§ 30 BGB
BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96
Zur Haftung eines Wirtschaftsberatungs- und Finanzbetreuungsunternehmens kraft Anscheinsvollmacht für einen als Handelsvertreter tätigen Außendienstmitarbeiter, der weisungswidrig Kapitalanlagen vermittelt, die nicht in dem gültigen Produktplan des Unternehmens enthalten sind.
RG, 08.10.1917 - VI 131/17
Welche Personen sind als besondere, neben dem Vorstande satzungsmäßig bestellte Vertreter im Sinne der §§ 30, 31 BGB. anzusehen?
