Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro gegen die Leonteq Securities (Europe) GmbH festgesetzt. Das Institut hatte seine Aufsichtspflicht gegenüber den Mitarbeitenden verletzt. So verfügte das Unternehmen bis mindestens Ende des Jahres 2022 über keine angemessenen internen Prozesse zur Geldwäscheprävention und verstieß gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen ist am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Unter anderem geht es um die Neuausrichtung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung unter Berücksichtigung aktueller politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen und um eine engere Ausrichtung der Nachhaltigkeitsstrategie an Regierungshandeln im Wege eines Aktionsplans. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (03.12.2025)
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025 für die Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen ausgesprochen. Für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/2907) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD enthielt sich mehrheitlich der Stimme, einzelne Abgeordnete der Fraktion lehnten den Antrag ab. Antrag von CDU/CSU und SPD Die Abgeordneten fordern, zeitnah mit der Planungsphase und anschließenden Errichtung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 in Nachfolge des derzeitigen temporären Denkmals auf dem Gelände der früheren Kroll-Oper in Absprache mit dem Land Berlin zu beginnen. „Grundlage ist ein architektonisch-künstlerischer Wettbewerb, der die Kontextualisierung einbezieht, und die polnischen Expertinnen und Experten angemessen einbindet“, heißt es in dem Antrag. Dieser Ort sei auch der geeignetste Standort für das finale Denkmal, befinden die Fraktionen. Das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 werde damit prominent im Herzen der Bundeshauptstadt verankert. Um die in Deutschland zu wenig bekannten Auswirkungen der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 zu verdeutlichen, soll nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen zur Kontextualisierung und Dokumentation in unmittelbarer Nähe des Denkmals niedrigschwellig informiert und das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus vertieft werden. (hau/03.12.2025)
Eigentlich sollte auf der Ministerpräsidentenkonferenz der "Pakt für den Rechtsstaat" besiegelt werden. Doch Bund und Länder sind sich plötzlich über Details des 450-Millionen-Euro-Deals für Personal und Digitalisierung in der Justiz uneinig.
Beate Zschäpe sagt im Prozess gegen ihre Freundin Susann Eminger vor dem OLG Dresden als Zeugin aus – stundenlang. Dabei kommen auch neue Details zum NSU ans Tageslicht.
Was würde passieren, wenn die AfD in einem Bundesland in die Regierung käme – und von ihr eingesetzte Beamte plötzlich Zugriff auf sensible Polizeidaten hätten? Politiker und Behörden sehen Risiken.
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Susanna Rogers, Mark Mills and Jack Jeffries from our London antitrust and competition team have updated the Lexis+ Energy practice note on “competition law and energy”.
Im Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susanne E. zeigt sich Beate Zschäpe reumütig. Die als Zeugin geladene Rechtsterroristin spricht davon, ihre Verurteilung mittlerweile angenommen zu haben.
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Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark – weil eine Ziege in einem Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.
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Von Sushi bis Kantinenfraß – eine Umfrage unter britischen Jung-Anwältinnen und Anwälten zeichnet ein buntes Bild der örtlichen Anwaltsverpflegung. Manche Betriebskantinen kommen dabei gut weg, andernorts bevorzugt man aber doch die Imbissbuden um die Ecke.
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Finanzen/Antrag Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der digitale Euro nicht eingeführt wird, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag.
Finanzen/Antrag Im Handel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen soll eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bargeld eingeführt werden, verlangt die AfD in einem Antrag.
Arbeit und Soziales/Antrag Der Bund soll stärker als bisher Leistungen der Rentenversicherung über Steuern finanzieren, wenn diese von ihm veranlasst und nicht "beitragsgedeckt" sind.
Tourismus/Ausschuss Sachverständige kritisieren im Tourismusausschuss eine reformbedürftige Verkehrsinfrastruktur und fehlende Digitalangebote für Geschäftsreisende in Deutschland.
Auswärtiges/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit Blick auf den Krieg im Sudan die finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe signifikant aufstocken. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstag.
Obwohl das Arbeitslosengeld II im Jahr 2022 bei 12% Inflation um nicht einmal 1% anstieg, hält das BSG es für verfassungskonform – aber warum? Annalena Mayr erklärt die Hintergründe.
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Die Bundesregierung will den von der Ampel eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand im Rahmen von Asylverfahren abschaffen. Die BRAK äußert deutliche Kritik an den Plänen, das wäre ein “Abbau von Rechtsstaatlichkeit”.
Im Bundestag ist es am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in einer Aktuellen Stunde über "linksextreme Gewalt und die Geschehnisse um die Neugründung des AfD-Jugendverbandes in Gießen" zu einer scharfen Kontroverse über die Vorkommnisse vom vergangenen Wochenende in der hessischen Stadt gekommen. In der von der AfD-Fraktion beantragten Debatte beklagte Uwe Schulz (AfD), dass am Samstag "plangemäß gedrillte Lobbygruppen, NGOs und das übliche Demo-Personal in die Stadt" eingefallen seien. Dies sei "Meinungsterror auf Knopfdruck" gewesen. Dieser Samstag sei ein Tag der "linksextremen Machtübernahme in Gießen und der Selbstjustiz" gewesen, fügte Schulz hinzu. Dabei sei es den Einsatzkräften "gerade noch einmal gelungen, das Gewaltmonopol des Staates zu verteidigen". CDU/CSU: Friedlicher Protest von Chaoten überlagert Marc Henrichmann (CDU/CSU) konstatierte, der Protest von 24.000 friedlichen Demonstranten gegen die AfD sei "von 1.000 linksextremistischen Chaoten" überlagert worden, "die offenbar die Stadt in Schutt und Asche legen wollten". Gewalt gegen Polizisten sei "das letzte, was wir brauchen in der Debatte, wenn wir uns gegen den rechten Rand wehren". Zugleich lasse sich sagen, dass "die Extremistenquote auf der Straße zumindest geringer als im Saal" gewesen sei. Grüne: AfD inszeniert sich als Opfer Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, sich als Opfer zu inszenieren und über "angeblich linksextreme Proteste" zu beklagen. Dabei sei die "überwältigende Mehrheit" der Demonstranten friedlich gewesen. Gewalt bei Demonstrationen sei inakzeptabel, doch sei auch richtig, dass die "Bedrohung für die Demokratie" nicht von den Demonstranten vor der Halle ausgegangen sei, sondern von den in der Halle Versammelten. SPD: Es gibt kein allgemeines Recht auf Widerstand Ingo Vogel (SPD) verwies darauf, dass es unerheblich sei, von welcher Seite Gewalt ausgehe. Das Versammlungsrecht sei "absolut schützenswert", doch müssten Versammlungen friedlich erfolgen. Wer sich daran nicht halte, müsse mit den Konsequenzen des Staates rechnen. "Es gibt kein allgemeines Recht auf Widerstand und schon gar nicht auf Gewalttätigkeit und Unfrieden bei Versammlungen", fügte Vogel hinzu. Linke: Gießen hat geleuchtet Desiree Becker (Die Linke) betonte demgegenüber, Gießen habe "nicht gebrannt, Gießen hat geleuchtet". Sie kritisierte zugleich, dass es "vor der Halle Wasserwerfer, Pfefferspray und Knüppel" gegen diejenigen gegeben habe, die sich dem organisierten Rechtsradikalismus friedlich widersetzten. Die Polizei habe in Gießen an vielen Stellen nicht deeskaliert, sondern sei "sogar in Demonstrierende hineingerannt". (sto/03.12.2025)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute Abend in Berlin drei Forscher der Robert Bosch GmbH in Stuttgart, Christoffer Uhr, Kai Weeber und Pierre Andrieu, mit dem Deutschen Zukunftspreis ausgezeichnet, dem Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation.
Mit der Weiterentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) haben sich Gesundheitsexperten in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Fachleute skizzierten dabei unterschiedliche Konzepte, um die Struktur- und Finanzierungsprobleme in der Pflege langfristig zu lösen. Sie äußerten sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu einem Antrag der Linksfraktion (21/2216), in dem ein Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege gefordert wird. "Ausgaben liegen weiterhin über den Einnahmen" Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag der Mittelbestand der SPV Ende 2024 bei 5,34 Milliarden Euro oder einer Monatsausgabe. Trotz einer erneuten Anhebung des Beitragssatzes Anfang 2025 und trotz einer deutlich reduzierten Zuführung in den Pflegevorsorgefonds lägen die Ausgaben weiterhin über den Einnahmen. Die SPV habe die ersten drei Quartale 2025 mit einem Defizit von 550 Millionen Euro abgeschlossen, das durch ein Darlehen des Bundes ausgeglichen werde, somit dürfte sich der Mittelbestand zum Jahresende ungefähr wieder auf dem Vorjahresniveau befinden. In den nächsten Jahren seien Milliardendefizite zu erwarten, erklärte der Spitzenverband. Nötig seien daher nachhaltige strukturelle Reformen. Zudem müsse die SPV kurzfristig entlastet werden, indem der Bund die Gelder für die Finanzierung von Corona-Maßnahmen an die SPV zurückzahle sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft übernehme. Das würde 2026 eine Entlastung in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bringen und Spielraum für nachhaltige Strukturreformen schaffen. Eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes erinnerte in der Anhörung daran, dass die vom Bund gewährten Darlehen an die SPV in den nächsten Jahren zurückgezahlt werden müssen. Daher sollte unbedingt Klarheit geschaffen werden, wie die SPV dauerhaft sicher aufgestellt werden könne. Plädoyer für Einführung einer Pflegebürgerversicherung Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda erklärte, in der stationären Pflege verschiebe sich die Finanzierungsverantwortung durch steigende Eigenanteile zunehmend von der Versichertengemeinschaft hin zu den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und damit auch zu den kommunalen Sozialhilfeträgern. Auch in der ambulanten Pflege stünden Pflegebedürftige vor der Wahl, wegen steigender Kosten entweder auf Leistungen zu verzichten oder sie selbst zu finanzieren. In der Folge gerieten die Finanzierungsfunktion und damit die Legitimation der Pflegeversicherung zunehmend unter Druck. Greß plädierte daher für die Einführung einer Pflegebürgerversicherung, eine sukzessive Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung von Vermögenseinkommen. Abzulehnen seien private Zusatzversicherungen zur Finanzierung von Leistungskürzungen. "Leistungen vereinfachen und flexibilisieren" Ganz anderer Ansicht ist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der sich jedoch gleichfalls für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ausspricht. Die SPV verzeichne seit Jahren Milliardendefizite. Die Finanzlage erfordere eine genaue Überprüfung der Leistungen, die passgenau und zielgerichtet sein müssten. Versicherungsfremde Leistungen dürften nicht durch Beitragszahler finanziert werden. Nötig sei eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Leistungen und eine konsequente Ausrichtung des Pflegegrades 1 auf Prävention. Angesichts der strukturellen Defizite sollte zudem die Umlagefinanzierung nicht ausgeweitet, sondern durch eine Stärkung der Eigenverantwortung und Kapitaldeckung ergänzt werden. Warnung vor ausufernden Sozialbeiträgen Der Arbeitgeberverband BDA warnte vor ausufernden Sozialbeiträgen. In den nächsten zehn Jahren müsse laut Studien mit einem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von knapp 49 Prozent gerechnet werden. Eine solche Steigerung der Abgaben würde die jüngere Generation massiv belasten. Nach Ansicht des BDA muss die SPV umfassend reformiert werden. Der Verband forderte, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und auch in der SPV wie in der Rente einen Nachhaltigkeitsfaktor einzuführen. Zudem sollte zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, gestaffelt nach Pflegegraden, kein Leistungsanspruch aus der SPV bestehen (Karenzzeit). Die Eigenverantwortung der Versicherten sollte ausgebaut werden. Wegen der zusätzlichen Belastung nicht sinnvoll sei eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder ein Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung. Der Ausbau der SPV zu einer Vollversicherung sei ebenso abzulehnen wie ein sogenannter Sockel-Spitze-Tausch, bei dem die Eigenanteile festgeschrieben würden, erklärte der BDA. Eine Vertreterin des Vereins „Wir pflegen“ machte in der Anhörung deutlich, wie schwierig es für pflegende Angehörige teilweise ist, geeignete ambulante Pflegeangebote zu finden. Oftmals gebe es keine Angebote oder sie seien nicht bedarfsgerecht. Wegen der Zuzahlungen übernähmen zudem viele Familien die Pflege selbst und müssten dann oft bei der eigenen Erwerbstätigkeit zurückstehen. Pflege sei im Übrigen immer noch überwiegend weiblich. Wenn Leistungen eingeschränkt würden, betreffe das zumeist Frauen. Viele pflegende Angehörige berichteten von großer Erschöpfung. Die Vereinssprecherin forderte eine Stärkung der ambulanten Pflege. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihem Antrag (21/2216) den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte. Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen. Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden. (pk/03.12.2025)