Fairness und die Flüchtlingsfrage – Überlegungen zur Fairness als Gerechtigkeitselement

*Die Hilflosigkeit, die wir bei der Diskussion des Flüchtlingsproblems empfinden, beruht überwiegend auf dem Gefühl, dass wir uns einseitig mit Leistungen verausgaben, aber keine Gegenleistung und keinen Dank zu erwarten haben. Andere Staaten, die die europäischen Vereinbarungen offen brechen, werfen uns sogar vor, ihnen Schuldgefühle zu vermitteln, weil wir uns an diese Verträge halten. Zudem vermischt sich in der öffentlichen Diskussion das Verhalten asylberechtigter Menschen mit dem von Horden Kleinkrimineller, die uns saisonweise überziehen und ihre Landsleute in Misskredit bringen. So entstehen Gerüchte – »das älteste Massenmedium der Welt1« – die sich im Internet und anderen neuen Medien irrational verstärken und Angst auslösen. Viele sehen ihre Sorgen in den klassischen Medien nicht mehr richtig erkannt, andere halten es für politisch unkorrekt, über die Unterschiede zwischen uns und den Flüchtlingen zu diskutieren und betonen die Notwendigkeit einer »Willkommenskultur«: »Jeder hat das Recht BWLer zu sein – auch Geflüchtete!« – so eine Kampagne der betterplace.org. Recht besteht aus Regeln, die Menschen einer Gruppe für und gegen sich gelten lassen wollen und in sie ist nicht »jeder« eingebunden. In diese Verwirrung moralischer Appelle mit politischen Visionen kann man Klarheit bringen, wenn man die praktischen Auswirkungen des Problems analysiert2, und sie an dem rechtlichen Handlungsspielraum prüft, in dem sie sich verwirklichen können.

»Probleme sind unlösbar. Sonst sind es keine Probleme.«3

1. Die Rechtslage

Es gibt drei Kategorien von Menschen, die wir als Asylberechtigte anerkennen:

  • Die erste Gruppe umfasst alle Fälle, in denen ein einzelner Mensch persönlich politisch verfolgt wird und das beweisen kann, etwa weil er seinen Arbeitsplatz verloren hat, gefoltert worden ist oder sonst schwere Nachteile erlitten hat (»Politisch Verfolgte genießen Asylrecht« Art. 16 Buchst. a GG i.V.m. § 2 Asylgesetz). An diesem Grundsatz ist nicht zu rütteln, er beruht auf den Erfahrungen während des deutschen Terrorregimes 1933-1945: Der Verfassungsgeber wollte mit dieser liberalen Lösung tatsächlich Verfolgten aus aller Welt Schutz anbieten. Allerdings enthalten Begriffe wie »politisch« und »verfolgt« Interpretationsspielräume, die wir derzeit in der einfachen Gesetzgebung weit ausdehnen – und was »genießen« im konkreten Fall bedeutet, hängt vom Einzelfall ab: Die einen fühlen sich befreit, die anderen wie in einem nasskalten, dunklen Schutzbunker.
  • Die zweite Gruppe erweitert den Asylanspruch auf verfolgte Gruppen wie etwa Ethnien, Homosexuelle, Religionsgruppen etc.4 (§ 3 Abs. 1 Asylgesetz i.V.m. §. 60 Abs. 1 AufenthG). Hier handelt es sich um europarechtliche Vereinbarungen, die, ebenso wie die dritte Gruppe auf internationalen Konventionen5 beruhen. In welchem Umfang sie Verfassungsrang haben, ist noch nicht geklärt.
  • Die dritte Gruppe sind die Bürgerkriegsflüchtlinge (subsidiär Berechtigte), die kein Asyl beantragen können, weil sie nur durch den Krieg im allgemeinen bedroht sind. Wir nehmen sie so lange auf, bis der Krieg vorbei ist (§ 4 Abs. 1 Ziffer 3 Asylgesetz).

In allen drei Gruppen gibt es derzeit – auch für den Familiennachzug – keine zahlenmäßigen Obergrenzen oder sonstigen Bedingungen oder Auflagen. Auch das ist unseren Erfahrungen aus der Vergangenheit geschuldet, die gezeigt haben, dass einige Länder (z.B. die Schweiz) nur Flüchtlinge aufgenommen haben, die über genügend Vermögen verfügten6. Im Kernbereich des Asylrechts – aber nur dort – sind zahlenmäßige Beschränkungen ohne Verfassungsänderung nicht möglich, in anderen Bereichen aber sehr wohl. Das wird gerade auf politischem Weg versucht. Bei den anderen, die derzeit über unsere Grenzen stürmen, können wir zwei Gruppen unterscheiden:

  • Die einen wissen oder ahnen, dass sie kein Asylrecht in Anspruch nehmen können, hoffen aber auf irgendeine Art legaler Duldung (sie machen z.B. fragwürdige Rechte auf Familiennachzug geltend), und solange sie auf die Entscheidung warten, sind sie einstweilen im sicheren Hafen. Dazu gehören auch abgelehnte Asylbewerber, die wir so lange dulden, als sie außerhalb unserer Grenzen schwerwiegende Nachteile zu erwarten haben.
  • Der Rest handelt aus Motiven, die früher Völkerwanderungen bestimmt haben. Dafür gibt es keinen rechtlichen Schutz. Diese Menschen sind entweder von Anfang an illegal oder werden es später. Sie erheben keine Ansprüche, sondern ernähren sich überwiegend von Delikten im Milieu (die Kölner Nordafrikaner-Szene). Zu ihnen gehören auch jene Menschen, die aus der zuvor beschriebenen Gruppe durch negative Verbescheidung ihre Anträge herausfallen.

Die öffentliche Diskussion ist unfähig, diese einzelnen Gruppen auseinanderzuhalten. Wie wir im nächsten Abschnitt sehen werden, ist die Zahl asylberechtigter Menschen relativ klein, aber die Willkommenskultur soll nach Ansicht linker Politiker offenbar auch Illegale umfassen. Dagegen erheben sich im rechten Spektrum aggressive Stimmen, die teilweise in die politische Mitte reichen. Im allgemeinen politischen Meinungsspektrum kann man wenig Logik erwarten, aber weder Politik noch Verwaltung vermitteln uns den Eindruck, sie hätten eine klare Vorstellung von den oben beschriebenen Systemgrenzen. Carl Schmitt hat viele schräge (und einige völlig verirrte) Gedanken gehabt, aber mit der Behauptung, wer Freund und Feind nicht unterscheiden könne, gerate unvermeidlich in den Ausnahmezustand, hat er etwas erkannt, was die Systemtheorie später mit dem Satz beschreibt: Wenn die Grenzen des Systems sich auflösen, verliert es seine Stabilität.

2. Die Zahlen

Die Auswertung der Asylstatistik7 (FN 3) zeigt für 2015, dem Jahr mit der bisher höchsten Zahl von Anträgen (476.649) folgendes Bild: Insgesamt wurde über 282.726 Anträge entschieden, davon 140.915 positiv, 141.811 negativ, 193.923 schweben noch (Anerkennungsquote daher 49,8 %). Wenn man davon ausgeht, dass die noch nicht entschiedenen Anträge etwa die gleiche Quote aufweisen, dann sind im Jahr 2015 vermutlich 237.488 Asylberechtigte zu verzeichnen. Im Jahr 2015 sind etwas über Million Ausländer zu uns gekommen. Davon sind mit hoher Wahrscheinlichkeit 762.512 nicht als Flüchtlinge anzuerkennen. Selbst wenn jedes Jahr 1 Million Menschen unsere Grenze überschritten, wäre kaum zu erwarten, dass wesentlich mehr als 300.000 von ihnen anzuerkennen wären. Auf jeden Fall wird diese Zahl sich in absehbarer Zeit wieder reduzieren. Das kann man aufgrund von Erfahrungen aus früheren Bürgerkriegszeiten sehen, bei denen immer ein erheblicher Teil der zeitweilig Schutzsuchenden wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt ist. Typische Anerkennungsquoten früherer Jahre bewegten sich zwischen 20.000-40.000 Flüchtlingen pro Jahr. Noch 2013 waren es ungefähr 33.450, wie die Eurostat Statistik zeigt8. Der Schock darüber, in welch kurzer Zeit sich diese Zahlen verzehnfacht haben, ist groß.

Seit 2015 haben sich die Zahlen – auch bedingt durch den Krieg Russland/Ukraine – auf hohem Niveau erhalten. Und trotz des hohen Drucks wurden als politische Flüchtlinge nur 40.911 Menschen anerkannt, eine Zahl, mit der wir leben können. Auf ihren Schutz sollten wir uns konzentrieren.

Was wir aber offenbar nicht schaffen, ist es, die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen, die innerhalb Europas nur Deutschland als Ziel anstreben. Nach wie vor beantragen dreimal mehr Menschen in Deutschland Asyl als in anderen europäischen Ländern nicht zu zählen diejenigen, die danach illegal einreisen. Noch vor der großen Welle von 2015 nahmen Italien, Frankreich und Griechenland weniger als die Hälfte Asylbewerber auf als z.B. Deutschland und Dänemark (zwischen 0,9 und 1,1 pro 1000 Einwohner im Verhältnis zu 2,5 und 2,6). Spanien nahm nur 0,1 Bewerber pro 1000 Einwohner auf, und im letzten Jahr sollen italienische Behörden Flüchtlinge mit Freifahrkarten und Geld versehen haben, um sie nach München zu schleusen9. Der Grund liegt auf der Hand: Diese Länder haben weder die finanziellen Mittel noch die Organisationskraft, um mit dem Problem fertig zu werden und nirgendwo gibt es höhere finanzielle Zuwendungen und Integrationsansprüche als bei uns. Polen etwa hat im Jahr 2015 an die 400 christliche Syrer aufgenommen. Als sie merkten, dass der Sozialhilfesatz dort nur 80 € pro Monat beträgt, waren sie binnen weniger Wochen nach Deutschland verschwunden. Will man das verhindern, müssen wir entweder die Sozialleistungen für Flüchtlinge in ganz Europa angleichen (was praktisch unmöglich ist), oder die innereuropäischen Grenzen wieder hochziehen – und dann ist Schengen wirklich tot. Dieser Möglichkeit will niemand ins Auge blicken, aber die Bundesregierung muss es tun, wie Udo Di Fabio (früherer Bundesverfassungsrichter) in einem Gutachten vom Januar 2016 feststellt:

»Es besteht aus Verfassungsgründen eine in der Integrationsverantwortung wurzelnde Rechtspflicht des Bundes, namentlich der Bundesregierung, darauf hinzuwirken, eine funktionsfähige, vertragsgemäße europäische Grenzsicherung (wieder) herzustellen und ein System kontrollierter Einwanderung mit gerechter Lastenverteilung zu erreichen.«10

Angesichts dieses Problems ist die weitere Schwierigkeit, die hereindrängenden Menschen zu registrieren und in angemessener Zeit über die Asylansprüche zu entscheiden, fast zweitrangig - aber immer noch schwer zu bewältigen. Als erstes müssen wir den Zeitraum der Bearbeitung so kurz wie möglich halten. Das bisherige Chaos hat seinen Grund in unserer Unfähigkeit, die Entwicklung realistisch vorauszusehen. Die Einrichtungen von Schutzzonen mit einer, im Ausland organisierten Bearbeitung von Asylanträgen ist die naheliegenste Lösung. Die EU hätte schon vor Jahren in einer Reihe von Ländern in – und außerhalb der EU diplomatische Vertretungen ausbauen können, die sich ausschließlich mit Asylanträgen beschäftigen – ggf. sogar in den Auffanglagern der Türkei oder in Nordafrika11. Nur weil das versäumt wurde, müssen wir Menschen, die sich den Flüchtlingsstatus anmaßen, vorläufig bei uns aufnehmen und versorgen. Das führt zu einem offensichtlichen Widerspruch zwischen dem Ausweisungsanspruch des Staates und dem Vertrauensschutz auch unberechtigter Antragsteller. Diesen Widerspruch können wir rechtlich nicht auflösen, sondern nur durch unsere Fähigkeit, wirksame Verwaltung zu betreiben (good governance). Das Heidelberger Pilotprojekt von Frank-Jürgen Weise zeigt heute immerhin, dass bei richtiger Organisation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine sehr kurzfristige Entscheidung möglich ist12, wenn die Zahl der Flüchtenden nicht noch weiter steigt.

Würde es sich dabei nur um triviale Effizienzprobleme handeln (Beschleunigung der Antragsbearbeitung usw.), wäre es kaum erklärbar, warum die politischen Emotionen so explodieren. Sie zeigen uns, dass tief unten ein Gerechtigkeitsproblem liegt, das man nur lösen kann, wenn man versteht, welch bedeutende Rolle die Fairness für alle Beteiligten bei der Bewältigung dieses Konflikts spielt.

3. Wir und die Anderen

Die Diskussion um die Flüchtlingsproblematik ist geprägt von tief gehenden politischen Kontroversen. Eine deutliche Mehrheit in Deutschland und in den europäischen Behörden plädiert für ein großzügiges Verhalten gegenüber den Flüchtlingen, wobei sie sich vor allem auf den Gesichtspunkt der Menschenwürde stützen, der gerade in Deutschland wegen unserer unheilvollen Vergangenheit weit ausgelegt werden müsse. Andere sehen gerade darin eine Überforderung der Menschen, deren Toleranz auch Grenzen habe und eine Nichtachtung der Ängste, die keinesfalls nur rechtsextreme Menschen entwickeln13. Europäische Staaten, die diese Probleme nicht haben (Polen, Ungarn), weigern sich, sich in einer europäische Solidarität einbinden zu lassen. Andere erklären sich zu begrenzten Leistungen bereit. Schon wegen dieser Differenzen lässt sich innerhalb Europas keiner einheitlichen Linie zu der Frage entwickeln, ob und in welchem Umfang berechtigte von unberechtigten Asylbewerbern unterschieden werden sollten.

Hinter diesen politischen Kontroversen stecken unterschiedliche Auffassungen über die Art und Weise, wie Gruppen mit Fremden umgehen sollten. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit zwischen der eigenen und anderen Gruppen zu unterscheiden evolutionsbiologisch notwendig entwickelt hat14: Die Stabilität der eigenen Gruppe setzt stets voraus, dass man eine präzise Vorstellung davon hat, in welcher Hinsicht man sich von anderen unterscheidet und daraus entwickeln sich auch eine Vielzahl psychologischer Reaktionen, die diese Abgrenzungen sichern. Systeme lassen sich nur bilden, wenn man sie von ihrer Umwelt, vor allem also von anderen Systemen abgrenzen kann15. Diese Auffassungen werden nur selten vollständig geleugnet, es wird aber gefordert, an diese Unterschiede keine Konsequenzen mehr zu knüpfen. Innerhalb unserer Verfassung ist es der Gleichheitssatz, der uns hier zu einem weitgehend toleranten Verhalten gegenüber »auffälligen« Gruppen zwingt (wie sie sich z.B. aus religiösen oder sexuellen Orientierungen ergeben) und die Frage ist, ob wir diese Vorstellungen auch auf Fremde, vor allem aber auf Asylberechtigte oder Asylbewerber ausdehnen müssen. Wir würden in diesem Fall politisch/moralisch (vielleicht auch rechtlich) verpflichtet sein, die Gefühle und Ängste, die sich in uns entwickeln, mithilfe toleranter Verhaltensmodelle zu überwinden und den Unterschieden keine Bedeutung beizumessen. Wir sollen uns fair verhalten – und das wirft die Frage auf, welchen Inhalt dieser Begriff hat.

4. Der Begriff der Fairness

Mit diesem Begriff nehme ich Bezug auf das Werk von John Rawls. Die von ihm vorgeschlagene Definition lautet in der letzten Fassung16:

»a) Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist.
b) Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen: Erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die unter Bedingungen fairer Chancengleichheit allen offen stehen; und zweitens müssen sie den am wenigsten begünstigten Angehörigen der Gesellschaft den größten Vorteil bringen (Differenzprinzip)«.

An anderer Stelle heißt es erläuternd:

»Die Gerechtigkeitsgrundsätze spiegeln in der gesellschaftlichen Grundstruktur den Wunsch der Menschen wieder, einander nicht bloß als Mittel, sondern als Zweck an sich selbst zu behandeln…. Es scheint nun, dass die beiden Gerechtigkeitsgrundsätze diesen Zweck erfüllen: Alle haben ja gleiche Grundfreiheiten, und das Unterschiedsprinzip erklärt auf bestimmte Weise, was die Behandlung der Menschen auch als Zweck an sich selbst im Gegensatz zur Behandlung bloß als Mittel bedeutet.«17

Rawls versucht auf diese Weise dem Problem auszuweichen, konkrete ethische Werte zu benennen, die in anderen Modellen die Elemente der Gerechtigkeit ausmachen. Ihm ist bewusst, wie unterschiedlich solche Werte unter den verschiedensten Rahmenbedingungen interpretiert werden können. Im Kern stützt der Begriff der Fairness sich auf den mehr oder weniger formalen Grundsatz Kants, dass man von einem Menschen nichts verlangen darf, was man nicht selbst zu leisten und zu geben bereit ist; wobei die »am wenigsten begünstigten Angehörigen der Gesellschaft« (z.B. die Flüchtlinge) »den größten Vorteil« von einer bestimmten Regelung haben müssen. Allerdings ist das keine Einbahnstraße, denn die die wichtigste Grundregel der Fairness ist es, Geben und Nehmen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen: Wenn Menschen einander nicht als Mittel behandeln, müssen die Zwecke aus der jeweiligen Perspektive vergleichbar sein, weil nur so die jeweilige Leistung und Gegenleistung akzeptiert wird.

5. Die Kultur der Gegengeschenke

Schon in den frühesten Ordnungen, die sich weit vor staatlichen Strukturen entwickelt haben, finden wir die Idee, dass eine Handlung, die für alle nützlich ist, auch von allen gemeinsam erbracht werden sollte (Jagd, Ernte, Hausbau, Regulierung des Wassers), dass Vorleistungen zwischen Einzelnen die Pflicht zur Gegenleistung nach sich ziehen und dass Tausch inhaltlich an die Identität der Wertvorstellungen gebunden ist18. Solche Konzepte entwickeln sich zwangsläufig aus jeder sozialen Ordnung, die sich um Stabilität bemüht. Das zeigt sich ohne weiteres, wenn man das Prinzip in sein Gegenteil verkehrt: Einige wenige jagen, aber alle wollen einen Teil der Beute, der eine erntet, soll aber alles abgeben, ein anderer baut sich ein Haus und alle wollen darin wohnen19. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit von Leistungen »ist das unzerstörbare Fundament aller archaischen Rechtskulturen«, er ist »Rechtsmagie«20, ist tief in unserer biologischen Grundausstattung abgesichert21 und entfaltet deshalb auch außerhalb aller Rechtssysteme seine Wirkung. Es liegt auf der Hand, dass Rechte und Pflichten die Erfahrung von Leistung und Gegenleistung voraussetzen, bevor sie sich theoretisch artikulieren können.

In nahezu jeder Kultur werden solche Regeln durch Programmsätze abgebildet, die sich in literarischen Zeugnissen, Sagen und Erzählungen usw. finden, bis sie sich schließlich zu rechtlichen Formen verdichten. Marcel Mauss22 bezeichnet dieses System als Austausch von »Gaben« und die neuere ethnologische Forschung weist es in den unterschiedlichsten frühen und vorstaatlichen Gesellschaften nach.

Das zeigen Forschungsprojekte auf den unterschiedlichsten Gebieten: Die Sozialpsychologie23 und die Systemtheorie24 belegen die Verbindung zwischen Leistung und Gegenleistung, Geschenk und Dank usw. in vielen Variationen. Breit angelegte Forschungen in der Spieltheorie belegen, dass der Blick für Fairness, Reziprozität und Eigennutz lebenslang in uns wirksam bleibt25. Man vermutet, dass die Fähigkeit Leistung und Gegenleistung logisch und gefühlsmäßig miteinander in Beziehung zu setzen, genetisch angelegt ist26, jedenfalls aber schon in der allerfrühesten Kindheit erworben wird: Wie Jean Piaget nachgewiesen hat, zeigt sich schon sehr früh die Fähigkeit, Gleiches und Ungleiches voneinander zu unterscheiden und aus der Verletzung solcher Unterschiede moralische Schlüsse zu ziehen27. Jüngere Forschungen, die Michael Tomasello anhand zahlloser Vergleiche zwischen Kleinkindern und Affen angestellt hat28, zeigen, dass Piagets Grundidee richtig war. Kinder, die im Alter zwischen ein bis 3 Jahren eine gemeinsame Aufgabe lösen, teilen die daraus erzielten Ergebnisse untereinander im Wesentlichen fair, ohne dass ihnen das suggeriert wird – Affen tun das nicht. Ob diese Fähigkeit auf genetischen Unterschieden zwischen Menschen und Tieren besteht, oder auch in frühestem Alter bereits erlernt wird, ist noch nicht geklärt. Der Grundsatz der Vergleichbarkeit von Leistung und Gegenleistung gilt für jeden Austausch von Leistungen, Sachen oder Rechten in sozialen Systemen, auch wenn sich daraus (noch) keine rechtlichen Verpflichtungen ergeben sollen. Wer aber eine Vorleistung annimmt, muss damit rechnen, sozial geächtet zu werden, wenn er sie nicht zu gegebener Zeit angemessen erwidert29. Dieser Grundsatz hat sich schon sehr früh als »das unzerstörbare Fundament aller archaischen Rechtskulturen30« erwiesen: »Oh ihr, die ihr glaubt, haltet die Verträge ein!31«. Das römische Recht hat vergleichbare Regeln auf ein abstraktes Niveau gehoben, dass im internationalen Vertragsrecht (lex mercatoria) allgemein anerkannt wird.

6. Feuer und Eis – Die Fairness der Flüchtlinge

In der Flüchtlingsdebatte suchen wir bisher vergeblich nach der Gegenleistung. Bis heute hat unsere Fantasie nicht ausgereicht, uns zu überlegen, was ein Mensch, der mittellos zu uns flieht, unsere Sprache und Kultur nicht versteht, uns geben könnte, außer den Tränen des Dankes, die wir hier und dort sehen.

Zunächst fällt ein zentraler Unterschied zwischen den Gerechtigkeitsvorstellungen westlich geprägter und dem asiatischer Länder auf. Bei uns hat sich aus der römischen Tradition das Konzept entwickelt, jedem Einzelnen individuelle Ansprüche gegenüber anderen (und dem Staat) zu geben, gegen die man sich mit anderen Ansprüchen wehren kann32. Im östlichen Denken steht nicht der Einzelne im Zentrum des Rechts, sondern die Idee einer harmonisch abgestimmten Gesellschaft (pure ethic), auf die ein individueller Anspruch störend wirken kann33. Diese Auffassung entwickelt sich zunächst im Familien – und Stammesdenken (das den Kulturraum des Nahen Ostens trägt) und entwickelt sich im asiatischen Raum im Zusammenhang mit dem Buddhismus als zentrale Ordnungsvorstellung konfuzianischen Denkens. Individuelle Ansprüche und ihre Abwehr sind dort nicht unbekannt, sollen aber in ihrem Zusammenspiel zur Harmonie der Gesellschaft beitragen (yin/jang). Es liegt auf der Hand, dass der Begriff der Menschenwürde in beiden Konzepten sehr unterschiedlich ausfallen muss. Die Idee eines fairen Ausgleichs zwischen gegenläufigen Interessen ist als Kern aber hier wie dort vorhanden und so haben wir die Chance, am Ende eine Ausgewogenheit zu finden, die wir uns weltweit als soziales Grundgesetz für den Umgang miteinander vorstellen können.

Flüchtlinge, deren Kultur von den muslimischen Religionen geprägt ist, haben es aus weiteren Gründen schwer, unsere Kultur zu verstehen. Sie sehen die Welt aus einer Perspektive, die wir zuletzt in Europa aus dem 30-jährigen Krieg (1618-1648) kennen: Eine enge Verzahnung von Macht und Religion und die damit verbundenen Machtkämpfe. Damals gab es auch bei uns Bilderstürmer-Bewegungen – der Terror der Wiedertäufer unterschied sich in nichts von dem der Taliban oder des islamischen Staates (der kein Staat ist). Die aus dieser Perspektive geprägten Konflikte im Nahen Osten stoßen auf eine Welt, die von der Aufklärung und damit vor allem von religiöser Toleranz geprägt ist – die Reaktion gleicht einem Vulkanausbruch in Island: Feuer und Eis stoßen aufeinander und setzen zerstörerische Energien frei. Auf den ersten Blick sehen die Flüchtlinge nur Sicherheit, Geld und ein wenig Freiheit, aber welche Pflichten auf sie zukommen, und welche Chancen sie wirklich haben, ahnen sie nicht im Geringsten. Im Gegenteil: besonders Menschen aus den moslemisch geprägten Kulturen, die noch nie davon gehört haben, dass auch der Koran Toleranzgebote enthält34, scheint es besonders schwer zu fallen, auf unsere Angebote positiv zu antworten, wenn sie ihre eigenen kulturellen Vorstellungen nicht völlig abgebildet sehen. Sie reagieren anders, als die Vietnamesen, die wir 1979 mit der Cap Anamur gerettet haben. Auf diesem Hintergrund empfinden wir Angela Merkels Satz »Wir schaffen das« als naiv. Richtig hätte er lauten müssen: »Die schaffen das, wenn wir ihnen dabei helfen«. Es ist kein einseitiges Problem, sondern ein gemeinsames, das auch nur gemeinsam gelöst werden kann.

7. Fairness zwischen den Flüchtlingen und aufnehmenden Staaten

Wenn diese These akzeptiert wird, können wir uns der Frage zuwenden, was beide Seiten fairerweise voneinander erwarten können, um das Problem in den Griff zu bekommen.

8. Asylberechtigte

Schon in den ältesten Kulturen, die wir kennen, galt die Regel, dass jeder, der sich zum Altar der Götter flüchtet, seinen Schutz verliert, wenn er sich nicht an die Gesetze hält35. Viele Mitwirkungspflichten sind zu erfüllen , die sich z.B. aus der Sozialgesetzgebung ergeben (§§ 60-67 SGB I), darunter vor allem die Pflicht, über die eigenen Verhältnisse die Wahrheit zu sagen. Zunächst müssen die Flüchtlinge uns dabei helfen, herauszufinden, zu welcher der oben beschriebenen Gruppen sie gehören. Wer also seinen Pass weggeworfen hat, kann als Asylberechtigter nicht infrage kommen, selbst wenn er einen Anspruch hätte: Wer die Voraussetzungen unter denen er Schutz erlangen kann, selbst beseitigt, zerstört diesen Anspruch selbst.

Wer berechtigt Asyl erhält, weiß nicht, ob und vor allem, wann er je in seine Heimat zurückkehren kann. Er steht vor der Aufgabe, sich in eine andere Welt zu integrieren. Dazu gehört das Bemühen um die Sprache, das Verständnis der Grundregeln unserer Kultur, eine Vorstellung davon, was wir unter Toleranz verstehen usw. Wir können nicht erwarten, dass Ausländer ohne unsere Unterstützung dabei Erfolg haben werden, können ihnen aber die Arbeit selbst nicht abnehmen. Denn diese Menschen treten unserem Gesellschaftsvertrag36 bei, einem Vertrag, in dem jeder seine Leistungen erbringen und gemeinsame Risiken ertragen muss. Es wird Gute und Schlechte unter ihnen geben, gut oder weniger gut Ausgebildete – all diese Differenzierungen irritieren uns nicht, wenn wir die Gegenleistungen spüren, die wir von einem Flüchtling erwarten können.

Ob auch der Dank dazu gehört? Im Verhältnis zwischen Staat und Bürgern gibt es kein Dankeschön, nicht einmal für die wichtigste Pflicht – die Steuerzahlung. Die Erfüllung rechtlicher Pflichten ist keinen Dank wert, denn wir fordern unsere Rechte und bitten nicht um sie. Diese Lektion wird besonders schnell von Menschen gelernt, die bis dahin noch nie etwas fordern durften. Und so kommt es, dass einige gegenüber unseren Bemühungen offene Arroganz zeigen und etwa beim Überschreiten der Grenze ein Hotelzimmer und ein Handy fordern. Wie kann man darauf reagieren? Institutionen sind keine Menschen, sondern Bürokratien. Aber die Menschen, die diese Bürokratien verkörpern, vermissen den Dank genauso wie viele ehrenamtliche Helfer, die man nach außen von den staatlich finanzierten Mitarbeitern nicht unterscheiden kann. Wenn er ihnen verweigert wird, wenn man ihnen mit Anmaßung gegenübertritt, werden sie immer negativ darauf reagieren. Solche Probleme können wir nur auf politischer Ebene lösen, wo es nicht um Rechte und Pflichten, sondern um Emotionen und Entscheidungen geht.

9. Schwebende Verfahren

Ob jemand Asylrecht hat, oder nicht, wissen wir zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht, sondern erst, wenn über ihn entschieden worden ist. Wenn wir John Rawls Vorschlag folgen wollen, müssen wir einen Geflüchteten, weil er in der denkbar ungünstigsten Position ist, während dieses Zeitraums genauso behandeln, als ob ihm ein Asylrecht zustünde. Tatsächlich handeln wir so (jedenfalls in jüngerer Zeit), auch wenn der Aufwand für etwa 750.000 Menschen pro Jahr absolut an der Grenze des Erträglichen ist.

Als erstes stellt sich die Frage, ob wir auf Asylbewerber, die auf ihre Entscheidung warten, nicht in anderer Weise zugehen müssen als bisher. Als erstes müssen wir den Zeitraum der Bearbeitung so kurz wie möglich halten. Das bisherige Chaos hat seinen Grund in unserer Unfähigkeit, die Entwicklung realistisch vorauszusehen. Die Einrichtungen von Schutzzonen mit einer, im Ausland organisierten Bearbeitung von Asylanträgen ist die naheliegenste Lösung. Das Heidelberger Pilotprojekt von Frank-Jürgen Weise zeigt uns, dass bei richtiger Organisation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine sehr kurzfristige Entscheidung möglich ist.

Allein dadurch werden wir die Zahl der Flüchtlinge nicht kurzfristig begrenzen können (nicht zuletzt, weil sie aus anderen europäischen Ländern ohne weiteres zu uns kommen). Daher müssen auch der Inhalt der finanziellen Ansprüche begrenzt und die Integrationsangebote überdacht werden. Je mehr wir uns hier dem europäischen Niveau angleichen, umso geringer wird der Druck werden. Dabei wäre es gewiss nicht unfair, Antragstellern, die es offensichtlich nicht schaffen werden (Erfolgsquote für Serbien, Albanien, Rumänien: Zwischen 0,1 % und 0,4 %) geringere Integrationsangebote zu machen, als den Syrern (Erfolgsquote: 96 %). Viele organisatorische Maßnahmen können in der Übergangszeit von den Flüchtlingen selbst erledigt werden. Bisher werden den Flüchtlingen naheliegende und mögliche Eigenleistungen verboten: Wenn ein geflohener Arzt seinen Landsleute nicht einmal mit einfachsten Handreichungen helfen darf, wenn die Flüchtlinge ihre Unterkünfte nicht putzen dürfen, weil das verbotene Arbeit ist, wenn man nicht dafür sorgt, dass sie sich weitgehend selbst organisieren können und sie wie Hilflose behandelt, geben wir den Menschen Steine statt Brot und verletzen selbst das Gesetz des Gebens und Nehmens. Parallel dazu müssen wir überdenken, ob wir die relativ großzügige Auslegung unserer asylrechtlichen Vorschriften nicht ebenfalls dem europäischen Niveau anpassen müssen.

10. Abgelehnte Bewerber

Menschen, deren Asylanspruch abgelehnt worden ist, treten unserem Gesellschaftsvertrag nicht bei. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus kein Anspruch auf Integration, aber wir dürfen sie auch als Illegale nicht unmenschlich behandeln. Die äußerst geringe Zahl von Abschiebungen in den letzten Jahren beruht darauf, dass das Verbleiben nicht als Problem empfunden wurde. Und heute, wo die Zahlen sich verzehnfacht haben, ist es praktisch nahezu unmöglich, in großem Stil abzuschieben. Wenn wir die an sich gebotene Ausweisung nicht realisieren können oder wollen, ist das kein gemeinsames, sondern nur unser Problem, denn wir haben die Regeln aufgestellt und sind für ihre Umsetzung verantwortlich. Selbst wenn wir das Verbleiben Illegaler am Ende akzeptieren, empfinden wir es genauso als Erpressung wie das Verhalten der Bettler, die vor den Kirchentüren sitzen, um unser schlechtes Gewissen zu rühren oder der U-Bahn Musikanten, vor denen wir nicht weglaufen können. Kant hat einmal bemerkt, ethisches Verhalten sei nur dann anerkennenswert, wenn einem dabei nahezu übel wird37. Hier und jetzt können wir den Praxistest bestehen.

Problematisch sind jene Fälle, bei denen kein Heimatland feststellbar ist, oder die aus sonstigen Gründen nicht abgeschoben werden können. Ihre Zahl betrug 2015 aber nur 2072 Menschen. Sie wird sich zweifellos bedeutend erhöhen – und die müssen wir irgendwie durchschleppen. Ein ganz anderer Ansatz wäre es, in Ländern, in denen der Krieg nicht mehr tobt, die sich aber nur schwer erholen können, bevorzugt Entwicklungsprojekte zu starten und zwar mit jenen Menschen, die sich zu uns geflüchtet haben. Dieser Gedanke immerhin wird jetzt schon öffentlich diskutiert. Hier gibt es unendliches Wissen im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung38 – aber die Anregung kam aus dem Verteidigungsministerium.

11. Verantwortung und Fairness zwischen den Staaten

Art und Umfang unserer Aktionen und Verpflichtungen bestimmen sich zweifellos auch daran, wie weit Deutschland zu Konflikten beiträgt, die dann zu Flüchtlingsströmen führen. Häufig wird in diesem Zusammenhang auf die Rüstungsexporte verwiesen. Die meisten dieser Waffen haben wir an uns verbündete Kräfte geliefert, die sie dann freiwillig oder unfreiwillig den Rebellen überlassen haben. Die Ursachenkette liegt auf der Hand, aber ob man gelieferte Waffen benutzt, ist immer noch die Entscheidung dessen, der es tut. In einem viel tieferen Sinn sind wir als Teil des westlichen Bündnisses dafür verantwortlich, dass die USA und Russland in dem Stellvertreterkrieg in Syrien eine Lösung finden39. Das ist der Regierung aber offenbar bewusst und sie handelt entsprechend. Auch das unverkennbare soziale und wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen westlichen und anderen Ländern wird in diesem Zusammenhang diskutiert40. Aber solchen Grundlagenproblemen können wir uns erst widmen, wenn wir die aktuellen Krisen in den Griff bekommen haben.

Dazu gehört auch das Binnenverhältnis zwischen den europäischen Staaten, die von dem Problem betroffen sind. Manche werden sich fragen, was in den Köpfen der Griechen, Italiener, Franzosen und Spanier wohl vorgegangen ist, als sie am 15. Juni 1990 das Dubliner Abkommen41 über ein europäisches Asylverfahren unterzeichneten und später mehrfach bestätigten (Dublin II, Dublin III). In diese Länder kann man selbst mit behelfsmäßigen Booten von Afrika her übersetzen und – wie sich im letzten Jahr gezeigt hat – geht es noch viel einfacher von der Türkei nach Griechenland. Wenn man Glück hat, kommen Patrouillenboote, dann greift man zum Messer, versenkt das Schlauchboot und muss gerettet werden – ganz unabhängig von irgendwelchen Asylgründen. Vielleicht hat man sich das vor 25 Jahren nicht so recht vorstellen können. Aber schon damals gab es ironische Kommentare, die sich offen darüber freuten, dass für Deutschland das Asylproblem nun gelöst sei: Nur wer fähig sei, per Fallschirm einzureisen, könne legal einen Asylantrag stellen. Die Anrainerstaaten des Mittelmeeres hätten in den damaligen Verhandlungen vermutlich mit Erfolg verlangen können, ihnen die Infrastruktur zu finanzieren, mit denen sie den restlichen Ländern Europas die Flüchtlinge vom Hals halten sollten. Das Durchwinken eines Flüchtlings in die nördlichen Regionen ist die Quittung dafür, dass wir damals keine faire Lösung versucht haben. Stattdessen haben sie praktisch reagiert und alle Abkommen ins Leere laufen lassen, obwohl das (auch für Behörden) nach europäischen Richtlinien strafbar ist42. An diesem Verhalten können wir für die Zukunft erkennen: Egal was auf dem Papier steht, die nationalen Parlamente werden ihre Regierungen immer zu dem zwingen, was gerade Volkes Wille ist – und ein einheitlicher Wille Europas lässt sich nicht feststellen.

12. Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern – unfair oder rechtswidrig?

Angela Merkel ist oft dafür gelobt worden, ihre Entscheidungen mit naturwissenschaftlicher Präzision zu treffen. Ist sie aber persönlich angerührt, kommt ihr diese Fähigkeit offenbar abhanden. Als am 11.03.2011 die Reaktorblöcke in Fukushima in die Luft gingen, kündigte sie spontan und ohne Absprache mit Parlament oder Bundesländern die bis dahin bestehenden Vereinbarungen zum Betreiben von Atomkraftwerken. Das Land Hessen verstand das als Befehl und untersagte den Betrieb des AKW Biblis für drei Monate. Im Verfahren stellte sich heraus, dass die Äußerung der Bundeskanzlerin rechtlich nicht bindend war – das Land hätte sich also nicht nach ihr richten dürfen:

»Auch im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung nach Art. 85 GG stehen dem Land die Wahrnehmungskompetenz, das Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen im Verhältnis zu Dritten, zu. Der Bund verletzt die Wahrnehmungskompetenz des Landes erst dann, wenn er nach außen gegenüber Dritten und gleichsam an Stelle der auf Grund der Wahrnehmungskompetenz des Landes für eine Entscheidung gegenüber Dritten berufenen Landesbehörde rechtsverbindlich tätig wird oder durch die Abgabe von Erklärungen, die einer rechtsverbindlichen Entscheidung gleichkommen, die Wahrnehmungskompetenz des Landes an sich zieht43«.

In Bezug auf die Flüchtlinge sind wir heute in einer ähnlichen Situation. Ohne Beteiligung des Parlaments oder der Länder werden die Grenzen geöffnet, die wirtschaftlichen und politischen Lasten aus dieser Entscheidung tragen aber zunächst die Länder, die gegenüber dem Bund als Bittsteller auftreten müssen. Auch das ist rechtswidrig, wie das Gutachten von Udo Di Fabio zeigt44 und gestützt auf dieses Gutachten spricht der bayerische Ministerpräsident davon, in einem Unrechtsstaat leben zu müssen. Diese Formulierung ist zweifellos überzogen, denn Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern gehören ebenso wie ein Streit zwischen Deutschland und der EU zum verfassungsrechtlichen Alltag und sie entzünden sich an politischen Fragen, wenn sie anders nicht gelöst werden können.

Aber hier – wie auch bei der Abschaffung der Wehrpflicht – sieht man ein fehlendes Gespür der Kanzlerin für die Bedeutung der Parlamente, der Länder, des föderalen Zusammenspiels und anderer wesentlicher Faktoren, die unseren Staat ausmachen. Die Bundeskanzlerin neigt offenbar dazu, hin und wieder die Politik zu vergessen und nur nach ihren moralischen Maßstäben zu handeln. Aber schon auf dieser Ebene unterliegt sie einem »moralischen Fehlschluss«, denn »wer jemandem aus einer Notlage helfen soll, muss dreierlei kennen: Die konkrete Not, die Mittel, sie zu beheben, und den eigenen Zugang zu diesen Mitteln«45. Diese drei Kriterien sind nur die Oberfläche unzähliger, komplex miteinander vernetzter Fragen und Antworten, die man nicht mit großen politischen Entscheidungen, sondern nur mit einer Vielzahl kleiner Eingriffe steuern kann46. Angela Merkel sollte Machiavelli lesen47, wenn sie die Ideen der Bibel realisieren will; denn den Erfolg solcher Eingriffe bestimmt nicht die Moral der Handelnden, sondern nur das Ergebnis politischer Verhandlungen –»in Wahrheit ist die Politik etwas Unentrinnbares48«. Diese Erkenntnis finden wir nicht nur bei Carl Schmitt, sondern schon bei Machiavelli – sie ist so alt wie jede soziale Ordnung:

»Machiavellis Problem war die Auflösung der Frage, wie sich der Fürst unbedingt auf dem Thron erhalten könne trotz inneren und äußeren Feinden. Sein Problem war also keinesfalls das ethische, ob ein Fürst als Mensch dergleichen wollen solle oder nicht; sondern rein das politische, wie er, wenn er es will, es ausführen können. Hierzu nun gibt er die Auflösung, wie man eine Anweisung zum Schachspielen schreibt, bei der es doch töricht wäre, die Beantwortung der Frage zu vermissen, ob es moralisch rätlich sei, überhaupt Schach zu spielen. Dem Machiavelli die Immoralität seiner Schrift vorwerfen ist ebenso angebracht, als es wäre, einem Fechtmeister vorzuwerfen, dass er nicht seinen Unterricht mit einer moralischen Vorlesung gegen Mord und Totschlag eröffnet49«.

Der entscheidende Ansatz ist es, politisch Asylberechtigte von Wirtschaftsflüchtlingen zu trennen. Die ersteren verdienen umfassenden Schutz, den zweiten kann man in dem Umfang helfen, wie es unsere Finanzkraft zulässt.

In der Neuen Züricher Zeitung gibt es am 13.11.2023 Vorschläge zu einer realistischen Migrationspolitik für Deutschland und die EU50:

  • Die Asylpolitik muss sich an den internationalen Standards ausrichten, darf aber nicht über sie hinausgehen, so wie es durch zahllose europarechtliche Vorschriften geschehen ist, die teilweise durch die deutsche Gesetzgebung noch im Sinne der Asylsuchenden erweitert worden sind.
  • Bisher ungesicherte europäische Grenzen im Küstenbereich usw. müssen verstärkt gesichert werden. Mit Anrainerstaaten des Mittelmeers müssen Migrationsabkommen geschlossen werden. Seenotrettung kann stattfinden, die Betroffenen werden aber nicht nach Europa, sondern in die kooperierenden Staaten gebracht.
  • Die Asylverfahren können an den Außengrenzen eingerichtet werden, etwa 25 % der Erstanträge könnten dort erledigt werden.
  • Man könnte die Asylverfahren durch geeignete Verträge in sichere Drittstaaten auslagern (nicht: Ruanda, wie es Großbritannien vergeblich versucht hat), die dadurch Einnahmequellen generieren könnten. Die sozialen Standards im Inland würden erst gewährt, wenn auch Asyl beansprucht werden kann.
  • Die gesetzliche Regelung, dass Asyl suchende in dem Land den Antrag stellen müssen, in dem sie ankommen, muss wirksam durchgesetzt werden. Sie wird ständig zulasten der Bundesrepublik umgangen. Mehrfache Asylanträge dürfen nicht mehr gestellt werden.
  • EU-Staaten, die keine Flüchtlinge aufnehmen (z.B. Ungarn) müssen stattdessen finanzielle Ersatzleistungen vornehmen, die gegen ihre Ansprüche verrechnet werden.

Rechtslastige Parteien, wie sich derzeit überall in Europa entwickeln, werden solche Vorschläge ohne weiteres umsetzen können. Sie werden Zuspruch finden, wenn wir uns nicht entschließen, nicht nur gegenüber jedem fair zu sein, der – aus welchen Gründen auch immer – zu uns kommen will, sondern auch unsere politischen Entscheidungen unseren Möglichkeiten anzupassen. Ob wir die Situation noch in den Griff bekommen? Wenn sich zeigt, dass Deutschland und Europa dazu nicht im Stande sind, sind sie, anders als manche glauben, (noch) nicht am Ende – aber wir werden einige Illusionen verloren haben.

  • *. Überarbeitete und ergänzte Fassung. Eine Kurzfassung wurde veröffentlicht im Merkur – Deutsche Zeitschrift für Europäisches Denken – Heft 803/2016 S. 85-93
  • 1. Jean-Noel Kapferer: Gerüchte, Gustav Kiepenheuer Leipzig 1996.
  • 2. Aktuelle Zahlen Bericht 08/2023 (bamf.de).
  • 3. Richard Beer-Hofmann im Gespräch mit Werner Vordtriede : Das verlassene Haus: Tagebuch aus dem amerikanischen Exil 1938-1947, Libelle 2002, S. 143.
  • 4. §3 AsylG wurde durch Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. 8. 2007 (BGBl. I 1970, 1995) neu gefasst und setzt die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. 4. 2004 (ABl. Nr. L 304/12 vom 30. 9. 2004) in nationales Recht um.
  • 5. Vor allem der UN-Flüchtlingskonvention von 1951: http://www.unhcr.de/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html
  • 6. Robert Musil etwa musste im Genfer Exil 800 sfr ins Depot legen und durfte keine bezahlte Tätigkeit annehmen (was er ohnehin nicht vorhatte) (Karl Corino: Robert Musil, Rowohlt 2003, Seite 1402 + FN 105).
  • 7. Über die erfassten Zahlen hinaus gibt es Dunkelziffern, deren Höhe vom jeweiligen politischen Standpunkt abhängt.
  • 8. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5181442/3-24032014-AP-DE....
  • 9. Gutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio (Januar 2015) unter Bezug auf Statistiken von Kathrin Hirseland: http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_fo... , S. 79 ff.
  • 10. Gutachten Di Fabio, siehe Fn 9, S. 89
  • 11. Für diesen Hinweis danke ich Dr. Justin von Kessel, München.
  • 12. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bamf-in-heidelberg-asylentsche...
  • 13. Wilhelm Heitmeyer Deutsche Zustände: Folge 10 (edition suhrkamp) 2011; Ralf Melzer Fragile Mitte - Feindselige Zustände: Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2014; Oliver Decker, Leipzig: https://www.tagesschau.de/inland/mitte-studie-rechtsextremismus-101.html
  • 14. Irenäus Eibl-Eibesfeldt: Die Biologie des menschlichen Verhaltens - Grundriß der Humanethologie. Blank Media, 2004, Erhard Oeser: Die Angst vor dem Fremden. Die Wurzeln der Xenophobie. Theiss Verlag / Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 2015.
  • 15. Niklas Luhmann: Soziale Systeme – Grundriss einer allgemeinen Theorie – Suhrkamp 1984.
  • 16. Gerechtigkeit als Fairness – ein Neuentwurf (2001), Suhrkamp 2003, S. 78.
  • 17. John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit (1971), Suhrkamp 1979 Seite 205 ff.
  • 18. Uwe Wesel: Frühformen des Rechts in vorstaatlichen Gesellschaften, Suhrkamp 1985; Roman Herzog: Staaten der Frühzeit, CH Beck 1988.
  • 19. Wolfgang Fikentscher:Law and Anthropology, Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 2009, Kap. 10 und besonders Seite 398 zur Interpretation von Dankgeschenken als Korruption.
  • 20. Hans Hattenhauer Europäische Rechtsgeschichte C. F. Müller 2. Auflage 1994, Seite 13, 14.
  • 21. Wickler/Seibt: Das Prinzip Eigennutz, Hoffmann und Campe 1977 Seite 81 ff.; Frans de Waal: Der Affe in uns: Warum wir sind, wie wir sind: Hanser 2006.
  • 22. Marcel Mauss, Die Gabe. Form und Funktion des Austauschs in archaischen Gesellschaften, Bd. 2 der Soziologie und Anthropologie Frankfurt 1989; Maurice Godelier, Das Rätsel der Gabe : Geld, Geschenke, heilige Objekte, CH Beck 1999.
  • 23. John Stacey Adams, Inequity in sozial exchange, in L. Berkowicz (Ed) Advances in experimental social psychology, (Vol 2, pp 267 - 299), New York Academic Press 1965.
  • 24. Luhmann, Die Wirtschaft der Gesellschaft, Suhrkamp 1988, S. 47ff; Simon Fritz B., Radikale Marktwirtschaft - Grundlagen des systemischen Managements, Carl-Auer 2005, S. 42 ff.
  • 25. So der gleichnamige Titel von Axel Ockenfels, Mohr Siebeck 1999.
  • 26. Studie der kalifornischen Universität UCLA (2008)mit Ratten, die die Vermutung nahe legen, dass die Teile des Gehirns, die soziale Austauschvorgänge steuern, identisch mit jenen sind, die die Nahrungssuche unterstützen - http://newsroom.ucla.edu/releases/brain-reacts-to-fairness-as-it-49042?l...
  • 27. Jean Piaget,Das moralische Urteil beim Kinde, Rascher, 1932 (1954).
  • 28. Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie, Leipzig: Warum wir kooperieren, Edition Unseld, 2010.
  • 29. Ein japanisches Hochzeitsritual soll das verhindern: Jeder Gast bringt einen Umschlag mit (nagelneuen) Geldscheinen, die bei seinem Eintreten registriert werden. Während der Feier verpacken würdige Tanten die Hälfte der Gabe in einen anderen Umschlag und überreichen ihn den Gästen beim Abschied zum Dank fürs Kommen.
  • 30. Hattenhauer Europäische Rechtsgeschichte, 2. Auflage C. F. Müller 1994 Seite 13.
  • 31. Der Koran, Sure 5 (Der Tisch),Vers 1: Übertragen von Hartmut Bobzien, CH Beck 2010.
  • 32. Wir finden es im Judentum und in christlichen Lehren. Ein früher Nachweis(ca 600 v.Chr.) für das Konzept der Individualgerechtigkeit: Ezechiel, 18: »Ein Sohn soll nicht die Schuld seines Vaters tragen und ein Vater nicht die Schuld seines Sohnes. Die Gerechtigkeit kommt nur dem Gerechten zugute, und die Schuld lastet nur auf dem Schuldigen.« (Neue Jerusalemer Bibel, Herder, 11. Aufl. 2000, 1216).
  • 33. Es gibt also keinen »großen Universalismus«(Amartya Sen): »Ein gemeinsames Verständnis von gerecht… kann man nicht feststellen und noch weniger voraussetzen. Aber es gibt Fragemodelle einer Annäherung an fremdes Denken, auch an fremdes Gerechtigkeitsdenken.« (Wolfgang Fikentscher: Globale Gerechtigkeit, Universitätsverlag Bamberg 2001 Seite 57; ausführlich: Modes of Thought, JCB Mohr Tübingen 1995, Seite 319 ff.; ihm verdanke ich auch den Hinweis zu FN 16.
  • 34. Der Koran Sure 109 (Die Ungläubigen): »Sprich: »Oh ihr Ungläubigen! Ich verehre nicht, was ihr verehrt, und ihr verehrt nicht, was ich verehre, und nicht verehre ich, was ihr verehrt habt, und ihr verehrt nicht, was ich verehre. Euch eure Religion und mir die meine!«
  • 35. Sophokles: Ödipus auf Kolonos. Blind sucht er Schutz im Hain der Rachegöttinnen, ohne zu wissen, dass dies örtliche Gesetze verletzt. Außerhalb muss er auf die Entscheidung über sein Asyl warten. Es wird ihm gewährt: »Drum kann ein Fremdling, dessen Not der deinen gleicht, auf meinen Beistand sicher zählen; denn ich weiß, dass ich ein Mensch bin, und des nächsten Tages Licht sich mir und dir in gleicher Finsternis verhüllt« sagt Theseus (Übersetzung: Johannes Minckwitz –https://www.lernhelfer.de/sites/default/files/lexicon/pdf/BWS-DEU2-0276-...
  • 36. Der Frage, ob das Bild vom Gesellschaftsvertrag eine realistische Beschreibung demokratischer Staatskonstruktionen ist, muss man an dieser Stelle nicht im Detail nachgehen. Jedenfalls bieten Wahlen oder die Bestätigung eines Asylantrages einen vernünftigen Anknüpfungspunkt, um einen Beitritt zu einer Risikogemeinschaft annehmen zu können.
  • 37. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), Akademieausgabe 1910, IV,397 - https://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/Kant/aa04/397.html
  • 38. Ich verdanke diesen Hinweis Dr. Hejo Heussen, jahrzehntelanger Berater für die GIZ.
  • 39. Michael Lüders :Wer den Wind sät: Was westliche Politik im Orient anrichtet C.H.Beck 2016.
  • 40. Wissenschaftliche Darstellungen finden sich in den Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung, Halle, Günther Schlee, Markus V. Hoehne, Abt.Integration und Konflikt-http://www.eth.mpg.de/
  • 41. Letzte Fassung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:41997A0819%2...
  • 42. Art. 25 Abs. 1RiLi 2001/55 EG und Gutachten Di Fabio (FN 9) Seite 91 ff. Kann man sich von Deutschland angestoßene Strafverfahren gegen Italien, Griechenland usw. vorstellen?
  • 43. BVerwG 20.12.2013 - 7 B 18.13, ZUR 2014, 236 – RWE/Land Hessen: Die Schadensersatzklage folgt!
  • 44. Gutachten Di Fabio FN 9, Zusammenfassung XII Seite 120.
  • 45. Otfried Höffe: Ethik, Eine Einführung, CH Beck 2013, S. 32.
  • 46. Wie Dietrich Dörner in zahllosen Computersimulationen nachgewiesen hat: Die Logik des Misslingens, Rowohlt, 13. Aufl. 2003.
  • 47. Benno Heussen: Machiavelli in Harvard – Intelligentes Konfliktmanagement.
  • 48. Carl Schmitt: Tagebücher 1930-1934, Akademieverlag 2011, Seite 474.
  • 49. Schopenhauer, Kritik der Kantischen Philosophie, Die Welt als Wille und Vorstellung, Sämtliche Werke Bd. 1, Suhrkamp 1986, Anhang Seite 691 (FN 1).
  • 50. https://www.nzz.ch/international/asylansturm-auf-die-eu-und-deutschland-...
Literaturverzeichnis
Zitierte Literatur: 
  • Siehe Fußnoten.