Rechtliche Verantwortungsebenen und dingliche Verfügungen bei der Überlassung von Open Source Software

Die kostenlose Überlassung von Software hat sich im Laufe der letzten Jahre zu einem eigenen Geschäftsmodell entwickelt, das die unterschiedlichsten Ebenen bis hin zum Endkunden, der ebenso Unternehmer wie Verbraucher sein kann, umfasst. Seine Produkte (z.B. Linux) verkörpern symbolisch die Freiheit des Informationsaustausches als Gegenmodell zu proprietärer Software (z. B. Microsoft). Die aktuelle Streitfrage, ob und inwieweit das AGB-Recht die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten regelt, kann gelöst werden, wenn man einzelne Verantwortungsebenen abschichtet und dabei die Beziehungen zwischen Fachleuten, Unternehmern und Verbrauchern voneinander trennt. So wird es möglich, die Rechtsbeziehungen außerhalb der Verbraucherebene und teilweise auch auf Unternehmensebene aus dem vertraglichen Kontext zu lösen und als rein dingliche Verfügungen zu interpretieren. Die dann noch verbleibenden gesetzlichen Haftungsregeln reichen für den Schutz auf der Ebene der Fachleute und (mindestens teilweise) der Unternehmer völlig aus.

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Benno Heussen - Rechtliche Verantwortungsebenen und dingliche Verfügungen bei der Überlassung von Open Source Software - MMR 2004 445.pdf109.97 KB