Aktuelle Nachrichten

VIa ZR 56/25, Entscheidung vom 16.12.2025

BGH Nachrichten - Fr, 19.12.2025 - 10:30
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VIa ZR 28/25, Entscheidung vom 16.12.2025

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5 StR 467/25, Entscheidung vom 02.12.2025

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5 StR 388/25, Entscheidung vom 02.12.2025

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5 StR 617/25, Entscheidung vom 02.12.2025

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6 StR 393/25, Entscheidung vom 26.11.2025

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VI ZR 51/24, Entscheidung vom 25.11.2025

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Leitsatzentscheidung
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LwZR 1/25, Entscheidung vom 20.11.2025

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4 StR 492/25, Entscheidung vom 18.11.2025

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3 StR 170/25, Entscheidung vom 14.11.2025

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6 StR 336/25, Entscheidung vom 12.11.2025

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3 StR 339/25, Entscheidung vom 12.11.2025

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4 StR 498/25, Entscheidung vom 05.11.2025

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1 StR 332/25, Entscheidung vom 20.08.2025

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3 StR 580/24, Entscheidung vom 20.08.2025

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3 StR 503/24, Entscheidung vom 20.08.2025

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3 StR 503/24, Entscheidung vom 20.08.2025

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3 StR 155/25, Entscheidung vom 20.08.2025

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Vorstöße der Opposition zur höheren Erbschaftsteuer abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 19.12.2025 - 10:30
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, einen Antrag der Linken mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ (21/627) nach einstündiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 47 Abgeordnete für den Antrag, 507 Abgeordnete stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/2691). Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen" (21/2028), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3349) vorlag. Für den Antrag stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion. SPD kündigt Erbschaftsteuerreform an In der Debatte sagte Parsa Marvi (SPD), die Frage einer gerechten Vermögensverteilung sei Kern des politischen Selbstverständnisses der SPD. Er wies auf die ungleiche Vermögensverteilung hin, die in Deutschland besonders ausgeprägt sei. Einkommen aus Erbschaften und Schenkungen würden in vielen Fällen geringer besteuert als Einkommen aus Arbeit. „Das untergräbt das Leistungsprinzip, fördert die Vermögenskonzentration und schädigt das Gerechtigkeitsempfinden“, kritisierte Marvi. Mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens in Deutschland beruhe auf Erbvermögen. Wer nicht erbe, habe deutlich weniger Chancen, das Vermögensniveau zu erreichen, das anderen aufgrund ihrer Geburt zufalle. Das seit 2021 in über 100 Fällen Erben von sehr großen Betriebsvermögen mit einem Volumen von über 20 Milliarden von der Verschonungsbedarfsprüfung Gebrauch gemacht und sich arm gerechnet hätten, „kann so nicht bleiben“, forderte Marvi, der die Anträge der Opposition jedoch ablehnte, weil die Lösungen nicht praxisgerecht seien. Denn es dürfe bei einer Reform der Erbschaftsteuer nicht dazu kommen, dass Unternehmen durch die Steuer gefährdet würden. Eine Reform müsse gut vorbereitet sein, sagte Marvi, der eine Neuregelung für das kommende Jahr ankündigte. AfD: Staat darf nicht doppelt und dreifach abkassieren Hauke Finger (AfD) warf den Antragstellern vor, Substanzsteuern erheben zu wollen. Das sei ungerecht, weil Haus, Auto und Vermögen bereits aus versteuertem Einkommen bezahlt worden seien. Das gelte auch für Erbschaften, die aus versteuertem Geld stammen würden. „Steuergerechtigkeit bedeutet, dass der Staat eben nicht doppelt und dreifach abkassiert“, sagte Finger. Einkommen müsse besteuert werden, alles andere nicht. Die Anträge würden bei Verwirklichung dazu führen, dass funktionierende Unternehmen kaputt gemacht würden. Er verwies auf Schweden, wo die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft worden sei. Die Steuerpläne seien „Brandbeschleuniger im Feuersturm der aktuellen Wirtschaftskrise“. CDU/CSU sieht "keine Gerechtigkeitslücke" Fritz Güntzler (CDU/CSU) sagte, er sehe bei Privatvermögen im Erbschaftsteuersystem keine Gerechtigkeitslücke. Wenn es um Betriebsvermögen gehe, sehe die Erbschaftsteuer Ausnahmen vor. Betriebe könnten im Bestand gefährdet werden, wenn dort Steuern erhoben werden würden. Mit den Ausnahmeregelungen helfe man, den Bestand von Unternehmen zu sichern. Wenn es ein neues Urteil aus Karlsruhe gebe, werde man sich das ganz genau anschauen, sicherte Güntzler zu. Grüne sprechen von "krasser Praxis" Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, mit dem Antrag ihrer Fraktion würde für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden. Es gebe viele Gerechtigkeitslücken, die bei der Erbschaftsteuer geschlossen werden müsse. So könne es nicht sein, dass zum Beispiel 300 geerbte Wohnungen steuerfrei vererbt werden dürften. Das sei eine „krasse Praxis“. Linke: Je fetter die Erbschaft, desto geringer die Steuer Christian Görke (Die Linke) wies darauf hin, dass bis 2029 rund 150 Milliarden Euro in der Staatskasse fehlen würden. Es müsse jetzt darum gehen, „dass Menschen, die richtig viel erben, auch richtig viel Steuern bezahlen“. Das Gegenteil sei derzeit der Fall: Wer zum Beispiel bis 200.000 Euro erbe, zahle zwölf Prozent Steuern, während bei ganz großen Erbschaften über 20 Millionen Euro ein Prozent gezahlt worden sei. „Je fetter die Erbschaft, desto geringer die Erbschaftsteuer“, kritisierte Görke. Antrag der Linken Die Abgeordneten forderten, die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes abzuschaffen. Ferner sollten die Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a beseitigt werden. Durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung würden große Erbschaften und Schenkungen faktisch steuerfrei gestellt, schreibt die Fraktion. Auf über sechs Milliarden Euro Erbschaften und Schenkungen seien 2023 nur acht Millionen Euro Steuern angefallen – „ein Steuersatz von 0,13 Prozent“. Von diesen Steuergeschenken profitierten Multimillionäre und Milliardäre „im Westen“. Die neuen Bundesländer und kleine Erbschaften gingen weitestgehend leer aus. Daneben gibt es aus Sicht der Linksfraktion noch weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Unter anderem die Ausnutzung des Freibetrags alle zehn Jahre, die „300-Wohnungen-Regel“ und Stiftungsregeln. Dies führe dazu, „dass eine Person, die drei Millionen Euro oder drei Wohnungen erbt, mehr Steuern bezahlt als eine Person, die 300 Millionen Euro oder 300 Wohnungen erbt“. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Ihr Antrag (21/2028) sah auch ein Ende der „De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten“ vor. Für große Betriebsvermögen sollten künftig statt der Verschonungsbedarfsprüfung „flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten“ gelten, „die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet“. Der Antrag befasste sich darüber hinaus mit weiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der „organisierten Steuerhinterziehung wie Cum/Cum“. (hle/bal/hau/19.12.2025)

Norton Rose Fulbright advises mBank on refinancing of grid deposits for 3.5 GW of PV and battery storage projects in Poland

Norton Rose Fulbright - Fr, 19.12.2025 - 09:27
Global law firm Norton Rose Fulbright advised mBank on refinancing of Sunly’s existing indebtedness towards Eiffel Investment Group relating to grid deposits for 3.5 GW of planned photovoltaic (PV) and battery storage projects developed by its subsidiaries and financing of payment for further grid deposits for PV and battery storage projects in Poland.