§ 27 StGB

BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

Amtlicher Leitsatz

Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter von Geldinstituten in Form des Kapitaltransfers ins Ausland.

Tenor

BGH, 12.02.2009 - 4 StR 488/08

Tenor

I.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 1. Februar 2008 mit den Feststellungen aufgehoben,

BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.

Tenor

BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

Auch ein Richter eines ordnungsgemäß bestellten Gerichts (hier: eines Standgerichts der SS-Sondergerichtsbarkeit) kann sich wegen Beihilfe zum Mord strafbar machen, wenn er - was Tatfrage ist - einen Angeklagten unter dem äußeren Schein eines gerichtlichen Verfahrens zu strafrechtsfremden Zwecken zum Tode verurteilt.

BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

Vergatterung von Soldaten an der innerdeutschen Grenze vor befehlsgemäßem tödlichen Schußwaffengebrauch gegen einen unbewaffneten Flüchtling ist als Beihilfe zum Totschlag strafbar.

BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

Das Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung annimmt (Aufgabe von BGHSt 35, 21).

Tenor

1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 6. Mai 1997
a) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte der Beihilfe zur Geldfälschung schuldig ist,
b) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.

BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

Beihilfe zum Betrug kann schon begehen, wer dem Täter ein entscheidendes Tatmittel (hier: ein inhaltlich falsches Wertgutachten) willentlich an die Hand gibt und damit bewußt das Risiko erhöht, daß durch den Einsatz gerade dieses Mittels eine mittels Täuschung gegen fremdes Vermögen gerichtete Haupttat verübt wird. Opfer, Tatzeit oder nähere Details der konkreten Begehungsweise müssen dem Gehilfen nicht bekannt sein.

Gründe