Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89)
§ 2 BGB - Eintritt der Volljährigkeit (Kommentar)
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
§ 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit (Kommentar)
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
