Beiträge

Der permanente Ausnahmezustand – Ist George Orwells 1984 heute Realität geworden?

1»Keiner hat Anspruch auf absolute Sicherheit,
so wie es keine absolute Freiheit gibt.«
(Udo di Fabio)
»Save me from what I want.« (Jenny Holzer)

  • 1. Anwaltsblatt 2014, Heft 6, Seite 458-467.

Zur juristischen Auslegung von Rechtsnormen

Die Auslegung von Rechtsnormen ist elementarer Bestandteil der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre und Kerngeschäft der Rechtsanwendung.

Libet, Rizzolatti, Haidt – Der Anteil des Unbewussten an rechtlichen Entscheidungen

*Schuld und Haftung knüpfen in den meisten Rechtskulturen1 an die Vorstellung vom freien Willen des Handelnden an und auch das Bild von der rechtlichen Unabhängigkeit des Richters ist nicht denkbar, ohne ihm Entscheidungsfreiheit zuzubilligen. Die Frage ist nicht nur für das Strafrecht relevant, sondern für jede rechtlich relevante Handlung2 und sie betrifft nicht nur den Täter, sondern auch den Richter: Beide säßen sich als »Automaten« gegenüber, allerdings in der unzerstörbaren Illusion, einen freien Willen zu haben. Auch das Unterbewusstsein trägt viele richterliche Entscheidungen. Wo liegt der Spielraum für den freien Willen im Verfahren der Rechtsgewinnung?

  • *. Erstveröffentlichung in der RPhZ 3/2017, S. 275–284.
  • 1. Zum Begriff: Peter Mankowski: Rechtskultur, C. H. Beck 2016.
  • 2. Eisele in Schönke / Schröder: Kommentar zum Strafgesetzbuch 29. Auflage, 2014, Vorbemerkung zu § 13, Rn. 109 ff. (110a-b).