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juristische Fakultät

Die juristische Fakultät, auch als "Rechtswissenschaftliche Fakultät" oder "Juristische Hochschule" bezeichnet, ist eine akademische Einrichtung, die die Ausbildung von Juristen vornimmt. In Deutschland sind die juristischen Fakultäten an Universitäten angesiedelt und bieten Studiengänge für das erste und zweite juristische Staatsexamen an.

Die juristische Fakultät umfasst in der Regel verschiedene Lehrstühle, die sich mit den verschiedenen Rechtsgebieten befassen. Zu den wichtigsten Rechtsgebieten, die an einer juristischen Fakultät studiert werden, gehören das Zivilrecht, das Strafrecht, das Öffentliche Recht und das Europarecht.

Die juristische Fakultät bietet in der Regel ein Bachelor- und Masterstudium an, das auf das erste juristische Staatsexamen vorbereitet. Das Bachelorstudium dauert in der Regel sechs Semester und vermittelt den Studierenden grundlegende Kenntnisse in den wichtigsten Rechtsgebieten. Das Masterstudium dauert in der Regel ebenfalls sechs Semester und vertieft die Kenntnisse der Studierenden in einem bestimmten Rechtsgebiet.

Das zweite juristische Staatsexamen wird nach Abschluss des Masterstudiums abgelegt und berechtigt zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder zur Richterlaufbahn.

Die juristische Fakultät spielt eine wichtige Rolle in der Ausbildung von Juristen und trägt somit zur Rechtspflege in der Gesellschaft bei. Allerdings gibt es auch Kritik an den juristischen Fakultäten, die sich vor allem auf die hohen Studiengebühren und die mangelnde Praxisnähe des Studiums beziehen.