Aktuelle Nachrichten
Nord-Stream-Verdächtiger in Deutschland in U-Haft
Nach drei Monaten in italienischer Untersuchungshaft konnte ein Verdächtiger im Nord-Stream-Komplex nach Deutschland überstellt werden. Nun wurde ihm in Karlsruhe der Haftbefehl eröffnet.
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Tarifwerk GVP/DGB: Arbeits-/Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruhezeiten sowie Urlaub
Im MTV BAP/DGB ist eine besondere Klausel zur Arbeits-/Rufbereitschaft, zum Bereitschaftsdienst und zu Ruhezeiten vorgesehen (s. dort: § 5). Diese ist 1:1 in den MTV GVP/DGB überführt worden (dort: § 5) und lautet wörtlich wie folgt:
Soweit Arbeitnehmer* in Kundenbetrieben mit Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst oder in Rufbereitschaft eingesetzt werden und für den Kundenbetrieb entsprechend § 7 ArbZG betriebliche und/oder tarifliche Sonderregelungen zur Arbeitszeit und Ruhezeit gelten, gelten diese entsprechend mit der Maßgabe, dass die jeweilige Regelung vollumfänglich für den Arbeitnehmer zur Anwendung kommt.
Im MTV iGZ/DGB fehlt eine inhaltlich entsprechende oder zumindest vergleichbare Bestimmung.
ACHTUNG: Die (für die bisherigen iGZ-Anwender neue) tarifliche Regelung bringt diesen ein Mehr an Flexibilität, da nunmehr bei dem Kunden, insbesondere im medizinischen Bereich, geltende Tarifverträge zu bestimmten Arbeitsformen unmittelbar auf die dort im Einsatz befindlichen Zeitarbeitnehmer angewendet werden können. In der durch das neue Tarifwerk abgelösten „iGZ/DGB-Welt“ bestand insoweit eine Regelungslücke (dazu ausführlich: Bissels/Singraven, ArbR 2025, 265 ff.).
Das tarifliche Urlaubsregime ist im MTV BAP/DGB und MTV iGZ/DGB bereits vergleichbar ausgestaltet (§ 11 MTV BAP/DGB; § 6 MTV iGZ/DGB) und wurde mit wenigen Änderungen in den MTV GVP/DGB (dort: § 9) überführt, indem beide tariflichen Regelungen „gemischt“ worden sind.
Identisch bleibt die an die zunehmende Dauer des ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses bzw. die Betriebszugehörigkeit anknüpfende Staffelung bei den Urlaubstagen. Neu ist für die bisherigen BAP-Anwender, dass Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nicht mitgerechnet werden – und diese folglich zu einer verzögerten Erhöhung des gestaffelt zu gewährenden Urlaubsanspruchs führen können. Dies sah die Protokollnotiz zu § 6.2.1. MTV iGZ/DGB mit gewissen Einschränkungen bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Arbeitsunfällen bereits vor. Diese sind in den MTV GVP/DGB nicht überführt worden. Neu wurde in dem MTV GVP/DGB in diesem Zusammenhang jedoch geregelt, dass bei Eltern- und Pflegezeit bis zu 12 Monate je Ruhenstatbestand auf die Betriebszugehörigkeit des Zeitarbeitnehmers angerechnet werden. Es handelt sich folglich um eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Zeiten des ruhenden Arbeitsverhältnisses an sich außer Betracht bleiben. Diese muss zukünftig bei der Berechnung der Dauer des Urlaubs sowohl von bisherigen BAP- und iGZ-Anwendern gleichermaßen neu berücksichtigt werden.
In § 9.6 MTV GVP/DGB wurde zudem die Regelung aus § 6.2.4. MTV iGZ/DGB zur Übertragung von Urlaub und dessen Erlöschen, insbesondere bei einer Dauererkrankung, übernommen.
* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.
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Arzt muss Privatpatient nicht über Kostenerstattung informieren
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Anschläge auf Gaspipelines: Nord-Stream-Verdächtiger in Deutschland in U-Haft
Der Ukrainer Serhij K. soll einer der Drahtzieher der Nord-Stream-Anschläge 2022 sein. Nach langem Ringen um das Verhindern der Auslieferung, setzte der Ermittlungsrichter am BGH nun den Haftbefehl in Vollzug.
Australian Parliament passes key reforms to Australia’s national environmental laws
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Kein "Recht zur Verhinderung": Hessens Innenminister warnt vor Blockade der Gründung neuer AfD-Jugend
Das Protestbündnis "Widersetzen" hat laut Hessens Innenminister nicht "irgendein übergesetzliches Recht", die für das Wochenende in Gießen geplante Gründung einer neuen AfD-Jugendorganisation zu verhindern. Was meint Roman Poseck damit?
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BSG zum Zuschlag zur Grundrente: Verheiratet ist anders als unverheiratet
Wer als Rentner nicht genug Geld hat, kann einen Zuschlag erhalten. Für die Berechnung der Bedürftigkeit wird das Einkommen der Ehegatten allerdings angerechnet. Für Unverheiratete gilt das nicht. Das ist so gewollt, so das BSG.
Kraftfahrzeughilfe: Wert des alten Autos wird auch bei Kreditkauf angerechnet
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Partei ergriffen für 1&1? Vodafone geht gegen Kartellamt vor
Der Mobilfunker Vodafone legt sich mit dem Bundeskartellamt an. Das soll in einem Rechtsstreit voreingenommen sein und Partei für den Vodafone-Konkurrenten 1&1 ergriffen haben. Rechtliche Mindeststandards seien verletzt worden und das Kartellamt überschreite seine Kompetenzen.
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21/2979: Schriftliche Fragen Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung (PDF)
21/2991: Kleine Anfrage Beschaffungen im Verteidigungsbereich: NATO-Anforderungen, europäische Kooperationen und nationale Strukturen (PDF)
21/2990: Kleine Anfrage Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse in Händen von Verfassungsfeinden (PDF)
21/2980: Fragen Fragen für die Fragestunde der 46. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 3. Dezember 2025 (PDF)
21/2993: Unterrichtung über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 25. Oktober bis 7. November 2025) (PDF)
21/2989: Kleine Anfrage Initiative deutscher Kommunen zur humanitären Evakuierung und medizinischer Behandlung von Kindern aus Gaza und Israel in Deutschland (PDF)
21/2988: Kleine Anfrage Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von zwölf Millionen Euro (PDF)
21/2995: Unterrichtung 3. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. Juni 2025 in Straßburg, Frankreich (PDF)
21/2992: Unterrichtung Fünfundzwanzigste Tagung der Konferenz am 29. und 30. September 2025 in Billund (PDF)
LG Frankenthal zur ärztlichen Aufklärungspflicht: Privatpatient muss Kostenübernahme für OP selbst prüfen
Privatversicherte aufgepasst: Ein Arzt muss grundsätzlich seine Patienten nicht darüber informieren, ob die Kosten einer anstehenden Operation von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Das muss der Patient schon selbst.