigkeit für Bußgelder gegen diese, durch Klarstellungen zu schließen. Die Sachverständige, die auf Vorschlag der Linksfraktion eingeladen war, Alina Clasen von Reporter ohne Grenzen, fehlte bei der Anhörung entschuldigt. (lbr/18.03.2026)
Wirtschaft und Energie/Antrag Bundesregierung soll als Reaktion auf den Krieg am Golf nationale und europäische CO2-Bepreisung abschaffen oder reformieren
Wirtschaft und Energie/Antrag Fraktion Die Linke verlangt als Reaktion auf den Iran-Krieg finanzielle Entlastungen für die Bevölkerung und eine Übergewinnsteuer für den fossilen Energiesektor
Mutmaßlich geht es um über 40 Millionen Euro: Der BGH hat entschieden, dass das LG Bonn im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal neu prüfen muss, ob beim früheren Chef der Warburg Bank Taterträge einzuziehen sind.
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Eine Medienanstalt darf ein Instagram‑Angebot mit sexualisierten Inhalten nicht pauschal aus Gründen des Jugendschutzes untersagen. Stattdessen muss sie, so das VG Berlin, konkret aufzeigen, welche Beiträge entwicklungsbeeinträchtigend sind.
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Finanzen/Antrag Die Fraktion Die Linke will den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen.
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Dürfen Medien über Kontakte von Jeffrey Epstein auch dann berichten, wenn denen kein Vorwurf gemacht wird, und auch aus privaten E-Mails zitieren? Nein, meinte eine deutsche Unternehmerin und zog vor das LG Frankfurt. Ohne Erfolg.
Wissenschaftler warnen mit Blick auf die deutsche Außenpolitik vor "Doppelstandards". Die Reaktion der Bundesregierung auf den Angriff der USA und Israels auf den Iran sei unzureichend, weil dieser nicht klar als völkerrechtswidrig benannt werde.
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Wirtschaft und Energie/Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie lädt am Freitag, 20. März 2026, zu einer öffentlichen Anhörung über die Pläne für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz ein
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Auswärtiges/Antrag Die AfD dringt auf eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention und will Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen geschützt sehen. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.
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Inneres/Antrag Der Bundestag berät am Donnerstag erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion, "im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte" statistisch zu erfassen.