Aktuelle Nachrichten

Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren in Ungarn – Worauf Gläubiger und Investoren achten sollten

CMS Hasche Sigle Blog - 06.02.2026

Ungarn gehört als EU-Mitgliedstaat zu den zentral- und osteuropäischen Märkten, die für internationale Investoren sowohl Chancen als auch Herausforderungen bieten. Besonders im Bereich der Restrukturierung und Insolvenz sind rechtliche Rahmenbedingungen und Praxis entscheidend für Investitionsentscheidungen – insbesondere, wenn Unternehmen in Krisensituationen oder Sanierungsphasen stehen.

Das ungarische Insolvenzrecht basiert auf dem Gesetz XLIX von 1991 (Insolvenzgesetz), welches zwischen Vergleichs- und Konkursverfahren unterscheidet

Ziel eines Vergleichsverfahrens (csődeljárás) ist die Fortführung eines Unternehmens auf Grundlage eines mit den Gläubigern geschlossenen Vergleichs. Voraussetzung ist ein Antrag des Schuldners auf Verfahrenseröffnung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, woraufhin bei Stattgabe eine Schutzfrist (Moratorium) von 180 Tagen gewährt wird, welche auf maximal 365 Tage verlängert werden kann. Innerhalb des Moratoriums müssen die Gläubiger einem Sanierungsplan mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. In der Praxis wird das Verfahren selten genutzt, da es häufig komplex und wenig effektiv sind. In den wenigen Verfahren mündet dieses regelmäßig in ein Konkursverfahren, da der Sanierungsplan häufig nicht die erforderlichen Mehrheiten erhält.

Beim Konkursverfahren (felszámolás) wird das Unternehmen abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt in aller Regel durch Gläubiger. Die dokumentierte Forderungsanmeldung und Zahlung der Verfahrensgebühr durch den Gläubiger muss innerhalb von 40 Tagen ab Eröffnung des Eröffnungsbeschlusses im Amtsblatt erfolgen. Eine verspätete Anmeldung führt zur Nachrangigkeit der Forderung, nach 180 Tagen ist eine Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich. Konkursverfahren dauern erfahrungsgemäß lange, bei größeren Verfahren ist eine mehrjährige Verfahrensdauer in der Praxis die Regel und nicht die Ausnahme. Der Grad der Professionalität des Insolvenzverwalter variiert in der Praxis stark und mitunter erscheint die Motivation mehr vom eigenen Gebührenanspruch als vom Gläubigerinteresse getrieben. Die Quote für unbesicherte Gläubiger ist in vielen Fällen sehr gering oder null, nachrangige Gläubiger gehen regelmäßig leer aus. Daher ist es für Gläubiger dringend empfohlen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners das Amtsblatt monitoren zu lassen und Forderungen innerhalb von 40 Tagen bei gleichzeitiger Zahlung der Verfahrensgebühr unverzüglich anzumelden. 

Ergänzend wurde Mitte 2022 zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie (2019/1023) ein präventives Restrukturierungsverfahren (szerkezetátalakítási eljárás) eingeführt, das Unternehmen eine Sanierung vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ermöglichen soll. Dieses Verfahren ist kein Insolvenzverfahren und es obliegt der Entscheidung des Schuldners, welche Gläubiger in das Verfahren einbezogen werden sollten. Obgleich das Restrukturierungsverfahren einige Parallelen zum Vergleichsverfahren aufweist (z.B. Gewährung eines Moratoriums), ist es ein deutlich moderneres und flexibleres Verfahren. Dessen ungeachtet ist die praktische Bedeutung weiterhin gering und es fehlt bislang auch an einschlägiger Gerichtspraxis. 

Bei allen Verfahren ist anzumerken, dass Verfahren und Publikationen überwiegend in ungarischer Sprache stattfinden. Internationale Gläubiger müssen daher in lokale rechtliche Expertise und Due-Diligence investieren, um Risiken korrekt zu bewerten und Versäumnisse gerade in den sehr formalisierten Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Chancen für ausländische Investoren

Ein klarer Vorteil für Investoren ist die Möglichkeit, in Distressed-Situationen in Unternehmen oder Unternehmensbereiche einzusteigen – entweder über Asset-Käufe oder durch den Erwerb von Anteilen im Rahmen von Restrukturierungsplänen. 

Bei Restrukturierungsverfahren können Investoren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit beteiligt werden, bevor das Unternehmen insolvent wird und haben so die Chance, durch Restrukturierungspläne zu beeinflussen und Vermögenswerte zu sichern. Voraussetzungen sind in aller Regel schnelles Handeln, Kenntnis des ungarischen Restrukturierungsrechts und der praktischen Abläufe. Auch ist zu beachten, dass viele Verfahren nicht öffentlich sind und Informationen daher oft nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Im Rahmen von Konkursverfahren können Assets regelmäßig günstig erworben werden, ohne Haftung für alte Schulden. In der Praxis beliebt ist auch die Übernahme von besicherten Forderungen mit entsprechenden Abschlägen, um im Verfahren eine dominante Gläubigerposition zu erreichen. 

Handlungsempfehlungen für Investoren
  • Frühzeitige Due Diligence mit Fokus auf Insolvenz- und Restrukturierungsrisiken
  • Einbindung lokaler Rechts- und Restrukturierungsexperten
  • Prüfung präventiver Sanierungsoptionen vor Eintritt der Insolvenz
  • Realistische Bewertung von Zeit- und Kostenrisiken
Für ausländische Investoren bietet Ungarn durch seine Restrukturierungs- und Insolvenzregelungen sowohl strategische Chancen als auch signifikante Risiken

Die Entwicklungen im Bereich präventiver Restrukturierungen sind grundsätzlich positiv, doch ihre praktische Anwendung steckt teilweise noch in den Anfängen. Daher ist eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Bewertung essenziell, bevor Engagements in notleidenden oder sanierten Unternehmen eingegangen werden. Aus Sicht eines unbesicherten Gläubigers ist die Devise, Insolvenzverfahren durch vorherige Lösungen möglichst zu vermeiden, da gerade ungesicherte Gläubiger im Falle einer Insolvenz den vollständigen Ausfall ihrer Forderung befürchten müssen. 

Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zu Restrukturierung in CEE fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Den Auftakt zur Blogserie hat der Einführungsbeitrag gemacht, weitere Beiträge folgen.

Der Beitrag Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren in Ungarn – Worauf Gläubiger und Investoren achten sollten erschien zuerst auf CMS Blog.

BLOOH Solution Ltd.: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien

Die BaFin hat der BLOOH Solution Ltd. am 27. Januar 2026 das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Form von Aktien untersagt. Damit ist dem Unternehmen der Vertrieb in Deutschland verboten.
Kategorien: Finanzen

BioChar GmbH & Co. KG, Gersfeld: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 22.01.2026 angeordnet, dass die BioChar GmbH & Co. KG das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abwickeln muss.
Kategorien: Finanzen

Volfor: BaFin warnt vor der Website volfor(.)co

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Volfor. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website volfor(.)co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Kategorien: Finanzen

Crypto Finanz: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseite kryptofinanze(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass Crypto Finanz, Betreiber der Webseite kryptofinanze(.)com, keine Zulassung zum Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Kategorien: Finanzen

WhatsApp-Gruppen und Handels-App: BaFin warnt vor Nutzung der App „IB-KundenDienst“ und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wenden sich Unbekannte in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen treten vorgeblich als „Bank of America“ bzw. deren Zweigniederlassung in Frankfurt am Main auf. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch unter Verwendung von Namen ehemaliger Mitarbeiter des Instituts, die missbräuchlich genutzt werden.
Kategorien: Finanzen

BaFin warnt vor Plattformreihe - „Die Marke [Name] ist in verschiedenen Rechtsordnungen auf der ganzen Welt autorisiert und ist ein seriöser Forex & CFDs Online-Brokerage“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe ähnlicher Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen

BaFin warnt vor der Website blue-invest(.)org

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website blue-invest.org. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen

„Bei wichtigen Regulierungsprojekten drängen wir darauf, Komplexität zu reduzieren und mehr Proportionalität zuzulassen“

Rede von Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, beim SZ-Versicherungstag am 5. Februar 2026.
Kategorien: Finanzen

„So viel Beschleunigung zulassen wie möglich - und gezielt dort bremsen, wo es nötig ist“

Die Versicherungswirtschaft entwickelt sich dynamisch. Ist die BaFin dabei Bremser oder Beschleuniger? Diese Frage diskutierte Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, in ihrer Rede beim SZ-Versicherungstag am 5. Februar in Bergisch Gladbach.
Kategorien: Finanzen

Western Union Retail Services Germany GmbH: BaFin ordnet Maßnahmenpaket an

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Ucambio Exchange & Money Transfer GmbH umfangreiche Maßnahmen angeordnet. Das Institut firmiert inzwischen unter dem Namen „Western Union Retail Services Germany GmbH“. Es muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Zusätzlich muss das Institut erweiterte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Transaktionen im Sortengeschäft anwenden. Die Western Union Retail Services Germany GmbH muss darüber hinaus zur laufenden Überwachung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen ein angemessenes und wirksames EDV-Monitoring-System implementieren. Außerdem hat die BaFin festgelegt, dass das Institut nur mit ihrer Zustimmung weitere Zweigstellen errichten darf. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen wird.
Kategorien: Finanzen

Western Union Retail Services Germany GmbH: BaFin ordnet Maßnahmenpaket an

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Ucambio Exchange & Money Transfer GmbH umfangreiche Maßnahmen angeordnet. Das Institut firmiert inzwischen unter dem Namen „Western Union Retail Services Germany GmbH“. Es muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Zusätzlich muss das Institut erweiterte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Transaktionen im Sortengeschäft anwenden. Die Western Union Retail Services Germany GmbH muss darüber hinaus zur laufenden Überwachung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen ein angemessenes und wirksames EDV-Monitoring-System implementieren. Außerdem hat die BaFin festgelegt, dass das Institut nur mit ihrer Zustimmung weitere Zweigstellen errichten darf. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen wird.
Kategorien: Finanzen