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Expertenurteile zur Digitalisierung in der Migrationsverwaltung

Unterschiedliche Positionen, aber überwiegend Zustimmung haben Experten am Montag, 4. Mai 2026, im Innenausschuss geäußert, als es bei einer öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ging („Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“, MDWG). "Datenerfassung zur Staatenlosigkeit notwendig" Christiana Bukalo vom Verein Statefree begrüßte das Ziel, die Migrationsverwaltung durch Digitalisierung effizienter und transparenter zu machen. Insbesondere die geplante Anpassung zur Speicherung von Angaben zu Identitätsklärung im Ausländerzentralregister gewährleiste gesteigerte Genauigkeit und somit Sicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz von Verwaltungsverfahren. Zudem biete sich die Chance, einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu schaffen. Staatenlosigkeit sei nicht nur eine Rechtsstellung, sondern gleichzeitig ein identitätsbildendes Merkmal. Dafür sei die Erfassung von qualitativen Daten zur Staatenlosigkeit notwendig. "Spannungsverhältnis zum Datenschutz" Prof. Dr. Matthias Friehe von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht stellte fest, der Gesetzentwurf erweitere Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister, um dadurch die Effizienz des Verwaltungsvollzugs im Ausländerrecht weiter zu steigern. Dieses Regelungsziel habe einen hohen Stellenwert, weil ein effizienter Verwaltungsvollzug dem Prinzip der Gesetzlichkeit der Verwaltung und damit dem Rechtsstaatsprinzip entspreche. Zwar bestehe ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz, insbesondere zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die genannten Ziele seien aber jeweils geeignet, die mit den entsprechenden Erhebungs- und Verarbeitungsermächtigungen einhergehenden Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen. "Rechtliche Sicherungen entsprechend mitentwickeln" Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Technischen Universität München erklärte, der Gesetzentwurf verfolge das richtige und dringende Ziel, die Migrationsverwaltung digitaler, vernetzter und handlungsfähiger zu machen. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen, Behörden entlasten und auch Betroffene vor Mehrfacherhebungen und Verzögerungen schützen. Weil der Entwurf das Ausländerzentralregister weiter zu einer zentralen Informations- und Dokumenteninfrastruktur der Migrationsverwaltung ausbaue, müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Sicherungen entsprechend mitentwickeln. "Regelungen grundsätzlich sinnvoll und geeignet" Prof. Dr. Sarah Rachut von der Technischen Universität Braunschweig begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Migrationsverwaltung durch bessere, einfachere und medienbruchfreie Kommunikation effizienter zu gestalten sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung auf Verlängerung oder Änderung eines elektronischen Aufenthaltstitels zu entlasten. Die hierfür geplanten rechtlichen Regelungen, die die Speicherung zusätzlicher Informationen im Ausländerzentralregister, die Vereinheitlichung von Datentauschformaten und die Ermächtigung zum Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichten, erschienen ihr für diese Zwecke grundsätzlich sinnvoll und geeignet. "Migrationsverwaltung muss dringend entlastet werden" Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte im Namen der kommunalen Spitzenverbände, es handele sich bei dem Vorhaben um eines der wichtigsten Gesetze, über die der Ausschuss in den letzten Jahren zu beraten gehabt habe. Migrationsverwaltung sei ein Bereich, der in der letzten Zeit erheblich unter Druck stehe und daher dringend entlastet werden müsse. Dazu werde das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Er machte darüber hinaus deutlich, dass sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen keineswegs mit einer Zentralisierung einhergehen müssten und Verfahrensbeschleunigung möglich sei, ohne bewährte Strukturen anzutasten. "Keine Datenminimierung im Ausländerzentralregister" Hans-Hermann Schild, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, machte klar, dass bei dem Gesetzgebungsverfahren nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Verfassungsrecht in den Blick genommen werden müsse. In den Bundeszentralregistern werde mit personenbezogenen Daten gearbeitet, die dem europäischen Rechtskreis unterlägen. Überprüft werden solle, ob die Regelungen für das Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt europarechtskonform seien. Es sei nicht zu erkennen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung des AZR der Grundsatz der Datenminimierung auch nur im Ansatz beachtet worden sei. Bei den inzwischen in das AZR einzustellenden Daten handele es sich um eine riesige Datenbank, welche auch das Angriffsziel von Externen sein könne. Schutzvorkehrungen für die Betroffenen verlangt Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise erklärte, es sei ein berechtigtes Anliegen, dass eine umfassende Digitalisierung im Bereich des Ausländerrechts angestrebt werde. Bei einigen Vorhaben könne man aber seine Fragezeichen setzen – zum Beispiel, wenn es um die biometrische Datenerhebung gehe, die fast sämtlich Nichtdeutsche erfasse, auch wenn dies definitiv nicht erforderlich sei. Das Gesetz müsse einhergehen mit adäquaten Schutzvorkehrungen für die Betroffenen. Die einfache digitale Verfügbarkeit von Daten erhöhe die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen, eines Übermaßes an nicht erforderlicher Datenspeicherung und daraus folgend massive existenzielle Beeinträchtigungen für die Betroffenen. Das Ausländerzentralregister sei hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz äußerst umstritten. "Schwer lesbares Artikelgesetz" Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, befand, der Gesetzentwurf betreffe nicht nur eine der längsten ihm bekannten Gesetzesbezeichnungen der letzten Jahre, sondern sei ein schwer lesbares Artikelgesetz mit einer Vielzahl von Detailregelungen. So gebe es bei der Speicherung biometrischer Daten Risiken für die Betroffenen. Generell unzulässig sei dies nicht. Sie setze jedoch insbesondere bei der Speicherung im Ausländerzentralregister normenklare Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote voraus, die nach der Gesetzesbegründung zwar vorgesehen seien, im aktuellen Gesetzentwurf aber nicht eindeutig genug zum Ausdruck kämen. Es werde der Irrweg einer Umgestaltung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei verfolgt, für die dieses weder rechtlich noch technisch ausgelegt sei. (fla/04.05.2026)

8. Schweitzer Zukunftsforum – Legal Tech

Legal Tech Verzeichnis - 04.05.2026

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeit in Kanzleien spürbar: Sie automatisiert Routineaufgaben, unterstützt bei Recherche und Dokumentenerstellung und schafft Freiräume für hochwertige Beratung. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Welche Lösungen sind wirklich praxistauglich – und wie gelingt ihr sicherer Einsatz? Antworten liefert das 8. Schweitzer Zukunftsforum Legal Tech am 16. und 17. Juni 2026.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Klarer Überblick über den aktuellen Stand von KI in der Branche
  • Praxiserprobte Tools und Workflows für den direkten Einsatz
  • Best Practices für den effektiven und sicheren Umgang mit generativer KI
  • Mehr Effizienz durch Automatisierung – mehr Zeit für Beratung
  • Einblick in zukünftige Entwicklungen und strategische Chancen

Wer KI richtig einsetzt, steigert nicht nur Effizienz, sondern auch die Qualität der Beratung. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um einzusteigen.

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Der Beitrag 8. Schweitzer Zukunftsforum – Legal Tech <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Corporate M&A heavyweights join Norton Rose Fulbright’s Dallas office

Norton Rose Fulbright - 04.05.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright continues to strengthen its rapidly-growing corporate, M&A and securities practice with the addition of high-profile partners John Bonnet III and Mark Pendleton to its Dallas office.

Dentons bolsters EU Competition and Antitrust practice with Partner Livia Zamfiropol

Dentons News - 04.05.2026

Global law firm Dentons has recruited partner Livia Zamfiropol to lead its Competition and Antitrust practice and Life Sciences sector group in Bucharest. 

Dentons welcomes back Kamil Umar as a partner in the market-leading Calgary Real Estate group

Dentons News - 04.05.2026

Dentons, Canada’s Global Law Firm, is pleased to welcome Kamil Umar back to the Firm as a partner in the national Real Estate group.

Real Estate Team Expands Dentons US’ Charleston, South Carolina, Office

Dentons News - 04.05.2026

Dentons US announced today the continued expansion of its Charleston, South Carolina, office with the addition of Real Estate partners Ryan Goer and Bryan Walpole. They are joined by Real Estate counsel Steve McCrae and Caitlin Nevin, further strengthening the Firm’s growing presence in the region.

Dentons lawyers share insights in Chambers Global Practice Guide on Corporate M&A

Dentons Insights - 04.05.2026

Dentons is pleased to announce our continued contribution to the latest edition of the Corporate M&A Global Practice Guide, published by Chambers and Partners.

Dentons adds 7-strong Litigation and Dispute Resolution team led by&nbsp;Dr.&nbsp;Roman&nbsp;Dörfler<br>and Dr. Martin Beckmann in Germany

Dentons News - 04.05.2026

Global law firm Dentons is expanding its Litigation and Dispute Resolution practice in Germany with the arrival of a renowned team led by partners Dr. Roman Dörfler and Dr. Martin Beckmann. They joined Dentons’ Berlin office on May 1, 2026 from PwC Legal, along with the two counsels Jakob Frank and Steffen Kamprolf, senior associate Dr. Saskia Naomi Merle and associates Martin Geus and Peter Schwab.

Clarity on the role of conciliation conferences and agreements made by the Court during such conferences – An overview of Joseph v Spencer [2026] NSWCA 46

Dentons Insights - 04.05.2026

Australia: The recent Court of Appeal decision in Joseph v Spencer [2026] NSWCA 46 provides an important reminder of the purpose of conciliation conferences and explains the role of Commissioners of the Land and Environment Court in making orders giving effect to agreements reached by parties during conciliation conferences. In short, objectors do not have a right to be a “party” to without prejudice discussions between the parties and there are very limited grounds for an objector to bring a successful judicial review challenge against a consent granted by the Court pursuant an agreement reached in the context of a conciliation conference,

Independent Contractors: What you need to know now

Dentons Insights - 04.05.2026

New Zealand: The Employment Relations Amendment Act 2026 took effect on 21 February 2026. One of the many significant changes introduced was the new Gateway Test. Designed to bring legal certainty to the contractor and employee distinction, the Gateway Test sets out five criteria which, if satisfied, confirm that the arrangement will automatically be treated as a lawful contractor arrangement. Importantly, this new test functions alongside the existing common law test, it does not replace it.

ZDF WISO Beitrag: Werden Anwälte bald durch KI ersetzt?

Legal Tech Verzeichnis - 03.05.2026

Ein aktueller Beitrag des ZDF WISO Magazins mit dem Titel „Trübe Aussichten für Anwälte – werden sie bald von der KI ersetzt?“ zeigt, wie künstliche Intelligenz die Arbeit von Anwältinnen und Anwälten verändern könnte. Im Mittelpunkt stehen zwei Juristen: Flora aus der Mietrechtsberatung und Ali aus dem Baurecht. Beide lassen ihren Berufsalltag von einer KI analysieren und bekommen eine Einschätzung dazu, welche Teile ihrer Arbeit künftig von KI übernommen werden könnten.

Werden Anwälte bald durch KI ersetzt?
Laut WISO wird nicht der ganze Beruf des Anwalts ersetzt, aber viele Standardaufgaben könnten stark automatisiert werden. Dazu zählen vor allem Schreiben, Recherchieren, Sortieren von Informationen, Entwürfe von Schriftsätzen und einfache rechtliche Einordnungen. Gerade in Bereichen mit vielen wiederkehrenden Fällen kann KI viel Zeit sparen.

Gleichzeitig macht der Beitrag aber auch deutlich, dass KI klare Grenzen hat. Sie kann Fehler machen, Urteile halluzinieren, veraltete Informationen verwenden oder falsche Quellen nennen. Deshalb bleibt juristische Verantwortung beim Menschen. Vor allem bei komplexen Fällen, Gesprächen mit Mandanten, Verhandlungen, Gerichtsterminen oder schwierigen Einzelfallentscheidungen bleibt der Anwalt unverzichtbar.

Als praktische Lösung zeigt der Beitrag, dass Anwälte KI nicht als Ersatz, sondern als Werkzeug nutzen sollten. Genannt werden zum Beispiel Vorlagen, digitale Fragebögen, Unterstützung bei Standardtexten und interne Systeme, die mit eigenen Mustern arbeiten. Wichtig ist dabei, klein anzufangen, echte Anwendungsfälle zu testen und auf Datenschutz sowie Kontrolle zu achten.

Fazit
Aus dem WISO Beitrag lässt sich ableiten, dass Anwälte künftig stärker mit KI arbeiten müssen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen. Wer KI sinnvoll einsetzt, kann Routinearbeit beschleunigen und mehr Zeit für Beratung, Strategie und schwierige Fälle gewinnen. Wer sie gar nicht nutzt, könnte auf Dauer langsamer und teurer wirken. Der Beitrag kommt aber nicht zu dem Ergebnis, dass Anwälte überflüssig werden. Vielmehr zeigt es, dass sich ihr Beruf verändern wird: weg von mehr Standardarbeit, hin zu mehr Prüfung, Verantwortung, Taktik und menschlicher Beratung. Die Zeit wird zeigen, inwieweit WISO hier Recht behält.

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Norton Rose Fulbright advises Louis Dreyfus Company on its new €3.5 billion Guaranteed Euro Medium Term Note Programme and the debut Notes issuance thereunder

Norton Rose Fulbright - 01.05.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised Louis Dreyfus Company (LDC), a leading global merchant and processor of agricultural goods, on the establishment by Louis Dreyfus Company Finance B.V. of its €3.5 billion Euro Medium Term Note (EMTN) Programme guaranteed by Louis Dreyfus Company B.V. and its debut issuance of €500 million Notes thereunder.

Norton Rose Fulbright continues to expand insurance disputes team with senior partner hire

Norton Rose Fulbright - 01.05.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright is pleased to announce that Mandip Singh Sagoo has joined the firm as an insurance disputes partner in London.

Norton Rose Fulbright expands Middle East and Africa energy offering with new partner hire

Norton Rose Fulbright - 01.05.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has strengthened its Middle East and Africa energy, infrastructure and natural resources offering with the appointment of Remy Lerner, who will join the firm’s Dubai office following a short transitional period in Paris.