§ 1 BGB
§ 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit (Kommentar)
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
RG, 09.03.1907 - V 27/07
Kann für eine noch nicht erzeugte Nachkommenschaft, der Zuwendungen gemacht worden sind, eine Hypothek eingetragen, oder auf sie eine abgetretene Hypothek überschrieben werden?
