§ 55 KO
OLG Nürnberg, 19.12.1989 - 1 U 3158/89
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat ...
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Dezember 1989
für Recht erkannt:
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Amberg vom 3. August 1989 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,- DM abwenden, falls nicht die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
IV.
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