Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)

§ 2 BGB - Eintritt der Volljährigkeit (Kommentar)

Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.

§ 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit (Kommentar)

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.