§ 39 LBO

VGH Baden-Württemberg, 10.11.1998 - 8 S 2581/98

Die Geschäftsgrundlage eines gemäß § 39 Abs. 5 LBO 1983 geschlossenen Vertrags über die Ablösung notwendiger Stellplätze wird nicht dadurch berührt, daß nach § 37 Abs. 6 LBO 1995, die erst nach dem Bestandskräftigwerden der Baugenehmigung in Kraft getreten ist, die Verpflichtung zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen von Wohnungen nicht mehr abgelöst werden kann und der Bauherr statt dessen ein Anspruch auf eine Abweichung von der Verpflichtung hat, soweit die Herstellung unmöglich oder unzumutbar ist.

Öffentliches Baurecht in Baden-Württemberg für Anfänger

Die nachfolgenden Inhalte zum Öffentlichen Baurecht in Baden-Württemberg für Anfänger entstanden aus einem Skript, das der Verfasser für Auszubildende des Ausbildungsberufs Verwaltungsfachangestellte/-r für deren Abschlusslehrgang erstellt hat.