§ 104 BGB
RG, 06.10.1930 - IV 583/29
1. Über Geschäftsunfähigkeit infolge von Geistesschwäche.
2. Kann gegenüber der Ersitzung ungerechtfertigte Bereicherung geltend gemacht werden?
1. Über Geschäftsunfähigkeit infolge von Geistesschwäche.
2. Kann gegenüber der Ersitzung ungerechtfertigte Bereicherung geltend gemacht werden?