Gesundheit/Antwort Patienten stoßen im Gesundheitswesen immer noch vielerorts auf Zugangsbarrieren, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht.
Im Bundestag ist es am Mittwoch, 5. November 2025, zu einer scharfen Kontroverse über die Beziehungen der AfD zu Russland gekommen. In einer von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Auswirkungen des Verhältnisses der AfD zu Russland auf Deutschlands Sicherheitsinteressen – Kein Patriotismus, sondern mögliche Gefährdung unserer Sicherheit" warfen Redner der Koalition und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der AfD vor, als "trojanisches Pferd" des Kremls zu agieren; auch Die Linke äußerte scharfe Kritik am Verhältnis zwischen Russland und der AfD. Deren Redner wiesen die Vorwürfe der anderen Fraktionen entschieden zurück. Union kritisiert "russlandtreue Schläferzelle" Marc Henrichmann (CDU/CSU) konstatierte unter Verweis auf enge Kontakte von AfD-Vertretern nach Moskau, dass die AfD-Fraktion "eine russlandtreue Schläferzelle" in ihren Reihen habe. Die AfD sei "mit dem Klammerbeutel gepudert", Zusagen von Russlands Präsidenten Wladimir Putin an Deutschland zu vertrauen, "der die Ukraine überfällt, der als Kriegsverbrecher zu brandmarken ist", kritisierte Henrichmann und hielt der AfD vor, sich "am Halsband vom Kreml durch die Manege führen zu lassen". AfD wirft Union "inszenierte Empörung" vor Markus Frohnmaier (AfD) wertete die Aktuelle Stunde als "peinliches Wahlmanöver" und hielt der CDU eine "inszenierte Empörung" vor. Wäre die AfD tatsächlich ein Sicherheitsrisiko, würden dafür doch "von den regierungskontrollierten Sicherheitsorganen" Beweise vorgelegt. "Wenn wirklich irgendwas dran wäre, hätten Sie uns (...) schon lange eingekerkert", fügte er hinzu. Die Vorwürfe gegen die AfD könnten nicht belegt werden. Was mit der Aktuellen Stunde stattfinde, sei "durchsichtig" und "bösartig". SPD: AfD agiert als "Handlanger russischer Interessen" Sonja Eichwede (SPD) sagte, die AfD agiere auch im Bundestag "als Handlanger russischer Interessen". Damit nehme sie eine gefährliche Rolle in Putins geopolitischem Machtspiel ein und richte sich gegen die Sicherheitsinteressen Deutschlands. Dies äußere sich in zahllosen Reden im Bundestag ebenso wie in den Reisen von AfD-Abgeordneten nach Russland. Wie Henrichmann kritisierte Eichwede zugleich Anfragen der AfD etwa im Thüringer Landtag zur "Ausspähung der Infrastruktur vor Ort" mit Informationen, die im deutschen Sicherheitsinteresse stünden. Grüne: AfD hält Putin "Einfallstore sperrangelweit auf" Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die AfD wolle Deutschland "in vorgrundgesetzliche Zeiten zurückführen" und werde dabei von Autokratien wie Russland unterstützt, weil diese ein Interesse an einer Destabilisierung Deutschland hätten. "Im Gegenzug hält die AfD dem Aggressor Putin die Einfallstore sperrangelweit auf", fügte Mihalic hinzu und warb dafür, mit einer entsprechenden Materialsammlung die "Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren" gegen die AfD zu legen. Linke: Einfluss liegt "klar auf dem Tisch" Jan Köstering (Die Linke) betonte, es liege "klar auf dem Tisch", dass die AfD ihren Einfluss im Sinne Russlands und Putins in den Parlamenten einsetze. Dabei beruhe das Verhältnis der AfD zur russischen Staatsführung "auf Gegenseitigkeit". Getrieben von einem "aggressiven Nationalismus", sei ihnen die Verachtung des demokratischen Rechtsstaats und der liberalen Bürgerrechte gemeinsam, kritisierte Köstering und sprach sich für einen Antrag aus, die AfD zu verbieten. (sto/05.11.2025)
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 5. November 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/2487), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 24 der insgesamt 60 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 20 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 14 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, stellte zwei Fragen. Von Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion wurden keine Fragen gestellt. Je 15 der 60 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und an das Bundesministerium des Innern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist mit zehn Fragen vertreten. Mit vier Fragen musste sich das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Je drei Fragen gingen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundeskanzleramt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bei zwei Fragen gefordert. Je eine Frage sollten das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der thüringische AfD-Abgeordnete Stefan Schröder beim Forschungsministerium, ob es angesichts des allgemeinen Personalmangels in der deutschen Wirtschaft beabsichtigt, den Einsatz von Robotiktechnologien zu fördern, ähnlich wie es in Japan praktiziert werde. Schröder fragte zudem, wie sich das Ministerium allgemein zum Einsatz von humanoiden Robotern als Ersatz für menschliches Personal positioniert. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Julian Joswig, wollte vom Bundeswirtschaftsministerium erfahren, welche konkreten Maßnahmen das Ministerium umsetzt, um die Transformation der deutschen Schlüsselindustrien – insbesondere Chemie, Stahl, Automobil und Maschinenbau – in Richtung Klimaneutralität zu beschleunigen. Joswig fragte zudem, wie die Bundesregierung die Wirksamkeit bestehender Förderprogramme wie der Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) oder der IPC-EI-Initiativen (IPC-EI steht für „Important Projects of Common European Interest", also wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse, und ist ein Instrument der EU-Beihilfe, das transnationale Innovations- und Infrastrukturprojekte fördert, welche strategisch wichtig für die europäische Wirtschaft sind). Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welche konkreten Maßnahmen das Ministerium für 2026 im Rahmen der „Neuen Grundsicherung“ plant, um eine verstärkte Unterstützung von ungelernten Erwerbslosen in eine qualifizierte, existenzsichernde Beschäftigung nachhaltig sicherzustellen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Innenministerium, wann die Bundesregierung die Fertigstellung des neuen Schutzraumkonzeptes des Bundes erwartet und mit welchem Zuwachs an tatsächlichen Kapazitäten in öffentlichen Schutzräumen sie als Folge der Umsetzung des Schutzraumkonzeptes rechnet. Seidler verlangte eine Aufschlüsselung nach Bundesländern. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/05.11.2025)
Wer über eine App Falschparker meldet, ist Datenverarbeiter im Sinne der DS-GVO – das bekam ein Nutzer von "weg.li" nun zu spüren. In seinem Meldungsfoto war frontal der Beifahrer zu sehen. Ein Datenschutzverstoß, für den er nun 100 Euro Schadensersatz zahlen muss.
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Nur ein Bruchteil der Gerichtsurteile in Deutschland ist frei zugänglich. Die Initiative "OffeneUrteile" will das ändern – und setzt dafür auf die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern. Den Anfang soll eine Million Entscheidungen machen, die das Projekt selbst veröffentlichen will.
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Dem Angeklagten waren schwer kranke Patienten anvertraut – doch laut Urteil spritzte er ihnen überdosierte Beruhigungsmittel. Der Pfleger, der die Taten bestritt, muss nun eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.
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Wirtschaft und Energie/Ausschuss Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz der Bundesregierung passiert mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Gemäß ihres Koalitionsvertrags und der Hightech-Agenda will die Bundesregierung die Forschungssicherheit in Deutschland stärken. Dies antwortet sie auf eine Kleine Anfrage der Linken.
Kultur und Medien/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag eine Digitalsteuer von mindestens zehn Prozent auf die in Deutschland erwirtschafteten Umsätze mit digitalen Dienstleistungen.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Der Bedarf an altersgerechten Wohnungen wird weiter ansteigen, antwortet die Regierung auf eine Grünen-Anfrage. Ein KfW-Förderprogramm musste jedoch aufgrund der Haushaltslage eingestellt werden.
Finanzen/Wahlvorschlag Union und AfD legen Wahlvorschlag für den Kunstbeirat für Sonderpostwertzeichen vor.
Finanzen/Wahlvorschlag Union, AfD und SPD benennen Kandidaten für Sonderbriefmarken-Beirat.
Finanzen/Antwort Das Bundesinnenministerium hat die CLAIM GmbH im Haushaltsjahr 2024 mit einer Fördersumme in Höhe von 60.000 Euro und im Haushaltsjahr 2025 mit einer Fördersumme von 373.000 Euro gefördert.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Elf Millionen Quadratmeter Bürofläche werden nicht genutzt. In einer Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch wurde die Erwartung deutlich, dass der Umbau zu Wohnungen in Schwung kommen könnte.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Agrarausschuss hat einen Gesetzentwurf zum Antibiotika-Einsatz im Tierbereich beraten.
Das Wandern gehört zu den zentralen Säulen des Inlandstourismus und hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für ländliche Räume. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung wandere, sagte Thomas Gemke (Deutscher Wanderverband) in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 5. November 2025. Der Wandertourismus „schafft Nachfrage in Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft, fördert Wertschöpfung in strukturschwachen Regionen und unterstützt den Erhalt kultureller und landschaftlicher Vielfalt“, erklärte Gemke in der von der Ausschussvorsitzenden Anja Karliczek (CDU/CSU) geleiteten Anhörung. Bedrohungen für die Wanderinfrastruktur Gemke warnte jedoch vor Problemen für die Wanderinfrastruktur. Dazu zählte er die Erosion des Ehrenamts. Den Wanderverbänden fehlten Nachwuchs, finanzielle Mittel und institutionelle Unterstützung. Durch unklare Regelungen im Bundeswaldgesetz drohten zudem Rückbau und Verlust von wanderbezogener Infrastruktur. Bänke, Informationstafeln und Orientierungshilfen würden derzeit als „atypische Gefahrenquellen“ gelten. Waldbesitzer würden für Wanderer unverzichtbare Einrichtungen entfernen, weil sie Haftungsrisiken befürchteten. Wegen der Folgen des Klimawandels müssten Wanderwege häufiger instandgesetzt werden, wofür es keine institutionelle Förderung gebe. Radtourismus in Deutschland Laut Angela Kohls vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club gaben Radtouristen 2023 rund 23 Milliarden Euro aus. Handlungsbedarf sah sie in den Bereichen Infrastrukturqualität, Verkehrsbelastung, Beschilderung und bei der Fahrradmitnahme im öffentlichen Verkehr. Zufrieden seien Radreisende mit den Routeninformationen und der Qualität der Unterkünfte. Im Gegensatz dazu würden sie die Oberfläche von Straßen und Wegen, die Verkehrsbelastung und die Beschilderung nur mittelmäßig bewerten. „Da Verkehrssicherheit und Befahrbarkeit essenziell für die Radreiseplanung sind, wird hier sowie bei der Fahrradmitnahmen im öffentlichen Verkehr der größte Handlungsbedarf gesehen“, so Kohls. Instandhaltung der Radfernwege Qualitativ gut ausgebaute Radwege sowie eine gute Wegweisung und Beschilderung für die Orientierung seien entscheidend für die Wertschöpfung in den Destinationen, sagte auch Svenja Golombek (ZIV - Die Fahrradindustrie). Das radtouristische Netz sei seit 2005 von 40.000 auf 100.000 Kilometer und von 52 Radfernwegen auf 320 Radfernwege ausgebaut worden. Eine kontinuierliche Instandhaltung und Pflege der Infrastruktur sei unabdingbar. Golombek wies darauf hin, dass die genutzten Fahrradtypen vielfältiger geworden seien. Der E-Bike-Bestand habe sich innerhalb von zehn Jahren von 2,1 Millionen auf 15,7 Millionen erhöht. 43 Prozent der Radreisenden würden E-Bikes benutzen. Im Mittelgebirge sei das E-Bike ein „Gamechanger“. Stärkste Segmente des Deutschlandtourismus Laut Iris Hegemann (Deutscher Tourismusverband) zählt der Rad- und Wandertourismus zu den stärksten und stabilsten Segmenten des Deutschlandtourismus. Ländliche oder strukturschwache Regionen würden gestärkt. Wie andere Sachverständige sprach auch Hegemann von zum Teil erheblichen Defiziten bei Erhalt, Oberflächenqualität und Sicherheit der Wege. Der steigende Anteil von E-Bikes erhöhe den Bedarf an Servicestellen und Ladepunkten. Außerdem bemängelte sie, dass nur ein Teil der Bahnhöfe barrierefrei sei. Die Kapazitäten zur Farradmitnahme in den Bahnen reichten nicht aus. Der größte Handlungsbedarf liege nicht im weiteren Ausbau, sondern im Erhalt vorhandener Infrastruktur. In vielen Regionen sei das Netz grundsätzlich vorhanden – jedoch nicht verlässlich nutzbar: „Oberflächen sind beschädigt, Beschilderung ist lückenhaft, digitale Informationen sind veraltet oder fehlen vollständig“, so der Befund von Hegemann. Dadurch verliere die bestehende Infrastruktur sukzessive ihre Wirkung, obwohl sie offiziell „vorhanden“ sei. Themenroutennetz für Rad und E-Rad Susanne Volkheimer (Haßberge Tourismus) stellte das „(E-)Radtourismuskonzept“ von Haßberge Tourismus (Franken) vor. Ausgehend von mehreren Kristallisationsorten würden unterschiedliche Thementouren im Rundtourenformat die Region erschließen. Somit könnten die Radfahrer immer wieder zum Ausgangspunkt oder zu ihrer Unterkunft zurückkehren. Durch die sternförmigen Routenoptionen solle ein Anreiz für einen längeren Aufenthalt geschaffen werden, sodass Gäste mehrere Themenrouten während des Aufenthaltes erfahren könnten. Die Kristallisationsorte böten alle notwendigen touristischen Infrastrukturen wie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, Sehenswürdigkeiten sowie radspezifische Service-Einrichtungen. Nutzer der Touren-Angebote könnten sich an Sehenswürdigkeiten der jeweiligen Tour wie an einem Schloss, einer Burg, einem Fachwerkhaus oder einer Naturkulisse spannende Hintergrundinformationen, kuriose Fakten und witzige Geschichten über eine App direkt auf das Smartphone holen. Man verspreche sich von den Angeboten mehr Gäste, eine längere Aufenthaltsdauer und eine Stärkung der Gastronomiebetriebe. (hle/05.11.2025)
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt ist am Mittwoch, 5. November 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung des Gremiums stand unter anderem das Thema "Berücksichtigung der Sportstätten in Sondervermögen und Klimatransformationsfonds". Außerdem beschäftigten sich die Abgeordneten mit dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 (21/600). (05.11.2025)
Der Ausschuss für Kultur und Medien ist am Mittwoch, 5. November 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Die Abgeordneten beschäftigten sich unter anderem mit dem Thema "Faire Vergütung und Transparenz im Musikstreaming". Auf der Tagesordnung des Gremiums stand außerdem das Programm "AgoraEU". Der Ausschuss für Kultur und Medien mit seinen 18 Mitgliedern ist auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex zuständig. So kontrolliert er beispielsweise die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (05.11.2025)
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Amtsgerichte gestärkt werden sollen, war Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 5. November 2025. Die eingeladenen Sachverständigen aus Justiz und Anwaltschaft begrüßten den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (21/1849) grundsätzlich, machten aber zu einzelnen Punkten Änderungsvorschläge. Kurzfristig in die Anhörung einbezogen wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte (Ausschussdrucksache 21(6)28). Vorgesehen ist im Entwurf unter anderem, den in Paragraf 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelten Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Außerdem soll in bestimmten Bereichen die Spezialisierung in der Justiz gefördert werden. Hintergrund ist laut Entwurf, dass die Zahl der erstinstanzlich bei den Amtsgerichten eingegangenen Zivilverfahren in den letzten Jahrzehnten immer weiter zurückgegangen ist. Diese Schwächung sei insbesondere für kleinere Amtsgerichtsstandorte problematisch. Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem mögliche Auswirkungen der Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes und des Rechtsmittelstreitwerts für Rechtsuchende, Gerichte und Anwälte. Ortsnaher Zugang zur Justiz gewährleistet Prof. Dr. Beate Gsell, Lehrstuhlinhaberin an der der Ludwig-Maximilians-Universität München und Richterin am Oberlandesgericht München, erklärte in ihrer schriftlichen Stellungnahme, durch eine Stärkung der Amtsgerichte werde der ortsnahe Zugang zur Justiz gewährleistet. Sie sprach sich dafür aus, die Auswirkungen der Streitwertanhebung zeitnah und kontinuierlich empirisch zu evaluieren. Die Wertgrenze für den Anwaltszwang sollte zunächst nur moderat angehoben werden, schlug die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Anhörung nominierte Sachverständige vor. Eine Anhebung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof empfehle sich nicht. Diese Wertgrenze bleibe im Revisionsrecht ein systemwidriger Fremdkörper, der abgeschafft werden sollte. Marianne Krause, Mitglied des Bundesvorstandes Neue Richterinnen- und Richtervereinigung und Richterin am Amtsgericht, hält eine Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes für die Amtsgerichte auf 10.000 Euro aufgrund der stetig anhaltenden Entwicklung der Geldentwertung grundsätzlich für geboten. Die mit der Anhebung des Streitwertes einhergehende Stärkung der Amtsgerichte, insbesondere derjenigen in den Flächen-Bundesländern, sei zu befürworten, erklärte die von der SPD-Fraktion nominierte Expertin. Bei einer konsequenten Berücksichtigung der Geldentwertung und steigender Kosten seien aber auch die Rechtsmittelstreitwerte im Zivilverfahren anzupassen. Die mit dem Entwurf verfolgte Bildung streitwertunabhängiger und sachgebietsbezogener Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte verdiene Unterstützung, so Krause in ihrer Stellungnahme. Ressourcen der Amtsgerichte verbessern Heike Kremer, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Vizepräsidentin des Amtsgerichts Köln, die auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion teilnahm, begrüßte wie Krause den Ausgleich der Geldwertentwicklung und die Spezialisierung der Gerichte. Eine echte Stärkung der Amtsgerichte gelinge aber nur, so Kremer in ihrer Stellungnahme, wenn sie personell, technisch und räumlich gut ausgestattet sind. Darum müssten die Amtsgerichte zeitgleich mit der Reform die nötigen Ressourcen erhalten. Zudem seien weitere Anpassungen nötig. Wie Krause nannte sie die Anpassung der Wertgrenzen für die Berufungen, Beschwerden und Verfahren. Die geplante Umsetzung zum 1.1.2026 werde ausdrücklich unterstützt. Auch Dr. Bernd Scheiff, Präsident des Oberlandesgerichts Köln, der ebenfalls auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen wurde, begrüßte die Anhebung der Streitwertgrenze, mit der die inflationsbedingte Geldwertentwicklung seit der letzten Anhebung 1993 nachvollzogen werde, und die Einführung weiterer streitwertunabhängiger Zuständigkeiten der Landgerichte. Eine Stärkung der Amtsgerichte könne allerdings nicht alleine infolge einer Anhebung der Streitwertgrenze erfolgen. Sie müssten dauerhaft in der Lage sein, die große Bandbreite an rechtlichen Themen in angemessener Zeit und hoher Qualität zu bewältigen. Dies setze voraus, dass die Gerichte personell und sachlich gut ausgestattet sind, vor allem im Hinblick auf die Digitalisierung aller Lebensbereiche. Die Änderung der Streitwertgrenze dürfe nicht einem Personalabbau dienen, betonte Scheiff wie auch andere Experten vor ihm. Weitergehende Spezialisierung gefordert Der Rechtsanwalt Dr. Daniel Otte unterstützte den Entwurf, weil er die Erreichbarkeit der Justiz für die Bürger erhöhe und die Spezialisierung der Gerichte fördere. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Justiz den geänderten Anforderungen auch gerecht werden kann. Der Gesetzgeber sollte vor Verabschiedung des Gesetzes kritisch überprüfen, ob die Gerichte aktuell den Auswirkungen der Streitwerterhöhung in personeller wie organisatorischer Hinsicht gewachsen sind, erklärte der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion eingeladene Anwalt. Der Gesetzgeber sollte den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Anlass nehmen, so Otte, eine weitergehende Spezialisierung der Amts- und Landgerichte zu erwägen. Überdies sollte Gerichten ein stärkerer Einsatz künstlicher Intelligenz ermöglicht werden. Dr. Thomas von Plehwe, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, gab zu bedenken, dass bei der Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts unberücksichtigt bleibe, dass die Arbeitsbelastung der Amtsgerichte und der Landgerichte sehr unterschiedlich ist. Durch die Anhebung würden künftig vermehrt Streitigkeiten aus dem wirtschaftlichen Bereich unter Zeitdruck von Amtsgerichten zu erledigen sein, mit dem Risiko, dass die Qualität der Rechtsprechung nachlässt. Die Erhöhung führe zudem zu einer Verschiebung des Anwaltszwangs, was zulasten der Justiz und der Verbraucher gehen könne. Er sollte daher weiterhin an einen Streitwert von 5.000 Euro gebunden werden. Von Plehwe, der von der Fraktion Die Linke für die Anhörung vorgeschlagen worden war, sieht auch eine Anhebung der Rechtsmittelstreitwerte kritisch. Chancen im Bereich digitale Gewalt Franziska Benning von der gemeinnützigen Hilfsorganisation Hate Aid erklärte in ihrer Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf Chancen für eine spezialisierte und kohärente Rechtsprechung im Bereich der digitalen Gewalt eröffne. Zugleich berge er für Betroffene Risiken für den effektiven Zugang zum Recht. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfehle Hate Aid unter anderem, für einfach gelagerte Fälle durch Einführung einer Streitwertabsenkung die Hürden zu senken und ein leicht zugängliches und schnelles Verfahren zur Durchsetzung von Unterlassungssprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen einzuführen. Es gelte, die Vorteile der Spezialisierung zu nutzen, ohne den Zugang zum Recht zu erschweren, so die von der SPD-Fraktion nominierte Sachverständige in ihrer Stellungnahme. Laut Entwurf sollen bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden. So sollen etwa nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten künftig grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt werden, während Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen den Landgerichten zugewiesen werden. So solle eine weitergehende Spezialisierung erreicht werden. Daneben behebt der Entwurf ein Problem der gerichtlichen Praxis, wonach es bislang Gerichten nicht möglich ist, eine infolge einer nachträglichen Streitwertänderung oder infolge einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Wertfestsetzung unrichtig gewordene Kostenentscheidung zu ändern. Entwurf sieht Änderungen in vielen Gesetzen vor Entsprechende Regelungen sind neben der Zivilprozessordnung auch für andere Verfahrensordnungen vorgesehen. Anpassungen erfolgen ferner im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, im Unterlassungsklagengesetz, in der Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung sowie in der Luftverkehrsschlichtungsverordnung, nachdem die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt wurde. Schließlich wird eine irrtümlich aufgehobene Regelung im Gerichts- und Notarkostengesetz wieder eingeführt. Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme (21/2466) in Bezug auf die Zuständigkeit für Kostenentscheidungen für eine weitere Änderung im Sozialgerichtsgesetz aus. Danach soll bei der nachträglichen Anpassung einer Kostenentscheidung an einen geänderten Streitwert künftig „das Gericht“ und nicht allein der Vorsitzende entscheiden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Sie betont in ihrer Gegenäußerung, dass in der Sozialgerichtsbarkeit der Vorsitzende bereits über eine Vielzahl prozessualer Anträge allein entscheide. Eine Zuständigkeit des Gerichts statt des Vorsitzenden würde zu einem erheblichen Mehraufwand in Verfahren führen. Änderungsantrag der Regierungsfraktionen Der kurzfristig vorgelegte Änderungsantrag der Regierungsfraktionen sieht eine Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung und einer Vielzahl von Gesetzen vor. So soll die Berufungswertgrenze inflationsbedingt von 600 auf 1.000 Euro angehoben werden, die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde soll von 20.000 auf 25.000 Euro steigen und die Wertgrenzen für Kostenbeschwerden von 200 auf 300 Euro. Es sei zu erwarten, so der Antrag, dass sich durch die Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte die Anzahl der Rechtsmittelverfahren vor den Gerichten der Länder sowie vor dem Bundesgerichtshof geringfügig reduzieren wird. (mwo/05.11.2025)
Pferdezucht ist ein Millionengeschäft. Doch vertauscht ein Tierarzt bei der Befruchtung den Samen zwei prachtvoller Zuchthengste, muss der Stutenhalterin nicht automatisch ein Schaden daraus entstehen, bestätigte der BGH die Vorinstanz.