Tenor
Die Revision der Angeklagten R. gegen das Urteil des Landgerichts in Berlin vom 8. November 1965 wird verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Die Revision der Angeklagten R. gegen das Urteil des Landgerichts in Berlin vom 8. November 1965 wird verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.