Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes (21/1498) befasst. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen. Der „Entwurf vollziehe Änderungen im EU-Recht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG), heißt es in der Vorlage. Geplant ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten EU-rechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es also künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten. Zentrales System zur Risikoeinstufung Zudem soll eine Ablösung dezentraler Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen erfolgen. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen. Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“ ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (VUDatDV) sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GükGrKabotageV) entsprechend den Erfordernissen des geänderten Unionsrechts geschaffen werden. Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht. (hau/eis/11.09.2025)
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihren Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beraten und Im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden. Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt. Einfachere Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf. Im Dezember 2024 hatte bereits die Ampelregierung einen Gesetzentwurf (20/14146) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen, mit dem die geänderten EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden sollten. Wegen des Regierungswechsels kam die Vorlage im Bundestag jedoch nicht mehr zur Abstimmung. (sas/hau/11.09.2025)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eigentümer und Mieter vor Klimapolitik schützen – Wohnflächensteuerung beenden“ (21/1553) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge auf Maßnahmen verzichten, den pro Person zugestandenen Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu begrenzen. (hau/11.09.2025)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Arbeit für Frieden und Versöhnung sicherstellen – Generationen verbinden“ (21/569) angenommen.. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (21/1589). Angnommener Antrag von Union und SPD In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. bei seiner Arbeit im Ausland und im Inland angemessen zu unterstützen. So müssten die jährlichen finanziellen Zuwendungen des Bundes den Bedarf zur Pflege und Instandhaltung der existierenden Kriegsgräberstätten „in einem würdigen Zustand“ decken und der augenblickliche Investitionsstau mittelfristig abgebaut werden, heißt es in dem Antrag. Zudem müssten zusätzliche Aufgaben, die sich aus neuen Kriegsgräberabkommen ergeben, berücksichtigt werden. Nach dem Willen des Bundestages soll die Kriegsgräberfürsorge im Ausland die Kriegstoten nach denselben Kriterien wie die des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft umfassen. Zusätzlich seien Kriegsgräber des deutsch-französischen Krieges von 1870/71 zu berücksichtigen. Ebenso seien die 2023 von der Unesco zum Weltkulturerbe erhobenen 24 Kriegsgräberstätten des Ersten Weltkrieges sowie weitere Kriegsgräberstätten „von hoher kultureller Bedeutung“ zu erhalten. Zentrales digitales Verzeichnis aller Kriegsgräberstätten Im Inland soll nach dem Willen des Parlaments im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Volksbund und Hochschulen ein zentrales digitales Verzeichnis aller Kriegsgräberstätten und der auf ihnen bestatteten Kriegstoten angelegt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Zudem müsse der Volksbund unterstützt werden, internationale Auskunfts- und Hilfeersuchen bei Nachforschungen zu Kriegsgräbern zu beantworten. Ausdrücklich würdigt der Bundestaga die Arbeit des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Dieser leiste seit mehr als 100 Jahren mit seinen über 500 hauptamtlichen und zahllosen ehrenamtlichen Mitarbeitern „eine wertvolle Arbeit für unser Land und einen bedeutenden Beitrag zur Aussöhnung und Völkerverständigung in Europa“. Der Volksbund sei einer der wichtigsten nationalen Träger des Gedenkens und der Erinnerungskultur im In- und Ausland. Mit seiner friedenspädagogischen Arbeit erreiche er jährlich mehr als 30.000 Jugendliche in Deutschland und in Europa. (aw/hau/11.09.2025)
Das Parlament hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Umbenennung des Bismarck-Zimmers im Auswärtigen Amt zurücknehmen“ (21/1552) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der AfD Unter Verweis auf die historische Bedeutung des ersten deutschen Reichskanzlers und vormaligen preußischen Ministerpräsidenten und Außenministers fordert die Fraktion den von der Vorgängerregierung umbenannten „Saal der Deutschen Einheit“ im Auswärtigen Amt wieder nach Otto von Bismarck zu benennen. Wie die Abgeordneten schreiben, könne der „legitime Gedanke des Andenkens an die Deutsche Einheit im Zuge der Rückbenennung aufgegriffen werden, indem ihr ein anderer Saal gewidmet wird“. (hau/11.09.2025)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/1591) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner gemäß einem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 9. September 2025. Der Beschlussempfehlung stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, die AfD-Fraktion enthielt sich. (vom/11.09.2025)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, die geplante Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung 2023/1542 beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542“ (Batterierecht-EU Anpassungsgesetz, 21/570) und dem gleichlautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung abgegeben (21/1587). Der Gesetzentwurf (21/570) wurde in geänderter Fassung angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen angenommen. Der Regierungsentwurf (21/1150) wurde einstimmig für erledigt erklärt. Zudem verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen eine Entschließung zu dem Gesetz. Einem Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/1588) stimmten nur die Antragsteller zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.. Gesetzentwurf der Koalition und der Regierung Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreiben die Fraktionen. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt. Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf. Einrichtung kollektiver Sammelsysteme Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können. Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. Änderungen des Umweltausschusses Im Umweltausschuss wurde hervorgehoben, dass die Herstellerverantwortung durch die Einführung einer Altbatterie-Kommission zusätzlich gestärkt werde. Die von einigen Experten als „aufwändig“ und „am Markt vorbei“ kritisierte Abholkoordination, also eine zentrale, behördlich gesteuerte Abholung von Starter-, Industrie- und Fahrzeugbatterien, ist nun nur als Ersatzlösung und nicht als grundsätzliche Regelung gedacht. Auf eine zusätzliche Prüfpflicht wurde verzichtet, um „Goldplating“ zu vermeiden. Damit die kommunalen Sammelstellen sich mit Spezialbehältern für die Annahme von Lithium-Ionen-Batterien von E-Bikes oder E-Scootern ausrüsten können, tritt die Rücknahmepflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erst am 1. Januar 2026 in Kraft. Auch erhalten kommunale Wertstoffhöfe weiterhin die Möglichkeit zur Verwertung von Starterbatterien. Eine weitere Änderung betrifft die Einbeziehung von Online-Plattformen in die Herstellerverantwortung. Entschließung angenommen in einer Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres die nationale Etablierung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen, dabei die Erfahrungen aus Dänemark einzubeziehen und die Diskussion auf europäischer Ebene für eine gemeinsame und einheitliche Bepfandung von lithiumhaltigen Batterien eng zu begleiten. Darüber hinaus solle die Regierung einen Runden Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung“ aus Vertretern von Politik, Wirtschaft und Behörden initiieren. Bis zum 31. Juli 2026 soll sie prüfen, ob und gegebenenfalls wie künftig eine über die Altbatteriekommission hinausgehende stärkere Einbindung der Hersteller von Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) oder durch die Etablierung einer eigenständigen Gemeinsamen Stelle möglich sein könnte. Dabei solle auch geprüft werden, so der Bundestag weiter, ob sich ein mögliches Modell auch auf andere Produktbereiche, die künftig einer erweiterten Herstellerverantwortung unterfallen, übertragen lässt. Schließlich wird die Regierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene im Rahmen des von der Europäischen Kommission für den Herbst 2026 angekündigten Circular Economy Acts für eine europaweite Regelung für Online-Plattformen einzusetzen, die diese verpflichtet, sich aktiv an der Einhaltung der Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung zu beteiligen. Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen hatten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrg (21/1588) unter anderem aufgefordert, ein einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien, mindestens für einzelne Batteriearten wie lithiumhaltige, nicht eingebaute Gerätebatterien, haushaltsnahe Industriebatterien oder in Elektronikgeräte eingebaute lithiumhaltige Gerätebatterien, einzuführen. Darübe hinaus sollte die Regierung mit einer bundesweiten Informationskampagne unter dem Motto „Schenk deiner Batterie ein zweites Leben“ das Verbraucherbewusstsein für die sichere Rückgabe und Entsorgung von Batterien zu stärken;(sas/hau/11.09.2025)
Bündnis 90/Die Grünen haben Anträge mit den Titeln „Deutschlandticket weiterentwickeln und langfristig sichern“ (21/1543) und "Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherstellen – Deutschlandtakt auf den Weg bringen" (21/1544) eingebracht, die der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beraten hat. Im Anschluss wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Verkehrsausschuss. Erster Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das Deutschlandticket dauerhaft zu sichern und es im Jahresabo zum ursprünglichen Preis von 49 Euro pro Monat anzubieten. Die Einführung des Deutschlandtickets sei ein Durchbruch für eine einfache, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität gewesen, schreiben die Grünen. Millionen Menschen hätten davon profitiert – darunter viele Menschen mit geringem Einkommen. Der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Deutschlandticket entlaste aber nicht nur direkt spürbar die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, sondern habe auch einen positiven Effekt auf das Klima, heißt es. Gleichzeitig werde aber jedes Jahr darüber debattiert, ob es das Deutschlandticket im Folgejahr noch gibt, „weil die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern weiterhin nicht geklärt und die Finanzierung nicht dauerhaft gesichert ist“. Diese ständige Unsicherheit verschrecke potenzielle Kundinnen und Kunden und Unternehmen, die das Ticket als Jobticket anbieten möchten. Daher müsse den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, das Deutschlandticket endlich dauerhaft zu sichern, endlich Taten folgen, verlangt die Fraktion. Die aktuelle Finanzierungspolitik, so heißt es in dem Antrag weiter, „gefährdet den Fortbestand dieses Erfolgsmodells“. Zweiter Antrag der Grünen Im zweiten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird gefordert, Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherzustellen und den Deutschlandtakt auf den Weg zu bringen. Deutschland brauche wieder eine verlässliche und krisenfeste Bahn, heißt es in der Vorlage. Nur mit mehr Bahnverkehr werde Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen, nur mit mehr Bahn und ÖPNV bleibe Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar. Deshalb muss aus Sicht der Grünen „die von der Vorgängerregierung erfolgreich eingeleitete Steigerung der Bundesmittel für das deutsche Schienennetz fortgesetzt werden“. Zudem müssten ausreichend Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Generalsanierungen und die Erweiterung der Schieneninfrastruktur, für die Ausweitung der Angebote des öffentlichen Verkehrs und die Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgesehen werden. Ebenso müsse ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden, „der eine auskömmliche und mindestens sechs Jahre vorausschauende Finanzierung schafft“. "Reform der Lkw-Maut beibehalten" Gefordert wird zudem, an den Reformen der Lkw-Maut festzuhalten. Insbesondere müssten die infolge der stärkeren Einbeziehung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Kohlendioxid-Differenzierung erhöhten Gesamteinnahmen aus der Lkw-Maut weiterhin zur Hälfte für die Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet sowie Instandhaltung und Ersatzinvestitionen weiterhin aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Außerdem, so heißt es in dem Antrag, müssten Planungen der Projekte des Bedarfsplans Schiene entlang der Etappierung des Deutschlandtakts vorangetrieben und dem Bundestag zügig Vorhaben für die parlamentarische Befassung vorgelegt werden, um über Vorzugsvarianten zu entscheiden. (hau/11.09.2025)
Atomkraft und Gas als grüne Geldanlagen? So sieht es zumindest das EuG. Wieso die EU-Kommission im Rahmen der sogenannten Taxanomie beide Energieträger weiterhin als klimafreundlich einstufen darf, erklärt Josef Falke.
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Pressemitteilung 168/25 vom 11.09.2025
Die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Boden soll ermöglicht werden. Deshalb hat sich der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ( 21/1494) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. In verbundener Beratung befasste sich das Plenum zudem mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung" (21/1546). Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um internationale Klimaziele wie im Paris-Übereinkommen von 2015 erreichen zu können, soll die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) sowie der Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes in Deutschland erlaubt werden. Dies sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494). Klimaschädliches CO2 entsteht beispielsweise in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle. Bereits die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Pläne zur CO2-Speicherung vorgelegt, die Umsetzung wurde jedoch durch das Scheitern der Ampel-Regierung verhindert. Nun sollen die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher war es hierzulande nicht möglich, entsprechende Technologien einzusetzen. Es gebe aber industrielle Prozesse, in denen sich CO2-Emissionen nicht vermeiden ließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiele gelten die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie. Dort könnten CO2-Emissionen noch nicht durch Elektrifizierung oder durch den Einsatz anderer Stoffe vermieden werden, dennoch müssten diese Prozesse schrittweise dekarbonisiert werden. Nur für Emissionen aus der Kohleverstromung seien die Technologien faktisch ausgeschlossen. Kohlendioxidspeicher im industriellen Maßstab Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung “die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab und unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen sowie verbindlicher ökologischer Kriterien" ermöglichen. Damit würden künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt, wobei zu beachten sei, dass das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone nicht den Bereich des Küstenmeers umfasst. Bei einer geologischen Speicherung würden “weitreichende Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes" vorgesehen. Beispielsweise sei eine Speicherung in Meeresschutzgebieten grundsätzlich nicht zugelassen, heißt es weiter. Eine Speicherung von Kohlendioxid an Land werde weiterhin bundesweit nicht ermöglicht – mit Ausnahme von Forschungsspeichern. "Erhebliche Speicherpotenziale" Allerdings schaffe das Gesetz die Möglichkeit, dass einzelne Länder die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet zulassen können. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe habe auf Grundlage vorläufiger Untersuchungen die Speicherpotenziale in Deutschland sowohl offshore als auch onshore als erheblich eingeschätzt, heißt es. Die Technik der Abscheidung und der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten wird Carbon Capture and Storage (CCS) genannt. Carbon Capture and Utilization (CCU) bezeichnet die Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid für industrielle Prozesse als Rohstoff für die Herstellung neuer Produkte wie E-Fuels, aber auch blauen Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird. Antrag der Linksfraktion Die Linke wendet sich gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2). In einem Antrag (21/1546) fordert sie, auf "naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung" zu setzen. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die konsequent auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation "von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert". Diese Strategie solle ein Bundesprogramm zur Wiedervernässung von Mooren, zum klimagerechten Waldumbau und zur Wiederaufforstung umfassen, um natürliche CO2-Senken zu stärken und die Biodiversität zu fördern. Als weitere Elemente der Strategie nennen die Abgeordneten eine "ambitionierte Circular-Economy-Strategie" sowie eine sozial-ökologische Agrar- und Ernährungswende, welche Emissionen aus der Landwirtschaft senkt und Flächenkonflikte löst. '"Speicherung in unterirdischen Lagerstätten ausschließen" Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollen nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, soll laut Antrag dagegen vermieden werden. Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. "Deckmantel für fossile Industrien" Anstatt Investitionen in den sozialverträglichen Umbau der Energieerzeugung, Energiespeicher und emissionsfreie Produktionsverfahren zu lenken, würden mit der technologischen Abscheidung von CO2 und dessen unterirdischer Speicherung "Milliarden in riskante und teure Technologie und Infrastruktur fließen, die fossilen Industrien als Deckmantel dient", heißt es im Antrag. CCS für Gaskraftwerke zementiere die Abhängigkeit von Erdgas, das konterkariere die im Grundgesetz festgeschriebenen Klimaziele und verschwende Ressourcen, die für Energiewende und Transformation benötigt würden, so die Kritik der Linksfraktion. Eine Einstufung der CCS-Infrastruktur als Vorhaben von "überragendem öffentlichen Interesse" lehnt die Fraktion entsprechend ab. Dies sei ein "direkter Angriff auf bewährte Schutzmechanismen". Umwelt- und Naturschutzbelange drohten in Genehmigungsverfahren abgewertet zu werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (eis/sas/nki/11.09.2025)
Das LG Berlin II hat Werbeangaben des Portals Immolienscout24 für einen kostenpflichtigen "SCHUFA-BonitätsCheck" als irreführend untersagt. Außerdem hat es die Datenverarbeitung im Rahmen einer Selbstauskunft beanstandet. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
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The EU aims to significantly reduce greenhouse gas emissions, targeting a 55 percent reduction by 2030 compared to 1990, and climate neutrality by 2050.
Bundesbeamten steht unmittelbar aus einer EU-Richtlinie ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt zu – das hat das VG Köln entschieden.
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Die AfD-Fraktion hat einen Antrag „zur Aufhebung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wieder herstellen“ (21/1547) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beriet. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Gesetzentwurf der AfD In ihrem Entwurf schreibt die Fraktion, dass die Zahl der Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags insbesondere in urbanen Regionen deutlich angestiegen sei. „Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden bundesweit 4.000 Anträge pro Jahr erwartet. In Berlin allein wurden bis April 2025 über 2.600 Anträge registriert, die zwei Drittel aller Anträge in Deutschland ausmachen. 1.760 Personen haben in Berlin die Änderung des juristischen Geschlechtseintrag bereits vollzogen.“ Die Abgeordneten kritisieren, dass das Gesetz „auf standardisierte Beratung, verpflichtende Diagnostik oder Wartezeiten verzichtet - auch bei Jugendlichen ab 14 Jahren mit elterlicher Zustimmung beziehungsweise gerichtlicher Ersetzung dieser Zustimmung“. Das Gesetz solle deshalb sofort außer Kraft gesetzt werden. Eine Übergangsregelung solle dafür sorgen, Schutzmechanismen für Minderjährige, Menschen mit psychischen Vorerkrankungen sowie frauenspezifische Schutzräume sicherzustellen, so die Fraktion weiter. Sie fordert von der Bundesregierung „eine Neuregelung, die evidenzbasiert, verfassungskonform und frauen-, jugend- und kinderschutzorientiert ausgestaltet ist“. (che/hau/11.09.2025)
Ein Soldat führte seinen neuen Diensthund gemäß einer "Belehrung" für zwei Stunden täglich aus, obwohl laut Vorschrift nur eine Stunde als Dienstzeit galt. Weil die Bundeswehr diesen Widerspruch immer nur "intern geprüft", aber nie aufgelöst hatte, wertete das OVG Lüneburg das nun als Mehrarbeit.
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Eine Mieterin beleidigt ihren Vermieter rassistisch. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter nicht zuzumuten. Die Frau muss die Wohnung räumen.
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