Die nachfolgenden Inhalte zum Öffentlichen Baurecht in Baden-Württemberg für Anfänger entstanden aus einem Skript, das der Verfasser für Auszubildende des Ausbildungsberufs Verwaltungsfachangestellte/-r für deren Abschlusslehrgang in Villingen-Schwenningen bei der Badischen Gemeindeverwaltungsschule e. V. erstellt hat.
§ 1 BauGB
BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
In der Normenkontrollsache
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hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. Dezember 1990
durch
den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Schlichter und
BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
1. An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 II 1 VwGO sind keine höheren Anforderungen zu stellen als nach § 42 II VwGO.
2. Das in § 1 VI BauGB enthaltene Abwägungsgebot hat drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange, die für die Abwägung erheblich sind.