Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Titel 1 - Natürliche Personen Verbraucher Unternehmer (§§ 1 - 14)
§ 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit (Kommentar)
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.