Aktuelle Nachrichten

Anträge zu den deutsch-amerikanischen Beziehungen debattiert

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 19.12.2025 - 13:30
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, fünf Anträge der AfD-Fraktion zum deutsch-amerikanischen Verhältnis erstmals beraten. Die Anträge tragen die Titel "Die neue sicherheitspolitische Vision der USA als Chance wahrnehmen – Für eine neue transatlantische Partnerschaft" (21/3305), "Für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen – Zusammen für Sicherheit, Stabilität und Frieden in der Ukraine" (21/3307), "Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen" (21/3308), "Rat und Friedensinitiative der USA folgen – Die erheblichen Risiken für Deutschland bei dem Umgang mit dem immunen und souveränen russischen Staatsvermögen erkennen" (21/3309) und "Zölle durch positive Anreize für die USA senken" (21/3313). Die ersten drei Vorlagen wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Den vierten Antrag (21/3309) lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Der fünfte Antrag (21/3313) wurden an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion begrüßt in ihrem ersten Antrag (21/3305) die neue nationale Sicherheitsstrategie der USA und fordert die Bundesregierung auf, diese „zum Anlass für eine Vertiefung des deutsch-US-amerikanischen Bündnisses“ zu nehmen. Die Bundesregierung solle mit der Trump-Administration zum gegenseitigen Vorteil beider Nationen zusammenwirken und „undiplomatische Denunziationen gegenüber der US-Regierung“ unterlassen, fordern die Abgeordneten. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion tritt für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen und „eine realistische und die Sicherheitsinteressen aller Konfliktparteien berücksichtigende Friedenslösung im Ukraine-Krieg“ ein. Wie die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (21/3307) schreiben, solle die deutsche finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine abgebaut werden, „bis die Ukraine sich entschließt, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. Gegenüber Russland solle die Bundesregierung zusammen mit den Partnern aus der EU und den USA als Anreiz für die Aufnahme der Friedensverhandlungen die teilweise Aufhebung der Sanktionen ankündigen. „Die Russland-Sanktionen sollten auf Ebene der EU und der USA bei einem abgeschlossenen Friedensabkommen ganz aufgehoben werden“, zudem sollten die eingefrorenen russischen Staatsvermögen dann zur Gänze wieder freigegeben werden. Weitere Forderungen zielen auf die Entsendung von UN-Friedenstruppen zur Beobachtung eines möglichen Waffenstillstands in der Ukraine, auf den Verzicht von landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen durch Nato und Russland in bestimmten Regionen und den Verzicht auf Nato-Militärbasen in „Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die keine Nato-Mitglieder sind“. Grundsätzlich solle die Bundesregierung mit der US-Seite dafür eintreten, die Nato auf die Landes- und Bündnisverteidigung zurückzuführen. Dritter Antrag der AfD Mit ihrem dritten Antrag (21/3308) will die AfD-Fraktion will „woke Positionen international zurückdrängen“. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, „zusammen mit dem gewählten US-amerikanischen Präsidenten und Kongress Haushaltsmittel für die Förderung der Abtreibung (inklusive Werbung und Lobbymaßnahmen), Gender sowie LGBTIQ und die Trans-Ideologie durch international tätige Nichtregierungsorganisationen schnellstmöglich zu streichen und diese für die heimatnahe Unterstützung verfolgter Christen zur Verfügung zu stellen“. Zudem solle die Bundesregierung an Auslandsvertretungen keine Regenbogenflaggen mehr hissen und öffentlich erklären, „dass keine Rechte auf ,sexuelle Identität', Abtreibung oder spezielle LGBTIQ- oder Trans-Rechte bestehen“. Außerdem wollen die Antragssteller das LSBTI-Inklusionskonzept, die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie den Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung aufgehoben sehen und dringen ferner auf die Abschaffung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie. Zudem solle die Bundesregierung „keine öffentlichen Aufträge mehr an deutsche oder ausländische Unternehmen vergeben, die die totalitäre Woke-Ideologie unterstützen“. Vierter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wandte sich in ihrem vierten, abgelehnten Antrag (21/3309) gegen die Verwendung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg. Dies würde einen völkerrechtswidrigen Präzedenzfall schaffen und die Rechtsstaatlichkeit beschädigen, schreiben die Abgeordneten. Außerdem würde ein solcher Schritt Negativfolgen für den gesamten Euro-Raum auslösen, „da im Anblick einer Enteignung durch die politische Exekutive internationale private und staatliche Anleger mit Zweifeln an ihren Eigentumsrechten kein Vertrauen mehr in den Euro als Weltwährung und auch in den gesamten Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa hätten“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, „sich gegen die Verwendung der russischen staatlichen Vermögenswerte einzusetzen, wenn diese nicht im von US-Präsident Donald Trump angestoßenen Verhandlungsprozess einvernehmlich mit Russland verabredet wird“. Außerdem sollte sie weder bilaterale Beiträge aus dem Bundeshaushalt leisten noch eine gemeinsame Verschuldung auf EU-Ebene eingehen, wie von der EU-Kommission für die Ukraine ebenfalls vorgeschlagen. Ferner sollte sie „kriegsverlängernde Unterstützungsleistungen“ beenden und „zur Diplomatie zurückkehren“. Fünfter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt die Senkung der Zölle für die USA auf Null, wenn von der US-Regierung im Gegenzug der derzeitig gegen „EU-Importe erhobene Basiszollsatz, der MFN-Zollsatz sowie insbesondere die sektoralen und warenspezifischen Zölle ('Section 232 tariffs') seitens der USA deutlich gesenkt werden“, heißt es in ihrem fünften Antrag (21/3313). Außerdem wird gefordert, weitere „bestehende Handelshemmnisse“ wie „den faktischen EU-CO2-Zoll“ beziehungsweise den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf EU-Ebene abzuschaffen. Zudem soll die Bundesregierung „der US-Regierung mit dem Abbau bürokratischer Beschränkungen der freien Rede entgegenkommen“ und den Digital Services Act entschärfen. "Gegenzölle vorbereiten" Gleichzeitig seien auf EU-Ebene – für den Fall der Erhebung weiterer US-Zölle – geeignete reziproke Gegenzölle in Höhe der gegen Deutschland und die EU erhobenen Zölle vorzubereiten. Diese sollen in Höhe und Umfang an die von den USA erhobenen Zölle angepasst sein und mit den US-Zöllen steigen oder sinken. Flankierend zu den direkten Maßnahmen zur Senkung der US-Zölle solle die wirtschaftliche Abhängigkeit deutscher Unternehmen vom US-Absatzmarkt reduziert werden, indem dem Bundestag „zügig Gesetzentwürfe zur Ratifizierung aller Handelsabkommen zur Beratung vorgelegt werden, die fertig verhandelt sind“. Auf EU-Ebene laufende Verhandlungen zu Handelsabkommen sollten unterstützt werden, um die Verhandlungen abzuschließen. Schließlich solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Aufnahme von Verhandlungen zu neuen Handelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften einsetzen. (ahe/nki/ste/19.12.2025)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - Außenpolitiker Röttgen (CDU) warnt: Der Frieden in Europa steht auf dem Spiel

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 19.12.2025 - 13:25
Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 20. Dezember 2025) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – In der Selbstbehauptung gegen russische Aggression hätten die Europäer erstmals seit 80 Jahren die USA nicht mehr voll an ihrer Seite, stellt der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ fest. „Und wenn der Krieg sich lohnt, wird er auch zu uns kommen“, warnte Röttgen vor einer Bedrohung des Nato-Territoriums, wenn die Ukraine nicht mehr in der Lage sei, sich zu verteidigen. Die Gespräche europäischer Staats- und Regierungschefs für eine Friedenslösung in der Ukraine hätten sich gelohnt: Europa sei aktiviert und geeint. In wichtigen Fragen sei eine gemeinsame Positionierung der Europäer, der Ukraine und der USA erreicht worden, sagte Röttgen. Röttgen kritisierte, dass es mit der Solidarität zwischen der Ukraine und Europa nicht vereinbar sei, „wenn in der Ukraine politisch zugelassen wird, dass Männer im wehrfähigen Alter das Land verlassen.“ Dies sei eine belastende Situation, die nicht akzeptiert werden könne, unterstrich der Unionsfraktionsvize. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Röttgen, Sie haben in der Bundestagsdebatte zum EU-Gipfel am Mittwoch eindringlich auf den Ernst der Lage in Europa hingewiesen. Worum ging es Ihnen dabei? Norbert Röttgen: Für uns als Europäer geht es darum, den Krieg wieder aus Europa zu verbannen, indem wir das angegriffene Land so unterstützen, dass es sich verteidigen kann. In dieser Selbstbehauptung gegen Krieg haben wir die USA zum ersten Mal nicht mehr so an unserer Seite, wie es 80 Jahre lang der Fall war. Stattdessen verstehen sich die USA als Vermittler. Ohne die Unterstützung der Europäer und nach dem Wegfall der USA wäre die Ukraine nicht in der Lage, sich aus eigenen Kräften zu verteidigen. Dann würde Krieg sich als Erfolgsmodell von Politik im 21. Jahrhundert in Europa herausgestellt haben. Und wenn der Krieg sich lohnt, wird er auch zu uns kommen. Darum steht der Frieden in Europa auf dem Spiel. Das Parlament: Nun haben mehrere europäische Staats- und Regierungschefs in Berlin Vorschläge zu einer Friedenslösung erarbeitet. Erste Reaktionen aus Moskau waren negativ. Halten Sie es trotzdem für möglich, dass ein Waffenstillstand zustande kommt? Röttgen: Nein, ich halte einen Waffenstillstand in absehbarer Zeit für ausgeschlossen. Auf die europäischen Vorschläge bis hin zu der Aufforderung, zumindest an Weihnachten die Waffen schweigen zu lassen, hat Putin ja nur mit Hohn und Spott reagiert. Damit hat er erneut zum Ausdruck gebracht, dass er sich für Krieg entschieden hat, um mit Krieg imperialistische Ziele durchzusetzen. Diplomatie bleibt trotzdem notwendig, aber wir müssen erkennen, dass Diplomatie nur dann eine Chance haben wird, wenn sie durch militärische Verteidigungsfähigkeit unterlegt ist. Das Parlament: Würden Sie vor diesem Hintergrund trotzdem sagen, dass sich die Berliner Gespräche Anfang der Woche gelohnt haben? Röttgen: Ganz eindeutig haben sie sich gelohnt. Es sind viele Ziele erreicht worden, und zwar die realistischen Ziele, von denen nicht klar war, ob man sie erreicht. Europa ist aktiviert und geeint worden in einer gemeinsamen Position. Diese Positionierung wurde dann erweitert um die Ukraine und auch die Vereinigten Staaten von Amerika. Nicht in Allem und mit Jedem, aber in wichtigen Fragen hat es eine gemeinsame Positionierung der Europäer, der Ukraine und der USA gegeben. Damit hat Europa das im Moment mögliche politische Gewicht eingebracht und sich wieder in die Diplomatie zur Beendigung des Krieges hineinmanövriert. Das war von den USA nicht so beabsichtigt, dass die Europäer eine Rolle spielen, und von Russland schon gar nicht. Das Parlament: Teil der europäischen Vorschläge sind die Sicherheitsgarantien, die verhindern sollen, dass Russland nach einem Waffenstillstand erneut angreift. Wirksam können diese Sicherheitsgarantien nur mit einer glaubwürdigen amerikanischen Beteiligung sein. Doch gerade an dieser Glaubwürdigkeit gibt es Zweifel. Teilen Sie solche Zweifel? Röttgen: Der Kern der Vereinbarung ist, dass zusammen mit der Ukraine, den USA und den Europäern ein Waffenstillstandsabkommen und auch ein Friedensabkommen mit Russland erreicht werden soll. Das ist deshalb bedeutsam, weil es ja vorher auch Verabredungen zwischen den USA und Russland über die Ukraine über europäische Interessen hinweg gegeben hat. Die Frage der Sicherheitsgarantien stellt sich dann, wenn es zu einem Friedensschluss gekommen ist. Zweifel sind von den USA genährt worden durch die Nationale Sicherheitsstrategie, auch durch das amerikanische Vorgehen im konkreten Fall. Aber gerade deshalb war es ein Erfolg, die USA jetzt für diese Vereinbarung gewonnen zu haben. Diese bedarf der Konkretisierung, die aber erst erfolgen kann, wenn man überhaupt in der Phase ist, dass ein Frieden verhandelt und abgeschlossen wird. Das Parlament: Die Ukraine ist, verglichen mit Russland, nicht nur knapp an Waffen und Munition, sondern auch an Soldaten. Die Lücken, die Tod und Verwundung reißen, sind immer schwerer zu füllen. Was empfinden Sie vor diesem Hintergrund, wenn immer mehr junge Ukrainer ausreisen, auch nach Deutschland? Röttgen: Das ist eine belastende Situation, die nicht akzeptiert werden kann. Der ukrainische Präsident Selenskyi und die ukrainische Regierung müssen hier die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Wir sind in Deutschland und Europa solidarisch mit der Ukraine, wir bringen enorme Finanzmittel auf. Wir tun es auch im eigenen Interesse. Doch mit dieser Solidarität ist es nicht vereinbar, wenn in der Ukraine politisch zugelassen wird, dass Männer im wehrfähigen Alter das Land verlassen. Das Parlament: Es gibt in jüngster Zeit Berichte, dass Russland in Belarus an der Grenze zu Nato und EU neue Truppen massiert. Ist die Sorge berechtigt, dass uns zu wenig Waffen für unsere eigene Verteidigung bleiben? Röttgen: Wir haben die Aufrüstung für die Verteidigungsfähigkeit, die Abschreckungsfähigkeit Deutschlands und der europäischen Nachbarn viel zu spät begonnen und sind jetzt in einem Lauf gegen die Zeit, um die Ausstattung mit Waffensystemen, Munition und Ausrüstung aufzuholen, so gut und so schnell es geht. Aber wir müssen das in der gesamten Linie der Verwundbarkeit des Nato-Territoriums machen. Dazu gehört die polnische Ostgrenze, dazu gehört die baltische Ostgrenze, dazu gehört aber auch die Ukraine. Würde die Ukraine morgen kapitulieren, hätten wir eine ganz andere, unmittelbare Bedrohung des Nato-Territoriums. Insofern kann man die Bedrohung, die durch die Truppenstationierung in Belarus stattfindet, nicht gegen die Verteidigung in der Ukraine ausspielen, weil beides Bedrohungen unserer Sicherheit sind. Das Parlament: Abstimmungen in der UN-Vollversammlung haben gezeigt, dass Russland zwar nicht viele Freunde hat, aber auch nicht viele Widersacher, die sich klar auf die Seite der Ukraine und des Westens stellen. Welche Schlüsse ziehen Sie daraus? Röttgen: Das ist nicht so überraschend. Wir müssen als Europäer einfach anerkennen, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine vor allem eine Angelegenheit der Sicherheit und des Friedens in Europa ist. Es ist nicht realistisch, dass man über Jahre hinweg das Interesse der Weltgemeinschaft darauf fokussieren kann, weil es einfach so viele Konflikte und Kriegsherde gibt. Denken Sie allein an den sudanesischen Bürgerkrieg, an dem sich auch Staaten von außen beteiligen, mit fürchterlichen Verbrechen, einer riesigen Anzahl von Toten, Millionen von Flüchtlingen. Man kann einmal fragen, wie groß eigentlich die Aufmerksamkeit in Europa für diesen schrecklichen Krieg in Afrika ist. Wir Europäer sollten unseren Eurozentrismus überwinden und auch für das Leid und die Konflikte in anderen Regionen der Welt mehr Aufmerksamkeit zeigen. Das Parlament: Die EU hat nach langem Ringen nun auch einen Weg zur weiteren finanziellen Unterstützung der Ukraine gefunden. Röttgen: Das ist sehr positiv, für die Ukraine und für die europäische Sicherheit. Es ist vor allem ein Verdienst der deutschen Kanzlers Merz, der für dieses Ziel ins Risiko gegangen ist und neue Dynamik in den Prozess gebracht hat. Aber dass dies nun durch die Blockade einzelner Staaten zunächst durch europäische Schulden auf Kosten der eigenen Bürger anstatt mittels des Vermögens des Aggressorstaates geschehen soll, ist leider erneut Ausdruck europäischer Schwäche. Den Willen zur Selbstbehauptung auch gegenüber den USA bringt die notwendige Mehrheit der europäischen Staaten nicht auf. Zur Person: Norbert Röttgen (CDU) ist seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestags und seit Mai 2025 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Von 2014 bis Oktober 2021 war Norbert Röttgen Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, dem er auch in dieser Wahlperiode angehört. Die Fragen stellte Peter Stützle.

AGILA Haustierversicherung AG

Erweiterung des Geschäftsbetriebes
Kategorien: Finanzen

VGH verneint Prostitutionsgewerbe: Oben Sex, unten Tabledance

LTO Nachrichten - Fr, 19.12.2025 - 13:05

Tabledance ist fester Bestandteil von Rotlichtbezirken. Ob es dafür einer Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz bedarf, wenn er im selben Gebäude wie ein Bordell angeboten wird, hatte nun der VGH Mannheim zu entscheiden.

Regelungen zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung beschlossen

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 19.12.2025 - 12:50
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, erstmals zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung in nationales Recht debattiert. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017 / 541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (21/3191) sowie „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023 / 1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023 / 1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192) wurden nach halbstündiger Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der erste Gesetzentwurf (21/3191) zielt darauf ab, die Definition terroristischer Straftaten zu präzisieren und neue Straftatbestände einzuführen. Insbesondere sollen das Reisen zu terroristischen Zecken unter Strafe gestellt und Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung erweitert werden. Außerdem soll der Katalog terroristischer Straftaten um verschiedene Delikte wie gefährliche Körperverletzung und die Vorbereitung von Explosionsverbrechen ergänzt werden. Zudem werde die Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Handlungen eingeführt. Des Weiteren soll der Grundstraftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Paragraf 99 Absatz 1 des Strafgesetzbuches verschärft werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem neuen Stammgesetz (21/3192), das den Evidence-Mechanismus in die deutsche Rechtsordnung implementiert, wird laut Regierung auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen reagiert. Das Gesetz schaffe einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorge für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften, heißt es. Ziel sei, „die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern“. (hau/19.12.2025)